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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #26  
Alt 11.10.2012, 15:51
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Dirk Dirk ist offline
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Zitat:
Zitat von Libertad Beitrag anzeigen
Mehr geht nur mit Sondergenehmigung. Bis 3m ziemlich einfach, darüber wirds kompliziert.

Einfach , ich könnte schon wieder brechen....

Habe mir einen 6km/h-Hafentrailer von Harbeck gegönnt, damit die HENRIETTE ins Winterlager gebracht werden kann. Sind so ca 2,5km öffentlicher Straßenverkehr.
Ich muss also eine befristete Sondergenehmigung beantragen:

- Zugfahrzeug benennen und Kopien von Fahrzeugschein einreichen
- Trailer von DEKRA begutachten lassen und Fahrzeugnummer verpassen
- Begründung für den Transport liefern
- formlosen Antrag bei Landesamt für ...... stellen

Und Gebühren fallen natürlich auch noch an.
__________________
Gruß Dirk


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  #27  
Alt 11.10.2012, 16:40
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Zitat:
Zitat von huebi Beitrag anzeigen
Wie sähe es denn aus, wenn ich den Hafentrailer nicht mit einem Kfz. sondern z.B. mit einem Pferd oder Esel ziehe? Diese Frage ist durchaus ernst gemeint.
Hi Huebi
na vielleicht,wenn der Esel nicht schneller als 6 KMH ist ????????
mfg Peter
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  #28  
Alt 11.10.2012, 16:56
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Zitat:
Zitat von Dirk Beitrag anzeigen
Einfach , ich könnte schon wieder brechen....

Habe mir einen 6km/h-Hafentrailer von Harbeck gegönnt, damit die HENRIETTE ins Winterlager gebracht werden kann. Sind so ca 2,5km öffentlicher Straßenverkehr.
Ich muss also eine befristete Sondergenehmigung beantragen:

- Zugfahrzeug benennen und Kopien von Fahrzeugschein einreichen
- Trailer von DEKRA begutachten lassen und Fahrzeugnummer verpassen
- Begründung für den Transport liefern
- formlosen Antrag bei Landesamt für ...... stellen

Und Gebühren fallen natürlich auch noch an.
Wenn das Fahrzeug keinerlei Zulassung hat, dann wirds natürlich kompliziert.
Auch wenn du durch Frankreich oder Kroatien willst.
Aber für ein in D zugelassenes Fahrzeug ists doch einfach. Natürlich muß du mal zur Zulassungsstelle - und Gebühren kostet es auch noch.
Aber vergleiche mal D mit F, I oder den Ex-Yugos.....
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Gruß
Ewald
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  #29  
Alt 17.10.2012, 17:52
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Ich werde von Tag zu Tag schlauer.....

Gestern rief mich das Straßenbau- und Verkehrsamt auf dem Handy an und bat mich, meinen Antrag zurückzuziehen, weil er mich nur unnötig Geld und Zeit kostet! Klasse Beamter .

Ich sollte doch die Sonderregelung für Meck-Pomm nutzen und so vorgehen:

- unter 3m Breite bleiben
- nicht länger wie 18m werden
- den beladenen Trailer mit Traktor von der DEKRA begutachten lassen incl. Bremsprüfung (mit rasenden 6km/h in 2m zum Stehen kommen )
- Lichtleiste ranbauen und ab die Post

Zwar muss ich jetzt einmalig ca. 300 € für das Gutachten hinblättern, darf dann aber immer ohne weitere Anträge mit 6km/h durch die Stadt zuckeln.
Das Geld gebe ich aus, Hauptsache keinen Papierkrieg mehr.

Am nervigsten war es, alle Beteiligten unter einen Hut zu bekommen.
Mittwoch ist "Gutachter-Tag", ich werde berichten......
__________________
Gruß Dirk


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  #30  
Alt 25.10.2012, 11:54
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Zitat:
Zitat von Dirk Beitrag anzeigen
Ich werde von Tag zu Tag schlauer.....

Gestern rief mich das Straßenbau- und Verkehrsamt auf dem Handy an und bat mich, meinen Antrag zurückzuziehen, weil er mich nur unnötig Geld und Zeit kostet! Klasse Beamter .

Ich sollte doch die Sonderregelung für Meck-Pomm nutzen und so vorgehen:

- unter 3m Breite bleiben
- nicht länger wie 18m werden
- den beladenen Trailer mit Traktor von der DEKRA begutachten lassen incl. Bremsprüfung (mit rasenden 6km/h in 2m zum Stehen kommen )
- Lichtleiste ranbauen und ab die Post

Zwar muss ich jetzt einmalig ca. 300 € für das Gutachten hinblättern, darf dann aber immer ohne weitere Anträge mit 6km/h durch die Stadt zuckeln.
Das Geld gebe ich aus, Hauptsache keinen Papierkrieg mehr.

Am nervigsten war es, alle Beteiligten unter einen Hut zu bekommen.
Mittwoch ist "Gutachter-Tag", ich werde berichten......
Gestern war die Stunde der Wahrheit .........und die HENRIETTE steht jetzt im Winterlager.

Punkt 07:30 war der DEKRA-Onkel vor Ort und hat Trailer, Boot und Traktor begutachtet. Fast ohne Beanstandungen bekam ich dann das Gutachten, mit welchem ich jetzt unbefristet mein Boot rumkarren darf.

Da ich einen gekauften Trailer habe, ging alles etwas schneller, bei Eigenbau dauert es wohl noch etwas länger und wird auch teurer.
Glücklicherweise hatte der Traktorist auch alle seine Papier mit, welche im Gutachten auch vermerkt werden! Eine Bremsprobefahrt war auch nicht nötig, da der Traktor ausreichend groß bzw. schwer ist.
Das gesamte Gespann wurde noch vermessen, die Lichtanlage geprüft und das Gesamtgewicht nach allen Papieren bestimmt.
Dann brauchte ich "nur" noch 156,-€ Euro löhnen und hatte meinen Freifahrtschein.
Bemängelt wurde meine zu schmale Lichtleiste und das fehlende Kennzeichen am Trailer (das der Zugmaschine).
Trotzdem durften wir gelich losfahren und mit Windeseile ging es durch die Stadt. Irgendwie hatte der Traktorfahrer das mit den 6km/h nicht ganz verstanden, meistens waren es 40km/h . Und wie immer bei solchen Aktionen, kam uns auch noch die Rennleitung entgegen, schaute uns intensiv nach, lies uns aber fahren.....

Nun steht das Boot in der Halle, das Rangieren in der Halle habe ich allein mit Muskelkarft geschafft, gelenkte Achsen sind top!
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  #31  
Alt 25.10.2012, 18:56
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Eine Frage zu der ganzen Sache: Was ist wenn ein Unfall passiert? Haftet dann die Versicherung des Zugfahrzeugs für alle Schäden? (eigene und fremde). Beim oben angesprochenen Rückepferd wird das sicher sehr speziell aber gehen wir mal vom Traktor aus.
Nicht das das mit dem Traktor ähnlich ist wie mit dem Bootsanhänger (nur Transport von Wassersportgeräten zugelassen) und nur landwirtschaftliche Nutzung versichert ist. Würde ich vor es wieder ins Wasser geht bei der Versicherung des Traktors nachfragen - nicht das da ne blöde Ausschlussklausel drin ist.
Gruß
Jürgen
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  #32  
Alt 25.10.2012, 19:55
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Zitat:
Zitat von Dirk Beitrag anzeigen
Gestern war die Stunde der Wahrheit .........und die HENRIETTE steht jetzt im Winterlager.

Punkt 07:30 war der DEKRA-Onkel vor Ort und hat Trailer, Boot und Traktor begutachtet. Fast ohne Beanstandungen bekam ich dann das Gutachten, mit welchem ich jetzt unbefristet mein Boot rumkarren darf.

Da ich einen gekauften Trailer habe, ging alles etwas schneller, bei Eigenbau dauert es wohl noch etwas länger und wird auch teurer.
Glücklicherweise hatte der Traktorist auch alle seine Papier mit, welche im Gutachten auch vermerkt werden! Eine Bremsprobefahrt war auch nicht nötig, da der Traktor ausreichend groß bzw. schwer ist.
Das gesamte Gespann wurde noch vermessen, die Lichtanlage geprüft und das Gesamtgewicht nach allen Papieren bestimmt.
Dann brauchte ich "nur" noch 156,-€ Euro löhnen und hatte meinen Freifahrtschein.
Bemängelt wurde meine zu schmale Lichtleiste und das fehlende Kennzeichen am Trailer (das der Zugmaschine).
Trotzdem durften wir gelich losfahren und mit Windeseile ging es durch die Stadt. Irgendwie hatte der Traktorfahrer das mit den 6km/h nicht ganz verstanden, meistens waren es 40km/h . Und wie immer bei solchen Aktionen, kam uns auch noch die Rennleitung entgegen, schaute uns intensiv nach, lies uns aber fahren.....

Nun steht das Boot in der Halle, das Rangieren in der Halle habe ich allein mit Muskelkarft geschafft, gelenkte Achsen sind top!
Genau aus diesem Grund habe ich mich für einen Weber Trailer entschieden. gebremst mit 25km/h Zulassung und ich habe vom Kreis soger meine 3,50m genehmigt bekommen. Für 5 Jahre 100€
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Gruß Sven
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  #33  
Alt 25.10.2012, 19:56
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Hafentrailer bis 6 km/h dürfen grundsätzlich nur dann auf öffentlichen Straßen bewegt werden, wenn:
  • sie mit einem Zugfahrzeug mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von 6 km/h gezogen werden.
  • der Nachweis vorliegt, dass die vorgeschriebene Bremsverzögerung gem. § 41 (9) StVZO von mind. 1,5 m/s² - in Verbindung mit der Zugmaschine erreicht wird.
  • nur Steigungen bzw. Gefälle bis max. 2% befahren werden.
  • Leuchtenträger angebracht, fixiert und elektrisch verbunden sind.
  • die Ladung auf ausreichende Sicherung überprüft wurde.
  • beim Abstellen des Anhängers die hintere Achse mit zwei Unterlegkeilen gesichert ist.
  • die evtl. vorhandene hintere Lenkachse in Geradeausstellung fixiert und gesichert ist.
Wenn ein Hafentrailer bis 6 km/h auf öffentlichen Straßen bewegt werden soll, dann erteilt die zuständige Straßenverkehrsbehörde bei Vorliegen der vorgenannten Bedingungen i.d.R. eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO. Dieser Vorgang ist nur einmal notwendig. Die ungebremsten Hafentrailer bis 6 km/h von Weber sind serienmäßig mit 2 Bremskeilen ausgestattet. Unsere 25 km/h-Trailer werden werkseitig mit einer Betriebserlaubnis nach § 21 StVZO ausgestattet und dürfen auf öffentlichen Straßen mit einem dafür geeigneten Zugfahrzeug bis max. 25 km/h gezogen werden. Diese Anhänger sind zulassungsfrei, benötigen kein eigenes Kennzeichen und erhalten von uns ein TÜV-Mustergutachten. Erneute TÜV-Vorführungen sind nicht mehr erforderlich. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Rufen Sie uns an.

Quelle: http://www.hafentrailer.de/de/hafent...merkblatt.html
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Gruß Sven
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  #34  
Alt 25.10.2012, 20:40
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Lieutenant
 
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Hallo erst mal
Auch wenn schon viele beiträge dazu kamen, will ich von meiner Lösung berichten.
Ich hab ein 5m Schlauchi welches ich in meiner Schrauberhalle stehen hab, für die 2-3KM bis zur Elbe hab ich mir einen 6km/h Hänger selbst gebaut da das Aufbauen ohne Kompressor ja doch Recht Lange dauert.
Doch bevor ich mir einen Hänger umgebaut habe bin ich erst mal zu meinem TÜV-Beamten des Vertrauens gefahren und hab ihm mein Anliegen erzählt,er wuste es auch nicht auf anhieb,er wollte sich schlau machen. Am Nächsten Tag kahm dan der Anruf wie es geht:
-max 3m Breit
-Max 18m Lang
-Rundes 6km/h Schild sofort erkennbar
-2 Rote Dreiecke
-Entweder Lichtleiste ODER die Lichter des Zugfahrzeuges MÜSSEN jederzeit sichtbar sein (Beim Schlauchi und meinem Flachen Hänger, bis zur Ladefläche sinds nur 25cm hoch)
-UNGEBREMST gab es eine Tonagenbegrenzung, aber die hab ich vergessen,da mein Gespann ja max 0,5to hat
-Und GAAAANZ wichtig nicht schneller als 6km/h fahren (sollte ja mit meinem Alltags Omega gezogen werden
-Keine Bundesautobahnen:win k:
Da war ich doch gleich mal ganz froh über solch einfache Regelungen, aber naja da keine 2 Min von meiner Halle eine Polizeistation ist, bin ich da auch noch mal hin und siehe da die hatte auch wie erwartet keine Ahnung, aber der Rückruf kahm schon nach 1Stunde und erzählten mir die die selben Auflagen.
Ich hab mir dann einen Alten HP300 genummen und das Zugrohr um 3Meter Verlängert, 6er Schild und 2 Dreiecke ran und schon konnte es losgehen. sie haben mich auch schon mehrfach damit fahren sehen (aber ich konnte jedesmal rechtzeitig von 8km/h auf 6km/h bremsen). Einmal sind sie mir auch zur Slipstelle hinterher gefahren und haben sich den Hänger auch mal angeschaut, mit dem Komentar "...Länger gings wohl nicht..." sind sie dann nach einigen Funksprüchen wieder abgehaun.....

Von den Geschichten 6km/h muss das Zugfahrzeug haben, kann man vergessen, weil welchens Auto dürfte dann mit Anhänger (80 oher 100km/h) fahren, alternativ gibt es Traktoren die Locker 60km/h schaffen und mit 25km/h Anhängern fahren, die Sache ist halt wirklich so das man sich an die Maximale Höchstgeschwindigkeit des Gespanns halten sollte.

Wie auf dem Bild von Dirk zu sehen, ein MTS80 hat ja auch keine 6km/h Zulassung, außer bei Getriebeschaden, als Könnte er ja auch den 6er-Trailer mit guten 30 und mehr bewegen, darf es aber nicht(oder sollte sich nicht erwischen lassen)
Ich werde die Tage mal ein Bild meines Gespanns machen.....

BITTE NICHT HAUN ICH KANN AUCH NICHTS DAFÜR!!!!
Ist bei uns in Sachsen halt so...

MFG Danilo
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  #35  
Alt 25.10.2012, 22:08
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Zitat:
Zitat von Visara Beitrag anzeigen
Also ich war auch ziemlich baff erstaunt . Glücklicherweise konnte ich alles Weitere einem befreundeten Unternehmen 'übertragen' (), die auch über große LKW´s verfügen und für mich gerne einen kleinen Umweg an die Ostsee machten; der (Berufs-) Fahrer meinte dann auch "kein Problem...". Na dann.

Gruß Michael.

Wenn das ziehende Fahrzeug groß genug ist um den ungebremsten Anhänger zu ziehen, darf man auch 80 km/h fahren. Natürlich nur mit roter Nummer.
MvG Gert
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  #36  
Alt 26.10.2012, 09:17
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Dirk Dirk ist offline
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Man sollte eventuell noch beachten, dass jedes Bundesland eine andere Verfahrensweise (Ausnahmeerlaubnis) praktiziert.

In Meck-Pomm sind nur "Zugmaschinen" erlaubt, also Traktoren mit entsprechender Untersetzung oder ein Unimog. LKWs oder Baumaschinen sind nicht erlaubt.....................sagte jedenfalls der Prüfer.
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Gruß Dirk


SAGA 27 AK mit Yanmar 4JHE
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