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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen. |
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Themen-Optionen |
#26
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Zitat:
Das hab ich gerade mit der Waschpo Mannheim durch bevor ich beim DMYV gefragt habe. Ein Deutscher darf auf dem Rhein nur bis 5PS Führerscheinfrai fahren. Ein Engländer braucht erst ab 50PS einen Schein da erst ab da in England Führerscheinpflicht besteht. Ein Holländer erst ab darf 20m Fahren obewohl in Deutschland bei 15m binnen schluss ist usw. Fazit wenn in dem Land der Herkunft und des Wohnsitzes überhaupt kein Führerschien von Nöten ist darf der Bootsführer auch mit 300 PS rumdüsen. Aussage der WAschpo Mannheim.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#27
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Mit 12 ist eh besser er fährt mit dem Ruderschlaucherl........irgendwie einfach zu früh ein Boot mit Motor zu lenken, ich denke auch, dass es wenig Sinn macht 17Jährige mit dem auto herum fahren zu lassen. Aber bitte...
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"Hier darf jeder tun was ich will" -----Liebe Grüße Christoph----- |
#28
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Servus!
Zitat:
Ich geb ja zu: Hier in Oberbayern haben wir Motorbootler ja naturgemäß recht wenig mit der Waschpo zu tun, aber DAS hätt selbst ich nicht gedacht! Jetzt wundert mich nix mehr bei den Führerscheinfragen bezüglich Kroatien, wenn das bei uns daheim dermaßen lasch gehandhabt wird... Schöne Grüße, Jan |
#29
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Zitat:
§ 3 Ausnahmen (1) Keiner Fahrerlaubnis nach dieser Verordnung bedürfen 1.Personen mit Wohnsitz außerhalb des Geltungsbereiches dieser Verordnung, die sich nicht länger als 1 Jahr im Geltungsbereich dieser Verordnung aufhalten. Ist in dem Staat ihres Wohnsitzes für das Führen von Sportbooten auf Binnengewässern ein Befähigungsnachweis amtlich vorgeschrieben oder wendet dieser Staat die Resolution Nr. 40 ECE (TRANS/SC.3/147, Vkbl. 2000 S. 197) an, gilt Satz 1 nur, wenn diese Personen Inhaber des Befähigungsnachweises oder des Internationalen Zertifikats nach der Resolution Nr. 40 ECE für die jeweilige Antriebsart sind, und nur, soweit Gegenseitigkeit gewährleistet ist; das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung macht im Verkehrsblatt bekannt, welche Staaten die Resolution Nr. 40 ECE anwenden; http://www.gesetze-im-internet.de/sp..._binv/__3.html Rein auf Deutsch: Ausländer brauchen den in Ihrem Land gültigen Führerschein nach deren Verordnung. Gibt es keinen Führerschein brauhcen sie auch keinen.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#30
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Genau das habe ich ja auch gefragt. Bei mehreren WaschPo´s. Der Italiener darf hier fahren, wenn er auch zu Hause so fahren dürfte. ebenso dürfte ein Engländer hier mit 35PS fahren, weil dort die FS-Pflicht wohl erst ab 50PS losgeht. Damit ist Deutschland, was die Handhabung der Gegenseitigen Akzeptanz angeht, wohl das mit Abstand liberalste Land. |
#31
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Servus!
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Aber gut, jetzt mal blöd gefragt und obwohl ichs nicht vorhab (mangels Gelegenheit allein schon): Mein 4,5m Rib mit 50 PS läuft unter deutscher Flagge. Ich hab nen holländischen Pass. Ich hab nen SBF See aber keinen Binnen. Dürfte ich binnen fahren? Oder anders gefragt: Was dürfte ich fahren? Den Wohnort lasse ich jetzt mal bewusst aussen vor... Danke, Jan |
#32
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wenn du einen Holländischen Pass hast und der WOhnsitz in Holland ist (kombi ist wichtig).
Gilt Holländisches Recht. d.H. das Boot fährt mit der Kombi schneller als 20 km/h also Holländischer Führerschein erforderlich. Wenn du einen Holländischen Pass hast und Wohnsitz in Deutschland Deutsches Führerscheinrecht. Im Führerscheinrecht ist niergends die Sprache von der Flagge, da für Kleinfahrzeuge Binnen eh keine Flaggenführung vorgeschrieben ist.
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#33
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Wie schon gesagt: Der "Ort des Lebensmittelpunktes" heisst das wohl ist da entscheidend. Die Flagge interessiert nicht.
Lebst Du als Holländer hauptsächlich in D => deutsches Recht. Ganz nebenbei haben DMYV als auch die WaschPo´s bereitwilligst und ausgesprochen freundlich geduldigst Auskunft erteilt. |
#34
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Die Wichtigkeit der Flagge bzw. der Zulassung sollte ihr noch nal abchecken.
Ich denke es ist der wichtigste Punkt an der Geschichte wo, im welchen Land, das Boot zugelassen ist.
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Statt Sorgen sollte man sich manchmal lieber Nudeln machen. |
#35
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da Dein Rib wohl schneller ist als 20 Km/h (NL) bzw. >15 PS (D) brauchst Du so oder so einen FS. Mit dem SBF-See kannst Du in D fahren was Du willst, solange es nicht gewerblich ist. @Volker: die 15 PS frei gelten in D für alle ab 16 Lenzen, unabhängig von Staatsangehörigkeit, Wohnort, Geschlecht, Hautfarbe, Religion etc..
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Gruss Vestus |
#36
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Zitat:
Die Behauptung für Prüfungsstoff ist FALSCH. Die Prüfung "A" und "B" unterscheiden sich gewaltig. Übrigens, Mindestalter für A ist 15. LG Mato
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Hier bin ich zuhause, hier bin ich Mensch |
#37
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Zitat:
Wenn die Kroaten für "das Boot mit 2 PS" wie du sagst, einen Schein sehen wollen, dann von allen Bootsfahrern, nicht nur von Kroaten. LG Mato
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#38
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WICHTIGE ÄNDERUNGEN IN KROATIEN
Es wurde ein neues Gesetz bezüglich "WILDERN MIT DEM BOOT" verabschiedet. Wie viele von euch wissen, wissen viele NICHT, dass der Mindestabstand für´s Gleiten 300 m vom Strand und Land ist. In den Buchten ist es sowieso verboten zu gleiten. Bislang ist einer, der sich nicht daran gehalten hat, mit 900,- Kn davon gekommen. Maximalstrafe war 15.000,- wenn alles zusammenkommt, wie: - Gleiten im Badebereich, weniger als 300 m von der KÜste, - Keine Vignette - Keine Versicherung - Keine Ausrüstung - Keinen Bootsführerschein Ab sofort gehört so etwas NICHT MEHR in den Busgeld-Bereich, sondern ist das eine STRAFTAT. Sie haben richtig verstanden. Eine STRAFTAT. Es reicht NUR mit dem Boot herum zu wildern, es muss nichts passiert sein, trotz dem ist das eine STRAFTAT. Bekanntlich ist für diese Straftat Gefängnisstrafe von 6 Monaten bis 3 Jahre vorgeschrieben. Wenn dann einer mit Bewährung davonkommt, kann sich glücklich schätzen. Der Grund ist einfach. Es gibt jedes Jahr mehrere Todesfälle gerade durch das Wildern mit dem Boot verursacht. Bitte passt auf. LG Mato
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#39
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Servus!
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Die Holländer haben nach wie vor keine Meldepflicht, im Konsulat wird nur eine Versandadresse für Dokumente verzeichnet. Dies ist aber KEINE Meldeadresse im "deutschen" Sinne. In Pass und Perso steht erst gleich mal keine Adresse. Im Zweifel fällt bei einer Kontrolle in D also die Nachweispflicht mal ins Wasser... Mal wieder ein schönes Beispiel für Gesetzesharmonisierung in der EU... Was solls, ich bleib eh in HR. |
#40
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Zitat:
http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=159758
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#41
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Zitat:
Hi, mit solchen Aussagen wäre ich vorsichtig. In Italien dürfen z.B Jetski, dort Aqascooter, erst ab 18 a gefahren werden, egal was in Deutschland vorgeschrieben ist, oder hiesige WaschPos sagen! |
#42
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Zitat:
Zitat:
Volker |
#43
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Das behauptest Du !!
Vor Ort war man offensichtlich völlig anderer Meinung ....
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#44
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aha... deshalb fahren auch so viele auf Rab in San Marino... Jetski... und so viele " Rent a Boat".
Zwischen dürfen... und machen... ist der egalfaktor oder das Geschäft. Gruss Robert |
#45
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Moin an alle,
das wird sich wohl erst klären wenn die kroaten in der eu sind, eigendlich zählt nationales recht, die italiener dürfen bei uns ohne schein 40ps fahren. es ist aber in der tat ein gummiparagraph die können das selbst entscheiden. bleibt abzuwarten was passiert. wäre meines wissens das einzigste eu land was dann nicht anerkennt. gruß matze |
#46
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Zitat:
ob das so zu Unrecht war will ich nicht drum streiten. Jedenfalls ist das KEINE Willkür von Kroaten, sonder die bittere NOT. Manche benehmen sich wie die Wilden und glauben, das Meer gehört denen, bis etwas schlimmes passiert. Die Geschwindigkeitbegrenzung wird sehr genau genommen und das ist richtig so. Die Geschwindigkeit von 5 Knoten in allen Buchten und Kanälen ist berechtigt, dort bist du nämlich schon beim Reinfahren näher als 300 m von der Küste, oder dem Badestrand. Wegen Bezahlung in Euro kann ich nur sagen, man muss rechtzeitig Geld wechseln, wir sind noch nicht in der EU. Essen und Trinken kann man überall mit dem Teuro bezahlen. Mag sein, dass du der Pechvogel warst, viele andere haben aber die Strafe verdient. Nix für Ungut LG Mato
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