boote-forum.de - Das Forum rund um Boote  

Zurück   boote-forum.de - Das Forum rund um Boote > Reisen > Mittelmeer und seine Reviere



Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen.

Antwort
Vorherige Seite - Ergebnis 1 bis 25 von 46
 
Themen-Optionen
  #26  
Alt 09.11.2012, 14:18
Benutzerbild von billi
billi billi ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 17.07.2003
Ort: St.Leon-Rot
Beiträge: 39.156
Boot: Bayliner 2855 Bj. 1996
34.102 Danke in 20.681 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von freerider13 Beitrag anzeigen
@else:
Hat sich ja geklärt, aber spaßeshalber: Frag doch mal die Herren von der Waschpo CUX oder DUIS was sie machen, wenn sie in Ihrem Zuständigkeitsbereich einen italienischen Staatsbürger mit in Italien zugelassenen Boot, italienischem Wohnsitz und 35 PS Motor kontrollieren ohne Führerschein.
Und der gute Mann Ihnen dann erklärt, nach nationalem Recht brauche er keinen Führerschein, das gelte auch hier.
Auf die Antwort bin ich gespannt...

Schöne Grüße,
Jan

Das hab ich gerade mit der Waschpo Mannheim durch bevor ich beim DMYV gefragt habe.

Ein Deutscher darf auf dem Rhein nur bis 5PS Führerscheinfrai fahren.
Ein Engländer braucht erst ab 50PS einen Schein da erst ab da in England Führerscheinpflicht besteht.
Ein Holländer erst ab darf 20m Fahren obewohl in Deutschland bei 15m binnen schluss ist usw.

Fazit wenn in dem Land der Herkunft und des Wohnsitzes überhaupt kein Führerschien von Nöten ist darf der Bootsführer auch mit 300 PS rumdüsen.

Aussage der WAschpo Mannheim.
__________________
Gruß Volker
***************************************
und immer `ne Handbreit Sprit im Tank
http://www.msv-germersheim.de

Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
Mit Zitat antworten top
  #27  
Alt 09.11.2012, 14:22
Benutzerbild von chris1003
chris1003 chris1003 ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 25.03.2004
Ort: Graz / Österreich
Beiträge: 3.409
Boot: Bavaria 33 Sport 5,7GXiej / DPS-A
2.380 Danke in 1.191 Beiträgen
Standard

Mit 12 ist eh besser er fährt mit dem Ruderschlaucherl........irgendwie einfach zu früh ein Boot mit Motor zu lenken, ich denke auch, dass es wenig Sinn macht 17Jährige mit dem auto herum fahren zu lassen. Aber bitte...
__________________
"Hier darf jeder tun was ich will"
-----Liebe Grüße Christoph-----
Mit Zitat antworten top
  #28  
Alt 09.11.2012, 14:30
freerider13 freerider13 ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 25.06.2012
Beiträge: 2.286
1.600 Danke in 904 Beiträgen
Standard

Servus!

Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Das hab ich gerade mit der Waschpo Mannheim durch bevor ich beim DMYV gefragt habe.

Ein Deutscher darf auf dem Rhein nur bis 5PS Führerscheinfrai fahren.
Ein Engländer braucht erst ab 50PS einen Schein da erst ab da in England Führerscheinpflicht besteht.
Ein Holländer erst ab darf 20m Fahren obewohl in Deutschland bei 15m binnen schluss ist usw.

Fazit wenn in dem Land der Herkunft und des Wohnsitzes überhaupt kein Führerschien von Nöten ist darf der Bootsführer auch mit 300 PS rumdüsen.

Aussage der WAschpo Mannheim.
Nicht ernsthaft, oder?
Ich geb ja zu: Hier in Oberbayern haben wir Motorbootler ja naturgemäß recht wenig mit der Waschpo zu tun, aber DAS hätt selbst ich nicht gedacht!
Jetzt wundert mich nix mehr bei den Führerscheinfragen bezüglich Kroatien, wenn das bei uns daheim dermaßen lasch gehandhabt wird...

Schöne Grüße,
Jan
Mit Zitat antworten top
  #29  
Alt 09.11.2012, 14:34
Benutzerbild von billi
billi billi ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 17.07.2003
Ort: St.Leon-Rot
Beiträge: 39.156
Boot: Bayliner 2855 Bj. 1996
34.102 Danke in 20.681 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von freerider13 Beitrag anzeigen
Servus!



Nicht ernsthaft, oder?
Ich geb ja zu: Hier in Oberbayern haben wir Motorbootler ja naturgemäß recht wenig mit der Waschpo zu tun, aber DAS hätt selbst ich nicht gedacht!
Jetzt wundert mich nix mehr bei den Führerscheinfragen bezüglich Kroatien, wenn das bei uns daheim dermaßen lasch gehandhabt wird...

Schöne Grüße,
Jan
So steht es auch in der Sportbootführerscheinverordnung:


§ 3 Ausnahmen

(1) Keiner Fahrerlaubnis nach dieser Verordnung bedürfen 1.Personen mit Wohnsitz außerhalb des Geltungsbereiches dieser Verordnung, die sich nicht länger als 1 Jahr im Geltungsbereich dieser Verordnung aufhalten. Ist in dem Staat ihres Wohnsitzes für das Führen von Sportbooten auf Binnengewässern ein Befähigungsnachweis amtlich vorgeschrieben oder wendet dieser Staat die Resolution Nr. 40 ECE (TRANS/SC.3/147, Vkbl. 2000 S. 197) an, gilt Satz 1 nur, wenn diese Personen Inhaber des Befähigungsnachweises oder des Internationalen Zertifikats nach der Resolution Nr. 40 ECE für die jeweilige Antriebsart sind, und nur, soweit Gegenseitigkeit gewährleistet ist; das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung macht im Verkehrsblatt bekannt, welche Staaten die Resolution Nr. 40 ECE anwenden;
http://www.gesetze-im-internet.de/sp..._binv/__3.html

Rein auf Deutsch:

Ausländer brauchen den in Ihrem Land gültigen Führerschein nach deren Verordnung. Gibt es keinen Führerschein brauhcen sie auch keinen.
__________________
Gruß Volker
***************************************
und immer `ne Handbreit Sprit im Tank
http://www.msv-germersheim.de

Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
Mit Zitat antworten top
  #30  
Alt 09.11.2012, 14:50
else else ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 11.10.2005
Beiträge: 4.053
Boot: 5 KR Mahagonie-Vertens Modell: Schweriner Jolle "Elseken"
6.651 Danke in 2.652 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von freerider13 Beitrag anzeigen
Servus!



Davon gehe ich aus. Im Gegensatz zu den 5PS Nusschalen am Campingplatz wollen die "Tagesvercharterer" prinzipiell einen Führerschein sehen. Alleine schon wegen dem Versicherungsschutz falls der Kahn absäuft. Ist also Eigeninteresse. Ging mir auch so als ich in Rovinj eins gemietet hab bevor ich ein eigenes hatte.

@else:
Hat sich ja geklärt, aber spaßeshalber: Frag doch mal die Herren von der Waschpo CUX oder DUIS was sie machen, wenn sie in Ihrem Zuständigkeitsbereich einen italienischen Staatsbürger mit in Italien zugelassenen Boot, italienischem Wohnsitz und 35 PS Motor kontrollieren ohne Führerschein.
Und der gute Mann Ihnen dann erklärt, nach nationalem Recht brauche er keinen Führerschein, das gelte auch hier.
Auf die Antwort bin ich gespannt...

Schöne Grüße,
Jan

Genau das habe ich ja auch gefragt.
Bei mehreren WaschPo´s.
Der Italiener darf hier fahren, wenn er auch zu Hause so fahren dürfte.
ebenso dürfte ein Engländer hier mit 35PS fahren, weil dort die FS-Pflicht wohl erst ab 50PS losgeht.

Damit ist Deutschland, was die Handhabung der Gegenseitigen Akzeptanz angeht, wohl das mit Abstand liberalste Land.
Mit Zitat antworten top
  #31  
Alt 09.11.2012, 15:10
freerider13 freerider13 ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 25.06.2012
Beiträge: 2.286
1.600 Danke in 904 Beiträgen
Standard

Servus!
Zitat:
Zitat von else Beitrag anzeigen

Damit ist Deutschland, was die Handhabung der Gegenseitigen Akzeptanz angeht, wohl das mit Abstand liberalste Land.
Unglaublich. Wohl das erste mal, daß Deutschland das "lockerste" Land ist...
Aber gut, jetzt mal blöd gefragt und obwohl ichs nicht vorhab (mangels Gelegenheit allein schon): Mein 4,5m Rib mit 50 PS läuft unter deutscher Flagge. Ich hab nen holländischen Pass. Ich hab nen SBF See aber keinen Binnen.
Dürfte ich binnen fahren? Oder anders gefragt: Was dürfte ich fahren?
Den Wohnort lasse ich jetzt mal bewusst aussen vor...

Danke,
Jan
Mit Zitat antworten top
  #32  
Alt 09.11.2012, 15:12
Benutzerbild von billi
billi billi ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 17.07.2003
Ort: St.Leon-Rot
Beiträge: 39.156
Boot: Bayliner 2855 Bj. 1996
34.102 Danke in 20.681 Beiträgen
Standard

wenn du einen Holländischen Pass hast und der WOhnsitz in Holland ist (kombi ist wichtig).
Gilt Holländisches Recht.
d.H. das Boot fährt mit der Kombi schneller als 20 km/h also Holländischer Führerschein erforderlich.

Wenn du einen Holländischen Pass hast und Wohnsitz in Deutschland

Deutsches Führerscheinrecht.

Im Führerscheinrecht ist niergends die Sprache von der Flagge, da für Kleinfahrzeuge Binnen eh keine Flaggenführung vorgeschrieben ist.
__________________
Gruß Volker
***************************************
und immer `ne Handbreit Sprit im Tank
http://www.msv-germersheim.de

Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
Mit Zitat antworten top
  #33  
Alt 09.11.2012, 15:17
else else ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 11.10.2005
Beiträge: 4.053
Boot: 5 KR Mahagonie-Vertens Modell: Schweriner Jolle "Elseken"
6.651 Danke in 2.652 Beiträgen
Standard

Wie schon gesagt: Der "Ort des Lebensmittelpunktes" heisst das wohl ist da entscheidend. Die Flagge interessiert nicht.

Lebst Du als Holländer hauptsächlich in D => deutsches Recht.

Ganz nebenbei haben DMYV als auch die WaschPo´s bereitwilligst und ausgesprochen freundlich geduldigst Auskunft erteilt.
Mit Zitat antworten top
  #34  
Alt 09.11.2012, 15:42
Mallorca Michael Mallorca Michael ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 05.03.2009
Ort: HH / SH
Beiträge: 2.752
Boot: Larson 7500 Nantucket
19.248 Danke in 3.593 Beiträgen
Mallorca Michael eine Nachricht über MSN schicken
Standard

Die Wichtigkeit der Flagge bzw. der Zulassung sollte ihr noch nal abchecken.

Ich denke es ist der wichtigste Punkt an der Geschichte wo, im welchen Land, das Boot zugelassen ist.
__________________
Statt Sorgen sollte man sich manchmal lieber Nudeln machen.
Mit Zitat antworten top
  #35  
Alt 09.11.2012, 16:46
Benutzerbild von vestus
vestus vestus ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 13.06.2010
Ort: Berlin / Wolgast
Beiträge: 3.139
Boot: Stahlverdränger
Rufzeichen oder MMSI: DH3729
2.419 Danke in 1.443 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von freerider13 Beitrag anzeigen
Servus!


Unglaublich. Wohl das erste mal, daß Deutschland das "lockerste" Land ist...
Aber gut, jetzt mal blöd gefragt und obwohl ichs nicht vorhab (mangels Gelegenheit allein schon): Mein 4,5m Rib mit 50 PS läuft unter deutscher Flagge. Ich hab nen holländischen Pass. Ich hab nen SBF See aber keinen Binnen.
Dürfte ich binnen fahren? Oder anders gefragt: Was dürfte ich fahren?
Den Wohnort lasse ich jetzt mal bewusst aussen vor...

Danke,
Jan
Moin,

da Dein Rib wohl schneller ist als 20 Km/h (NL) bzw. >15 PS (D) brauchst Du so oder so einen FS.

Mit dem SBF-See kannst Du in D fahren was Du willst, solange es nicht gewerblich ist.

@Volker: die 15 PS frei gelten in D für alle ab 16 Lenzen, unabhängig von Staatsangehörigkeit, Wohnort, Geschlecht, Hautfarbe, Religion etc..
__________________
Gruss Vestus
Mit Zitat antworten top
  #36  
Alt 09.11.2012, 17:18
Benutzerbild von Aquamarin
Aquamarin Aquamarin ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 23.03.2004
Ort: MEDULIN - KROATIEN
Beiträge: 113
263 Danke in 68 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Gummiente Beitrag anzeigen
Für Boat Skipper A 14 Jahre
Für Boat Skipper B 16 Jahre bei
A Beschränkung auf max 7 M Länge, 15kW, 6 NM von Küste oder Insel kein Funk
B Beschränkung auf 30 BRT Funk inkl.
Lehr und Prüfungsstoff bis auf den Funkteil gleich.
Bitte vorher informieren und dann schreiben.
Die Behauptung für Prüfungsstoff ist FALSCH.

Die Prüfung "A" und "B" unterscheiden sich gewaltig.

Übrigens, Mindestalter für A ist 15.

LG
Mato
__________________
Hier bin ich zuhause, hier bin ich Mensch
Mit Zitat antworten top
  #37  
Alt 09.11.2012, 17:35
Benutzerbild von Aquamarin
Aquamarin Aquamarin ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 23.03.2004
Ort: MEDULIN - KROATIEN
Beiträge: 113
263 Danke in 68 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von else Beitrag anzeigen
Wenn Kroatien 2013 der EU beitreten sollte, gilt ebenso die gegenseitige Anerkennung der Führerscheine des Heimatlandes des Gastes, die sog. Gastregel.

Das Nationale Führerscheinrecht Kroatiens ist doch eine andere Baustelle: die regelt die Patente, die ein Kroate haben muss, genauso, wie in D die Patente für die Deutschen geregelt werden.
Nationales Recht bedeutet nicht, dass die Patente für Ausländer geregelt werden.

Will Kroatien also gerne ab 2PS einen Schein sehen, dann nur von Kroaten, für Deutsche gilt die heimische Verordnung.

Das ist nach wie vor die Aussage WaschPo Cux und WaschPo Duisburg.
Die Aussage der WaschPo ist FALSCH.

Wenn die Kroaten für "das Boot mit 2 PS" wie du sagst, einen Schein sehen wollen, dann von allen Bootsfahrern, nicht nur von Kroaten.

LG

Mato
__________________
Hier bin ich zuhause, hier bin ich Mensch
Mit Zitat antworten top
  #38  
Alt 09.11.2012, 17:52
Benutzerbild von Aquamarin
Aquamarin Aquamarin ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 23.03.2004
Ort: MEDULIN - KROATIEN
Beiträge: 113
263 Danke in 68 Beiträgen
Standard

WICHTIGE ÄNDERUNGEN IN KROATIEN

Es wurde ein neues Gesetz bezüglich "WILDERN MIT DEM BOOT" verabschiedet.

Wie viele von euch wissen, wissen viele NICHT, dass der Mindestabstand für´s Gleiten 300 m vom Strand und Land ist. In den Buchten ist es sowieso verboten zu gleiten.
Bislang ist einer, der sich nicht daran gehalten hat, mit 900,- Kn davon gekommen.
Maximalstrafe war 15.000,- wenn alles zusammenkommt, wie:
- Gleiten im Badebereich, weniger als 300 m von der KÜste,
- Keine Vignette
- Keine Versicherung
- Keine Ausrüstung
- Keinen Bootsführerschein

Ab sofort gehört so etwas NICHT MEHR in den Busgeld-Bereich, sondern ist das eine
STRAFTAT.

Sie haben richtig verstanden. Eine STRAFTAT.
Es reicht NUR mit dem Boot herum zu wildern, es muss nichts passiert sein, trotz dem ist das eine STRAFTAT.
Bekanntlich ist für diese Straftat Gefängnisstrafe von 6 Monaten bis 3 Jahre vorgeschrieben.
Wenn dann einer mit Bewährung davonkommt, kann sich glücklich schätzen.

Der Grund ist einfach. Es gibt jedes Jahr mehrere Todesfälle gerade durch das Wildern mit dem Boot verursacht.

Bitte passt auf.

LG

Mato
__________________
Hier bin ich zuhause, hier bin ich Mensch
Mit Zitat antworten top
  #39  
Alt 09.11.2012, 17:57
freerider13 freerider13 ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 25.06.2012
Beiträge: 2.286
1.600 Danke in 904 Beiträgen
Standard

Servus!

Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
wenn du einen Holländischen Pass hast und der WOhnsitz in Holland ist (kombi ist wichtig).
Gilt Holländisches Recht.
d.H. das Boot fährt mit der Kombi schneller als 20 km/h also Holländischer Führerschein erforderlich.

Wenn du einen Holländischen Pass hast und Wohnsitz in Deutschland

Deutsches Führerscheinrecht.

Im Führerscheinrecht ist niergends die Sprache von der Flagge, da für Kleinfahrzeuge Binnen eh keine Flaggenführung vorgeschrieben ist.
Witzig irgendwie. Da stellt sich das recht mal wieder selbst auf den Kopf. (Nur ums klarzustellen, ich hab nach wie vor nicht geplant binnen zu fahren. Mich interessiert es nur):
Die Holländer haben nach wie vor keine Meldepflicht, im Konsulat wird nur eine Versandadresse für Dokumente verzeichnet. Dies ist aber KEINE Meldeadresse im "deutschen" Sinne.
In Pass und Perso steht erst gleich mal keine Adresse.
Im Zweifel fällt bei einer Kontrolle in D also die Nachweispflicht mal ins Wasser...
Mal wieder ein schönes Beispiel für Gesetzesharmonisierung in der EU...

Was solls, ich bleib eh in HR.
Mit Zitat antworten top
  #40  
Alt 09.11.2012, 18:59
Benutzerbild von chris1003
chris1003 chris1003 ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 25.03.2004
Ort: Graz / Österreich
Beiträge: 3.409
Boot: Bavaria 33 Sport 5,7GXiej / DPS-A
2.380 Danke in 1.191 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Aquamarin Beitrag anzeigen
WICHTIGE ÄNDERUNGEN IN KROATIEN

Es wurde ein neues Gesetz bezüglich "WILDERN MIT DEM BOOT" verabschiedet.

Wie viele von euch wissen, wissen viele NICHT, dass der Mindestabstand für´s Gleiten 300 m vom Strand und Land ist. In den Buchten ist es sowieso verboten zu gleiten.
Bislang ist einer, der sich nicht daran gehalten hat, mit 900,- Kn davon gekommen.
Maximalstrafe war 15.000,- wenn alles zusammenkommt, wie:
- Gleiten im Badebereich, weniger als 300 m von der KÜste,
- Keine Vignette
- Keine Versicherung
- Keine Ausrüstung
- Keinen Bootsführerschein

Ab sofort gehört so etwas NICHT MEHR in den Busgeld-Bereich, sondern ist das eine
STRAFTAT.

Sie haben richtig verstanden. Eine STRAFTAT.
Es reicht NUR mit dem Boot herum zu wildern, es muss nichts passiert sein, trotz dem ist das eine STRAFTAT.
Bekanntlich ist für diese Straftat Gefängnisstrafe von 6 Monaten bis 3 Jahre vorgeschrieben.
Wenn dann einer mit Bewährung davonkommt, kann sich glücklich schätzen.

Der Grund ist einfach. Es gibt jedes Jahr mehrere Todesfälle gerade durch das Wildern mit dem Boot verursacht.

Bitte passt auf.

LG

Mato
Ja und dabei ist man leider der Willkür der kroatischen Behörden ausgesetzt. Mich hat es Heuer auch erwischt, zu Unrecht. Aber ich hatte wenig Chancen dagegen was zu unternehmen. Siehe:
http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=159758
__________________
"Hier darf jeder tun was ich will"
-----Liebe Grüße Christoph-----
Mit Zitat antworten top
  #41  
Alt 09.11.2012, 20:09
W.Bligh W.Bligh ist offline
Fleet Captain
 
Registriert seit: 26.10.2010
Ort: EDJA/FMM
Beiträge: 815
871 Danke in 516 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von else Beitrag anzeigen

Will Kroatien also gerne ab 2PS einen Schein sehen, dann nur von Kroaten, für Deutsche gilt die heimische Verordnung.

Das ist nach wie vor die Aussage WaschPo Cux und WaschPo Duisburg.


Hi,


mit solchen Aussagen wäre ich vorsichtig.

In Italien dürfen z.B Jetski, dort Aqascooter, erst ab 18 a gefahren werden, egal was in Deutschland vorgeschrieben ist, oder hiesige WaschPos sagen!
Mit Zitat antworten top
  #42  
Alt 09.11.2012, 20:52
Benutzerbild von Volker Sch
Volker Sch Volker Sch ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 24.08.2002
Ort: bei Köln
Beiträge: 2.346
Boot: Glastron MX 175
2.662 Danke in 1.485 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von W.Bligh Beitrag anzeigen
Hi,


mit solchen Aussagen wäre ich vorsichtig.

In Italien dürfen z.B Jetski, dort Aqascooter, erst ab 18 a gefahren werden, egal was in Deutschland vorgeschrieben ist, oder hiesige WaschPos sagen!
Das hat der von dir zitierte Else doch schon auf Seite 1 selber korrigiert.

Zitat:
Zitat von else Beitrag anzeigen
AAalso......

Nun habe ich mit der Rechtsabteilung des DMYV telefoniert, und muss leider eingestehen, mich in diesem Punkt auf dem Holzweg befunden zu haben.

in Kroatien wird der SBF SEE anerkannt, allerdings hat Kr eine 0PS Scheinregelung und die greift in der Tat, sodass ein Schein gemacht werden muss.
Die liberalisierung ist auf dem wasser noch nicht soweit, wie beim Kfz-FS, sondern jeder kann sein Süppchen kochen. Die Gastregel gilt, die Scheine werden auch gegenseitig akzeptiert, es hat aber nichts mit EU zu tun, wovon ich ausgegangen bin.
In der Handhabung ist D aber sehr liberal, andere Länder können das möglicher weise anders sehen.

So sieht das aus.
Gruß

Volker
Mit Zitat antworten top
  #43  
Alt 09.11.2012, 20:55
Benutzerbild von Fred
Fred Fred ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 31.01.2002
Ort: Bodenseekreis
Beiträge: 4.828
Boot: Windy 22HC
4.376 Danke in 2.227 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von chris1003 Beitrag anzeigen
Mich hat es Heuer auch erwischt, zu Unrecht.
Das behauptest Du !!

Vor Ort war man offensichtlich völlig anderer Meinung ....
__________________
Gruß Fred
-------------------------------------
Bootfahren in Kroatien
-------------------------------------
Mit Zitat antworten top
  #44  
Alt 10.11.2012, 22:11
Benutzerbild von Robert29566
Robert29566 Robert29566 ist offline
Captain
 
Registriert seit: 04.07.2008
Ort: Velden
Beiträge: 606
Boot: Nuova Jolly King
616 Danke in 343 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
muss ja da Führerscheinpflicht.
aha... deshalb fahren auch so viele auf Rab in San Marino... Jetski... und so viele " Rent a Boat".

Zwischen dürfen... und machen... ist der egalfaktor oder das Geschäft.

Gruss

Robert
Mit Zitat antworten top
  #45  
Alt 11.11.2012, 09:57
matzeheidi matzeheidi ist offline
Commander
 
Registriert seit: 10.11.2012
Ort: Bielefeld
Beiträge: 284
Boot: charter
226 Danke in 128 Beiträgen
Standard

Moin an alle,
das wird sich wohl erst klären wenn die kroaten in der eu sind,
eigendlich zählt nationales recht, die italiener dürfen bei uns ohne
schein 40ps fahren. es ist aber in der tat ein gummiparagraph die
können das selbst entscheiden. bleibt abzuwarten was passiert.
wäre meines wissens das einzigste eu land was dann nicht anerkennt.
gruß
matze
Mit Zitat antworten top
  #46  
Alt 11.11.2012, 11:55
Benutzerbild von Aquamarin
Aquamarin Aquamarin ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 23.03.2004
Ort: MEDULIN - KROATIEN
Beiträge: 113
263 Danke in 68 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von chris1003 Beitrag anzeigen
Ja und dabei ist man leider der Willkür der kroatischen Behörden ausgesetzt. Mich hat es Heuer auch erwischt, zu Unrecht. Aber ich hatte wenig Chancen dagegen was zu unternehmen. Siehe:
http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=159758
Ja Christof,

ob das so zu Unrecht war will ich nicht drum streiten.
Jedenfalls ist das KEINE Willkür von Kroaten, sonder die bittere NOT.
Manche benehmen sich wie die Wilden und glauben, das Meer gehört denen, bis etwas schlimmes passiert.

Die Geschwindigkeitbegrenzung wird sehr genau genommen und das ist richtig so.
Die Geschwindigkeit von 5 Knoten in allen Buchten und Kanälen ist berechtigt, dort bist du nämlich schon beim Reinfahren näher als 300 m von der Küste, oder dem Badestrand.

Wegen Bezahlung in Euro kann ich nur sagen, man muss rechtzeitig Geld wechseln, wir sind noch nicht in der EU.
Essen und Trinken kann man überall mit dem Teuro bezahlen.

Mag sein, dass du der Pechvogel warst, viele andere haben aber die Strafe verdient.

Nix für Ungut

LG
Mato
__________________
Hier bin ich zuhause, hier bin ich Mensch
Mit Zitat antworten top
Antwort
Vorherige Seite - Ergebnis 1 bis 25 von 46



Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 08:57 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.