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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #26  
Alt 02.12.2005, 08:52
Belem Belem ist offline
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Zitat:
Zitat von apiroma
Ich tippe mal, daß bei Booten mit "Blackbox"-Anlage nur der Hörer (= auch Steuereinheit) abgeschraubt wird. Wo der Sender eingebaut ist, wird den Charterer nicht interessieren.
In diesem Punkt sind sowohl das Ministerium wie die Bundesnetzagentur
der Auffassung, dass eine zugelassene Seefunkanlage betriebsbereit zu
sein hat. Das Entfernen wichtiger Teile zu anderen als Reparatur- oder
Wartungszwecken hält man dort für unzulässig. Ähnlich gilt für die Idee
einer zeitweiligen Verplombung, wenn ein Charterskipper nicht über ein
Funkzeugnis verfügt.

Der Ausbau der kompletten Anlage zu anderen als Reparatur- oder War-
tungszwecken hat nach Aufffassung der Behörden ein Erlöschen der Fre-
quenzzuteilung zur Folge. Wird das Gerät für den nächsten Charterer mit
Funkzeugnis wieder eingebaut, fällt die Gebühr von 130 Euro wieder an.

Belem
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  #27  
Alt 02.12.2005, 09:10
Belem Belem ist offline
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Zitat:
Zitat von davidbln
Zwar ist die Schrift weder ein Gesetz noch eine Verordnung, ...
Es gibt dazu auch zwingende Vorschriften in der See-Sportbootverordnung,
wobei ein Funkgerät allerdings erst für Charteryachten ab 12 m Länge vor-
geschrieben ist. Ein Charterboot benötigt ein sogenanntes Bootszeugnis
und in diesem Zusammenhang sind bestimmte Ausrüstungsgegenstände
vorgeschrieben (s. Seite 10 des o.g. PDF-Dokuments).

Vorsicht übrigens: Das Bootszeugnis ist etwas anderes als das Sicherheits-
zeugnis, über das wir an anderer Stelle diskutiert haben. Beide werden
in der See-Sportbootverordnung angesprochen. Das Bootszeugnis benötigt
ein Fahrzeug, dass zur Vermietung vorgesehen ist, das Sicherheitszeugnis
braucht ein Fahrzeug, das gewerbsmäßig z.B. für Ausbildungszwecke ge-
nutzt wird.

Belem
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  #28  
Alt 02.12.2005, 09:38
Belem Belem ist offline
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Zitat:
Zitat von stef0599
Belem, ich muss die Geiz-ist-geil Unsitte verinnerlichen, denn das ist eine Anforderung unserer Kunden, auch, wenn es nur eine bestimmte Zielgruppe ist. Es spricht solange nichts dagegen, wie Preis-/Leistungsrelation stimmt, aber ich will hier keine Geräte diskutieren.
Ich wollte Dir lediglich signalisieren, dass es auch andere Kunden gibt. Ich
habe z.B. auch im Haushalt aus guten Gründen eher Miele-Geräte als sol-
che von Handels- oder Hausmarken, und ich wüsste nicht, warum ich das
bei der Ausstattung meines Bootes anders halten sollte. Langfristig muss
es keineswegs teurer, bei der Anschaffung nicht nur auf den Preis zu ach-
ten. Eine Gerätediskussion wollte ich aber ebenfalls nicht lostreten.


Zitat:
Wer als Eigner sein Boot in einen Charterpool gibt dürfte eigentlich keine Probleme kriegen, solange das Funkgerät angemeldet ist, soviel ich weiss, gibt es keine Haftung der Bootseigner oder Vercharterer bei Missbrauch.
Die See-Sportbootverordnung spricht vom Unternehmer, der Sportboote
vermietet, und dieser Unternehmer darf ein Boot an einen Charterkunden
nur übergeben, wenn dieser die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten
hat. Widrigenfalls kann ein Bußgeld verhängt werden, wobei der maximale
Rahmen nach § 15 Seeaufgabengesetz mit 25.000 Euro recht massiv ist.
Gegen Eigner gibt es keine Androhung von Geldbußen, obwohl auch Boots-
eigner an die Verordnung gebunden sind.

Belem
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  #29  
Alt 02.12.2005, 10:37
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Danke für die weitergehenden Informationen, so habe ich das noch nicht gesehen. Während die grossen Charterbetriebe irgendeine Lösung finden können ( Ich bin da guter Hoffnung ), sind die ich-vermiete-unterhalb-der-6000-EUR-Grenze-mein-Boot-privat-an-privat ganz sicher überfordert.

zum Rest: bitte per Mail, das ist Philosophie....
__________________
beste Grüße
Stefan
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  #30  
Alt 02.12.2005, 13:56
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Picton16ft Picton16ft ist offline
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sorry von was für na art funk reden wir hier eigentlich? ich kenn mich da überhaupt nicht aus.
Is ja sicher nicht nur CB Funk, aber müsste ich den denn anmelden? und gibts nen unterschied zwischen 40 und 80 Kanälen?

thanx
__________________
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  #31  
Alt 02.12.2005, 14:08
Belem Belem ist offline
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Zitat:
Zitat von Picton16ft
sorry von was für na art funk reden wir hier eigentlich?
Es geht primär um Seefunk, wobei vieles auch für den Schiffsfunk im Bin-
nenschifffahrtsbereich gilt. See- und Schiffsfunk dienen in erster Linie der
Sicherheit und der Rettung in Notsituationen, erst in zweiter Linie der lok-
keren Kommunikation untereinander. Für den Seefunk gibt es weltweit gül-
tige, für den Schiffsfunk europäische Betriebsregeln. Wer am See- und/oder
Schiffsfunk teulnehmen möchte, benötigt ein amtliches Funkzeugnis. Der
Unterschied zum CB-Funk ist schon erheblich.

Ich hoffe, das hilft Dir ein wenig weiter - Belem
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  #32  
Alt 03.12.2005, 11:28
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stef0599 stef0599 ist offline
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Hi Picton....schau doch mal in den Thread CB-Funk auf Booten, der behandelt CB
__________________
beste Grüße
Stefan
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