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  #51  
Alt 18.02.2013, 21:59
Quicky Quicky ist offline
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Hi
Wenn er den Trailer nur überführen will wäre es doch wesentlich einfacher wenn man sich bei einem Bekannten Autohändler einen PKW Anhänger leihen könnte und dann den Amitrailer Huckepack überführen würde. So zumindest ist würde Ich es machen um keinen Ärger mit den Behörden oder mit dem AUGE des Gesetzes herbei zu führen.
Desweiteren Glaube Ich mal gehöhrt zu haben das ein Audi A8 2,3 T Anhängelast hat.
MFG
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  #52  
Alt 18.02.2013, 22:04
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Zitat:
Zitat von Quicky Beitrag anzeigen
Hi
Wenn er den Trailer nur überführen will wäre es doch wesentlich einfacher wenn man sich bei einem Bekannten Autohändler einen PKW Anhänger leihen könnte und dann den Amitrailer Huckepack überführen würde.
MFG
Das müsste dann aber ein XXXL-Autoanhänger sein.
So ein Fünftonner ist recht lang und breit.....
__________________
Gruß aus Berlin
Jörg

Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher.
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  #53  
Alt 18.02.2013, 22:05
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Zitat:
Zitat von Segelmatt Beitrag anzeigen
Bist Du sicher? StVZO § 42 Anhängelast hinter Kraftfahrzeugen und Leergewicht

(edit: wurde oben schon zitiert).

Da der Audi A8 soweit ich weiß weder ein Geländefahrzeug ist noch ein LKW, darf der (und auch Euer Peugeot oder der Eos) doch auf keinen Fall mehr ziehen als das zulässige Gesamtgewicht. Und mit der 100km/h Zulassung hat das offensichtlich überhaupt nichts zu tun.

Grüße

Matthias, bald mit 3,5to Fuhre.
Und sowas von sicher ... ich sprach von Eigengewicht = Leergewicht. Die Limitation in §42 bezieht sich auf zul. Gesamtgewicht. Und spätestens bei Geländewagen sinds eben schon das 1,5fache.

Und: mit der 100km/h-Zulassung hat das dahingehend zu tun, dass der Faktor zul. Gesamtgewicht Anhänger zu zul. Gesamtgewicht Zugfahrzeug max. 0,8:1 bis 1,2:1, niemals aber eben 1,5:1 sein darf (abhängig vom Anhängertyp und montierter Schlingerdämpfung, s. auch hier: http://www.bootstechnik.de/?p=7).

Es kann also sein, dass jemand einen bestimmten Anhänger (z.B. 2,5to zul. GG) hinter einem bestimmten Geländewagen (z.B. 2to zul. GG) nur deswegen nicht fahren darf, weil der Anhänger eine 100-km/h-Zulassung hat und daher das Massenverhältnis 1,2:1 (mit Schlingerdämpfung) nicht überschreiten darf. Hätte der Anhänger keine 100-km/h-Zulassung, dürfte der Fahrer bis 3to hinter besagtes Auto hängen.
Bei ungebremst sind übrigens 0,3:1, aber für die eine Überführungsfahrt wird der Threadowner wohl kaum eine 100-km/h-Zulassung anstreben - und ein A8 ist auch nicht eben ein Fliegengewicht.
__________________
Andreas
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alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207
Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019)
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Alt 19.02.2013, 10:20
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Das Einfachste für Dich ist,
eine 40mm Lkw-Kupplung zu montieren und das Teil mit einem 7,5t oder über ne Spedition zu überführen (Lichtanlage ändern, Kupplung ändern und Bremsen prüfen, schlimmstenfalls abklemmen. Das sollte aber ein Anhängerfachmann erledigen. Speziell Auflaufsysteme sollten vorher geprüft werden). Dazu brauchst Du ein eigenen Ü-Kennzeichen.

Mit einem Pkw würde ich das lassen.
Du bräuchtest einen anderen Kopf, deutsche sind aber nur für 3,5t zugelassen!!!).
Also entweder am Pkw ne Ringkupplung oder anderes Zugfahrzeug.

Ich habe mal nen US-Trailer überführt. Es mußte geändert werden:
Kupplung umschweißen (zugelassener Betrieb, Austauschkupplung paßte nicht)
Elektrik ändern (US-System 5 polig, kein genormter Stecker) auf deutsches System
Bremsen gängig machen (war auf der Fahrt eher ein ungebremster 2t Anhänger).
Die Überführung erfolgte dann auch freitags in einer verkehrsarmen Zeit.
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Karl-Heinz
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Alt 19.02.2013, 10:31
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Mensch Karl-Heinz,

Es geht um einen leeren! Trailer, der danach als hafentrailer genutzt werden soll!
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Hendrik
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  #56  
Alt 19.02.2013, 11:25
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Zitat:
Zitat von Emotion Beitrag anzeigen
Mensch Karl-Heinz,

Es geht um einen leeren! Trailer, der danach als hafentrailer genutzt werden soll!
Ja, der damalige Fall war ein zukünftiger Hafentrailer, die Anfrage für die Überführung erfolgte über das Forum und ich war zu dieser Zeit in der Gegend und holte den Trailer ab. Zugfahrzeug war ein Skoda Fabia, der Trailer hatte garantiert eine Tonne (Zugkraft des Fz. war am oberen Limit, wir mußten dann am Ende der Fahrt doch eine ungeplante Übergabe an den Eigner sicherheitshalber durchführen).

Gerade bei so einem großen Trailer macht eine 40mm Kupplung sinn, da man so im Hafen die vorhandenen Traktoren oder Gabelstapler nutzen kann. Eine Kugel wäre grenzwertig (zumindest bei der Überführung sollte dann aber sauber gearbeitet werden, da so ein Gespann sicher auffällt. Ich brauchte im Rasthof bei der Überführung den kompletten Platz zwischen den Zapfsäulen beim Drehen aufgrund der Anhängergröße und dessen Überhang)
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Karl-Heinz
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