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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen
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#26
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Also 2011 wo ich meins umgemeldet habe war dies kein Problem. Mit dem Schein vom Vorbesitzer zum WSA gefahren. Formular abgegeben. Bis ich von der Kasse kam waren meine Paiere fertig. NAch einer CE wurde ich nicht gefragt.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#27
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Ja, eben, 2011. Jetzt haben wir??? Mist, wo ist mein Kalender
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Gruss Vestus |
#28
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Meins ist aus 1996 nachweislich hier gekauft (ich hab aber keinen Mehrwersteuernachweis)
also nie im Ausland also auch keine CE-Pflicht. Dem TO seines ist aus 89. Auch keine CE Pflicht (Außer die Inverkehrbringung war nach 1998). Das Einfachste wäre zu erfahren wo und wie das Boot vom deutsche Vorbesitzer angemeldet war. War es bei einem WSA, dann ist es das einfachste bei diesem WSA die Zulassung wieder zu machen. Wenn diese wegen fehlender CE abgelehnt würde, Würde ich mich erkundigen warum dies dann beim Vorbesitzer ging und auf die "nicht CE-Pflicht" pochen.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#29
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Wenn das Boot schon einmal in DE registriert war sollte es keine Probleme mit
CE geben. Mein Tip Online Registrierung beim WSA oder Anmeldung bei der KfZ Zulassungsstelle (ist dann beim WSA Registriert) Gruß Uwe |
#30
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. ![]() Bertrand Russell |
#31
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![]() Zitat:
mfg Martin |
#32
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Das frag ich mich auch
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#33
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![]() Zitat:
![]() mfg Martin
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#34
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![]() Ja. In Mannheim sitzt so eine ganz clevere Spezie ![]() ![]() ![]() ![]() Leider habe ich derzeit keine Zeit für eine Klage vor dem Verwaltungsgericht ![]() Ich hatte einwandfreie holländische Papiere vom RDW auf denen sogar die Erstinverkehrbringung (1990) in Holland dokumentiert war ![]() An den TE: Melde es beim DMYV an ![]() http://www.dmyv.de/fileadmin/downloads/IBS.pdf http://www.dmyv.de/index.php?id=258 Hier mal die Mail vom WSA Mannheim (am Telefon sagte er mir, dass Deutschland keine Papiere mehr der europäischen Nachbern akzeptieren würde ![]() Sehr geehrter Herr ....., als Wasser- und Schifffahrtsamt handeln wir nach den Vorgaben, die uns das zuständige Bundesministerium, hier: das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur vorgibt. Hierfür werden von der obersten Dienstbehörde Vorgehensweisen in Form von Erlassen erstellt und als Handlungsrichtlinien für die untergeordneten Behörden festgestellt. Nach dem derzeit geltenden Erlass muss für Sportboote, die in einem anderen Mitgliedsstaat auf dem Markt bereitgestellt worden sind und in Deutschland erstmals ein Kleinfahrzeugkennzeichen erhalten sollen, eine Konformitätserklärung vorgelegt werden. Dieses Vorgehen ist vergleichbar mit der Zulassung von Kraftfahrzeugen. Hierfür ist bei gleicher Sachlage die Vorlage der Zulassungsbescheinigung II erforderlich. Der geltende Erlass wurde wie oben bereits erwähnt vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur erlassen. Bei Fragen können Sie sich gerne an Herrn ....., welcher an diesem Erlass federführend mitgearbeitet hat, wenden. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag
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Viele Grüße Thomas |
#35
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![]() Zitat:
Zitat:
mfg Martin |
#36
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![]() Zitat:
![]() Habe es dann einfach beim DMYV angemeldet ![]()
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Viele Grüße Thomas |
#37
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![]() Zitat:
Zitat:
Zitat:
mfg Martin |
#38
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Moin erstmal.
Also ich habe letzte Woche gerade meine Glastron registrieren lassen. Ich brauchte nur einen Kaufvertrag vorlegen und fertig war der Bootschein und das Boot war registriert. Registriert beim http://www.dmyv.de/ Deutscher Motor und Yachtverband e.V. . Thomas
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Immer eine handbreit Wasser unterm Kiel !!! ![]() |
#39
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Quatsch, recherchier das noch mal.
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![]() NUR DER HSV / unaufsteigbar ![]() Leidenschaftlicher Dieselfahrer
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#40
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wo innerhalb der EU wird den das Amtliche Kennzeichen nicht annerkannt ?
Ich kenne keinen Ort. Sogar an Frankreichs Küsten hatte eine Crew aus unserem Hafen kein Problem mit dem WSA kennzeichen obwohl beim DMYV steht das dort der IBS vorgeschrieben ist. Auch die Französischen Beamten können sich nicht über EU-Recht hinwegsetzen. Wenn du schon wwas schreibst dann begründe bitte auch deinen Einwand.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#41
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![]() Zitat:
![]() Und per PN gibt es gerne Namen und sogar die Telefonnummer ![]() Aber ich sage in diesem Fall mal. Nicht die schlafenden Hunde wecken und da zulassen wo es derzeit noch ohne Probleme geht (DMYV, z. B. oder das WSA in meiner nächsten Nähe) ![]()
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Viele Grüße Thomas
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#42
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![]() Zitat:
1. dürfte er als Wohnsitzdeutscher hier damit nicht fahren. 2. bekommt er trotzdem keine D-Registrierung. Das einzige was hilft ist der Nachweis wann das Boot in die EU verbracht wurde, und das sollte nachweislich vor 1998 gewesen sein.
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Gruss Vestus
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#43
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. ![]() Bertrand Russell |
#44
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Wie gut, dass ich nur an der Ostsee fahre und mein Boot nicht zulassen muss...
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Viele Grüße Olli |
#45
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genau das kann natürlich bei älteren Booten mal zu Problem werden, wenn sie verkauft werden und dann eine Binnenanmeldung brauchen
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. ![]() Bertrand Russell |
#46
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Viele Grüße Olli |
#47
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![]() Zitat:
auch nicht gewust.Mein Boot 07.2013 bei der KFZ Stelle registrieren lassen. Sollte aber auch in jedem anderen Bundesland gehen. Der Tip kam von der WAPO. Die Sachbearbeiterin hat nur die alte Registrierung interesiert und keine Frage nach CE. Gruß Uwe Einfach bei der Zulassungsstelle nach Bootsregistrierung fragen,dann wird man an den Bearbeiter verwiesen,wollte es auch nicht so recht glauben,war aber so. Der Bootsschein sieht genauso aus wie der vom WSA,nur Farbe ist weiß und trägt das Landeswappen.Wichtig war mir das er auch in HR anerkannt wird. Habe damit die Sachbearbeiterin genervt,Ihre Aussage wird Anerkannt und ist gleichzusetzen wie WSA. Geändert von indra (25.02.2014 um 21:44 Uhr)
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#48
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siehe hier:
Kraftfahrzeugzulassungsstelle, Bootszulassung Kreisverwaltung LOS Straßenverkehrsamt Hegelstraße 23a 15517 Fürstenwalde 03361/5993050 (aus: http://www.deutschland-im-internet.d...Wo/Export1.htm) Ist aber wohl eine Ausnahme, im "Normalfall" sind die WSA dafür zuständig
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Gruß Heinz, ![]() |
#49
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Hab heute spaßeshalber mal beim SVA Holzminden gefragt und erwartungsgemäß nur verständnisloses Kopfschütteln geerntet. Aber immerhin wußte er auf Anhieb, daß stattdessen das WSA Hameln zuständig gewesen wäre
![]() mfg Martin |
#50
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Ja das ist dan eine Anmeldung für die Landeswasserstrasse. keine vom WSA wird aber beim vom WSA annerkannt.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
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