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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #51  
Alt 28.07.2014, 17:09
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Zitat:
Zitat von uhx Beitrag anzeigen
Wie man aus dem Gebot ausreichend Abstand zu halten eine Ausweichpflicht ableitet, musst Du mir jetzt aber mal erklären... Oder hab ich die Ironie nicht verstanden?
Ulli, das mache ich:

Bringe den letzten Beitrag von Blondini in Zusammenhang mit der Eingangsfrage,
und den geschriebenen Beiträgen, dann verstehst Du.
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  #52  
Alt 28.07.2014, 17:12
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Was für eine lustige Runde

Da interpretieren einige in die Frage von blondini dass bei Vorfahrtsrecht den Schwimmer überfahren möchte, das hat er aber nicht geschrieben:
Zitat:
Zitat von blondini Beitrag anzeigen
.....
Folgende Frage:

In einem See außerhalb einer Badezone befindet sich ein Schwimmer, wobei das Schwimmen nicht generell verboten ist. Es kommt ein Boot. Wer ist dafür hauptsächlich verantwortlich, dass die beiden nicht zusammenstoßen? Wer muss "ausweichen" nach Rechtsregeln?
.....
da lese ich kein Wort davon, dass er den Schwimmer überfährt, falls er Vorfahrtberechtigt ist Es wäre schön, wenn nicht immer etwas in die Fragen hinein interpretiert wird, was so gar nicht gefragt wurde

Warum jemand überhaupt im Fahrwasser oder sonstigen unerlaubten Bereichen schwimmt kann doch viele Gründe haben, z.B. ein gekentertes bzw. gesunkenes Boot, etc. Ich kenne da keinen der die Schwimmer überfährt.

Auch aus Spaß badende Schwimmer, die das Fahrwasser ohne Begleitboot kreuzen überfahre ich nicht. Ich mache mich aber mit Schallsignal bei den Schwimmer(n) bemerkbar, informiere den weiteren Schiffsverkehr mittels Funk mit einer "Securité"-Meldung über das "schwimmende Hindernis" und bitte die Schwimmer ihre leichtsinnige und lebensgefährliche Verhaltensweise zu überdenken.
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Alt 28.07.2014, 17:18
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Naja in einem See der auch von Motorbooten befahren wird ist außerhalb des SChwimmbereichs eigentlich generell Baden verboten.

also ist die Frage schonmal falsch.
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  #54  
Alt 28.07.2014, 17:33
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Naja in einem See der auch von Motorbooten befahren wird ist außerhalb des SChwimmbereichs eigentlich generell Baden verboten.

also ist die Frage schonmal falsch.
Wo steht es, dass dort das Schwimmen verboten ist

Bei uns im Silbersee gibt es einen markierten Schwimmbereich, und trotzdem ist das Schwimmen außerhalb des markierten Bereiches erlaubt, da die Markierung nur den sicheren Nichtschwimmer-Bereich kennzeichnet.

Oder weil in Bremerhaven in der Weser ein Schwimmbereich gekennzeichnet ist heißt das noch lange nicht, dass auf dem Rest der Weser das Schwimmen generell verboten ist

Und warum soll die Fragen falsch sein eine Frage ist doch eine Frage

Oder wie es in den "Zitaten - Volksmund - Redewendungen" heißt:
Zitat:
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  #55  
Alt 28.07.2014, 17:44
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Insofern ist die Frage alles andere als dumm: Wenn hier noch nichteinmal Klarheit/Einigkeit darüber besteht, wo Baden/Schwimmen erlaubt bzw. verboten ist, sollte man vielleicht erstmal solche grundsätzlichen Dinge klären! Hier wurde das z.B. schonmal probiert, ohne so richtig eindeutiges Ergebnis.

Vorher braucht man gar nicht anfange darüber zu diskutieren, wie die rechtliche Situation bei einer Konfrontation zwischen Schwimmer und Motorboot ist.
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Schöne Grüße,
Ulli

Geändert von uhx (28.07.2014 um 17:49 Uhr)
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  #56  
Alt 28.07.2014, 17:48
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Zitat:
Zitat von Skilsö Beitrag anzeigen
Wo steht es, dass dort das Schwimmen verboten ist

Bei uns im Silbersee gibt es einen markierten Schwimmbereich, und trotzdem ist das Schwimmen außerhalb des markierten Bereiches erlaubt, da die Markierung nur den sicheren Nichtschwimmer-Bereich kennzeichnet.

Oder weil in Bremerhaven in der Weser ein Schwimmbereich gekennzeichnet ist heißt das noch lange nicht, dass auf dem Rest der Weser das Schwimmen generell verboten ist

Und warum soll die Fragen falsch sein eine Frage ist doch eine Frage

Oder wie es in den "Zitaten - Volksmund - Redewendungen" heißt:

naja nur weil dort viele leute schwimmen muss es noch nicht erlaubt sein. Je nachdem gibts dort regeln die es wie z.B. am Bodensee oder in Kroatien nicht erlauben weiter wie eine bestimmte Strecke vom Ufer rauszuschwimmen.

Die meisten Schwimmer ignorieren diese regeln aus Unwissenheit.
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  #57  
Alt 28.07.2014, 17:57
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
naja nur weil dort viele leute schwimmen muss es noch nicht erlaubt sein. Je nachdem gibts dort regeln die es wie z.B. am Bodensee oder in Kroatien nicht erlauben weiter wie eine bestimmte Strecke vom Ufer rauszuschwimmen.

Die meisten Schwimmer ignorieren diese regeln aus Unwissenheit.
Da drehen wir uns aber im Kreis, denn wie Du richtigerweise feststellst steht das Verbot in den Regeln und wenn es nicht in den Regeln steht oder vor Ort gekennzeichnet ist, dann ist es erlaubt.

Im Silbersee ist es z.B. erlaubt außerhalb des markierten Bereichs zu schwimmen, da ist z.B. die Wasserrutsche für die Schwimmer verankert.
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  #58  
Alt 28.07.2014, 18:00
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Sind dort Sportboote erlaubt?

für mich sieht der See recht klein aus.
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  #59  
Alt 28.07.2014, 18:07
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Die meisten gehen doch selbsständig aus dem Wasser wenn ein Boot kommt... zumindes in meine gegend.

Wenn ich mit mein Schlauchi durch den kanal tucker und sobald ich einen Schwimmer / Angler sehe werde ich generell aus Respekt langsamer (Weil ich selbst auch gern schwimme) und man sieht auch schön das die einen durchlassen.

Wie die Ofizielle regel dafür lautet ist mir unbekannt... aber ich denke mal es ist klar das man mit einen Boot langsam ranfährt und schaut wie diese Person reagiert (Ohne das man zunah kommt)

Nur was ich mich jetz auch frage... was mach ich wenn ein Schwimmender sich weigert vor mir platz zu machen?
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  #60  
Alt 28.07.2014, 18:07
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Gerade erlebt und mir blieb fast die Spucke weg.

War am Samstag im Basel an der Tattoparade, war je eher weniger Bootswetter.
Unter der Brücke ist beim jetzigen Hochwasser ein Schwimmer durchgeschwommen.
Mitte im Fahrwasser und man sah, dass der Spass hatte. Sonst hätte jemand sicher eine Rettungsaktion eingeleitet. Aber bei dem Wasserstand und dann noch mitten im Fahrwasser unter der Brücke durch grenzt an Selbstmord und ein Ausweichen ist, falls das die Rheinschiffer überhaupt sehen wohl kaum möglich.

Hier sollte dann aber auch der Schwimmer selbst schuld sein.
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  #61  
Alt 28.07.2014, 18:11
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Als grundsätzliche Regelung sind mir nur die z.B. hier bereits zitierte Regelung aus den Schifffahrtsstraßenordnungen bekannt. Daraus kann man zweierlei ableiten:

  • In der Binnenschifffahrtsstraßenordnung wird explizit kein grundsätzliches Badeverbot ausgesprochen, sondern nur ein Badeverbot in ganz klar abgegrenzten Bereichen.
  • Ein Badeverbot, dass nur bestimmte, klar definierte Bereiche umfasst, ist nur sinnvoll, wenn es nicht bereits ein übergeordnetes, grundsätzliches Badeverbot gibt. Man kann also mit einiger Sicherheit davon ausgehen, dass es ein solches daher auch nicht gibt.
Darüber hinausgehende Badeverbote müssen also an anderer Stelle niedergeschrieben sein. Ein Beispiel dafür ist z.B. die Verordnung über das Baden in den Bundeswasserstrassen Rhein und Schifffahrtsweg Rhein-Kleve im Bereich der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Duisburg. Darin ist sehr detailliert aufgeführt wo das Baden verboten ist. Auch daraus kann man wieder ableiten, dass das Baden an allen anderen Stellen, an den es nicht ausdrücklich verboten ist, grundsätzlich erlaubt ist.

Wer kennt ähnliche Schriebse für andere Gewässer?
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Schöne Grüße,
Ulli

Geändert von uhx (29.07.2014 um 07:58 Uhr) Grund: Grundsätzlich und generell verwechselt.
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  #62  
Alt 29.07.2014, 07:42
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Zitat:
Zitat von Palsteg Beitrag anzeigen
Moin,

da Du Dich bislang bewusst bedeckt hälst, und die Beiträge abwartest,
ist Dir oder einem Bootsführer in Deinem Umfeld derartiges beinahe
passiert, oder tatsächlich passiert?

Wenn es hart auf hart kommt, dann werden Dritte entscheiden wer
eine Schuld oder Teilschuld an dem Ereignis trägt. Da spielen bestimmt
viele Faktoren und Zeugenaussagen eine Rolle. Ich vermute der
(böse rasende) Sportbootfahrer bekommt mindestens eine Teilschuld
aufgebrummt, egal ob zu recht oder zu unrecht. Der Sportbootfahrer
trägt in erster Linie die Sorgfaltspflicht, nicht der Schwimmer.
Wäre für mich auch so logisch.

Warum sollte ein Schwimmer, der zurecht seine Freiheit genießen möchte
ausweichen, und wie soll er das einem Sportboot gegenüber denn
machen. Der wüsste doch gar nicht wohin. Ordentlich hupen lässt ihn
bestimmt schneller werden, aber eine Regelung kennt er trotzdem nicht.

Mit sowas musst Du als Sportbootführer einfach rechnen, wenn Du Dich
dort bewegst, wo sich Schwimmer bewegen könnten, und dann weichst
Du als der stärkere und klügere eben großzügig aus. Besser noch, Du hälst
Dich wenn möglich gleich etwas weiter fern.

http://www.youtube.com/watch?v=T9BxurQSBiE

Mit Abstand das beste Negativbeispiel. Boot fährt "nicht direkt" in die Badezone, Schiffsführer wurde wegen fahrlässiger Tötung zurecht verurteilt. Oder wollte er nur den Badegästen zur Freude eine schöne Heckwelle produzieren?
Hey, Ihr sollt auch Spaß haben! Oder hat er gemeinsam mit dem Wodka die Kurve nicht zeitig hinbekommen.

Wie und wohin hätte die betroffene Schwimmerin ausweichen sollen?

Hi!

Ja, es ist tatsächlich passiert. Ich habe den Schwimmer gesehen und festgestellt, dass der Abstand ausreicht. Dann habe ich ihn kurz aus den Augen verloren, weil er in lee durch mein Segel verdeckt wurde und dann taucht er hinter meinem Heck auf und nölt rum, dass ich ihn nicht überfahren soll. Nach dem ersten Insichtkommen hatte er nichts besseres zu tun, als sich mir vor den Bug zu werfen. (Ich habe meinen Kurs nicht geändert).

So, das wars.

Viele Grüße
blondini

P.S.: Wir haben uns nicht berührt.
__________________
viele Grüße
Blondini

(Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.)
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  #63  
Alt 29.07.2014, 09:01
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Moin Zusammen!

Zitat:
Zitat von Skilsö Beitrag anzeigen
informiere den weiteren Schiffsverkehr mittels Funk mit einer "Securité"-Meldung über das "schwimmende Hindernis"

Hatte ich letzte Woche am DEK. Mehrere Kinder (geschätztes Alter 8-10) in der Fahrwassermitte. Mit meinem 8mtr. Verdränger war es kein Problem die rechtzeitig zu sehen und auszuweichen. Langsam bin ich mit dem Boot eh. Natürlich habe ich die Kids "freundlich" darauf hingewiesen dass das Schwimmen da wo sie sind Lebensgefährlich ist. Sie machten sich dann gaaaaaanz langsam auf in Richtung Ufer.

Habe dann auch (hauptsächlich wegen einem ziemlich schnell von achtern aufkommenden fetten Berufsschiff) eine Securite abgesetzt.

Darauf der Berufsschiffer (in ziemlich unfreundlichem Ton): "Und.... was soll mir das jetzt sagen"

Meine Antwort: (betont freundlich) "Das könnte Ihnen sagen, dass es angebracht wäre die Geschwindigkeit zu reduzieren und besonders sorgfältig Ausguck zu halten"

Antwort des Berufsskippers:"Du glaubst doch wohl nicht, dass ich deswegen langsamer mache"

Tja, das dazu dass sich jeder so zu verhalten hat dass niemand anders gefährdet wird...

Gruß vom Krümelmonster
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  #64  
Alt 29.07.2014, 09:49
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Das wird es immer wieder geben, und ganz offensichtlich schützt auch fortgeschrittenes Alter nicht davor, sich in irgendeinen Fluß zu stürzen und Spaß haben zu wollen. Das Problem ist heute eher, daß jeder Radfahrer/Skateboarder/Fußgänger am Ufer ein Handy dabei hat und erstmal vom schlimmsten ausgeht, wenn er jemanden ohne Boot im Fluß treiben sieht. Offenbar kann sich in Zeiten überbordender Regulation in allen möglichen Bereichen des Lebens keiner mehr vorstellen, daß es Leute geben mag, die sowas einfach zum Spaß tun und sich der Risiken durchaus bewußt sind.

Letzte Woche gab es auf der Weser unterhalb Hameln einen Riesen-Aufriss mit Suchaktion, Hubschrauber und Booten usw., weil "zwei ältere Herren in der Weser trieben":

Zitat:
Zitat von Dewezet 23.7.2014
Hameln. Sie wollten sich nur etwas abkühlen. Deshalb stiegen sie in Hameln in die Weser, um gemeinsam nach Lachem zu schwimmen – bei 30 Grad im Schatten sei das eine gute Idee, meinten die Hamelner (65 und 74 Jahre alt). Dass sie damit eine große Suchaktion auslösen würden, hätten die Senioren nicht gedacht.

Augenzeugen hatten gestern gegen 17.40 Uhr gemeldet, dass zwei Personen im Fluss treiben. Weil angenommen wurde, dass sie in Lebensgefahr sind, taten die Retter alles Menschenmögliche, um ihnen zu helfen. Eine Notärztin und Rettungsassistenten des DRK und der Feuerwehr rückten ebenso aus wie ein Wasserrettungszug mit Schlauchboot und Streifenwagen der Polizei. Zudem wurden alle Bootsführer und Taucher der Feuerwehr alarmiert. Freiwillige brachten sogar ein Dreikielboot zum Truppenübungsplatz an der Fischbecker Landstraße, um es dort zu Wasser zu lassen. Und in Langenhagen stieg ein Polizeihubschrauber auf. Nach kurzer Suche wurden die Männer bei Wehrbergen gesichtet und von Polizisten ans Ufer gewunken. Die Schwimmer waren wohlauf und erstaunt, dass man sie retten wollte. Die Beamten ließen sie weiterschwimmen. Es sei nicht verboten, sich in der Weser treiben zu lassen, hieß es.
Quelle: Dewezet 23.7.

mfg
Martin
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Ich bin dann mal weg:
www.Thelxinoe.de
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  #65  
Alt 29.07.2014, 09:56
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Zitat:
Zitat von blondini Beitrag anzeigen
Hi! Ja, es ist tatsächlich passiert. Ich habe den Schwimmer gesehen und festgestellt, dass der Abstand ausreicht. Dann habe ich ihn kurz aus den Augen verloren, weil er in lee durch mein Segel verdeckt wurde und dann taucht er hinter meinem Heck auf und nölt rum, dass ich ihn nicht überfahren soll. Nach dem ersten Insichtkommen hatte er nichts besseres zu tun, als sich mir vor den Bug zu werfen. (Ich habe meinen Kurs nicht geändert). So, das wars. Viele Grüße blondini
P.S.: Wir haben uns nicht berührt.
Solche Situationen hat garantiert jeder hier schon mehrfach erlebt, wobei
"Dein Schwimmer" durch einen beliebigen Wassersportler ersetzt werden
kann.
Es geht um den einen kleinen Moment der Unachtsamkeit, und wie
schnell sich eine Situation auf dem Wasser daraufhin ändert, "uups",
und mit einem mal bin ich dichter dran als ich eigentlich wollte.

Deine Eingangsfrage lässt sich nicht auflösen, weil eine gesetzliche
Regelung hierzu schon in der Natur der Sache völliger Unsinn wäre.

Das einzige was Sinn macht ist, das der Gesetzgeber den Sportbootführer
über seine Sorgfaltspflicht in die Haftung nimmt.
Wenn der Schwimmer tatsächlich absoluten Mist baut, na gut, dann
müsste geschaut werden ob das Ereignis für den Sportbootführer
tatsächlich unabwendbar gewesen wäre. Zum Beispiel wenn ein
Schwimmer in´s Fahrwasser taucht, und mit einem mal auftaucht.

Hier ein super Beispiel über einen Schwimmer, der völligen Unsinn
verbockt, und einem Kapitän, der seiner Sorgfaltspflicht vorbildlich nachkommt.

Den Schwimmer musst Du von der Brücke aus erst einmal rechtzeitig
sehen, und dann den Aufstopper bei einem solchen Schiff noch
hinbehommen.

http://www.spiegel.de/panorama/skand...r-a-32145.html
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