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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#26
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Das zeitnahe Datum kannst Du gerne in dem angebotenen Link nachlesen ....
Gesetze ändern sich nun mal nich so schnell, ausserdem ist das, was ich dort geschrieben habe, beim ADAC nachzulesen, der Link ist hier im Themenordner auch bereits angeboten worden. Übrigens wollte ich Dich nicht beleidigen, wer Smilies interpretieren kann weiß, dass ich Spaß gemacht hatte. Zitat:
Solltest Du das falsch verstanden haben entschuldige ich mich ausdrücklich !! Ich habe nun mal manchmal einen etwas herben Humor .... ![]()
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien -------------------------------------
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#27
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Es kommt doch noch was
![]() In dem von Dir zitierten Beitrag steht in "59" (von Dir geschrieben) doch genau das, was ich geschrieben habe. Zitat: "Statt eines Verwarnungs- oder Bußgeldes kann eine gebührenfreie Mängelanzeige erfolgen, wenn der Halter nachweist oder zumindest glaubhaft macht, dass die Hauptuntersuchung bei der Ausreise aus Deutschland noch nicht fällig war und das Kfz danach ständig im Ausland gewesen ist. Das Kfz muss dann unverzüglich zur Hauptuntersuchung vorgeführt werden. Das Ergebnis der Prüfung ist im Anschluss der Anzeigebehörde (meist Polizeidienststelle) mitzuteilen. Das Kfz muss nach Überschreitung der deutschen Landesgrenze auch ohne Anzeige unverzüglich dem TÜV vorgeführt werden. Ergänzend habe ich geschrieben, wo man sich die Mängelkarte ausstellen lassen kann. Die Begriffe Mängelkarte und Mängelanzeige sind Umgangssprachlich. Richtig nennt sich das Teil: Mitteilung über Fahrzeugmängel/Kontrollaufforderung, dies unterscheidet sich in den verschiedenen Bundesländern in Form und aussehen. ... und schon sind wir uns einig. Der Begriff "Aktuell" erklärt sich von selbst, "Zeitnah" lässt mehr Spielraum.
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Nehmt das Leben nicht so ernst - da kommt eh keiner lebend raus. Gruß Michael Geändert von kabimibo (05.08.2014 um 10:03 Uhr) |
#28
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Hallo Zusammen,
ohne näher auf die anderen Vorschläge einzugehen hätte ich hierzu die Idee ein Kurzkennzeichen zu beantragen. Würde mal bei der Zulassungsbehörde nachfragen. So kannst Du ggf. allen Bußgeldern, Verwarnungen und sonstigen Scherereien aus dem Weg gehen. Viele Grüße Jörg |
#29
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Für ein zugelassenes Fahrzeug bekommst du kein Kurzkennzeichen.
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Nehmt das Leben nicht so ernst - da kommt eh keiner lebend raus. Gruß Michael |
#30
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So ist es.
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