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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#76
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Eine Aussage kannst du bestimmt auch auf einer Dienststelle bei dir aufgeben.
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Gruß Uwe Manchmal ist Verkehrt richtig http://www.kia-kaffeestube.de/ https://de-de.facebook.com/pages/KIA...02493143337162 |
#77
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![]() Zitat:
bekommst musst du gar nix. "Der Käufer sagt ich muss......" sagt doch schon alles. Wenn das bis jetzt so lief wie Du es geschildert hast, ist das alles nur heiße Luft, mehr nicht.
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Gruß Jürgen ![]() |
#78
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Moin,
und bei der Polizei keine Aussage machen. Kann alles gegen Dich verwendet werden. Jörg
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Langsam werde ich alt: Nach dem letzten Landgang kam ich mit geschnitteten Haaren, Postkarten und Briefmarken pünktlich zum Abendessen wieder an Bord.
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#79
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![]() Zitat:
vielleicht sollte man "Amtlicher oder Anwaltlicher Seite" in "Gericht oder Staatsanwaltlicher Seite" ändern. Selbst vor GEricht oder vor dem Staatsanwalt kannst Du als Beschuldigter die Aussage verweigern. Wenn Post vom Gericht oder von der Staatanwaltschaft kommen sollte, würde ich mir einen Anwalt zur Hilfe holen. Jörg
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Langsam werde ich alt: Nach dem letzten Landgang kam ich mit geschnitteten Haaren, Postkarten und Briefmarken pünktlich zum Abendessen wieder an Bord.
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#80
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Ich habe kürzlich eine Anzeige wegen ebay-Betrugs gestellt, das ist von uns aus an die zuständige Staatsanwaltschft am Wohnort des Angezeigten weitergeleitet worden,
Siggi |
#81
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Die würden Ihn eh fragen was er hier will.
Wenn die Polizei was will, melden die sich, aber ich glaub nicht dran. Falls der Käufer irgendwelche Ansprüche rechtlich geltend machen will muss er zu einem Anwalt und nicht zur Polizei. Ich bleib dabei, alles nur heiße Luft.
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Gruß Jürgen ![]()
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#82
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![]() Zitat:
1. Der Polizei muss man NIE Auskunft geben oder eine Aussage machen. Selbst als völlig Unbeteiliger ist man zu nichts verpflichtet. Man muss sich, wenn die Polizei fragt, nicht auf ein Aussageverweigerungsrecht berufen, um zu schweigen. Es besteht ja gar keine Pflicht. 2. Wer sich dennoch auf ein Aussageverweigerungsrecht beruft, gibt zu erkennen, dass er mit der Sache was zu tun hat. Er wird für die Ermittlungsbehörden interessant. 3. Nur vor dem Staatsanwalt selbst ist man zur Aussage verpflichtet. Erst hier käme ein Aussageverweigerungsrecht ins Spiel Folge: Sollte sich die Polizei melden, einfach nicht reagieren. Gar nicht.
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Beste Grüße John
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