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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #26  
Alt 06.05.2015, 15:05
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Zitat:
Zitat von bootisteffen Beitrag anzeigen
Guter Hinweis mit dem "Lastenträger für AHK" Ich sehe, dass es da teilweise Produkte gibt, die locker 50 KG und mehr schaffen. Das ist doch wirklich mal perfekt. Werde ich mir auch mal zeitnah genauer anschauen.

Hast du denn einen Lastenträger persönlich im Einsatz? Wenn ja, kannst du einen empfehlen?

Danke
wir haben nur was selbst gemachtes im Revierbetrieb, ist aber ohne Licht und Zulassung.
Im Handel gibt es allerdings reichlich Auswahl in allen möglichen Gewichtsklassen.
Würde nur nicht grad was nehmen, was lt. ABE als Fahrradträger bezeichnet ist, weil das event. die offizielle Verwendung einschränken könnte.
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Gruß - Georg
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  #27  
Alt 06.05.2015, 15:10
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Einige würden wohl noch ein Gutachten über den Einfluss von Sonnenstrahlen auf das Liebesleben von Pflastersteinen von der Technischen Universität anfertigen lassen?? Verstaue den Motor Formschlüssig und verzurre ihn richtig dann passiert gar nix!!
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Gruß Tom
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  #28  
Alt 06.05.2015, 15:29
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Servus!

Zitat:
Zitat von gbeck Beitrag anzeigen
wir haben nur was selbst gemachtes im Revierbetrieb, ist aber ohne Licht und Zulassung.
Im Handel gibt es allerdings reichlich Auswahl in allen möglichen Gewichtsklassen.
Würde nur nicht grad was nehmen, was lt. ABE als Fahrradträger bezeichnet ist, weil das event. die offizielle Verwendung einschränken könnte.
Naja, einen Ansatz mit der Zulässigkeit lieferst du ja schon selbst...
Da wird leider viel Humbug getrieben, gerade was die Nutzlast betrifft. So was meinte ich.
Klar, man kann sogar selber was Schweissen - im "Privatbereich" geht das alles. Auch im Revier, da interessiert nur ob es funktioniert.
Aber zB. ins europäische Ausland damit...

Dann: Kauft man was "mit Tüv" - was heisst das? Teilweise kommen da irgendwelche Zettel, mit denen man dann beim eigenen Tüv eine Eintragung als festes Anbauteil per Einzelgenehmigung machen könnte. Das ist aber ja nicht Sinn der Sache, und einen zB. slovenischen Polizisten interessiert das auch nicht.

Oder was du beschreibst: Man kauft ne Box und bekommt nur die ABE für den zugrundeliegenden Fahrradgrundträger. Im Falle eines Falles schaut man damit blöd aus.

Deshalb hab ich oben diesen Hersteller gepostet. Da kommt der entsprechende Träger mit genau der zugehörigen europäischen Typgenehmigung - mit Beschreibung, Skizzen und allem drum und dran.

Ich hab von denen den großen Motorradträger für die Anhängerkupplung mit 130KG Nutzlast. Mit entsprechender Erweiterung, um die Teile auf der Deichsel meines Trailers verwenden zu können.
Bei den Gewichten war es mir halt extrem wichtig, das alles ordentlich geprüft ist und die Mopette nicht bei 160 () quer über die Autobahn fliegt...

Ach ja, zwei Sachen noch:
Wenn man nach so was schaut unterscheiden zwischen "Kupplungs-" und "Heckträger". Heckträger ist zB. auch so was, was beim VW-Bus an der Heckklappe befestigt wird.
Kupplungsträger sitzt eben nur auf der Kupplung.

Und ganz wichtig bei Kupplungsträgern: Die Nutzbarkeit beim Gewicht ist limitiert durch die Stützlast des Fahrzeugs! In meinem Fall: 150KG Stützlast, 18KG Trägergewicht + 130KG Nutzlast des Trägers = 148KG. Passt. Pack ich das Ding an nen ollen Passat mit 50KG Stützlast bringt der ganze Träger nix.
Gerade bei abnehmbaren Anhängerkupplungen ein Problem, die haben recht geringe Stützlasten.

Schöne Grüße,
Jan
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  #29  
Alt 06.05.2015, 15:50
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Hallo Jan,

ich meinte schon so was in dieser Art...

http://www.4x4styling.com/Hecktraege...r-4-Fahrraeder

und solche Teile sind zugelassen, per ABE eintragungsfrei und haben eine europäische Zulassung.

Nur ob sich die Anschaffung lohnt, wenn es nur um nen kleinen AB handelt, der ab und an transportiert wird, muss eben jeder selber entscheiden.

Nebenbei, abnehmbare AHK´s haben nicht automatisch weniger Stützlast.
Bei mir sind es 140 KG, vorher abnehmbar, jetzt per Knopfdruck ausklappbar...
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Gruß - Georg
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  #30  
Alt 06.05.2015, 16:45
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Ich glaube den Fragesteller interessiert das alles nicht mehr


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  #31  
Alt 06.05.2015, 16:54
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Servus Georg!

Der von dir gepostete scheint ein ordentlicher zu sein.
Aber es gibt halt viel Humbug auf dem Markt.
Vorsicht übrigens mit der "ABE": Soweit ich mitbekommen habe gilt die in Deutschland. Vor ein paar Jahren hat sich da aber wohl was geändert - im Ausland darfst du so was deshalb nicht mehr zwingend verwenden. Daher die europäische Typgenehmigung...
Aber man sieht ja auch an deinem Beispiel: Wenn die Sache ordentlich ist kostets gleich richtig Geld.

Und zur AHK-Stützlast:
Meinte jetzt nicht, dass abnehmbare AHKs geringe Stützlasten per se haben.
Meistens aber weniger als die entsprechenden starren Kupplungen bei gleichem Fahrzeug. Beispiel mein alter Passat (wo ich damals nachgerüstet habe): Starr: 90KG Stützlast, abnehmbar 50KG.
Hängt also auch vom Automodell ab.

Schöne Grüße,
Jan
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  #32  
Alt 06.05.2015, 16:55
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Zitat:
Zitat von VIP SK 17 Beitrag anzeigen
Ich glaube den Fragesteller interessiert das alles nicht mehr


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Hehe. Das stimmt wohl. Irgendwie sind wir ein wenig vom Ursprungsthema abgekommen...
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  #33  
Alt 06.05.2015, 17:49
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Hi!

Lass das auf jeden Fall bleiben.

Schau Dir das an: https://www.youtube.com/watch?v=PTyhuKF5qIk

Das sind nur zwei paar Skier, die da in die Dachbox gelegt und "fest" gezurrt wurden.

Das schreibt der ADAC:

"...Die Aufnahmen der Hochgeschwindigkeitskameras an der Crashbahn liefern dramatische Bilder. Der ungesicherte 22 kg-Hundedummy fliegt mit knapp 50 km/h ungebremst von der Hutablage nach vorne und trifft mit dem rund 25-fachen seines Eigengewichts von hinten hart auf Kopfstütze und Rückenlehne des Fahrersitzes. Er schlägt am Kopf des Fahrers seitlich an und beendet seinen Flug an der Windschutzscheibe. Die Aufprallwucht entspricht hier einem Gewicht von über 500 Kilogramm. Die Folgen für einen echten Vierbeiner wären fatal und auch der Fahrer hätte ärztliche Versorgung benötigt. ...."


Und das der ÖAMTC:

".....Das kleine 10 Liter-Bierfass mit einem Gesamtgewicht von 25 kg kommt so auf rund 10 000 Newton (1000 kg), Biertisch und Bank übertreffen das locker und selbst die so harmlos aussehende Getränkekiste entwickelt eine Masse von über einer halben Tonne......"

und

"....Mangelnde Ladungssicherung – bis 5.000 Euro Strafe möglich

Nicht gesicherte Ladung ist auch strafbar. Sie kann bei einer Kontrolle zu Geldstrafen führen. Bis zu 5.000 Euro sind möglich. Außerdem kann die Weiterfahrt verboten werden. Wiederholungstätern droht der Führerscheinentzug...."


Denn Verstöße gegen die Ladungssicherungspflicht werden sogar mit einer Vormerkung geahndet, wenn die Verkehrssicherheit gefährdet wurde. Eine Tasche auf dem Rücksitz gehört hier nicht dazu. Sehr wohl aber Gegenstände, die auf der Straße landen und den Nachfolgeverkehr gefährden.

Das heißt, dein "kleiner" 40kg-Motor wird bei nur 50km/h ein Gewicht von 1.2 - 2.0 Tonnen kommen. Wo willst Du die Dachbox nach dem Crash dann noch suchen? 500m vor Deinem Fahrzeug im LKW-Führerhaus, nachdem es einen Motorradfahrer geköpft und den Wagen dahinter durchschlagen hat?

Das sind 50 km/h. Du fährst aber sicher mit 80-100km/h.

Schon eine ColaFlasche auf der Hutablage würde mit 40kg von hinten Dein Armaturenbrett besuchen.

Also: LASS ES BLEIBEN. Sichere Ladungssicherung sieht anders aus und wenn die Polizei Deine Dachbox öffnen sollte gibt´s Ärger, denn denen interessiert wenig, daß die Dachbox und Dachbefestigungen 75kg aushalten sollen. Der Außenborder geht nämlich durch die Box - so gut kannst Du das Teil garnicht festzurren.

Gegen Benzingestank gibt es große und dickwandige Plastikfolien und Du riechst garnix. So fahr ich meinen Außenborder immer in die See.
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have fun!

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Geändert von sabberlatz (06.05.2015 um 18:02 Uhr)
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  #34  
Alt 06.05.2015, 18:26
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Dachboxen sollte man nur leer durch die Gegend fahren. Auf keinen Fall mit den 50 kg beladen, für die sie laut Typenschild angeblich zugelassen sein sollen. Wenn einen die Polizei mit beladener Dachbox erwischt, gibt's sofort eine Anzeige wegen Mordversuchs an Motorradfahrern.
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  #35  
Alt 06.05.2015, 18:50
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Zitat:
Zitat von freerider13 Beitrag anzeigen
Kupplungen bei gleichem Fahrzeug. Beispiel mein alter Passat (wo ich damals nachgerüstet habe): Starr: 90KG Stützlast, abnehmbar 50KG.
Hängt also auch vom Automodell ab.

Schöne Grüße,
Jan

Ne, eher am Hersteller.
Meine Erfahrungen sind eher das es "billige" AHK' s gibt die geringere Stützlasten und zum Teil auch geringere Anhängelasten.
Man sollte vor dem Kauf auf jeden Fall vergleichen und auf Stützlasten und auf den D Wert der AHK achten. Mit dem D Wert und den Fahrzeug Gewichten muss die zulässige Anhängelast berechnet werden.

Gruß
Peter

P.S. Das Thema weitet sich mehr und mehr aus und den Fragesteller interessiert es nicht.



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  #36  
Alt 06.05.2015, 19:36
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Hier mal noch ein Vergleich zu den AHK's

BMW 520; 170PS; E39

AUTO-HAK----------------Westfalia
starr--------------------------abnehmbar
90Kg-----------------------90Kg Stützlast
2100Kg-------------------2200Kg Anhängelast
10,3 kN-------------------11,4kN D-Wert
135€-----------------------369€ Preis

Quelle: www.Kupplung.de

Ist nur ein kleiner Unterschied, das gibt es aber auch noch deutlicher.

Gruß

Peter
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  #37  
Alt 06.05.2015, 22:05
D Bayr D Bayr ist offline
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Hallo nochmal von mir als "Fragesteller",

also ich lese nach wie vor mit und finde es schon interessant,
melde mich nur weniger zu Wort, da ich mich, wie ich schon vorab mal geschrieben, für die Leichensack-Variante entschieden habe.

Von daher, haut ruhig in die Tasten. Ich denke, jeder der darüber nachdenkt den AB in die Dachbox zu packen, wird es nach diesem Thread nicht mehr tun.

Hat dann ja auch was Gutes!
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Grüße Thomas

Gestern bin ich schon wieder erst heute ins Bett gegangen!
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  #38  
Alt 07.05.2015, 05:01
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Dann braucht ihr gar nix mehr in die Dachbox packen! Wenn das Teil für 75kg zugelassen ist warum soll man dann 40kg, die Formschlüssig (also umpackt) und gesichert sind nicht reinpacken??
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Gruß Tom
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  #39  
Alt 07.05.2015, 18:30
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Joshua Slocum Joshua Slocum ist offline
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Zitat:
Zitat von navtim Beitrag anzeigen
Dann braucht ihr gar nix mehr in die Dachbox packen! Wenn das Teil für 75kg zugelassen ist warum soll man dann 40kg, die Formschlüssig (also umpackt) und gesichert sind nicht reinpacken??
Mich würde mal Intressieren, wie du den Formschluß sicher und dauerhaft herstellen willst.
Aber bitte überrasch mich jetzt nicht mit der Antwort:
"Ich leg den AB in die Dachbox und schäume anschließend alles mit Bauschaum aus".

Robin
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  #40  
Alt 07.05.2015, 18:46
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Einige bleibe lieber zu Hause und lassen den Wagen in der Garage und das Boot auf dem Trailer! Nich das durch den Prop auch noch ein Karpfen getötet wird!!! "Kopfschüttel"
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  #41  
Alt 07.05.2015, 18:52
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Zitat:
Zitat von navtim Beitrag anzeigen
Einige bleibe lieber zu Hause und lassen den Wagen in der Garage und das Boot auf dem Trailer! Nich das durch den Prop auch noch ein Karpfen getötet wird!!! "Kopfschüttel"
Moment mal...
versteh ich das jetzt richtig???
Du willst die Dachbox fluten und zum AB auch noch Karpfen einsetzen?

Robin
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Alt 07.05.2015, 19:01
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Zitat:
Zitat von D Bayr Beitrag anzeigen
(..) Es geht mir darum die Dämpfe nicht im Auto zu haben auf 1500 km Strecke. (..)
Wenn Du den Vergaser leerlaufen lässt, ist das im Inneren völlig unproblematisch. Ich bin wirklich geruchsempfindlich, aber unseren AB haben wir schon von Bayern bis an die norwegische Grenze im Van transportiert - ohne Geruchsbelästigung.
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Beste Grüße

John
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