boote-forum.de - Das Forum rund um Boote  

Zurück   boote-forum.de - Das Forum rund um Boote > Alles was schwimmt! > Allgemeines zum Boot



Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

Antwort
Vorherige Seite - Ergebnis 1 bis 25 von 46
 
Themen-Optionen
  #26  
Alt 20.08.2009, 12:34
Benutzerbild von SSV Fahrer
SSV Fahrer SSV Fahrer ist offline
Captain
 
Registriert seit: 23.08.2008
Ort: Kirchheim u. Teck
Beiträge: 434
Boot: -b€zahlt- Glastron SSV 173 - Bavaria 270 Sport
2.413 Danke in 1.014 Beiträgen
Standard

Wer diese Jungs und Mädels schon hat fahren sehen, der weiß dass diese Knoten und ihr Schlauchi anlegen können, meistens besser als die großen!

Also ist zwar nicht erlaubt, aber warum soll der 11 jährige das Ding nicht im Griff haben!

Auf dem Programm stehen das Training und die Theorie zur Lizenzerwerbung. Jährlich stattfindende Club, Neckar, Landes und Deutsche Meisterschaft für Jugendliche ab 8 Jahre.
Zur Information einige Erläuterungen zu den Bootsklassen im Schlauchboot-Slalom:
Klasse M1 Mädchen und Jungen 8 und 9 Jahre
Klasse M2 Mädchen und Jungen 10 und 11 Jahre
Klasse M3 Mädchen und Jungen 12 und 13 Jahre
Klasse M4 Mädchen und Jungen 14 bis 16 Jahre
Klasse M5 Mädchen und Jungen 16 bis 18 Jahre
Klasse M6 Mädchen und Jungen 19 bis 25 Jahre
__________________
Gruß Robert
Mit Zitat antworten top
  #27  
Alt 20.08.2009, 12:42
Benutzerbild von Chili
Chili Chili ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 18.07.2009
Ort: Frankfurt/Main
Beiträge: 8.376
Boot: Maxum 2400 SCR, Chaparral 1930 SS Sport
20.954 Danke in 6.749 Beiträgen
Standard

Die Frage war ursprünglich, ob ein anderer fahren darf.
Und die Bedingungen sind nun erschöpfend ausdiskutiert worden.

Ob es ein Kiddie kann oder nicht, war nicht gefragt.
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #28  
Alt 20.08.2009, 12:42
Benutzerbild von tommes-os
tommes-os tommes-os ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 21.09.2005
Ort: Osnabrück
Beiträge: 1.343
1.763 Danke in 887 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Antaris Beitrag anzeigen
der Schiffsführer

Oder im schlimmsten Fall der Staatsanwalt
__________________
Gruß Thomas


_______________________
Echte Männer essen keinen Honig........
Echte Männer kauen Bienen...............
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #29  
Alt 20.08.2009, 12:44
Benutzerbild von tommes-os
tommes-os tommes-os ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 21.09.2005
Ort: Osnabrück
Beiträge: 1.343
1.763 Danke in 887 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Chili-FFM Beitrag anzeigen
Die Frage war ursprünglich, ob ein anderer fahren darf.
Und die Bedingungen sind nun erschöpfend ausdiskutiert worden.

Ob es ein Kiddie kann oder nicht, war nicht gefragt.

Huiiii, ein neuer Mod
__________________
Gruß Thomas


_______________________
Echte Männer essen keinen Honig........
Echte Männer kauen Bienen...............
Mit Zitat antworten top
  #30  
Alt 20.08.2009, 12:46
Benutzerbild von Chili
Chili Chili ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 18.07.2009
Ort: Frankfurt/Main
Beiträge: 8.376
Boot: Maxum 2400 SCR, Chaparral 1930 SS Sport
20.954 Danke in 6.749 Beiträgen
Standard

Nee, dazu will ich mich nicht aufschwingen.
Aber hier beisst sich irgendwie die Katze gerade in den Schwanz.
Mit Zitat antworten top
  #31  
Alt 20.08.2009, 12:49
Benutzerbild von SSV Fahrer
SSV Fahrer SSV Fahrer ist offline
Captain
 
Registriert seit: 23.08.2008
Ort: Kirchheim u. Teck
Beiträge: 434
Boot: -b€zahlt- Glastron SSV 173 - Bavaria 270 Sport
2.413 Danke in 1.014 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Chili-FFM Beitrag anzeigen
Die Frage war ursprünglich, ob ein anderer fahren darf.
Und die Bedingungen sind nun erschöpfend ausdiskutiert worden.

Ob es ein Kiddie kann oder nicht, war nicht gefragt.

Sollte auch nur aufzeigen, dass die Kiddies unter Umständen es sogar dürfen. Es gibt viele Clubs mit Jugendmannschaften, also warum den Kids den Spaß, am Hobby, vorenthalten?

Und dass hier das eine oder andere Thema, immer mal wieder vom Urpsrung abweicht, ist normal. Besonders dann wenn es erschöpfend ausdiskutiert worden ist.
__________________
Gruß Robert
Mit Zitat antworten top
  #32  
Alt 20.08.2009, 13:11
Benutzerbild von Antaris
Antaris Antaris ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 05.07.2005
Ort: Weserbergland oder Nordsee
Beiträge: 1.661
Boot: Maxum 2400SCR,Mercr.4,3LX,AlphaII,Bj1995
Rufzeichen oder MMSI: DC3554
2.028 Danke in 906 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von SSV Fahrer Beitrag anzeigen
Sollte auch nur aufzeigen, dass die Kiddies unter Umständen es sogar dürfen. Es gibt viele Clubs mit Jugendmannschaften, also warum den Kids den Spaß, am Hobby, vorenthalten?

...
Ja, und die Kids haben sogar eine Fahrerlaubnis, beschränkt
auf das Revier, bis 5 PS dürfen die dann alleine losfahren.
__________________
Gruß
Axel

wir sind anerkannte Führerschein-Ausbildungsstätte - Mitglied im DMYV
www.wyce.de
www.dmyv.de
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #33  
Alt 20.08.2009, 14:01
Benutzerbild von rumblefish
rumblefish rumblefish ist offline
Fleet Captain
 
Registriert seit: 05.09.2008
Ort: Frankfurt
Beiträge: 803
Boot: Glastron SSV-153 Laraya
476 Danke in 279 Beiträgen
Standard

Was für eine Diskussion . Also mit dem Mindestalter von 16 Jahren, sowohl Binnen wie auch See bin ich mir 100% sicher. Unter 5 PS an der Schraube und Bootslänge unter 5 Metern, darfst Du Binnen auch erst ab 16 Jahre fahren. Auf den Seeschiffahrtstrassen ist das nicht fest geregelt, Die WaschPo Bremen hält 14 Jahre als geeignet (kann man im I-Net nachlesen).

Ich konnte auch schon mit 14 Jahren ein Auto fahren (wahrscheinlich besser als manch andere Erwachsene ), nur gedurft habe ich das nicht .
Gruß
Nils
Mit Zitat antworten top
  #34  
Alt 20.08.2009, 14:06
Benutzerbild von Antaris
Antaris Antaris ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 05.07.2005
Ort: Weserbergland oder Nordsee
Beiträge: 1.661
Boot: Maxum 2400SCR,Mercr.4,3LX,AlphaII,Bj1995
Rufzeichen oder MMSI: DC3554
2.028 Danke in 906 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von rumblefish Beitrag anzeigen
...Mindestalter von 16 Jahren, sowohl Binnen wie auch See bin ich mir 100% sicher. Unter 5 PS an der Schraube und Bootslänge unter 5 Metern, darfst Du Binnen auch erst ab 16 Jahre fahren.
nee, ab 12 Jahren, revierbedingt beschränkt.

http://www.dmyv.de/jugend/lizenzen/index.html
__________________
Gruß
Axel

wir sind anerkannte Führerschein-Ausbildungsstätte - Mitglied im DMYV
www.wyce.de
www.dmyv.de
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #35  
Alt 20.08.2009, 14:07
Benutzerbild von boneman
boneman boneman ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 16.05.2007
Ort: Berlin
Beiträge: 1.829
Boot: Rinker Fiesta Vee 242
3.822 Danke in 1.697 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von rumblefish Beitrag anzeigen
Was für eine Diskussion . Also mit dem Mindestalter von 16 Jahren, sowohl Binnen wie auch See bin ich mir 100% sicher.
Siehste, und ich bin mir 100% sicher, dass es Binnen von dieser Regel Ausnahmen gibt. Auf bestimmten Strecken wurde das Mindestalter für Kiddies, die im Rahmen von irgendwelchen Verbandsmitgliedschaften da rumeiern, herabgesetzt.

Edit : Nur Zweitschnellster nach Ursain "Antaris" Bolt
Mit Zitat antworten top
  #36  
Alt 20.08.2009, 14:55
Benutzerbild von rumblefish
rumblefish rumblefish ist offline
Fleet Captain
 
Registriert seit: 05.09.2008
Ort: Frankfurt
Beiträge: 803
Boot: Glastron SSV-153 Laraya
476 Danke in 279 Beiträgen
Standard

OK, wieder was dazugelernt das es da eine Soderregelung im Binnenbereich gibt was Motorboote bis 5 PS betrifft. Wer von uns hat eigentlich max. 5 PS im Boot .?

Ich lasse an mein Boot jedenfalls niemanden unter 16 Jahren ans Ruder, weder Binnen noch See - basta !!

So, zu heiß heute, geh nachher lieber noch auf ein
Mit Zitat antworten top
  #37  
Alt 10.06.2015, 13:16
Benutzerbild von ChrAK78
ChrAK78 ChrAK78 ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 28.10.2014
Ort: nicht weit von der mittleren Spree
Beiträge: 1.490
Boot: Trainer III
1.945 Danke in 786 Beiträgen
Standard

Ich stelle diese Frage für einen Bekannten, der ein 6 Meter-Kajütboot zum gemütlichen fahren hat.
Er hat Frau und Kind (letztgenanntes 12 Jahre alt) und er ist der einzige, der einen SBF binnen hat und das Boot hat einen 20 PS Aussenborder.
Nun möchte er diesen gegen einen 15 PSer eintauschen, damit er als verantwortlicher Schiffsführer seinen SBF auch mal zu Hause lassen kann und ein Bierchen trinken darf und seine (nüchterne) Frau das Kommando übernehmen darf. Fahren durfte sie mit dem 20 PSer ja auch schon, aber verantwortlicher Schiffsführer blieb wegen der Führerschein-Pflicht trotzdem ihr Mann (der dann nicht trinken durfte). Soweit gut.
Wie ist das aber dann bei 15 PS mit dem Kind? Darf das Kind dann laut Gesetz als Rudergänger fahren? Das die Mutter (sie ist über 16 Jahre alt) dann trotzdem verantwortliche Schiffsführerin bleibt, ist klar. Sie hat zwar auch keinen Schein, aber das Boot hat ja nur 15 PS.

Viele Grüße!
Christian

Geändert von ChrAK78 (10.06.2015 um 13:21 Uhr)
Mit Zitat antworten top
  #38  
Alt 10.06.2015, 13:23
Benutzerbild von L0B0
L0B0 L0B0 ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 03.06.2009
Ort: Zwischen Ruhrgebiet, Sauerland und märkischer Kreis
Beiträge: 1.125
5.793 Danke in 2.286 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von ChrAK78 Beitrag anzeigen
Darf das Kind dann laut Gesetz als Rudergänger fahren?
NEIN. erst ab 16.

gruß, Jörg
Mit Zitat antworten top
  #39  
Alt 10.06.2015, 13:26
Benutzerbild von billi
billi billi ist gerade online
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 17.07.2003
Ort: St.Leon-Rot
Beiträge: 38.813
Boot: Bayliner 2855 Bj. 1996
33.713 Danke in 20.479 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von SSV Fahrer Beitrag anzeigen
Wer diese Jungs und Mädels schon hat fahren sehen, der weiß dass diese Knoten und ihr Schlauchi anlegen können, meistens besser als die großen!

Also ist zwar nicht erlaubt, aber warum soll der 11 jährige das Ding nicht im Griff haben!

Auf dem Programm stehen das Training und die Theorie zur Lizenzerwerbung. Jährlich stattfindende Club, Neckar, Landes und Deutsche Meisterschaft für Jugendliche ab 8 Jahre.
Zur Information einige Erläuterungen zu den Bootsklassen im Schlauchboot-Slalom:
Klasse M1 Mädchen und Jungen 8 und 9 Jahre
Klasse M2 Mädchen und Jungen 10 und 11 Jahre
Klasse M3 Mädchen und Jungen 12 und 13 Jahre
Klasse M4 Mädchen und Jungen 14 bis 16 Jahre
Klasse M5 Mädchen und Jungen 16 bis 18 Jahre

Klasse M6 Mädchen und Jungen 19 bis 25 Jahre
Also was das Fahren von Sportbooten angeht, dann gilt Binnen ganz klar das Mindestalter von 16 Jahren sowie geistig und körperliche Eignung.

Bei der Schlauchbootjugend (bei der ich selbst oft Helfe) wurde eine Ausnahmeregelung getroffen. Allerdings nur von und zum Trainingsgelände und auf dem Trainingsgelände.
Bei M1 muss auch immer jemand dabei sein der im Notfall eingreifen kann.

Aber du hast recht. Da sind Kids dabei (bei uns aus dem Verien war der Junge 2x Weltmeister und 1x Europameister und seine Schwester Deutsche Meisterin) sind manche dabei die wesentlich Besser fahren als manch alter Hase.
__________________
Gruß Volker
***************************************
und immer `ne Handbreit Sprit im Tank
http://www.msv-germersheim.de

Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
Mit Zitat antworten top
  #40  
Alt 10.06.2015, 13:46
Benutzerbild von ChrAK78
ChrAK78 ChrAK78 ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 28.10.2014
Ort: nicht weit von der mittleren Spree
Beiträge: 1.490
Boot: Trainer III
1.945 Danke in 786 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Also was das Fahren von Sportbooten angeht, dann gilt Binnen ganz klar das Mindestalter von 16 Jahren sowie geistig und körperliche Eignung.
Zwischen "Fahren" und "Führen" besteht ein Unterschied, der fälschlicherweise immer wieder für ein- und dasselbe gehalten wird - vermutlich, weil es mit dem Autofahren verglichen wird.
Deshalb habe ich bzw. mein Bekannter mich mit unserer Frage an diesen Thread gewandt, weil wir uns nicht sicher sind.
Das das 12-jährige Kind nicht alleine mit dem Boot losfahren darf, ist auch klar, weil das Kind dann "verantwortlicher Schiffsführer" wäre.
Mit Zitat antworten top
  #41  
Alt 10.06.2015, 13:48
Benutzerbild von billi
billi billi ist gerade online
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 17.07.2003
Ort: St.Leon-Rot
Beiträge: 38.813
Boot: Bayliner 2855 Bj. 1996
33.713 Danke in 20.479 Beiträgen
Standard

Der Verantwortlich Schiffsführer muss den Führerschein haben.
Für ihn gelten alle Vorschriften (Alcohol usw.). ER ist auch im Falle eines Unfalls der Verantwortliche da er immer eingreifen können muss.

Der Rudergänger muss Binnen min. 16 Jahre und geistig und Körperlich geeignet sein.

Ist es so Besser ?

Ausnahmen sind nur bei der Schlauchbootjugend gemacht worden. Diese müssen aber im Besitz der entsprechenden Lizenz sein.
__________________
Gruß Volker
***************************************
und immer `ne Handbreit Sprit im Tank
http://www.msv-germersheim.de

Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
Mit Zitat antworten top
  #42  
Alt 10.06.2015, 13:54
Benutzerbild von billi
billi billi ist gerade online
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 17.07.2003
Ort: St.Leon-Rot
Beiträge: 38.813
Boot: Bayliner 2855 Bj. 1996
33.713 Danke in 20.479 Beiträgen
Standard

Hier nochmal die fragen aus dem Fragenkatalog Binnen mit den jeweils richtigen Antworten. Dies sollte alle Unklarheiten beseitigen.

Schiffsführer
Klicken Sie auf die Grafik für eine größere Ansicht

Name:	1.JPG
Hits:	71
Größe:	60,6 KB
ID:	630698

Rudergänger
Klicken Sie auf die Grafik für eine größere Ansicht

Name:	2.JPG
Hits:	61
Größe:	43,1 KB
ID:	630699
__________________
Gruß Volker
***************************************
und immer `ne Handbreit Sprit im Tank
http://www.msv-germersheim.de

Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #43  
Alt 10.06.2015, 13:58
Benutzerbild von L0B0
L0B0 L0B0 ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 03.06.2009
Ort: Zwischen Ruhrgebiet, Sauerland und märkischer Kreis
Beiträge: 1.125
5.793 Danke in 2.286 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von ChrAK78 Beitrag anzeigen
Zwischen "Fahren" und "Führen" besteht ein Unterschied,
Rudergänger <-> Schiffsführer. Weder das eine noch das andere darf der 12jährige sein. Leider.

Wie oben schon recht deutlich geschrieben: Er darf es nicht. Egal wer mit dabei an Bord ist oder nicht.

Da lobe ich mir die Holländer bzw deren Regelwerke. Gerade am letzten Wochenende hat uns unser 12jähriger legal mit einem 4PS-5Meter Boot durch die Kanäle der "alde Feanen" gefahren und hatte einen riesen Spaß dabei.

Gruß, Jörg
Mit Zitat antworten top
  #44  
Alt 10.06.2015, 14:07
Benutzerbild von Pianist
Pianist Pianist ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 14.11.2012
Ort: Berlin
Beiträge: 3.484
Boot: Pedro Donky 30
4.582 Danke in 1.591 Beiträgen
Standard

Ich hätte jedenfalls keine moralischen und rechtlichen Bedenken, das fünfjährige Bootsmauskind auf den Schoß zu nehmen und mit ihm gemeinsam am Steuerrad zu drehen.

Matthias
Mit Zitat antworten top
  #45  
Alt 10.06.2015, 14:48
Benutzerbild von ChrAK78
ChrAK78 ChrAK78 ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 28.10.2014
Ort: nicht weit von der mittleren Spree
Beiträge: 1.490
Boot: Trainer III
1.945 Danke in 786 Beiträgen
Standard

Okay, verstanden.
Der Papa kann, wenn der neue 15 PSer da ist, seinen Schein zu Hause lassen und an Bord trinken und die Mama muss wissen, das sie ab dann nicht nur Rudergängerin, sondern zusätzlich auch verantwortliche Schiffsführerin ist.
Und das Kind darf nur zugucken, bis es 16 Jahre alt ist.

Zitat:
Zitat von Pianist Beitrag anzeigen
Idas fünfjährige Bootsmauskind auf den Schoß zu nehmen und mit ihm gemeinsam am Steuerrad zu drehen.
An so etwas dachte ich auch, für den Fall der Fälle.
Stellt sich nur die Frage, ab wann man zum Rudergänger wird.
Das Boot An- und Ablegen lassen oder in die Schleusen rein und rausfahren lassen würde ich meinen 5-jährigen Großcousin ja auch nicht, aber mitten auf einem breiteren See mit hinters Lenkrad stellen lassen....
Mit Zitat antworten top
  #46  
Alt 10.06.2015, 15:34
Benutzerbild von billi
billi billi ist gerade online
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 17.07.2003
Ort: St.Leon-Rot
Beiträge: 38.813
Boot: Bayliner 2855 Bj. 1996
33.713 Danke in 20.479 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von ChrAK78 Beitrag anzeigen
Okay, verstanden.
Der Papa kann, wenn der neue 15 PSer da ist, seinen Schein zu Hause lassen und an Bord trinken und die Mama muss wissen, das sie ab dann nicht nur Rudergängerin, sondern zusätzlich auch verantwortliche Schiffsführerin ist.
Und das Kind darf nur zugucken, bis es 16 Jahre alt ist.


An so etwas dachte ich auch, für den Fall der Fälle.
Stellt sich nur die Frage, ab wann man zum Rudergänger wird.
Das Boot An- und Ablegen lassen oder in die Schleusen rein und rausfahren lassen würde ich meinen 5-jährigen Großcousin ja auch nicht, aber mitten auf einem breiteren See mit hinters Lenkrad stellen lassen....
Wenn Mutti nen Schein hat kannst du sie ja immer zum SChiffsführer bestimmen. Kannst auch deinen Schein dabei haben. Ist ja dann egal.
__________________
Gruß Volker
***************************************
und immer `ne Handbreit Sprit im Tank
http://www.msv-germersheim.de

Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
Mit Zitat antworten top
Antwort
Vorherige Seite - Ergebnis 1 bis 25 von 46



Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 12:54 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.