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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #26  
Alt 22.08.2015, 09:19
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Zitat:
Zitat von Fireman13 Beitrag anzeigen
Das wäre natürlich ein Grund, um alle Eventualitäten offen zu halten.
Ich habe zwar nicht vor, in D zu fahren, aber mann weiß ja nie.

Wobei es ja dann das Problem mit der NL-Registrierung (Y-Nummer) bei der RegTB gibt.

Ist wohl nicht ganz so einfach, der Fall.

Gruß, Sven
Warum nicht für 18€ beim WA Anmelden und da Kennzeichen vom Boot wechseln, dann die Funke bei der Bundesnetzagentur anmelden und du hast alle freiheiten.
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  #27  
Alt 22.08.2015, 15:06
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Wo muss denn im Antrag bei der BNetzA ein Kennzeichen angegeben werden? Doch nur wenn im Seeschiffregister eingetragen , sonst offen lassen.
Einfach ausfüllen, faxen und Ende der Woche hast du die Urkunde in der Hand.
Dann noch den Adenauer gesetzt und alles passt.
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  #28  
Alt 22.08.2015, 15:20
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Naja da steht ja in der Erklärung folgendes:


"Die Ausstellung einer SHIP STATION LICENCE bzw. die Zuteilung der Nummern des mobilen Seeund
Binnenschifffahrtsfunks kann nur an den Eigentümer einer Funkstelle auf einem deutschen Schiff
erfolgen. Deutsche Schiffe sind solche, die
1. nach den einschlägigen Vorschriften (Schiffsregisterordnung und Durchführungsverordnung zur
Schiffsregisterordnung) im deutschen See- oder Binnenschiffsregister eingetragen sind, oder
2. wenn keine Eintragungspflicht besteht, mit einem gültigen amtlichen oder amtlich anerkannten
deutschen Kennzeichen nach den Vorschriften der Verordnung über die Kennzeichnung von auf
Binnenschifffahrtsstraßen verkehrenden Kleinfahrzeugen versehen sind, oder
3. wenn weder eine Eintragungs- noch eine Kennzeichenpflicht bestehen, im Eigentum eines
deutschen Staatsangehörigen stehen."

Also zu Punkt 2 wäre ich also schon verpflichtet, eine deutsche Kennzeichnung zu haben.
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  #29  
Alt 22.08.2015, 15:34
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Da du einen Verdränger fährst und du unter 20 km/h bleibst musst du in nl nicht registrieren, deshalb Punkt 3
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  #30  
Alt 22.08.2015, 15:35
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Wo in nl liegst du?
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  #31  
Alt 22.08.2015, 15:50
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Zitat:
Zitat von Perre Pescadore Beitrag anzeigen
Da du einen Verdränger fährst und du unter 20 km/h bleibst musst du in nl nicht registrieren, deshalb Punkt 3
Wir reden hier aber grade über Deutschland, deutsche Flagge und somit auch die Deutsche Regelung. Und danach ist das Boot Kennzeichnungspflichtig.
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  #32  
Alt 22.08.2015, 16:00
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Für Deutschland gilt das natürlich, fahr nach Duisburg zum DMYV und 20 Minuten später hast du den ibs in der Hand.
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  #33  
Alt 22.08.2015, 16:23
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Zitat:
Zitat von Perre Pescadore Beitrag anzeigen
Für Deutschland gilt das natürlich, fahr nach Duisburg zum DMYV und 20 Minuten später hast du den ibs in der Hand.
Kenn ich schon von meinem Schlauchboot..........

Da solls auch nicht dran liegen.
Hab halt nur gedacht, dass die NL Registrierung bleiben kann und die NL Flagge ebenfalls.
Wäre einfacher und mir persönlich lieber gewesen.
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  #34  
Alt 22.08.2015, 17:10
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Zitat:
Zitat von Fireman13 Beitrag anzeigen
...
Wurde nicht früher immer die Angebe des Gerätes gefordert, bzw. die Zuteilungsurkunde für ein bestimmtes Funkgerät erteilt??

Außerdem ist mir nicht klar, wo ich der Bundesnetzagentur mitteilen kann, dass ich auch die Genehmigung für die NL Kanäle benötige.

(Wurde hier im Forum schon mal erwähnt, dass man diese auch bekommen kann)
...
Da heutzutage nur noch die Art und Anzahl der Geräte in der Zuteilungsurkunde erwähnt werden, ist es egal welches Modell du nutzt oder ob du das Gerät später einmal austauscht.

Eine Freischaltung z.B. für Kanal 31 brauchst du ebenfalls nicht beantragen, denn der mit der Urkunde zugewiesene Frequenzbereich ist 156 - 174 MHz. Durch diesem Bereich sind sämtliche Kanäle abgedeckt
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  #35  
Alt 23.08.2015, 10:08
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Zitat:
Zitat von Quax Beitrag anzeigen
Da heutzutage nur noch die Art und Anzahl der Geräte in der Zuteilungsurkunde erwähnt werden, ist es egal welches Modell du nutzt oder ob du das Gerät später einmal austauscht.

Eine Freischaltung z.B. für Kanal 31 brauchst du ebenfalls nicht beantragen, denn der mit der Urkunde zugewiesene Frequenzbereich ist 156 - 174 MHz. Durch diesem Bereich sind sämtliche Kanäle abgedeckt

Sollte man denn da nur ATIS ankreuzen, oder für alle Fälle schon mal bei MMSI und Rufzeichen ein Kreuz machen?
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  #36  
Alt 23.08.2015, 14:18
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Ich würde mmsi mit beantragen, ein mehrwert der nix kostet ;)
Mein Boot ist nirgends angemeldet und ich hab 'ne DE Frequenzzuteilung. Kanäle musst du selber freischalten lassen...

Gesendet von meinem D6503 mit Tapatalk
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Gruß, Markus.
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  #37  
Alt 23.08.2015, 16:19
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Zitat:
Zitat von Fireman13 Beitrag anzeigen
Sollte man denn da nur ATIS ankreuzen, oder für alle Fälle schon mal bei MMSI und Rufzeichen ein Kreuz machen?
Ich würde allrs beantragen.
Man jann auch später beantragen aber das kostet wieder extra.
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  #38  
Alt 23.08.2015, 17:11
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Und wer schaltet da jetzt die Kanäle frei? Ist ein NL-freigeschaltetes Gerät in D legal?

Grüße
Gerhard
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  #39  
Alt 23.08.2015, 18:33
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Es gibt eine ganze Reihe von Kanälen die in manchen Ländern genutzt werden und in anderen verboten sind. Jeder ist selbst dafür zuständig, dass er im jeweiligen Fahrtgebiet nur die erlaubten Kanäle nutzt. Freigeschaltet dürfen alle Kanäle trotzdem sein.
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  #40  
Alt 24.08.2015, 06:28
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Das würde bedeuten, dass die oft angebotenen "NL" Versionen der Geräte bzw. die Programmiergebühren für das Freischalten weiterer Kanäle eigentlich überflüssig sind.
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  #41  
Alt 24.08.2015, 08:37
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Moin, moin,

in D wird die Funke auf das Schiff angemeldet, in NL jedoch auf den Halter; d.h. einmal eine Funke anmelden, danach ist es egal auf welches Schiff das Teil verbaut ist.
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Gruß Heinz
---------------------------------------------------------------
der Herrgott gab mir 2 Ohren doch leider nichts dazwischen, was gesprochene Worte aufhalten könnte.
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  #42  
Alt 24.08.2015, 11:54
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Denn: als Deutscher mit Wohnsitz in Deutschland muss das eigene Boot sobald es auf deutschen Binnenwasserstrassen bewegt wird auch zwingend in Deutschland angemeldet sein.
Und was hat das mit dem Funkzulassung zu tun ?

Ich bin deutscher Eigner, das Boot ist bei der WSA Duisburg angemeldet (DU Kennzeichen). UBI und SRC habe ich in Deutschland gemacht.
Mein Boot liegt in Stevensweert/NL

Mein Funkgerät ist in NL gekauft da billiger und direkt mit Kanal 31
Angemeldet mit ATIS und MMSI ist es in NL weil nämlich umsonst
(Das geht deswegen, weil der Liegeplatz in NL ist)

Weder in NL/F/BE oder auf Rhein und Mosel in D jemals Probleme gehabt.
__________________
Lg
Ingo
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  #43  
Alt 24.08.2015, 12:18
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Zitat:
Zitat von RIA_Ingo Beitrag anzeigen
Und was hat das mit dem Funkzulassung zu tun ?

Ich bin deutscher Eigner, das Boot ist bei der WSA Duisburg angemeldet (DU Kennzeichen). UBI und SRC habe ich in Deutschland gemacht.
Mein Boot liegt in Stevensweert/NL

Mein Funkgerät ist in NL gekauft da billiger und direkt mit Kanal 31
Angemeldet mit ATIS und MMSI ist es in NL weil nämlich umsonst
(Das geht deswegen, weil der Liegeplatz in NL ist)

Weder in NL/F/BE oder auf Rhein und Mosel in D jemals Probleme gehabt.
Das Boot des TO liegt mit niederländischer Zulassung unter Niederländischer Flagge in den Niederlanden. Er Darf also nicht nach Deutschland fahren, da er hier das Boot zwingend in Deutschland zugelassen haben muss.
Mit der Funkzulassung selbst hat dies nichts zu tun.
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  #44  
Alt 24.08.2015, 14:00
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Zitat:
Zitat von Fireman13 Beitrag anzeigen
Das würde bedeuten, dass die oft angebotenen "NL" Versionen der Geräte bzw. die Programmiergebühren für das Freischalten weiterer Kanäle eigentlich überflüssig sind.
Eigentlich schon.... aber ein Gerät das alles kann wäre doch zu einfach
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  #45  
Alt 24.08.2015, 22:49
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Das Boot des TO liegt mit niederländischer Zulassung unter Niederländischer Flagge in den Niederlanden. Er Darf also nicht nach Deutschland fahren, da er hier das Boot zwingend in Deutschland zugelassen haben muss.
Mit der Funkzulassung selbst hat dies nichts zu tun.
da streiten sich die Experten noch drüber
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  #46  
Alt 25.08.2015, 07:05
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Dass der TO nicht nach D reisen darf, das dürfte sicherlich kaum mit EU-Recht vereinbar sein. Wenn das Boot in einem EU-Land legal ist, dann kann in D nicht einfach so Sonderrecht gelten.
Er kann sich auch als Deutscher in NL niederlassen, er kann dort auch Boote oder Autos zulassen und natürlich damit auch in der EU Reisen.
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  #47  
Alt 25.08.2015, 07:57
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Zitat:
Zitat von N2S3 Beitrag anzeigen
Dass der TO nicht nach D reisen darf, das dürfte sicherlich kaum mit EU-Recht vereinbar sein. Wenn das Boot in einem EU-Land legal ist, dann kann in D nicht einfach so Sonderrecht gelten.
Er kann sich auch als Deutscher in NL niederlassen, er kann dort auch Boote oder Autos zulassen und natürlich damit auch in der EU Reisen.
Solange der Wohnsitz in Deutschland ist geht es aber nicht.

Sieh Kennzeichenverordnung §3-3

https://elwis.de/Freizeitschifffahrt.../03/index.html

Zitat:

Von der Kennzeichnungspflicht sind ausgenommen:

ihren Heimathafen oder -ort und deren Eigentümer ihren Wohnsitz außerhalb des Geltungsbereichs dieser Verordnung haben.

Da Der TO aber seinen Wohnsitz innerhalb dieser Verordnung hat, muss er ein deutsches Kleinfahrzeugkennzeichen anbringen, sobald er in den Geltungsbereich dieser Verordnung einfährt.
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  #48  
Alt 25.08.2015, 11:52
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Um das Thema mal zu Beenden:
Ich werde mir einen IBS in D besorgen und auch die Frequenzzuteilungsurkunde in D.

Damit ist die NL Registrierung hinfällig (und auch die NL Flagge).

Gruß, Sven
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  #49  
Alt 25.08.2015, 12:04
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Zitat:
Zitat von Fireman13 Beitrag anzeigen
Um das Thema mal zu Beenden:
Ich werde mir einen IBS in D besorgen und auch die Frequenzzuteilungsurkunde in D.

Damit ist die NL Registrierung hinfällig (und auch die NL Flagge).

Gruß, Sven
Hol dir ein WSA Kennzeichen das kostet nur einmal 18€ den IBS musst du alle 2 Jahre verlängern lassen.
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Alt 25.08.2015, 21:40
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Zitat:
Zitat von Fireman13 Beitrag anzeigen
Um das Thema mal zu Beenden:
Ich werde mir einen IBS in D besorgen und auch die Frequenzzuteilungsurkunde in D.

Damit ist die NL Registrierung hinfällig (und auch die NL Flagge).

Gruß, Sven
wenn das mal immer ohne Probleme klappen würde
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