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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#26
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Warum nicht für 18€ beim WA Anmelden und da Kennzeichen vom Boot wechseln, dann die Funke bei der Bundesnetzagentur anmelden und du hast alle freiheiten.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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#27
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Wo muss denn im Antrag bei der BNetzA ein Kennzeichen angegeben werden? Doch nur wenn im Seeschiffregister eingetragen , sonst offen lassen.
Einfach ausfüllen, faxen und Ende der Woche hast du die Urkunde in der Hand. Dann noch den Adenauer gesetzt und alles passt.
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Danyel, ja richtig gelesen mit y
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#28
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Naja da steht ja in der Erklärung folgendes:
"Die Ausstellung einer SHIP STATION LICENCE bzw. die Zuteilung der Nummern des mobilen Seeund Binnenschifffahrtsfunks kann nur an den Eigentümer einer Funkstelle auf einem deutschen Schiff erfolgen. Deutsche Schiffe sind solche, die 1. nach den einschlägigen Vorschriften (Schiffsregisterordnung und Durchführungsverordnung zur Schiffsregisterordnung) im deutschen See- oder Binnenschiffsregister eingetragen sind, oder 2. wenn keine Eintragungspflicht besteht, mit einem gültigen amtlichen oder amtlich anerkannten deutschen Kennzeichen nach den Vorschriften der Verordnung über die Kennzeichnung von auf Binnenschifffahrtsstraßen verkehrenden Kleinfahrzeugen versehen sind, oder 3. wenn weder eine Eintragungs- noch eine Kennzeichenpflicht bestehen, im Eigentum eines deutschen Staatsangehörigen stehen." Also zu Punkt 2 wäre ich also schon verpflichtet, eine deutsche Kennzeichnung zu haben.
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Wer viel fragt,.........der weiß viel......!!!!!
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#29
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Da du einen Verdränger fährst und du unter 20 km/h bleibst musst du in nl nicht registrieren, deshalb Punkt 3
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Danyel, ja richtig gelesen mit y
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#30
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Wo in nl liegst du?
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Danyel, ja richtig gelesen mit y |
#31
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Wir reden hier aber grade über Deutschland, deutsche Flagge und somit auch die Deutsche Regelung. Und danach ist das Boot Kennzeichnungspflichtig.
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#32
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Für Deutschland gilt das natürlich, fahr nach Duisburg zum DMYV und 20 Minuten später hast du den ibs in der Hand.
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Danyel, ja richtig gelesen mit y |
#33
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Zitat:
Da solls auch nicht dran liegen. Hab halt nur gedacht, dass die NL Registrierung bleiben kann und die NL Flagge ebenfalls. Wäre einfacher und mir persönlich lieber gewesen.
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#34
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Zitat:
Eine Freischaltung z.B. für Kanal 31 brauchst du ebenfalls nicht beantragen, denn der mit der Urkunde zugewiesene Frequenzbereich ist 156 - 174 MHz. Durch diesem Bereich sind sämtliche Kanäle abgedeckt
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#35
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Zitat:
Sollte man denn da nur ATIS ankreuzen, oder für alle Fälle schon mal bei MMSI und Rufzeichen ein Kreuz machen?
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#36
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Ich würde mmsi mit beantragen, ein mehrwert der nix kostet ;)
Mein Boot ist nirgends angemeldet und ich hab 'ne DE Frequenzzuteilung. Kanäle musst du selber freischalten lassen... Gesendet von meinem D6503 mit Tapatalk
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Gruß, Markus.
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#37
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Zitat:
Man jann auch später beantragen aber das kostet wieder extra.
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#38
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Und wer schaltet da jetzt die Kanäle frei? Ist ein NL-freigeschaltetes Gerät in D legal?
Grüße Gerhard
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#39
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Es gibt eine ganze Reihe von Kanälen die in manchen Ländern genutzt werden und in anderen verboten sind. Jeder ist selbst dafür zuständig, dass er im jeweiligen Fahrtgebiet nur die erlaubten Kanäle nutzt. Freigeschaltet dürfen alle Kanäle trotzdem sein.
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#40
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Das würde bedeuten, dass die oft angebotenen "NL" Versionen der Geräte bzw. die Programmiergebühren für das Freischalten weiterer Kanäle eigentlich überflüssig sind.
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#41
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Moin, moin,
in D wird die Funke auf das Schiff angemeldet, in NL jedoch auf den Halter; d.h. einmal eine Funke anmelden, danach ist es egal auf welches Schiff das Teil verbaut ist.
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Gruß Heinz --------------------------------------------------------------- der Herrgott gab mir 2 Ohren doch leider nichts dazwischen, was gesprochene Worte aufhalten könnte.
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#42
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Zitat:
Ich bin deutscher Eigner, das Boot ist bei der WSA Duisburg angemeldet (DU Kennzeichen). UBI und SRC habe ich in Deutschland gemacht. Mein Boot liegt in Stevensweert/NL Mein Funkgerät ist in NL gekauft da billiger und direkt mit Kanal 31 Angemeldet mit ATIS und MMSI ist es in NL weil nämlich umsonst (Das geht deswegen, weil der Liegeplatz in NL ist) Weder in NL/F/BE oder auf Rhein und Mosel in D jemals Probleme gehabt.
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Lg Ingo ----------------- "Die eierlegende Wollmilchsau" Bordcomputer preiswert https://github.com/pi-yacht-monitor/pi-yacht-monitor |
#43
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Zitat:
Mit der Funkzulassung selbst hat dies nichts zu tun.
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#44
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Eigentlich schon.... aber ein Gerät das alles kann wäre doch zu einfach
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#45
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da streiten sich die Experten noch drüber
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell
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#46
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Dass der TO nicht nach D reisen darf, das dürfte sicherlich kaum mit EU-Recht vereinbar sein. Wenn das Boot in einem EU-Land legal ist, dann kann in D nicht einfach so Sonderrecht gelten.
Er kann sich auch als Deutscher in NL niederlassen, er kann dort auch Boote oder Autos zulassen und natürlich damit auch in der EU Reisen.
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#47
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Zitat:
Sieh Kennzeichenverordnung §3-3 https://elwis.de/Freizeitschifffahrt.../03/index.html Zitat: Von der Kennzeichnungspflicht sind ausgenommen: ihren Heimathafen oder -ort und deren Eigentümer ihren Wohnsitz außerhalb des Geltungsbereichs dieser Verordnung haben. Da Der TO aber seinen Wohnsitz innerhalb dieser Verordnung hat, muss er ein deutsches Kleinfahrzeugkennzeichen anbringen, sobald er in den Geltungsbereich dieser Verordnung einfährt.
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#48
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Um das Thema mal zu Beenden:
Ich werde mir einen IBS in D besorgen und auch die Frequenzzuteilungsurkunde in D. Damit ist die NL Registrierung hinfällig (und auch die NL Flagge). Gruß, Sven
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#49
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Hol dir ein WSA Kennzeichen das kostet nur einmal 18€ den IBS musst du alle 2 Jahre verlängern lassen.
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#50
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wenn das mal immer ohne Probleme klappen würde
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