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  #26  
Alt 14.06.2016, 23:09
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Zitat:
Zitat von Akki Beitrag anzeigen
Wenn du den geangelten Fisch hinterher auch zubereitest und dich davon ernährst, geht Angeln auch vollkommen in Ordnung.
Danke Akki, wenn der Fisch nicht zu klein ist werde ich meine Jungs auch nicht davon abhalten können
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  #27  
Alt 14.06.2016, 23:13
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Zitat:
Zitat von Vadi Beitrag anzeigen
1: Dahme-Wasserstrasse ,Storkower Gewässer,Teupitzer Gewässer für diese Gewässer brauchst du einen Erlaubnisvertrag Fischerei Aurora GbR und 2:die Nachweiskarte zur Fischereiabgabe
zu 1 gibt es im örtlichen Angelladen(15€)
zu 2 gibt es in der örtlichen Touristinformation (12€)
Telefonier dich einfach mal durch
MfG
MfG
Danke Vadi, damit kann es ja fasst schon los gehen.
Und der Link von Pusteblume ist auch super. Danke
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  #28  
Alt 14.06.2016, 23:17
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Zitat:
Zitat von Leukermeerbewohner Beitrag anzeigen
@ TE
Meines wissens nach ist das angeln in Brandenburg nur Kindern ab dem 8 Lebensjahr gestattet.
Ich hoffe das deine beiden Jungs vor eurerm Urlaub noch Geburtstag feiern.


Ich finde es immer wieder erstaunlich wie da die Meinungen auseinander gehen.
In Angelländern wie Holland und Frankreich wird von behördlicher Stelle dazu angeraten das Fische nach dem Fang wieder zurück ins Wasser gesetzt werden sollen.
So wird das übrigens in den meisten Ländern gehandhabt .
Seltsam, in Deutschland nennt man sowas Tierquälerei, in anderen Ländern nennt man es nachhaltiges Fischen.
Aber vielleicht begreift man das in absehbarer Zeit in Deutschland auch noch, ich hoffe bevor die Flüsse und Seen leergefischt sind.
Gruß Udo
Der Fischereischein geht auf mich, meine Jungs dürfen mal mitmachen im Rahmen des Möglichen. Nächstes Jahr dann ev . alleine
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  #29  
Alt 14.06.2016, 23:34
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Zitat:
Zitat von ChrAK78 Beitrag anzeigen
Die Fischereiabgabe an das Land Brandenburg (ist die in Beitrag #4 gezeigte Marke, die in ein grünes Heftchen eingeklebt wird) kostet für Kinder 2,50 € und für Erwachsene 12,- € für das laufende Jahr, also gültig bis 31. Dezember. Die Marken für Erwachsene gibt es auch für fünf Jahre und kostet 40,- €, sind dann unterm Strich also 8,- € pro Jahr.
Kinder dürfen erst ab acht Jahre angeln.
Es darf dann (falls der zusätzliche Fischereischein nicht vorhanden ist) nur auf Friedfisch geangelt werden, also als Köder nur Brot, Mais oder Würmer verwendet werden, die Raubfischberechtigung wird auf der Angelkarte vom Fischer oder Pächter des Gewässer durchgestrichen.
Diese Marke ist die Grundvorraussetzung um angeln zu dürfen, das Land Brandenburg möchte ja auch dran verdienen. Ohne Marke darf der jeweilige Fischer oder Pächter des Gewässers, an dem geangelt werden möchte, keine Angelkarte verkaufen und bei einer Kontrolle sind sowohl Abgabemarke als auch die Angelkarte für das Gewässer vorzuzeigen.
Die Abgabemarken sind bei der Fischereibehörde erhältlich, aber auch fast jeder Fischer/Pächter oder von ihm beauftragte Personen, Geschäfte und Campingplätze, die Angelkarten verkaufen, haben auch die Abgabemarken verfügbar. Sollten sie im eigenen Interese jedenfalls haben, denn die Fischereibehörde macht ja Freitag um elf zu, aber der Tourist reist oftmals erst Freitag abends an.
An den Abgabemarken verdient der Fischer oder Pächter übrigens nichts, denn wenn da 12,- € draufsteht, kann ich die nicht für 13,- € verkaufen. Ich verdiene nur an den Angelkarten, die ich aber wie schon gesagt, ohne vorrätig habende Abgabemarken gar nicht erst verkaufen dürfte.

Soweit zu der Sache mit der Abgabemarke in Brandenburg.
Nun zur Frage, wo man nun die Angelkarten für das jeweilige Gewässer bekommt. Vielleicht mal bitte auf die eingefügte Tabelle schauen. Das sind all die im Landkreis Dahme-Spreewald, wo man die Abgabemarken bekommt und zumindest die wiederum, die an den schiffbaren Gewässern liegen (und damit für diesen Thread relevant sind), verkaufen sicher auch die Angelkarten. Also die in Kolberg, Blossin, Groß Köris, Trebatsch, Goyatz und Alt Schadow zum Beispiel.
Ich stehe auf dieser Liste natürlich auch drauf, aber an meine drei kleinen Seen kommt man leider nicht mit dem Motorboot.
Hallo ChrAK78,
schön auch was vom Fachmann zu hören. Kannst ja mal rübergeflogen kommen. Vielleicht ist was im Kecher für den Grill, ein Getränk gibt es auf alle Fälle. Kanal 10, MY Hanni rufen.
Grüße Jens
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  #30  
Alt 14.06.2016, 23:58
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Zitat:
Zitat von Generador Beitrag anzeigen
Ein Schonhaken ist ein Haken ohne Widerhaken oder angedrückten Widerhaken, sprich der Fisch wird beim lösen vom Haken nicht davon runtergerissen
Praktisch, wie meine Faust mit einem Wollhandschuh entschärft.......

Willy
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  #31  
Alt 15.06.2016, 08:20
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Zitat:
Zitat von ChrAK78 Beitrag anzeigen
Die Fischereiabgabe an das Land Brandenburg ...
Diese Marke ist die Grundvorraussetzung um angeln zu dürfen, das Land Brandenburg möchte ja auch dran verdienen. ...
Im Land Brandenburg wird die Fischereiabgabe nicht erhoben, wenn sie in einem anderen Bundesland entrichtet wurde und vorgelegt werden kann.

Zitat:
Zitat von ChrAK78 Beitrag anzeigen
... Es darf dann (falls der zusätzliche Fischereischein nicht vorhanden ist) nur auf Friedfisch geangelt werden, also als Köder nur Brot, Mais oder Würmer verwendet werden ...
Wobei auch künstlich Nachbildungen davon (Gummiwürmer) erlaubt sind.
Ein weiteres Merkmal der Friedfischangel ist der einschenklige Haken, also weder mehrere Haken, noch Mehrfachhaken .
Da keine Köderfische verwendet werden dürfen, sind auch Köderfischsenken nicht erlaubt.
(siehe Broschüre in #22)

Gruß Lutz
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  #32  
Alt 15.06.2016, 13:12
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Zitat:
Zitat von MY Hanni Beitrag anzeigen
Hallo ChrAK78,
schön auch was vom Fachmann zu hören. Kannst ja mal rübergeflogen kommen. Vielleicht ist was im Kecher für den Grill, ein Getränk gibt es auf alle Fälle. Kanal 10, MY Hanni rufen.
Grüße Jens
Ich wäre höchstens auf CB-Funk erreichbar. Mehr hat mein kleines 4,50 m Boot nicht.

Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Im Land Brandenburg wird die Fischereiabgabe nicht erhoben, wenn sie in einem anderen Bundesland entrichtet wurde und vorgelegt werden kann.
Ja und das ist sehr kompliziert. 16 Bundesländer, 16 Fischereigesetze, 16 ...
Jedes Land hat seine eigenen und überall anders aussehenden Fischereischeine, die man sich hinsichtlich ihrer Gültigkeit und bezahlter Abgabe genau angucken muss. Und in Sachsen, Niedersachsen und Bremen gibt es keine Regelung zur Fischereiabgabe. Das heisst, die müssen bei uns auch bei vorhandenem Fischereischein trotzdem die 12,- Euro Abgabe bezahlen (dürfen dann aber auch auf Raubfisch angeln).
Und dann gibt es da noch DAV-Gewässer, für die wieder was anders gilt.
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  #33  
Alt 15.06.2016, 14:25
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Sonst wäre es ja auch zu einfach

Gruß Lutz
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