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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#76
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Habe ich in #54 klar und deutlich aufgeführt.
Details und Genaueres kann jeder auf Basis dieser Darlegung selber finden = googeln. Soweit kommt das noch, dass ich hier Aufbereite, um dann von irgendwelchen Frustis beschimpft zu werden. Ich habe Bootsaison! ![]() Ruf Geändert von rouf GNILLE (07.08.2016 um 13:30 Uhr) |
#77
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Das wird sicher alles in den folgenden behördlichen Verfahren geklärt.
Gut ist, dass es den beiden gut geht! Da ich in der Nähe war und den gesamten Funkverkehr mitbekommen habe, gab es schon - wie berichtet - die ein oder andere Auffälligkeit, die sich irgendwie auch auf Basis des später Erfahrenen manifestiert. Aber trotzdem ist und bleibt das nur ein persönlicher Eindruck. Ich halte folgendes für nicht ausgeschlossen: Das Schiff war im deutschen Seegebiet Diesel und Benzin sind Gefahrgüter Gefunden wurden Transportbehälter Es könnte also die Gefahrgutverordnung See Anwendung finden. Aber auch nur eine Vermutung! Geändert von WhiteShark225 (07.08.2016 um 13:59 Uhr) |
#78
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Mfg. aus Norderney Vilm
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#79
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Gefahrgutverordnung See, zumal nicht in diesen Mengen und als Privatgebrauch, sonst müßten alle unsere Personenkraftwagen und Boote, Gefahrgutrechtlich im Sinne der GGVS ausgerüstet sein. Wir müssen hier ganz klar unterscheiden, Privat und Gewerblicher Transport, ganz gleich GGVS und Gefahrgutverordnung See. Der Transport von Reseverdiesel ist im privaten Bereich ebenfalls auf der Straße und auf See in zugelassenen Behältern erlaubt. Straße 240 Liter privat und zu Sportbootzwecken. Altes Motoröl bei einem gewerblichen Transport ist Gefahrgut im Sinne der GGVS und die Fahrzeuge sind Ausrüstungspflichtig und der Fahrer muß einen gültigen GGVS Schein vorweisen können. Eine ganz andere Sichtweise bekommt die Sache, wenn der Fahrer nicht nachweisen kann, dass er den Diesel für Sportbootzwecke benutzen will. Aber ich bin sicher das ist jedem klar. Aber ich lasse mich gern belehren, wenn mein Wissen nicht stimmen sollte, bin aus dem gewerblichen Bereich ja auch schon 5 Jahre raus. Sportboot hoffentlich noch sehr lange und immer mit 1 Stunde Reservediesel unterwegs, warum 1 Stunde: entweder nächster Hafen oder auf See, Zeit um Hilfe zu holen. Mfg Vilm Geändert von Vilm (07.08.2016 um 16:51 Uhr) |
#80
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![]() Dort hast Du den ADAC zitiert, der sich auf die ADR bezieht.Die gilt jedoch NUR fuer den Transport gefaehrlicher Gueter auf der STRASSE. Fuer den Transport auf dem Wasser kommen z.B die AND (Binnenschiffahrt)oder IMDG und GGVSee (Seeschiffahrt) in Frage. Fuer den Transport auf der Schiene gilt u.a. die RID, im Luftverkehr die ICAO. Wie tillewski schon erwaehnt hat, gilt die GGVSee jedoch NICHT fuer den eigenen Kraftstoffvorrat (1.2.). Damit hast Du also weder klar noch deutlich irgend etwas ueber den Transport von Kraftstoffen an Bord von Booten auf dem Wasser gesagt. (Bei getrailerten Booten gilt die ADR, auch wenn es per LKW befoerdert wird. Bei einem Tranport des Bootes auf der Schiene gilt dann die RID.) Ich erbitte daher nochmal eine Quelle, die bestaetigt, dass auf dem Schiff derartige Mengen in Kanistern verboten sind. Aber da wird sicherlich nichts kommen … |
#81
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Vorweg, die Äußerungen von einigen Strategen in diesem Strang sind absonderlich.
Aber, Rechthaber und Klugscheixxer trifft man im Netz genauso wie im richtigen Leben. Habe mir das Boot angeschaut und Fotos gemacht, die ich hier nicht einstellen werde, um keine Steilflanke zu liefern. Soviel kann man erkennen: das Boot ist nicht in der Lage, sein eigenes Gewicht zu tragen. Es gibt quer und längs verlaufendes lange Risse im Kielbereich, die vielleicht durch die Gurte beim Kranen entstanden sein könnten. Auf jeden Fall erkennt man marodes GFK, hier hat der Zahn der Zeit sicher zugeschlagen. Vermutlich hätte man dieses Boot mit einem Schraubendreher versenken können ...
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Alex
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#82
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Das hat ja sogar ohne Schraubendreher geklappt ..
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#83
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![]() Zitat:
WO steht, dass es sich um Reservediesel handelt!??? DU unterstellst hier einen Sachverhalt, der dir vielleicht logisch erscheint, mir bei 100 l Diesrl nicht. Ich führe an Bord überhaupt keinen Reservediesel lose mit, ich tanke vorher voll! Bei dem Havaristen handelt es sich bestimmt um ein Schiff mit ausreichend großem Tank! Was sind das hier für wahnwitzige Träumereien!!! |
#85
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auf seegängigen Booten und reichlich beruflicher Erfahrung mit Gefahrgut ca. 50 Jahre nicht mehr mithalten. Vilm
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#86
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Umkehrschluss.
Jemand der den Kahn versenken will, wird ganz bestimmt nicht 100L Reserve mitführen.
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Niemals mit den Händen in den Taschen auf dem Hof stehen, wenn die Frau vorbeikommt! |
#87
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Wie die Bestimmungen bezueglich der Hoechstmengen fuer Privatpersonen beim Transport mit dem Auto auf der Strasse aussehen, ist geklaert.
Es ist geklaert, dass die ADR Bestimmungen nicht fuer Schiffe gelten. Es ist geklaert, dass die Bestimmungen der GGVSee nicht fuer Mengen gilt, die fuer den eigenen Verbrauch des Schiffes bestimmt sind. Eine Bestimmung, die die Hoechstmenge von Reservekraftstoffan Bord regelt, ist nicht belegt worden. Das Gefuehl, ob es sich bei dem Havaristen um Reservediesel gehandelt hat oder nicht, hilft nicht weiter. Es hilft auch nicht weiter, ob man glaubt, dass der Tank des Havaristen “ausreichend gross” ist. Es ist auch unerheblich, ob jemand hier Reservekraftstoff auf seinem Boot mitfuehrt, oder nur volltankt. Wer mit Glauben versucht, Tatsachen zu manifestieren, kann nicht ernst genommen werden. Es werden also (glaubwuerdige) Quellen benoetigt, solche als abstruse erscheinende Aussagen (verboten, eindeutig zu viel …) zu untermauern. Wiederholte Hinweise auf die ADR sind hier NICHT zielfuehrend!
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#88
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Bootslog und Refitblog Jeanneau Microsail https://microsail.wordpress.com/ |
#89
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... Und den Kahn nicht auf 1,5 m Wassertiefe versenken ...
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#90
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Vorab das Wichtigste, ich bin froh dass die Sache für die Havaristen so glimpflich ausgegangen ist.
Zitat:
Wenn ich Diesel mit dem PKW zum Boot transportiere halte ich mich an die ADR und transportiere nicht mehr als 240 Liter Diesel in Gebindegrößen die 60 Liter nicht überschreiten. Somit ist dieser Punkt reglekonform eingehalten. Wenn ich Bedenken habe, dass die 400 Liter Diesel nicht ausreichen dann nehme ich zusätzlichen Reservediesel in Kanistern mit an Bord. Hier habe ich nochmal Deinen Hinweis beachtet und nach zulässigen Höchstmengen für den Transport auf Sportbooten gegoogelt und herausgefunden dass die ADR, wie auch schon von anderen festgestellt, nicht für Sportboote gilt weshalb ich mich an die GGV See halten werde. Wenn Du das anders handhaben möchtest so ist das Deine Entscheidung, denn meines Wissens gibt es kein Verbot sowohl ohne als auch mit Reservediesel auszulaufen. Zu den von Dir gemachten Angaben konnte ich bei Google leider keine Bestätigung finden. Aber das will nichts bedeuten da Du sicherlich die Quellen kennst die Deine Angaben bestätigen.
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Gruß Jürgen ![]() "Die Zukunft sollte man nicht vorhersehen wollen, sondern möglich machen" Antoine de Saint-Exupéry (1900-1944)
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#91
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Lest euch mal den Artikel zur Atlantik Überquerung durch.
Ich hoffe die haben die ADR-Vorschriften oder sonst welche Vorschriften ![]() ![]() Aber vlt. waren die ja beim Verladen auch betrunken oder einfach zu Alt ![]() Um das von mir gemeinte zu lesen müßt ihr das PDF-File "grüner Button" herrunter laden. ![]() https://www.boote-magazin.de/aktuell...ich/a2939.html |
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