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  #151  
Alt 27.07.2016, 16:06
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MacMicha MacMicha ist offline
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Cool, hier regnet's auch, ich geh' mir Chips holen...
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  #152  
Alt 27.07.2016, 16:15
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Ah, ich glaub ich weiß jetzt was er uns sagen wollte.

Mit "Zulassung" meint er die "Zuteilungsurkunde" der Bundesnetzagentur für das Funkgerät.
Stimmt, da steht nur der Bootsname drin, nicht die Kennzeichennummer.
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  #153  
Alt 27.07.2016, 19:23
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Genau. In der Zuteilungsurkunde steht der Bootsname, nicht das Kennzeichen. Im Kennzeichenausweis des WSA steht das kennzeichen, nicht der Name. Wo ist deine Zuordnung?
Ich gehe noch weiter: der Bootskäufer ohne UBI aus meinem Beispiel kann das Funkgerät sogar nach Demontage legal an Bord mitführen, er muss es nicht wegwerfen oder mit der Post nach Hause schicken
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  #154  
Alt 27.07.2016, 19:50
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B4-Skipper B4-Skipper ist offline
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Zitat:
Zitat von MacMicha Beitrag anzeigen
Hier ist auch die Mail im Wortlaut:

Sehr geehrter Herr Reh,

anbei sende ich Ihnen Informationsmaterial zu Ihrer Verfügung. Sollten Sie weiterhin spezifische Fragen haben, so kann Sie mein Kollege beraten, der zur Zeit in Urlaub ist

und ab dem 17. August wieder im Hause ist (Herr Weiler, Tel. 0261-9819-2213).

Mit freundlichem Gruß
Im Auftrag

Nicola Peters
SB1 beim Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Koblenz

Fachstelle der WSV für Verkehrstechniken
Am Berg 3
56070 Koblenz

Tel.: +49 (0 ) 261-9819-2001
Fax : +49 (0) 261-9819-2155
Nicola.Peters@wsv.bund.de


Die Anlagen sind die BinSprFunkV, das Merkblatt Funkzeugnisse und das Merkblatt Kombianlagen (alle auch bei ELWIS zu finden).

Gruß Micha
Was sollen uns die mitgeschickten Anlagen BinSprFunkV, Merkblatt Funkzeugnisse und Merkblatt Kombianlagen bezüglich "ausgeschaltet reicht", "muss ausgebaut werden" und "ausbauen reicht nicht, muss abgemeldet werden" sagen

Nicht eine behandelt das Thema "Boot mit Funkgerät ohne UBI-Inhaber fahren"

Insofern ist auch die Aussage von Frau Peters nur ihre Interpretation der Gesetzestexte

Gruß Lutz
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  #155  
Alt 27.07.2016, 19:57
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Zitat:
Zitat von Hehehe
Genau. In der Zuteilungsurkunde steht der Bootsname, nicht das Kennzeichen. Im Kennzeichenausweis des WSA steht das kennzeichen, nicht der Name. Wo ist deine Zuordnung?
Ich gehe noch weiter: der Bootskäufer ohne UBI aus meinem Beispiel kann das Funkgerät sogar nach Demontage legal an Bord mitführen, er muss es nicht wegwerfen oder mit der Post nach Hause schicken
Ich bin beeindruckt! Da hast du aber eine riesen große Lücke in der Gesetzgebung der Bundesrepublik entdeckt! Wahnsinn, wenn das an die Öffentlichkeit kommt. Ich glaube das gibt unter den Sportbootfahrern eine Revolte.
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  #156  
Alt 27.07.2016, 19:57
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MacMicha MacMicha ist offline
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Zitat:
Zitat von Hehehe Beitrag anzeigen
Genau. In der Zuteilungsurkunde steht der Bootsname, nicht das Kennzeichen. Im Kennzeichenausweis des WSA steht das kennzeichen, nicht der Name. Wo ist deine Zuordnung?
Ich gehe noch weiter: der Bootskäufer ohne UBI aus meinem Beispiel kann das Funkgerät sogar nach Demontage legal an Bord mitführen, er muss es nicht wegwerfen oder mit der Post nach Hause schicken
Das ist richtig. In Deinem Beispiel hat der Käufer nichts zu befürchten. Aber der Verkäufer würde im Normalfall ohnehin beim Verkauf seine Schiffsfunkstelle abmelden, da die BNetzA doch noch hin und wieder Gebührenbescheide für Frequenznutzung verschicken soll, und das meist rückwirkend für mehrere Jahre. Außerdem bekäme er die Post, wenn der Käufer mit der ATIS-Kennung des Verkäufers Unfug veranstaltet. Davon abgesehen ist der Verkäufer natürlich dazu verpflichtet (Amtl. UBI Fragenkatalog, Frage 33) Zudem führt die BNetzA stichprobenartig Vor-Ort-Kontrollen bei Schiffs-/Seefunkstellen durch. Soll auch schon Sportboote getroffen haben. Da will man ja auch nicht in Erklärungsnöte kommen.

Gruß Micha
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Geändert von MacMicha (27.07.2016 um 21:05 Uhr)
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  #157  
Alt 27.07.2016, 20:21
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Was sollen uns die mitgeschickten Anlagen BinSprFunkV, Merkblatt Funkzeugnisse und Merkblatt Kombianlagen bezüglich "ausgeschaltet reicht", "muss ausgebaut werden" und "ausbauen reicht nicht, muss abgemeldet werden" sagen

Nicht eine behandelt das Thema "Boot mit Funkgerät ohne UBI-Inhaber fahren"

Insofern ist auch die Aussage von Frau Peters nur ihre Interpretation der Gesetzestexte

Gruß Lutz
Frau Peters hat ja auch nur in Vertretung geantwortet und putzt vielleicht nur die WSV-Kantine. (Die Anlagen der Mail habe ich nur der Vollständigkeit halber genannt.) Ruf' doch Herrn Weiler an und lass' Dir eine schriftlich Stellungnahme mit Rechtsgutachten zuschicken!

Gruß Micha
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  #158  
Alt 27.07.2016, 20:41
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Ich habe letztes Jahr sbfs See und binnen gemacht und kann mich noch ganz gut erinnern was der Lehrer gesagt hat: Wenn Funk am Boot ist und man keinen Schein hat, ist es kein Problem, solange man die Anlage nicht benutzt bzw.in die Hand nimmt...
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  #159  
Alt 27.07.2016, 21:44
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Persönliche Anfeindungen sind hier doch über wie ne Karre Mist....
Das ist auch Regenwetter keine Entschuldugung...

Zum Thema kann ich bisher hier nur rauslesen, dass es allemal nicht so klar und unmissverständlich geregelt ist, wie die UBI-Verfechter es hier immer wieder rausposaunen und als Gesetzeslage interpretieren.
Vielmehr glaube ich inzwischen, dass es einfach eine Grauzone ist, in der die Kontrollorgane Spielräume haben, die sie jedoch auch gleichzeitig angreifbar machen.
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Gruß - Georg
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  #160  
Alt 28.07.2016, 06:39
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Zitat:
Zitat von MacMicha Beitrag anzeigen
Frau Peters hat ja auch nur in Vertretung geantwortet und putzt vielleicht nur die WSV-Kantine. (Die Anlagen der Mail habe ich nur der Vollständigkeit halber genannt.) Ruf' doch Herrn Weiler an und lass' Dir eine schriftlich Stellungnahme mit Rechtsgutachten zuschicken!

Gruß Micha
Das mit dem Kantine putzen ist jetzt aber schon fast bösartig von Dir

Vertretung hin, Vertretung her, letztendlich wird auch Herr Weiler keinen Persilschein ausstellen.

Die mitgeschickten Anlagen zeigen aber m.E., dass die Problematik überhaupt nicht verstanden wurde.
1. Das zum Funken ein Schein benötigt wird ist unstrittig.
2. Mit welchem Schein wo und was gefunkt werden darf, war nicht die Frage, genauso wie
3. die Bedienung von Kombianlagen

Gruß Lutz
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  #161  
Alt 28.07.2016, 13:40
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Zitat:
Zitat von Fronmobil Beitrag anzeigen
So ein Anbieter haben wir allerdings in unserem Revier:
http://www.unruh-marine.de/index.php...l&yacht_id=172
Dort wird man vor der Übernahme gefragt, ob man den UBI hat. Wenn nicht, wird die Funke mindestens teilweise demontiert.
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Beste Grüße

John
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  #162  
Alt 28.07.2016, 19:17
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Wir chartern seit 1999 einmal pro Jahr Seit dem bin ich einmal kontrolliert worden (auf dem Maekermeer kurz vor Amsterdam )
Musste pusten. Hatte 0 Promille. Sbf see und BR Schein zeigen und durfte nach 5 minuten weiter. Funk Zeugnis wurde keines verlangt und auch nicht nach gefragt.
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  #163  
Alt 25.08.2016, 09:05
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Zitat:
Zitat von MacMicha Beitrag anzeigen
Sollten Sie weiterhin spezifische Fragen haben, so kann Sie mein Kollege beraten [...] (Herr Weiler, Tel. 0261-9819-2213).
Zitat:
Zitat von Pianist Beitrag anzeigen
Wenn es Funk hat, ist es ausgerüstet. Wenn es ausgerüstet ist, ist man benutzungspflichtig. Und dazu braucht man jemanden mit UBI.
Nachtrag: Antwort von Hr. Weiler ist da.

vielen Dank für Ihre Anfrage. Die von Ihnen gestellten Fragen betreffen sowohl die Zeugnispflicht nach BinSchSprFunkV als auch die Nummernzuteilungsurkunde die durch die BNetzA ausgestellt wird.

Zu Ihren Fragen:

muss ein freiwillig eingebautes Funkgerät zwingend eingeschaltet sein?

Ja, durch die Tafelzeichen B11 und B11 a (Gebot Sprechfunk zu benutzen nach Anlage 7 Abschnitt I der BinSchStrO) sind mit Funk ausgerüstete Fahrzeuge verpflichtet Funk zu benutzen bzw. einen bestimmten Kanal zu schalten. Dies trifft alle mit Funk ausgerüsteten Fahrzeuge zu.

Darf mein Freund mit dem Boot fahren, wenn das Gerät ausgeschaltet ist?

Hier möchte ich Sie bitten die Frage an das BMVI zu stellen. Bloßes Ausschalten reicht jedoch m.E. nicht aus und verstößt gegen o.a. Punkte.

Darf er damit fahren, wenn das Funkgerät ausgebaut ist?


Ja

Darf das Boot, wenn das Funkgerät ausgebaut ist, überhaupt noch gefahren werden?


Ja als Kleinfahrzeug sind Sie nicht funkausüstungspflichtig und können somit auch so die Bundeswasserstraßen befahren. Ausnahmen stehen in den jeweiligen Polizeiverordnungen, wie etwa der § 4.06 RheinSchPV


Mit speziellen Grüßen an den Mann, den man nicht beschreiben darf
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  #164  
Alt 25.08.2016, 09:14
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Zitat:
Zitat von Hehehe Beitrag anzeigen
Darf das Boot, wenn das Funkgerät ausgebaut ist, überhaupt noch gefahren werden?

Ja als Kleinfahrzeug sind Sie nicht funkausüstungspflichtig und können somit auch so die Bundeswasserstraßen befahren. Ausnahmen stehen in den jeweiligen Polizeiverordnungen, wie etwa der § 4.06 RheinSchPV
Die Antwort ist aber ein wenig unscharf. Es geht ja nicht allein um das Ausbauen, sondern auch um das Rücksenden der Zuteilungsurkunde. Nun müsste man klären, ob das Boot nur dann als ausgerüstet gilt, wenn das Funkgerät tatsächlich vorhanden ist, oder schon wenn eine Zuteilungsurkunde existiert.

Matthias
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  #165  
Alt 25.08.2016, 10:18
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Nein, meine Frage war klar, es geht nur um den Ausbau, die Zuteilungsurkunde muss nicht zurückgegeben werden. Es ist auch nur eine zusätzliche Information, wer das nicht glaubt, kann gerne seine Zuteilungsurkunde zurückgeben.
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  #166  
Alt 25.08.2016, 12:07
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uncle_cadillac uncle_cadillac ist offline
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Betrifft das auch Boote die in Holland fuhren, ein Funkgerät an Bord hatten und jetzt im Berliner Bereich rumfahren und die Funke ausgebaut wurde?

VG
Uwe

Zitat:
Zitat von MacMicha Beitrag anzeigen
Das geht leider nicht. Dem Boot ist per Nummernzuteilungsurkunde der BNetzA ein Rufzeichen zugeordnet. Damit darf das Boot nur mit auf Kanal 10 empfangsbereiter Funkanlage in Betrieb genommen werden. Die Zuteilungsurkunde muss dazu ständig im Original an Bord mitgeführt werden. Da alle Boote mit Nummernzuteilung u.a. bei der ITU registriert sind, kann übrigens nicht nur die Polizei jederzeit nachschauen, ob das fragliche Boot vor einem Funk hat (und ansprechbar sein muss) oder nicht:http://www.itu.int/online/mms/mars/ship_search.sh

Gruß Micha
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  #167  
Alt 25.08.2016, 12:50
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MacMicha MacMicha ist offline
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Zitat:
Zitat von uncle_cadillac Beitrag anzeigen
Betrifft das auch Boote die in Holland fuhren, ein Funkgerät an Bord hatten und jetzt im Berliner Bereich rumfahren und die Funke ausgebaut wurde?

VG
Uwe
Diese Frage und die Frage zur Rückgabepflicht der Zuteilungsurkunde liegt in der fachlichen Zuständigkeit und Regelungsgewalt der BNetzA bzw. der entsprechenden Niederländischen Regelungsbehörde, die Fachstelle der WSV ist da der falsche Ansprechpartner. Ich werde heute Abend mal die BNetzA anschreiben.

Gruß Micha
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BEJA Silverbird 2 Kruiser

Geändert von MacMicha (25.08.2016 um 12:55 Uhr)
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  #168  
Alt 25.08.2016, 13:16
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B4-Skipper B4-Skipper ist offline
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Zitat:
Zitat von MacMicha Beitrag anzeigen
... Da alle Boote mit Nummernzuteilung u.a. bei der ITU registriert sind, kann übrigens nicht nur die Polizei jederzeit nachschauen, ob das fragliche Boot vor einem Funk hat (und ansprechbar sein muss) oder nicht:http://www.itu.int/online/mms/mars/ship_search.sh

Gruß Micha
Wie soll das gehen
Die einzige Information die man da erhält ist doch: "Es gibt ein Boot mit diesem Namen, das Funk hat.", kann ja auch ein Boot mit gleichem Namen und ohne Funk sein .

Vor mir fährt ein Boot Namens "Neptun", dem Link folgend erhalte ich mit "Neptun" und "D" 68 Treffer .
OK, die "Neptun" vor mir hat keine römische oder arabische Ziffer, und keine Namenserweiterung, verbleiben noch 57.

Wenn aber schon so viele Boote mit Funk "Neptun" heißen, wieviele "Neptun" gibt es dann noch ohne Funk

Gruß Lutz
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  #169  
Alt 25.08.2016, 14:24
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MacMicha MacMicha ist offline
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MARS ist ja öffentlich und gibt nur einen Teil der bei BNetzA, ITU, MRCC Bremen und wer weiß wo hinterlegten Daten aus. Zusätzlich sind ja beim Antrag auf Frequenz-/ Nummernzuteilung auch Name und Anschrift des Bootseigners erfasst worden.

Gruß Micha
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Geändert von MacMicha (25.08.2016 um 14:24 Uhr) Grund: Deutsche Sprache
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  #170  
Alt 25.08.2016, 14:42
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Methusalix Methusalix ist offline
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Wie soll das gehen
Die einzige Information die man da erhält ist doch: "Es gibt ein Boot mit diesem Namen, das Funk hat.", kann ja auch ein Boot mit gleichem Namen und ohne Funk sein .

Vor mir fährt ein Boot Namens "Neptun", dem Link folgend erhalte ich mit "Neptun" und "D" 68 Treffer .
OK, die "Neptun" vor mir hat keine römische oder arabische Ziffer, und keine Namenserweiterung, verbleiben noch 57.

Wenn aber schon so viele Boote mit Funk "Neptun" heißen, wieviele "Neptun" gibt es dann noch ohne Funk

Gruß Lutz
Bliebe dann ggfs. noch die Binnenregistrierung, aber mein HH-A 581 findet MARS nicht, alle Schreibweisen ausprobiert. (IBS-Nr. habe ich nicht dabei, aber die steht auch nicht außen am Boot).
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Grüße,
Andreas
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KEEP CALM and CARRY ON
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  #171  
Alt 25.08.2016, 14:49
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Zitat:
Zitat von MacMicha Beitrag anzeigen
Diese Frage und die Frage zur Rückgabepflicht der Zuteilungsurkunde liegt in der fachlichen Zuständigkeit und Regelungsgewalt der BNetzA bzw. der entsprechenden Niederländischen Regelungsbehörde, die Fachstelle der WSV ist da der falsche Ansprechpartner. Ich werde heute Abend mal die BNetzA anschreiben.

Gruß Micha
Habe ich vor 3 Wochen schon gemacht. Bislang ohne Antwort.
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Beste Grüße

John
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  #172  
Alt 25.08.2016, 18:53
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Dalbolini Dalbolini ist offline
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Zitat:
Zitat von MacMicha Beitrag anzeigen
Diese Frage und die Frage zur Rückgabepflicht der Zuteilungsurkunde liegt in der fachlichen Zuständigkeit und Regelungsgewalt der BNetzA bzw. der entsprechenden Niederländischen Regelungsbehörde, die Fachstelle der WSV ist da der falsche Ansprechpartner. Ich werde heute Abend mal die BNetzA anschreiben.

Gruß Micha
Hallo Micha,

ich kann nur aus meiner eigenen Erfahrung berichten.
Ich hatte mein voriges Boot mit angemeldeter Funkanlage verkauft.
An die Rückgabe der Zuteilungsurkunde habe ich gar nicht gedacht.
6 Jahre nach dem Verkauf hat mich die BNetzA angeschrieben, warum ich nicht abgemeldet habe.
Ich wurde höflich aber bestimmt aufgefordert die Zuteilungsurkunde im Original an die Behörde zu schicken.
Habe ich gemacht und alles war schön.
Das ganze ist jetzt 4 Jahre her.
__________________
Gruß
Kalle

Geändert von Dalbolini (25.08.2016 um 21:53 Uhr)
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