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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#151
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Cool, hier regnet's auch, ich geh' mir Chips holen...
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BEJA Silverbird 2 Kruiser |
#152
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Ah, ich glaub ich weiß jetzt was er uns sagen wollte.
Mit "Zulassung" meint er die "Zuteilungsurkunde" der Bundesnetzagentur für das Funkgerät. Stimmt, da steht nur der Bootsname drin, nicht die Kennzeichennummer. |
#153
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Genau. In der Zuteilungsurkunde steht der Bootsname, nicht das Kennzeichen. Im Kennzeichenausweis des WSA steht das kennzeichen, nicht der Name. Wo ist deine Zuordnung?
Ich gehe noch weiter: der Bootskäufer ohne UBI aus meinem Beispiel kann das Funkgerät sogar nach Demontage legal an Bord mitführen, er muss es nicht wegwerfen oder mit der Post nach Hause schicken |
#154
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Zitat:
Nicht eine behandelt das Thema "Boot mit Funkgerät ohne UBI-Inhaber fahren" Insofern ist auch die Aussage von Frau Peters nur ihre Interpretation der Gesetzestexte Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#155
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#156
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Gruß Micha
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BEJA Silverbird 2 Kruiser Geändert von MacMicha (27.07.2016 um 21:05 Uhr) |
#157
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Zitat:
Gruß Micha
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BEJA Silverbird 2 Kruiser |
#158
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Ich habe letztes Jahr sbfs See und binnen gemacht und kann mich noch ganz gut erinnern was der Lehrer gesagt hat: Wenn Funk am Boot ist und man keinen Schein hat, ist es kein Problem, solange man die Anlage nicht benutzt bzw.in die Hand nimmt...
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#159
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Persönliche Anfeindungen sind hier doch über wie ne Karre Mist....
Das ist auch Regenwetter keine Entschuldugung... Zum Thema kann ich bisher hier nur rauslesen, dass es allemal nicht so klar und unmissverständlich geregelt ist, wie die UBI-Verfechter es hier immer wieder rausposaunen und als Gesetzeslage interpretieren. Vielmehr glaube ich inzwischen, dass es einfach eine Grauzone ist, in der die Kontrollorgane Spielräume haben, die sie jedoch auch gleichzeitig angreifbar machen.
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Gruß - Georg
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#160
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Zitat:
Vertretung hin, Vertretung her, letztendlich wird auch Herr Weiler keinen Persilschein ausstellen. Die mitgeschickten Anlagen zeigen aber m.E., dass die Problematik überhaupt nicht verstanden wurde. 1. Das zum Funken ein Schein benötigt wird ist unstrittig. 2. Mit welchem Schein wo und was gefunkt werden darf, war nicht die Frage, genauso wie 3. die Bedienung von Kombianlagen Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#161
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Beste Grüße John |
#162
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Wir chartern seit 1999 einmal pro Jahr Seit dem bin ich einmal kontrolliert worden (auf dem Maekermeer kurz vor Amsterdam )
Musste pusten. Hatte 0 Promille. Sbf see und BR Schein zeigen und durfte nach 5 minuten weiter. Funk Zeugnis wurde keines verlangt und auch nicht nach gefragt. |
#163
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vielen Dank für Ihre Anfrage. Die von Ihnen gestellten Fragen betreffen sowohl die Zeugnispflicht nach BinSchSprFunkV als auch die Nummernzuteilungsurkunde die durch die BNetzA ausgestellt wird. Zu Ihren Fragen: muss ein freiwillig eingebautes Funkgerät zwingend eingeschaltet sein? Ja, durch die Tafelzeichen B11 und B11 a (Gebot Sprechfunk zu benutzen nach Anlage 7 Abschnitt I der BinSchStrO) sind mit Funk ausgerüstete Fahrzeuge verpflichtet Funk zu benutzen bzw. einen bestimmten Kanal zu schalten. Dies trifft alle mit Funk ausgerüsteten Fahrzeuge zu. Darf mein Freund mit dem Boot fahren, wenn das Gerät ausgeschaltet ist? Hier möchte ich Sie bitten die Frage an das BMVI zu stellen. Bloßes Ausschalten reicht jedoch m.E. nicht aus und verstößt gegen o.a. Punkte. Darf er damit fahren, wenn das Funkgerät ausgebaut ist? Ja Darf das Boot, wenn das Funkgerät ausgebaut ist, überhaupt noch gefahren werden? Ja als Kleinfahrzeug sind Sie nicht funkausüstungspflichtig und können somit auch so die Bundeswasserstraßen befahren. Ausnahmen stehen in den jeweiligen Polizeiverordnungen, wie etwa der § 4.06 RheinSchPV Mit speziellen Grüßen an den Mann, den man nicht beschreiben darf |
#164
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Matthias |
#165
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Nein, meine Frage war klar, es geht nur um den Ausbau, die Zuteilungsurkunde muss nicht zurückgegeben werden. Es ist auch nur eine zusätzliche Information, wer das nicht glaubt, kann gerne seine Zuteilungsurkunde zurückgeben.
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#166
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Betrifft das auch Boote die in Holland fuhren, ein Funkgerät an Bord hatten und jetzt im Berliner Bereich rumfahren und die Funke ausgebaut wurde?
VG Uwe Zitat:
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#167
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Gruß Micha
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BEJA Silverbird 2 Kruiser Geändert von MacMicha (25.08.2016 um 12:55 Uhr) |
#168
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Die einzige Information die man da erhält ist doch: "Es gibt ein Boot mit diesem Namen, das Funk hat.", kann ja auch ein Boot mit gleichem Namen und ohne Funk sein . Vor mir fährt ein Boot Namens "Neptun", dem Link folgend erhalte ich mit "Neptun" und "D" 68 Treffer . OK, die "Neptun" vor mir hat keine römische oder arabische Ziffer, und keine Namenserweiterung, verbleiben noch 57. Wenn aber schon so viele Boote mit Funk "Neptun" heißen, wieviele "Neptun" gibt es dann noch ohne Funk Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#169
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MARS ist ja öffentlich und gibt nur einen Teil der bei BNetzA, ITU, MRCC Bremen und wer weiß wo hinterlegten Daten aus. Zusätzlich sind ja beim Antrag auf Frequenz-/ Nummernzuteilung auch Name und Anschrift des Bootseigners erfasst worden.
Gruß Micha
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BEJA Silverbird 2 Kruiser Geändert von MacMicha (25.08.2016 um 14:24 Uhr) Grund: Deutsche Sprache |
#170
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Zitat:
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Grüße, Andreas _____________________________ KEEP CALM and CARRY ON |
#171
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Beste Grüße John |
#172
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Zitat:
ich kann nur aus meiner eigenen Erfahrung berichten. Ich hatte mein voriges Boot mit angemeldeter Funkanlage verkauft. An die Rückgabe der Zuteilungsurkunde habe ich gar nicht gedacht. 6 Jahre nach dem Verkauf hat mich die BNetzA angeschrieben, warum ich nicht abgemeldet habe. Ich wurde höflich aber bestimmt aufgefordert die Zuteilungsurkunde im Original an die Behörde zu schicken. Habe ich gemacht und alles war schön. Das ganze ist jetzt 4 Jahre her.
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Gruß Kalle Geändert von Dalbolini (25.08.2016 um 21:53 Uhr)
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