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  #1  
Alt 06.10.2016, 17:09
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simon-2 simon-2 ist offline
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Hallo,

vorab: ja, ich habe die SuFu genutzt, aber nichts gefunden (nur über Kroatien, aber mir geht es um Deutschland).

Und zwar habe ich meine Mappe mit Führerschein etc im Urlaub vergessen. Nicht weiter tragisch, sie liegt dort sicher und das Boot ist ebenfalls dort, wenn ich also das nächste Mal fahren will, liegt auch der Lappen wieder griffbereit.

Was wäre aber nun, wenn ich in der Zwischenzeit mit dem Boot eines Bekannten fahren wollte? Verliefe das ähnlich wie auf der Straße (10€ Verwarngeld), oder hätte ich Schlimmeres zu befürchten?
Hätte die Wapo die Möglichkeit, (vor Ort?) zu überprüfen, ob ich den Schein habe, müsste ich ihn kurzfristig nachreichen, oder wie liefe das?
Das anvisierte Boot wäre ein Einsitzer-Jetski (ähm... Ein"steher" ), also nichts mit Rudergänger≠Steuermann.

Da ja auch derjenige, der einem anderen ohne SBF sein Boot überlässt, hart bestraft werden kann, stellt sich zusätzlich auch diese Frage. Der Bekannte weiß zwar, dass ich einen Führerschein habe und hat ihn auch schon gesehen, aber müsste er dann theoretisch nachweisen, dass er Bescheid wusste, bzw würde man ihm unterstellen, er hätte seinen Jet jemandem ohne SBF überlassen, oder wäre er automatisch aus dem Schneider, sobald sich herausgestellt hat, dass ich den Schein doch habe

Alles sehr theoretisch, aber da das in der deutschen Bürokratie ja nicht immer mit der Praxis übereinstimmt, würden mich natürlich besonders auch praktische Erfahrungen interessieren.

Gruß
Simon
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  #2  
Alt 06.10.2016, 17:30
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....sie werden Dich teeren und federn! Wenn sie Dich erwischen.

Gruss


Gerd
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  #3  
Alt 06.10.2016, 18:50
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Zitat:
Zitat von simon-2 Beitrag anzeigen
... Verliefe das ähnlich wie auf der Straße (10€ Verwarngeld), oder hätte ich Schlimmeres zu befürchten?
Hätte die Wapo die Möglichkeit, (vor Ort?) zu überprüfen, ob ich den Schein habe, müsste ich ihn kurzfristig nachreichen, oder wie liefe das?
.
So wie du es sagst, ist es auch. Es ist ja ein Unterschied, ob du keinen Führerschein hast oder ihn nur nicht bei dir hast. Auch dem Verleiher passiert da nix. Die prüfen übrigens nicht vor Ort, wenn du in der Frist nichts vorlegst, werden sie dir schon auf die Bude rücken.
Eine ähnliche Situation wurde im Sommer mit der berüchtigten Entenschutztruppe in Lehnitz diskutiert:
  • Führerschein nicht dabei - 10€ und innerhalb von 14 Tagen vorlegen
  • Führerscheinkopie dabei - vorsätzliche Täuschung - 20 ... 50€
Gleiches gilt für die Funkscheine.
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  #4  
Alt 06.10.2016, 19:05
Nana (m)
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Ist mir letzte Woche auf der Ostsee passiert...kostet 35euro...lustig war dass die Jungs nichtmal einen Ausweis von mir sehen wollten....sprich ich muss nichts nachreichen ....
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  #5  
Alt 06.10.2016, 19:28
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OK, also im Zweifelsfall ein mildes Bußgeld und ein spontaner Kurzurlaub

Dass es offenbar je nach Laune unterschiedlich gehandhabt wird (10€ + Frist vs. 35€ und das wars), zeigt mir aber, dass es wohl eine Menge "Ermessensspielraum" gibt und man sich auf Gesetze nicht immer ganz verlassen kann. ich weiß schon, warum ich im Zweifel lieber vorsichtiger bin

Das mit der "vorsätzlichen Täuschung" ist ja auch ein starkes Stück - der gesunde Menschenverstand würde ja eher das Gegenteil verlangen (besser in Kopie als garnicht).

Danke euch!
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  #6  
Alt 06.10.2016, 20:57
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Ich musste letztes Jahr gar nix bezahlen, da ich auch keinen Ausweis mit hatte haben die sich auf mein Wort verlassen.
Nachreichen brauchte ich auch nicht, die wollten das über den Dachverband abklären.
Grüße
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Marco,



Ich bin so wie ich bin, die einen kennen mich und die anderen können mich...
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  #7  
Alt 07.10.2016, 06:29
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Zitat:
Zitat von Emma Beitrag anzeigen
  • Führerscheinkopie dabei - vorsätzliche Täuschung - 20 ... 50€
Auf was ist die vorsätzliche Täuschung begründet gewesen?

Ich meine, eine schwarzweiß Kopie auf DIN-A4 ist eigentlich leicht vom Orginal-Führerschein zu unterscheiden.
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Viele Grüße
Michael
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  #8  
Alt 07.10.2016, 07:40
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Zitat:
Zitat von Winglet Beitrag anzeigen
Auf was ist die vorsätzliche Täuschung begründet gewesen?

Ich meine, eine schwarzweiß Kopie auf DIN-A4 ist eigentlich leicht vom Orginal-Führerschein zu unterscheiden.
Eher unglücklich formuliert.
In Betracht kommen zwei Möglichkeiten
Täuschung = Urkundenfälschung (-> Gericht, Staatsanwalt) bei einer schwarzweiß Kopie auf DIN-A4 vermutlich eher nicht aber man weiß ja nie
vorsätzlich = vorsätzliches Handeln im Gegensatz zu fahrlässig, jemand, der einfach nur seinen FS vergessen hat (fahrlässig) = geringes Verwarngeld und jemand, der , weil er hat ja ein Kopie dabei, beabsichtigt hat (so wirds unterstellt) seinen FS nicht dabei zu haben.
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Liebe Grüße
Mattze

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  #9  
Alt 07.10.2016, 07:56
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Aus BVKatBin-See:

24.330000 Nicht mitführen eines Befähigungsnachweises
nach SportbootFüV-Bin 2 Absatz 3
Schiffsführer
Ordnungswidrigkeit nach § 13 SportbootFüV-Bin Nummer 2
Verwarngeld: 35€
Geldbuße: 75€


Mitführen von Urkunden und sonstigen Unterlagen
22.211002
- das Befähigungszeugnis oder die sonstige Erlaubnis zum Führen von Fahrzeugen ....
BinSchStrO 1.10 Nummer 7 i.V.m. Nummer 1 Buchstabe b
Schiffsführer
Ordnungswidrigkeit nach BinSchStrEV §9 Absatz 1 Nummer 1
Verwarngeld: 35€
Geldbuße: 75€


35.300000 Nicht mitführen einer zum Führen von Sportbooten berechtigenden Fahrerlaubnis oder eines entsprechenden Befähigungszeugnisses oder nicht aushändigen dieser zur Prüfung durch eine zur Kontrolle befugten Person
SportBootFSV 1 Absatz 2 Satz 2
Schiffsführer
Ordnungswidrigkeit nach
§ 12 SportBootFSV Absatz 1 Nummer 4
Verwarngeld: 35€
Geldbuße: 75€
__________________
Liebe Grüße
Mattze

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  #10  
Alt 07.10.2016, 08:18
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was wäre denn wenn ich eine amtliche beglaubige Kopie eines Fahrscheines / Funkurkunde dabei hätte ???
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  #11  
Alt 07.10.2016, 08:45
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Sehbeer Sehbeer ist offline
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Zitat:
Zitat von powertrain Beitrag anzeigen
was wäre denn wenn ich eine amtliche beglaubige Kopie eines Fahrscheines ...
frag mal bei dem entsprechenden Verkehrsunternehmen nach - ich denke die AGBs schließen das aus
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Liebe Grüße
Mattze

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  #12  
Alt 07.10.2016, 08:51
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Zitat:
Zitat von Winglet Beitrag anzeigen
Auf was ist die vorsätzliche Täuschung begründet gewesen?

Ich meine, eine schwarzweiß Kopie auf DIN-A4 ist eigentlich leicht vom Orginal-Führerschein zu unterscheiden.
Da geht doch tatsächlich der kleine Hobby-Anwalt mit dir durch .
  1. Das war die Wiedergabe eines Gesprächs mit den Ordnungshütern.
  2. Seit wann muss die Exekutive Entscheidungen begründen.
  3. Was für ein Theater um dieses schon tausendmal durchgekaute Thema.
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  #13  
Alt 07.10.2016, 10:13
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Habt ihr alle so auffällige und laute Boote, so einen abnormalen Fahrstiel oder seht ihr alle wie 12 Jahre alt aus das ihr ständig von der Rennleitung angehalten werdet.
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Gruß Uli07

Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
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  #14  
Alt 07.10.2016, 10:34
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Zitat:
Zitat von Emma Beitrag anzeigen
...
  1. Seit wann muss die Exekutive Entscheidungen begründen.
...
Ohne Begründung (Verstoß gegen § XY von Gesetz/ Verordnung Z) würde ich kein Bußgeld zahlen.

Zum Thema Kopie und Täuschung, wenn z.B. Vorder- und Rückseite untereinander oder deutlich größer/ kleiner als das Original dargestellt sind, dann dürfte auch dem Letzten Trottel klar sein, dass kein Original vorliegt.

Zum Thema Vorsatz, wenn für den unwahrscheinlichen Fall, dass in 10 Jahren 1 x der Führerschein vergessen wird eine Kopie an Bord ist, dann ist das Vorsorge und kein Vorsatz.

Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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  #15  
Alt 07.10.2016, 10:41
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Emma Emma ist offline
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Zitat:
Zitat von uli07 Beitrag anzeigen
Habt ihr alle so auffällige und laute Boote, so einen abnormalen Fahrstiel oder seht ihr alle wie 12 Jahre alt aus das ihr ständig von der Rennleitung angehalten werdet.
Nee - ich sicher nicht. Aber gegen die Kontrollen in oder an der Schleuse ist keiner gefeit.
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  #16  
Alt 07.10.2016, 11:10
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Sehbeer Sehbeer ist offline
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Ohne Begründung (Verstoß gegen § XY von Gesetz/ Verordnung Z) würde ich kein Bußgeld zahlen.
Ich eigentlich auch nicht. Aber ggf. wird man von den Beamten vor Ort gefragt: "Sind sie mit einem Verwarngeld von ... einverstanden? (i.d.R. bar vor Ort)" - Wenn nicht, dann läuft es über die Bußgeldstelle natürlich - mit rechtlicher Begründung - wird aber auch teurer!

Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Zum Thema Kopie und Täuschung, wenn z.B. Vorder- und Rückseite untereinander oder deutlich größer/ kleiner als das Original dargestellt sind, dann dürfte auch dem Letzten Trottel klar sein, dass kein Original vorliegt.
Zum Thema Vorsatz, wenn für den unwahrscheinlichen Fall, dass in 10 Jahren 1 x der Führerschein vergessen wird eine Kopie an Bord ist, dann ist das Vorsorge und kein Vorsatz.
Mein gesunder Menschenverstand sieht das genauso. Ob aber jeder Ordnungshüter ... siehe: http://www.rp-online.de/leben/gesund...-aid-1.2590231
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Liebe Grüße
Mattze

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  #17  
Alt 07.10.2016, 12:13
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Simon,

ich kann Dich beruhigen, als ein Freund von mir (mit SBF) zum 1. mal meinen Steher gefahren ist kam die Wapo vorbei und hat ihn gefragt ob er überhaupt nen Schein hat weil er so oft im Wasser liegt.

Er hat bejaht und den Polizisten freundlich eine Probefahrt angeboten woraufhin die sich bedankt und verabschiedet haben
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  #18  
Alt 07.10.2016, 13:04
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simon-2 simon-2 ist offline
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Witzig, dass noch so viel gekommen ist - hier sollte man eben immer die berüchtigten Chips&Bier bereithalten

Zitat:
Habt ihr alle so auffällige und laute Boote, so einen abnormalen Fahrstiel oder seht ihr alle wie 12 Jahre alt aus das ihr ständig von der Rennleitung angehalten werdet.
bisher in 10 Jahren noch nie, obwohl ich meins schon als "auffällig" deklarieren würde

Speziell bei den Jets ist das aber eine etwas andere Situation; weil man die nur auf den passenden Strecken fahren darf und immer die gleiche Einstiegsstelle hat, kommen die von Land in zivil und stellen "komische Fragen". Man hat das Gefühl, die lauern nur, bis sich mal jemand outet und sie zuschlagen können...

Zitat:
Mein gesunder Menschenverstand sieht das genauso. Ob aber jeder Ordnungshüter ... siehe: http://www.rp-online.de/leben/gesund...-aid-1.2590231
armes Deutschland Hoffentlich nur ein Einzelfall. Eigentlich müssten die Beamten für solche Aktionen auch bestraft werden... ich sage nichts gegen die Ordnungshüter im Allgemeinen; garkeine Frage, dass die unabdingbar sind, um echte Verbrechen zu bekämpfen. Aber solange esFälle wie diese gibt, ist es kein Wunder, dass auch bei rechtschaffenden Bürgern das Vertrauen sinkt und Fragen wie meine überhaupt erst aufkommen.

Aber wir schweifen ab... Frage geklärt - ich bin raus
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  #19  
Alt 08.10.2016, 07:18
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schnorps40 schnorps40 ist offline
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Zitat:
Zitat von Emma Beitrag anzeigen
  • Führerschein nicht dabei - 10€ und innerhalb von 14 Tagen vorlegen
  • Führerscheinkopie dabei - vorsätzliche Täuschung - 20 ... 50€
Gleiches gilt für die Funkscheine.
Wenn eine Kopie als Kopie gekennzeichnet ist, ist es auch keine Täuschung bzw. richtigerweise Urkundenfälschung. Meine FS-Kopie trägt klar und deutlich die Aufschrift "Kopie". Das muss natürlich von der Entenpolizei nicht anerkannt werden, da es ja kein amtliches Dokument ist, erleichtert aber die Kontrolle bzw. Diskussion
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  #20  
Alt 08.10.2016, 09:58
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Zitat:
Zitat von powertrain Beitrag anzeigen
was wäre denn wenn ich eine amtliche beglaubige Kopie eines Fahrscheines / Funkurkunde dabei hätte ???
Diese Frage habe ich vor Kurzem der Wapo gestellt. Wird in der Regel in Berlin anerkannt. Ist aber trotzdem Ermessenssache.

Wenn also die Besatzung ihr Kontingent an Anschiss noch nicht voll hat...
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Gruss Andre



Kluge Menschen reagieren auf Kritik gelassen, dumme Menschen trotzig.
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  #21  
Alt 08.10.2016, 10:07
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Phantom-Matze Phantom-Matze ist offline
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Fahre ich längere Touren(z.B. nach Kiel)habe ich die Pappe immer dabei,da schaue ich 3xnach
Hier in Großenbrode diese Saison 2xangehalten worden und 1xden Schein nicht dabei gehabt.Kann ihn auch kurz holen meinte ich.....war kein Problem.
Aber auch ein Verwarngeld wäre angemessen gewesen,was die Jungs aber nicht kassiert haben.
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Gruß,Matze
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  #22  
Alt 08.10.2016, 10:43
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Chips und Bier für die Zuschauer beim öffentlichen Kielholen des Delinquenten für fahren ohne Schein hätte doch was.... Was passiert bei Ebbe
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  #23  
Alt 08.10.2016, 13:19
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Kriegt er 'nen Spaten in die Hand und schaufelt sich die Rinne selber.
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