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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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WO in Holland bekomme ich Überführungskennzeichen ?
Liebe BF Freunde,
ich habe in den letzten Wochen ja eine Crownline gekauft, mit Hafentrailer. Ich mache es mal kurz: Der Trailer ist in einem so guten Zustand ( neue Reifen bekommt er noch) das ich ihn zulassen möchte. Unser Strassenverkehrsamt hat mir dazu bereits Auskunft gegeben, wie ich vorgehen muss. 1.Schritt ist die Überführung mit holl. Ausfuhrkennzeichen... usw... (wenn jemand das gleiche Problem zu lösen hat.stelle ich die ausführliche Mail des SVA gerne zur Verfügung.) Kann mir jemand sagen bei welchen Amt in Holland ich diese beantragen muss? Es gibt leider keinerlei Papiere mehr aber sowohl die Deichseln und auch Auflaufbremse haben Nummern eingestanzt usw. Danke für eure Hilfe Hans |
#2
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Ich glaube holländische Überführungskennzeichen bekommen nur Holländer
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Grüße Michael |
#3
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Kfz Kennzeichen bekommt man von Rijksdienst voor het Wegverkeer (www.rdw.nl)
https://www.rdw.nl/Particulier/Pagin...avan/Uitvoeren Hat der trailer kein eigenes Kennzeichen?
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Rob Der Fliegenden Holländer Verdrängt 11 Tonnen Wasser mit 1x84Ps, auch auf der Rhein zur Berg |
#4
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Zitat:
Es gibt keine Kennzeichen mehr und auch sonst nix. ( Eigentumsverhältnisse sind aber geklärt). Trailer einzelteile sind von AL-Ko, und auch Gestellnummer usw da. Kann aber nicht mehr herausfinden wer diesen gebaut hat. Ich dachte erst AL-KO.Musste mich aber belehren lassen das diese nicht selber bauen, sondern nur die Teile bereitstellen. VG Hans |
#5
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Wenn die Trailer ein zugelassenes Totalgewicht über 750kg hat, muss er ein eigenes Kennzeichen haben, egal ob es ein Eigner gibt oder nicht.
Denn in gegesatz zu D (und andere Länder) ist ein Kennzeichen in NL am Fahrzeug verbunden, nicht am Eigner. Trailer ohne eigens Kennzeichen, darfen das Kennzeichen des ziehendes Fahrzeug führen, aber mit eigenen, officielle weisse platte (statt den gelben fürs Auto). Ist aber nur für Trailer mit ein zugelassenes Totalgewicht unter 750kg. Wenn die Trailer ein eigenes Kennzeichen hatt, kann das RDW villeicht mittels dat Gestellnummer helfen ..... Kontakte einfach das RDW ... Ich bin nicht die einzige Holländer die ein wenig Deutsch spricht/schreibt
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Rob Der Fliegenden Holländer Verdrängt 11 Tonnen Wasser mit 1x84Ps, auch auf der Rhein zur Berg
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#6
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Ohne Papiere/Gutachten kann man das Teil sowieso nicht legal in D. Bewegen. Da bekommt man auch keine Kurzzeitkennzeichen. Du darfst nämlich die NL Kennzeichen auch nur bis zur Grenze verwenden. Dann müssen Deutsche Kennzeichen ran. Hat Auch Versicherungsrechtlich Gründe so wie ich mich erinnere.
Abgesehen, dass auch das Tüv Fertig machen eines Trailes ein heiden Geld kostet, die Überführung ebenso ist es überdenkenswert sich einen Deutschen Trailer zu kaufen und das alte Teil in NL zu verschieben. Ich weiss nicht ob ich mir den ganzen Scheiss noch mal antun würde. Ich habe den Trailer damals auf nem Autoanhänger rangeschafft. Alles andere hätte mich noch mehr Nerven und Geld gekostet. https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=242562 https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=242375
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Danke und Gruß Florian My biggest worry is that my wife (when I’m dead) will sell my fishing gear for what I said I paid for it. |
#7
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Hallo Hans,
ich habe Ende 2015 ein gebrauchtes Boot mit einem fast neuen Trailer in Holland gekauft. Der Händler hat mir Unterlagen mitgegeben und ich bin zu der dortigen Zulassungsstelle gegangen und habe mir ein entsprechendes Schreiben erstellen lassen. Beim Händler vor Ort haben wir auf Pappe die dortige Kurzzulassungsnummer geschrieben und als Kennzeichen auf dem Hänger befestigt. Laut Amt in NL und Händler durfte ich damit auch in Deutschland fahren um den Hänger zu überführen. Selbige Auskunft habe ich bei der deutschen Zulassungsbehörde bekommen. Das war absolut kein Aufwand. Die NL Zulassungsbörde hat das ohne Probleme gemacht. Viel Erfolg Jörg |
#8
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Hallo Hans,
ich habe Ende 2015 ein gebrauchtes Boot mit einem fast neuen Trailer in Holland gekauft. Der Händler hat mir Unterlagen mitgegeben und ich bin zu der dortigen Zulassungsstelle gegangen und habe mir ein entsprechendes Schreiben erstellen lassen. Beim Händler vor Ort haben wir auf Pappe die dortige Kurzzulassungsnummer geschrieben und als Kennzeichen auf dem Hänger befestigt. Laut Amt in NL und Händler durfte ich damit auch in Deutschland fahren um den Hänger zu überführen. Selbige Auskunft habe ich bei der deutschen Zulassungsbehörde bekommen. Das war absolut kein Aufwand. Die NL Zulassungsbörde hat das ohne Probleme gemacht. Viel Erfolg Jörg |
#9
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Zitat:
Danke Dir Hans |
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