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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #226  
Alt 16.01.2017, 16:16
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billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von Amtrack Beitrag anzeigen
Vor allem wäre es wirklich ein leichtes, genau an dieser Stelle des AHK Trägers eine vom Gewinde her passende Mutter dranzuschweißen - dann könnte man wenigstens die Abschleppöse auch wieder hinten nutzen.
Wenn ich ne Anhängerkupplung habe brauch ich keine Abschleppöse mehr.
Entweder das Seil um die Kupplung oder eine Entsprechende Abschlsppstange mit Maulkupplung.
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Gruß Volker
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  #227  
Alt 16.01.2017, 17:40
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Heliklaus Heliklaus ist offline
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an der AHK meines Chevys befindet sich rechts auch ne Öse für das Abreisseil.
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Gruß, Klaus

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  #228  
Alt 16.01.2017, 19:05
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Wenn ich ne Anhängerkupplung habe brauch ich keine Abschleppöse mehr.
Entweder das Seil um die Kupplung oder eine Entsprechende Abschlsppstange mit Maulkupplung.
Tja, wie schon weiter vorne geschrieben ist das beim Abschleppen nicht ideal.
Das Seil könnte nach oben über den Kugelkopf rutschen.

Und eine Abschleppstange habe ich, allerdings eben nur für Abschleppösen, nicht für eine Seite Öse, eine Seite KK - war mir bis jetzt auch nicht bewusst, dass es so etwas gibt
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  #229  
Alt 16.01.2017, 20:56
kurz kurz ist offline
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... Sorry, aber wenn wir jetzt noch über Abschleppstangen reden, ufert das hier aus
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  #230  
Alt 02.03.2017, 17:13
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martin.g martin.g ist offline
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Zitat:
Regelung in Deutschland:
[...]
Ein solches Sicherungsseil ist bei mit Auflaufbremse gesicherten Anhängern Pflicht. Wo es genau am Zugfahrzeug angebracht sein muss, ist aber nicht gesetzlich geregelt. Sofern der Hersteller hierzu eine Empfehlung oder Anleitung veröffentlicht hat,
ist diese zu beachten.
Ist dies nicht der Fall, gelten nachfolgende Regeln als „Stand der Technik“:
Das Abreißseil darf nicht als Schlaufe über die Anhängerkupplung gelegt werden. Sofern technisch möglich, ist eine Befestigung durch eine Öse oder eine vorhandene Bohrung an der Kupplung vorzunehmen. Auch Abschleppösen bieten gute Befestigungsmöglichkeiten.
Das irritiert mich viel mehr als die Geschichte mit den Niederlanden/Schweiz. Mein vier Jahre alter Q7 (4L) hat eine ab Werk verbaute elektrisch aus- und einfahrende Anhängerkupplung. Es ist weder an der AHK noch an der Karosserie eine Öse, wo man irgendwas einhängen könnte. Die verlinkten Nachrüst-Ösen würden nicht an die AHK passen weil die einfegahren eben sehr exakt in die Aussparung passt.
Technisch möglich ist eine Befestigung an einer der beiden Abschleppösen. Würde das bedeuten, ich solle das innerhalb Deutschland so praktizieren?

Mich stört an dem ADAC Schrieb, dass sich (zumindest bei diesem Passus) nicht auf rechtliche Grundlagen bezogen wird.

Generell sinnvoll finde ich die Ösengeschichte schon. Die Schlaufe kann ja doch recht schnell abspringen. Und bei einer karosseriemontierten Öse wird auch bei abgebrochener AHK gebremst. Ob ich nun in Zukunft immer meine Abschleppöse aus dem Bordwerkzeug krame, die Plastikabdeckung raus poble und ein weiteres Seil zwischen Abreißseil und Abschleppöse hänge, glaube ich aber eher nicht.
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  #231  
Alt 02.03.2017, 20:17
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Thundercraft185 Thundercraft185 ist offline
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Es geht denk ich nur um abnehmbare und nicht um schwenkbare AHKs oder?
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  #232  
Alt 02.03.2017, 20:20
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martin.g martin.g ist offline
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Im ADAC Artikel lese ich bzgl. der Situation in Deutschland keine Differenzierung.
Habe ich etwas übersehen?
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  #233  
Alt 02.03.2017, 20:37
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L0B0 L0B0 ist offline
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Wurde doch alles schon geschrieben..

WENN der Anhänger sich löst und Schaden anrichtet, den ein Abreissseil verhindert hätte, dann gibt es auch hier in BRD Probleme.

Egal ob abnehmbar oder starr. Es ist technisch zumutbar und aktueller Stand der Technik, dass der Karabiner in eine (auch nachzurüstende) Öse eingehangen wird.

Wenn sie nicht vorhanden ist, gibt es hier im Gegensatz zu Holland keine pauschale Strafe. Probleme gibt es erst, wenn was passiert, was dadurch zu vermeiden gewesen wäre.

Gruß, Jörg

Geändert von L0B0 (02.03.2017 um 20:50 Uhr)
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  #234  
Alt 03.03.2017, 00:42
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Interressant wäre zu wissen,
welche Norm der Karabiner haben müsste, damit er zur Verbindung verwendet werden darf.
Kann / darf hier jeder Karabiner verwendet werden, oder bedarf es hier einen speziellen Schraubkarabiner?
Welche Prüfnorm muss hier mind. eingehalten werden?
Auch das Seil muss ja eine gewisse Norm erfüllen.
Welche Wartungsintervalle sind für das Seil (welches ja eine andere Eigenschaft, wie der Karabiner, oder Verschluss hat) einzuhalten?
__________________
Viele Grüße von Thomas aus Oberbayern.
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  #235  
Alt 03.03.2017, 07:57
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L0B0 L0B0 ist offline
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Zitat:
Zitat von Oberbayer Beitrag anzeigen
Interressant wäre zu wissen,
welche Norm der Karabiner haben müsste, damit er zur Verbindung verwendet werden darf.
Die Vorrichtung als Ganzes muss dazu geeignet sein, den Anhänger sicher zum stehen zu bringen im Fall des Falles. Also die Bremse voll auszulösen.
Reicht das nicht als "Norm"?

Um das Vorhandensein, Zustand usw. kümmert sich der nette Mensch im grauen Kittel alle zwei Jahre.

Gruß, Jörg

Geändert von L0B0 (03.03.2017 um 12:33 Uhr)
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  #236  
Alt 08.03.2017, 11:45
LEPFAN LEPFAN ist offline
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Ich hatte gestern eine abnehmbare Westfalia AHK an unseren Golf 6 anbauen lassen.
Da ist rechts an festen Teil eine Öse für die Abreißleine.
Die Abschleppöse ist auch noch einsetzbar.
Das ist aber laut Aussage des Werkstattleiter nicht bei allen Golf so.
Beim höheren Golf Plus sitzt diese genau in dem Träger der für die AHK ausgetauscht wird.
Dem Austauschträger fehlt da wohl das Gewinde.
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  #237  
Alt 09.03.2017, 13:06
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Tschinkefraeser Tschinkefraeser ist offline
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Der aktuelle ADAC Newsletter enthält das Thema auch mal wieder:
https://campingfuehrer.adac.de/campe...ch_schweiz.pdf


Gruß
Dirk
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  #238  
Alt 13.03.2017, 10:20
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TychoGold TychoGold ist offline
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Ganz arg klasse (eine andere Steigerung fällt mir nicht ein) dass in einem solchen Infozettel auch nur steht "wie genau das aussehen soll ist nicht definiert". Interessant dass den Fahrzeugbesitzern angemaßt wird, dass sie selbst bestimmen können, wie ein Halteseil aussehen soll und wo es angeschlagen wird, welches bei voller Fahrt nicht die Biege macht, wenn sich der Anhänger auskuppelt.
Vom ADAC würde ich mir eine juristisch belastbare Hilfestellung wünschen.

Abrissseil ist ja recht einfach zu bewerkstelligen wenn man keine Öse hat, da kann man um den Kupplungsträger ein Drahtseil verpressen lassen mit einer Kausche. Aber beim 750 kg Anhänger ohne Bremse? Soll ich ein Loch in den Anhänger bohren?! Oder eine Schelle drumrum machen? Oder oder oder...! Und das Seil muss die Schwingungen dann aushalten, ebenso der Anschlagpunkt.

Grüße
Tycho
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  #239  
Alt 13.03.2017, 16:20
Braun-Bär Braun-Bär ist offline
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Ein Anhänger ohne Bremse braucht doch kein Abreißseil.

Gruß Ralf
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  #240  
Alt 13.03.2017, 16:26
kurz kurz ist offline
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in Niederlande wohl schon, zwar kein Abreissseil sondern vermutlich eine Arte Auffangseil, das haben die Amis auch, da hängen dann die abgerissenen Hänger am Seil oder Kette am Auto.
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  #241  
Alt 14.03.2017, 06:42
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Zitat:
Zitat von kurz Beitrag anzeigen
in Niederlande wohl schon, zwar kein Abreissseil sondern vermutlich eine Arte Auffangseil, das haben die Amis auch, da hängen dann die abgerissenen Hänger am Seil oder Kette am Auto.
Moin,

jo, so ist es. .. und was ist so schwierig daran, sich an dort geltendes Recht zu halten, wenn man mit Anhänger durch Holland reist !?

Gruß, Jörg
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  #242  
Alt 14.03.2017, 08:23
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Zitat:
Zitat von L0B0 Beitrag anzeigen
was ist so schwierig daran, sich an dort geltendes Recht zu halten, wenn man mit Anhänger durch Holland reist !?
Nun ja, ich bin Deutscher und habe auch kein gelbes Nummernschild wenn ich mal nach Holland fahre, nur weil es da Vorschrift ist.

Was sagt der deutsche TÜV dazu, wenn ich die Deichsel meines Hängers und meine AHK anbohre, um da ein Seil von recht zweifelhaftem Nutzen anzubauen?
__________________
Grüße aus Randberlin, Rocco

"Wenn man die Reichweite eines Autos halbiert und den Preis verdoppelt, wird der Markt sehr klein" Günter Schuh
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  #243  
Alt 14.03.2017, 09:55
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Zitat:
Zitat von onkelrocco Beitrag anzeigen
Nun ja, ich bin Deutscher und habe auch kein gelbes Nummernschild wenn ich mal nach Holland fahre, nur weil es da Vorschrift ist...
In den Niederlanden bist Du Teilnehmer am niederländischen Verkehr und mußt Dich an die dort bestehenden Gesetze und Regellungen halten. Ich erinnere mich an die Mitführpflicht für Feuerlöscher in Polen, da haben etliche Deutsche Bußgeld gezahlt.

Außerdem gibt es auch andere Möglichkeiten ein Abriß/Fangseil zu befestigen, als mit der Bohrmaschine, wenn Dir keine einfällt, beauftrage einen Profi damit.
__________________
Gruß, Jörg!
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  #244  
Alt 14.03.2017, 10:43
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Tschinkefraeser Tschinkefraeser ist offline
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Sollte so etwas mit den ganzen EU Verordnungen nicht vorgebeugt werden? Kocht leider wieder jeder sein eigenes Süppchen.


Gruß
Dirk
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  #245  
Alt 14.03.2017, 11:17
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schade, dass der ADAC nicht gezeigt hat, wie die Seile für Hänger bis 750kg aussehen sollen/können.

hier eine Idee:

https://youtu.be/ZnJP1i8Zj_g


Zitat von onkelrocco
Nun ja, ich bin Deutscher und habe auch kein gelbes Nummernschild wenn ich mal nach Holland fahre, nur weil es da Vorschrift ist...

Deine Staatsangehörigkeit spielt aber in diesem Zusammenhang überhaupt keine Rolle. Auch wenn in NL alle Einwohner Deutsche wären (oder zB Türken...) würde in NL dennoch die niederländischen Gesetze gelten
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  #246  
Alt 14.03.2017, 11:38
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Zitat:
Zitat von kurz Beitrag anzeigen
Deine Staatsangehörigkeit spielt aber in diesem Zusammenhang überhaupt keine Rolle. Auch wenn in NL alle Einwohner Deutsche wären (oder zB Türken...) würde in NL dennoch die niederländischen Gesetze gelten
Naja die NL Autos brauchen auch keinen deutschen Tüv um auf deutsche Strassen fahren zu dürfen!
__________________
mit sportlichem Gruß
Hendrik
__________________
(Stan 4 / Abt. FW)
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  #247  
Alt 14.03.2017, 12:27
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Ich glaube, hier ist der "Schlüssel" für uns Deutsche vom ANBW:
"De Regeling Voertuigen vermeldt onder Artikel 5.18.34-2 het volgende: Indien de aanhangwagen is voorzien van een losbreekreminrichting, moet deze zodanig met een vast deel van het trekkend voertuig of met een daartoe bestemde inrichting aan de trekhaak zijn verbonden, dat de inrichting slechts in werking treedt na het losraken van de aanhangwagenkoppeling."

Wenn, wie bei unserem 650kg Trailer eine solche Vorrichtung überhaupt nicht vorhanden ist, ist alles gut wie es ist .....
__________________
Unser Projekt: http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=176437
Der Spaß damit: http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=208510
Eine Fiberline G14II haben wir auch Noch: https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=253589

Gruß Ralf
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  #248  
Alt 14.03.2017, 14:18
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Zitat:
Zitat von onkelrocco Beitrag anzeigen
Nun ja, ich bin Deutscher und habe auch kein gelbes Nummernschild wenn ich mal nach Holland fahre, nur weil es da Vorschrift ist.
Richtig, Du hast auch eine deutsche Zulassung. Trotzdem gilt z.B. eine 100er Zulassung dort nicht. Anders herum dürfen Holländer nicht bei uns mit Hänger die bei ihnen erlaubten 90km/h fahren.

Anderes Beispiel: Notstop beim Aussenborder.. da wird in NL nicht lang gefragt, ist keiner dran, wird er nachgerüstet. Fertig.

Trinkst Du als Deutscher in Holland in der Öffentlichkeit Alkohol, bekommst Du ein Problem. Der Holländer hier nicht.

Zitat:
Was sagt der deutsche TÜV dazu, wenn ich die Deichsel meines Hängers und meine AHK anbohre, um da ein Seil von recht zweifelhaftem Nutzen
anzubauen?
Vermutlich wird er Dich fragen, warum Du nicht beispielsweise eine anschraubbare Lösung gewählt hast.

Der Holländer erlässt in der Regel nichts, wovon er keine Ahnung hat. Die Verordnung wird auf Erfahrungen basieren.
Das unterscheidet übrigens ihre Legislative von der unseren.

Gruß, Jörg
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  #249  
Alt 14.03.2017, 17:19
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Wieviele Unfälle gibt es den mit gelösten Hängern? Mir sind eigentlich nur Unfälle bekannt bei denen der Hänger umgefallen ist. Meiner Meinung nach wiehert da der Amtsschimmel ganz laut. Aber egal - wie genau ist das in den Niedelanden denn mit dem Seil? Bei gebremsten Hängern reicht ein Seil was die Bremse betätigt aber abreißen darf und bei ungebremsten sollte der Hänger vom Seil gehalten werden?

Und gibt es nicht im Zubehör einfach eine Öse die man mittels einem Ring (Schelle) an der Kupplung befestigen kann?

Gruß
Chris
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  #250  
Alt 14.03.2017, 19:20
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Das muss ja ein gewaltiges Drahtseil sein, das einen abgerissenen Anhänger hält.

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