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  #51  
Alt 11.04.2017, 13:39
kossiossi kossiossi ist offline
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Zitat:
Dass das nach der Umschreibung anders aussieht, war längst abgehandelt.
das war für mich aber der entscheidende punkt auf den ich mich bei der antwort auf peppone bezogen habe, nicht auf irgendein zitat von dir.

mir ging es bei der meiner antwort auch um den unsinn das teile eines alten führerscheins "abgelaufen" sein sollen.

also, richtig lesen!

@seestern:

zur klasse 3: wäre es kein auflieger sondern ein anhänger dann dürfte man den hinter einem 7,5t fahren, allerdings nur bis max. 11t beladen. ob sportgeräteanhänger ist dabei völlig ohne belang.
(ich habe mit meiner klasse 3 früher auch beruflich (jumbo)züge bis 18,5t gefahren)

mit c1e geht dieser trailer (beladen) erst seit 2013, vorher war das problem das die anhängelast nicht das maximale leergewicht überschreiten durfte.
man konnte den zug also fahren, aber nicht wirklich angemessen beladen.
der passus ist jetzt aber entfallen.

ce79 hilft nicht weiter weil bei der erweiterung "bis 18,5t mit drei achsen" explizit sattelzüge über 7,5t ausgeschlossen wurden!

gruß
danny
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  #52  
Alt 11.04.2017, 14:07
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Zitat:
Zitat von kossiossi Beitrag anzeigen
[...]

@seestern:

zur klasse 3: wäre es kein auflieger sondern ein anhänger dann dürfte man den hinter einem 7,5t fahren, allerdings nur bis max. 11t beladen. ob sportgeräteanhänger ist dabei völlig ohne belang.
[...]
Nein, nicht ganz ohne Belang. Die Limitation auf drei Achsen gilt nämlich nicht für zulassungsfreie Anhänger, und Sportgeräteanhänger sind zulassungsfrei im Sinne dieser Vorschrift. Ein Sportgeräteanhänger dürfte somit mehr als eine (Tandem-)Achse haben und trotzdem mit Klasse 3 bewegt werden.
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  #53  
Alt 11.04.2017, 14:08
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Zitat:
Zitat von Chili Beitrag anzeigen
Worum geht's nochmal in diesem Thread?
Urpsrünglich um die Weitergabe des Trailers, das ist aber erledigt.
Der Nebenkriegsschauplatz "Führerscheinrecht in Bezug auf Sportgeräteauflieger" ist aber m.E. noch nicht ganz zu Ende.
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  #54  
Alt 11.04.2017, 14:20
kossiossi kossiossi ist offline
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Zitat:
Nein, nicht ganz ohne Belang. Die Limitation auf drei Achsen gilt nämlich nicht für zulassungsfreie Anhänger, und Sportgeräteanhänger sind zulassungsfrei im Sinne dieser Vorschrift. Ein Sportgeräteanhänger dürfte somit mehr als eine (Tandem-)Achse haben und trotzdem mit Klasse 3 bewegt werden.
OK, das war mir neu.

Gruß
Danny
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  #55  
Alt 11.04.2017, 14:30
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Zitat:
Zitat von kossiossi Beitrag anzeigen
OK, das war mir neu.

Gruß
Danny
Ich zitiere mich mal selbst:
https://www.boote-forum.de/showthrea...4&#post4342464
Da habe ich den Passus aus meinem rosa Klasse 3 (strenggenommen aus dem Abschnitt zur Klasse 2) abgeschrieben.
"Zulassungsfrei" ist dabei missverständlich - §3 FZV regelt, dass Sportgeräteanhänger von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren ausgenommen sind, was nicht heißt, dass sie kein Kennzeichen bekommen (aber ein grünes, da mit Befreiung vom Zulassungsverfahren Steuerfreiheit einhergeht) und auch nicht, dass man nicht zum Amt dackeln muss.
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Alt 11.04.2017, 15:09
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Hier wird ja immer noch fleissig diskutiert.


Der Anlass der Diskussion ist gerade unterwegs nach Norden, hat alles ganz perfekt geklappt.
Ich bedanke mich bei bei Holger.

zwei Bilderchen von heute:
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  #57  
Alt 11.04.2017, 19:29
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Zitat:
Zitat von Hehehe Beitrag anzeigen
Wir reden vom alten 3er, du vom C1E. Das sind unterschiedliche Scheine. Wenn du den C1E hast, hast du auf Karte umschreiben lassen, dann hast du den alten 3er nicht mehr bzw. nur noch ungültig als Erinnerungsstück. Mangelnde Genauigkeit, wie so oft ...
Oh jeh.

Natürlich sind´s unterschiedliche Scheine, bzw um nicht ungenau zu sein Dokumente, die heutige Karte ist ja kein Schein mehr.

Im Anfang war er grau,
dann rosa,
jetzt ist er Plastik.

Dabei ist der Dreier vom Grauen in ganz viele Sachen aufgedrösselt worden.

Das Ergebniss ist aber mit dem grauen und dem Plastik dasselbe. (Besitzstandswahrung). Also 7,5 to Fzg (7,49 um genau zu sein) plus Hänger. Max 12 to die ganze Chausse.

Welches Haar willlst denn noch spalten ? Genauigkeitsfanatiker.
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Viele Grüße Fränkie

Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war!

Geändert von Fraenkie (11.04.2017 um 19:35 Uhr)
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  #58  
Alt 11.04.2017, 20:01
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Fraenkie Fraenkie ist offline
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Zitat:
Zitat von Peppone Beitrag anzeigen
Nett!

Was hast du denn amtlich?
..............
Aber jeder wie er meint und will ....
Ich hab mir (-aus gegebenem Anlass= Sehtest Ü 50 für den Dreier der zum C1E wurde für den Bootslaster-) ein amtliches Dokument (Fahreerlaubniss) in Verbindung mit allen meinen weiteren bekannten Daten (Alter usw.) und weiteren amtlichen Dokumenten (Zulassung Zugmasch. und Hänger) überprüfen und erklären lassen.

Vom zuständigen Amt für FS und Zulassungen (das ist bei uns ein Saal, und der heisst Landratsamt... und die denken erst bevor sie einem was erzählen, das ist denen ihr Job).

Und Versicherung? Hab ich eh keine.

Noch Fragen?
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Viele Grüße Fränkie

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Geändert von Fraenkie (11.04.2017 um 20:20 Uhr)
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  #59  
Alt 11.04.2017, 22:58
Hehehe Hehehe ist offline
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Zitat:
Zitat von Fraenkie Beitrag anzeigen
Das Ergebniss ist aber mit dem grauen und dem Plastik dasselbe. (Besitzstandswahrung).
Eben nicht, aber das überfordert dich offensichtlich.
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  #60  
Alt 11.04.2017, 23:06
Hehehe Hehehe ist offline
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Zitat:
Zitat von Seestern Beitrag anzeigen
Verstehe ich richtig?
Nein. Es geht nicht um eine Änderung im FS-Recht, sondern um eine Änderung der Fahrzeugzulassung. Kossiossi hat übrigens ein interessantes Problem angesprochen, für dass das Verkehrsministrium auch auf mehrfache Nachfrage keine Lösung hat: einerseits hat man nach der Umschreibung des alten 3er auf Karte einen C1E, mit dem Sattelzüge bis 12 t gefahren werden dürfen. Andererseits verbietet CE79 das Fahren von Sattelzügen über 7,5 t. CE79 wird aber zumindest heute automatisch mit vergeben ...
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