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  #51  
Alt 16.04.2017, 20:11
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Zitat:
Zitat von seefahrer08 Beitrag anzeigen
Hallo und erst mal ein dickes DANKE für Eure vielen Infos.

Die Grundlage der Ablehnung des Magistrates ist der angeblich "unzureichende Nachweis für einen PKW Abstellplatz" (wobei ich einen Mietvertrag mit eingereicht habe,der die Anmietung eines Parkplatzes in 400 M Entfernung ausweist...) sowie ein aus dem Jahr 1995 existierender Beschluss des Magistrates, dass keine Bojen mehr gewünscht werden.So,ACHTUNG und jetzt kommt der Hammer.....direkt neben der Stelle (ca. 50 M Entfernung)meiner angemeldeten Boje liegt seit etwa 3 Jahren bereits eine andere genemigte Boje!!!!!!!!!!!!Das heißt, hier wurde bereits gegen den angeblichen Magistratsbeschluss aus 1995 verstoßen......und das in 2013 !!!!!!!!!!
Hier bei uns sind nur Max. 300 m Entfernung zulässig, laut Stellplatzsatzung.
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  #52  
Alt 16.04.2017, 20:13
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oder eine hohe Ablösung, in neueren Gebieten ist keine Ablösung mehr vorgesehen.
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  #53  
Alt 16.04.2017, 20:15
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Zitat:
Zitat von Libertad Beitrag anzeigen
Und wo parken Leute allgemein, die in dieser Gemeinde keinen eigenen Parkplatz haben?
Dürfen die da nicht hin? Bisher war ich der Meinung, daß man ein zugelassenes und verkehrstaugliches Fahrzeug überall dort abstellen darf, wo parken weder durch Beschilderung noch durch die Verkehrssituation verboten ist.
Ich kenne mannigfache Gründe, welche Verwaltungen vorschieben, um Liegeplätze nicht zu genehmigen. Parkplatz ist mir neu
Es geht um Neubau bzw. Erneuerung mit Vergrößerung des Vorhandenen.
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  #54  
Alt 17.04.2017, 13:26
tocan tocan ist offline
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Beschreibe mal dein Boot in Größe und Breite weiterhin ob Kajüte etc. Alter... dessweiteren die genaue Baumaßnahme also Beschaffenheit der Boje, Kette, Beschaffenheit des Steins oder das was da auf Grund liegt mit Größe und Gewicht etc... Wie weit vom Ufer entfernt. Zu welchem Ufer... dem des Ortes zugewandten Seite oder Lage zum Altrhein hin. Dessweiteren die noch vorhandene Durchfahrtbreite an dieser Stelle. Dann noch die Maße der gemieteten Wasserfläche. Länge und Breite vom Ufer gemessen.

Damit man sich ein Bild machen kann. Ansonsten muss eh die Boje die ja schon liegt recht schnell weg sonst wird es teuer. Wenn der Magistrat da ein Unternehmen beauftragt kann das schnell ein paar Tausender kosten.

Du sagst ja selbst, daß da eine andere Boje liegt und genehmigt ist. Ich gehe davon aus, daß da alles rechtens ist. Ansonsten habe ich klar meine Meinung gesagt. Ist nichts fürs Forum im Moment um die Behörden nicht aufzuschrecken. Ist Dein Boot zu klein sinken die Chancen.

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  #55  
Alt 18.04.2017, 12:15
seefahrer08 seefahrer08 ist offline
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Leute, interessant ist ja, dass dort(ca. 50 m.entfernt im gleichen Abschnitt) bereits seit 2011 eine Boje liegt!!!Also nach dem Beschluss des Magistrates im Jahre 1995,der sich angeblich gegen neue Bojensetzungen ausgesprochen hat....und so etwas geht gar nicht!! Der eine bekommts genemigt und der andere nicht.........und man hat von mit einen Parkplatznachweis gefordert und bei der vorherigen Bojensetzung nicht.......
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  #56  
Alt 18.04.2017, 13:04
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Fraenkie Fraenkie ist offline
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Zitat:
Zitat von seefahrer08 Beitrag anzeigen
Leute, interessant ist ja, dass dort(ca. 50 m.entfernt im gleichen Abschnitt) bereits seit 2011 eine Boje liegt!!!Also nach dem Beschluss des Magistrates im Jahre 1995,der sich angeblich gegen neue Bojensetzungen ausgesprochen hat....und so etwas geht gar nicht!! Der eine bekommts genemigt und der andere nicht.........und man hat von mit einen Parkplatznachweis gefordert und bei der vorherigen Bojensetzung nicht.......
Vorschriften ändern sich, bzw. die Auslegung der Vorschriften.

Ich hab nen 10 Familien Mietshaus mit 2 Gaststätten aus 1914. Mit 2 Nicht- Nutzbaren Stellplätzen und sonst nix in ner Innenstadt.

Bei dem kleinsten Antrag auf ne Nutzungsänderung kommen Rückfragen der Stadt wo man die Bude nur abreissen kann und erstmal ne Tiefgarage bauen muss.

Die wollen deine Boje nicht, weil sonst kommt der nächste und der übernächste. Also ziehen sie die einfachste Karte die sie finden.

(Als nächstes könnten sie ja Umweltschutzgründe bringen, Stichwort "Schatten über der Flachwasserzone" oder "Schwojen der Kette zerstört Flor und Faune und wirbelt Sdiment auf").

Warum schaffst du keinen Autoabstellplatz in geforderter Entfernung?
__________________
Viele Grüße Fränkie

Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war!
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  #57  
Alt 18.04.2017, 13:06
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Zitat:
Zitat von V174Alex Beitrag anzeigen
Moin,
ich würde als erstes das Gespräch mit dem WSV und dann mit dem Magistrat suchen und schauen welche Möglichkeiten sich daraus ergebenden.
Alles andere z.B. Rechtsanwalt grad bei Verwaltungsrecht wird sicherlich teurer als dein bereits investiertes Material sofern keine RSV vorhanden ist die Verwaltungsrecht abdeckt.
Trotzdem ärgerlich...
Vor allen Dingen dürfte auch ein sich auf Verwaltungsrecht spezialisierter Kollege sich mit dieser Materie nicht so ohne weiteres auskennen! Ich empfehle ein persönliches Gespräch mit dem WSV! Der Magistrat hat doch damit an sich nichts zu tun, da es sich um eine Wasserstraße handelt.
__________________
Watt de een sien Uul, is de anner sien Nachtigall!
Es grüßt Euch: Olaf
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  #58  
Alt 18.04.2017, 13:32
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Hallo,
es wurde schon mehrfach geschrieben, dass die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung nur als Eigentümer der Wasserfläche privatrechtlich hier tätig ist. Das bedeutet wohl im Gegenzug, dass es sich aus Sicht des WSA nicht mehr um einen Teil der Wasserstraße handelt, ansonsten hätte das WSA von sich aus als Voraussetzung für den Nutzungsvertrag, die Strom- und Schifffahrtspolizeiliche Genehmigung (SSG) als Verwaltungsakt gefordert.

Dies spielt aber auch keine Rolle, da selbst wenn es Teil der Wasserstraße wäre und sowohl eine SSG erlassen, wie auch der Nutzungsvertrag von der WSV geschlossen worden wäre, die evtl. erforderlichen Gewässer- und Baurechtliche Genehmigungen nach dem Landes- und Satzungsrecht nicht dadurch ersetzt werden können, da hier die Zuständigkeit bei den Ländern (die das teilweise weiter in die Landkreise und Kommunen abgeschichtet haben) verbleibt.
Dies ergibt sich aus dem Grundgesetz, welches klar die Zuständigkeiten des Bundes von den Ländern trennt.

Bis dann

Dominic
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  #59  
Alt 18.04.2017, 19:42
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...genau das meinte ich mit "bunt"....
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  #60  
Alt 19.04.2017, 14:18
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Zitat:
Zitat von Dannius Beitrag anzeigen
...Wir wissen ja nicht, ob es hier um Rheinland-Pfalz oder Hessen geht. ...
Aus der Verwendung des Begriffs Magistrat schließe ich, dass es sich um Hessen handeln dürfte, denn nur dort und in Berlin und Bremerhaven wird der Begriff "Magistrat" offiziell noch verwendet.
https://de.wikipedia.org/wiki/Magist...Deutschland%29


Zitat:
Zitat von seefahrer08 Beitrag anzeigen
....Also nach dem Beschluss des Magistrates im Jahre 1995,der sich angeblich gegen neue Bojensetzungen ausgesprochen hat....und so etwas geht gar nicht!! ...
Übrigens müssen solche Beschlüsse nicht unbedingt immer regelgerecht sein. https://www.emderzeitung.de/emden/~/oberbuergermeister-erneut-in-der-bredouille-638011/
Hier geht es um 2 Beschlüsse der Rats, die womöglich rechtswidrig sind? So was kann ja auch wo anders passieren.
__________________
Liebe Grüße
Mattze

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  #61  
Alt 19.04.2017, 15:09
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Zitat:
Zitat von Sehbeer Beitrag anzeigen
Aus der Verwendung des Begriffs Magistrat schließe ich, dass es sich um Hessen handeln dürfte, denn nur dort und in Berlin und Bremerhaven wird der Begriff "Magistrat" offiziell noch verwendet.
https://de.wikipedia.org/wiki/Magist...Deutschland%29


Übrigens müssen solche Beschlüsse nicht unbedingt immer regelgerecht sein. https://www.emderzeitung.de/emden/~/oberbuergermeister-erneut-in-der-bredouille-638011/
Hier geht es um 2 Beschlüsse der Rats, die womöglich rechtswidrig sind? So was kann ja auch wo anders passieren.
Sollten Beschlüsse der Kommune rechtswidrig sein, so haben sie nach in Kraft treten, auch keine Rechtskraft., deswegen einen Rechtsgültigen bescheid einfordern und damit zu einem Fachanwalt.
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  #62  
Alt 22.04.2017, 06:53
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Zitat:
Zitat von seefahrer08 Beitrag anzeigen
Hallo,
wer kann mir behilflich sein und kennt sich hier rechtlich aus?
Brauche dringend Hilfe!!

Folgender Fall:

Ich habe eine Ankerboje auf dem Rhein (Nebenarm) beantragt.Dort wurde schon 1 Boje genemigt,diese liegt auch bereits dort.Nach langem Hin und Her und den erforderlichen Eingaben (Anträge,Berechnungen,Skizzen) habe ich die Genemigungen des Wasser und Schiffahrtsamtes Bingen in Form von

a) einer Zustellungsurkunde
b) einem Nutzungsvertrag

erhalten.(Alle Verträge sind gegengezeichnet worden)
Die angehängte Kostennote habe ich auch schon für das laufende Jahr bezahlt.
Ich habe bereits die 2 Bojen (Vorne + Heck) gekauft,(Profi Qualität und über 80 cm Höhe,wie gefordert) lackiert und nach Vorgaben beschriftet sowie die Ankerketten (Manganstahl) und Schäkel etc.. besorgt.Mir sind also bereits erhebliche Kosten entstanden.....!!!!Und ich dachte natürlich, nach den beiden Zusagen des übergeordneten Wass-u.Sch.amtes, dass nichts Negatives mehr passieren kann.....
Jetzt hat der Magistrat der Gemeinde Einspruch erhoben und sagt, "Wir wollen dort keine Bojen mehr sowie ich hätte keinen Parkplatz zum Be und Entladen.Ich habe allerdings einen Parkplatz in unmittelbarer Nähe angemietet, der sich fußläufig ca. 400 Meter entfernt befindet und diesen Mietvertrag auch mit eingereicht, da ich von dieser Forderung erfahren hatte im Vorfeld....

Meine Frage an jemanden,der sich hier rechtlich auskennt...
Habe ich überhaupt noch eine Chance, die Boje zu setzen? Wie ist das möglich, das mir vom Wass-u.Sch.amt die schriftlichen Bewilligungen (Urkunde + Nutzungsvertrag) zugestellt werden und dann der Magistrat Einwand erhebt??? Bitte helft mir, wenn Ihr hierzu Tipps geben könnt, wie ich dieses bereits genemigte Vorhaben doch realisieren kann......
Guten Morgen,
vorgeschoben darf ich anmerken, dass ich kein Anwalt bin, sondern Bauingenieur, ich darf also keine Rechtsberatung durchführen.
Im weitesten Sinn geht es hier aber um die Errichtung und Nutzung von baulichen Anlagen und damit schlage ich mich seit fast 20 Jahren rum..
Ich hab mir den Nutzungsvertrag angeschaut.
Lt. diesem Vertrag liegt die künftige Boje auf einem Flurstück des WSA und die haben ihre Zustimmung erteilt. Das ist doch schon mal was!
Jetzt ist die Frage, auf welcher rechtlichen Basis hat die Kommune die Errichtung bzw. Nutzung untersagt? Gibt es eine entsprechende Satzung und was steht dort?
Was schreibt die Kommune?
Nur weil es einen Beschluss eines Magistrats gibt, muss dies noch nicht bedeuten, dass dieser rechtens ist. Eventuell wurden hier die geltenden Satzungen gar nicht ausreichend geprüft. Oft spielt auch Neid eine Rolle...
Gib noch nicht auf und hol dir die einschlägige Satzung, wenn du gar nicht weiterkommst einen Rat bei der Rechtsaufsicht des zust. Landratsamtes oder der Genehmigungsbehörde und wenn danach weiter Aussicht auf Erfolg besteht einen guten Anwalt.
Wünsche dir viel Erfolg.
__________________
Viele Grüße
Guido
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  #63  
Alt 22.04.2017, 17:53
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Zitat:
Zitat von Dagobertreiten Beitrag anzeigen
Sollten Beschlüsse der Kommune rechtswidrig sein, so haben sie nach in Kraft treten, auch keine Rechtskraft., ...
Also ich hab in meiner juristischen Ausbildung das Gegenteil gelernt.
Trotz Rechtswidrigkeit gelten generelle oder individuelle Rechtsnormen so lange, bis sie durch ein Gericht oder eine zuständige Behörde aufgehoben werden.
Nennt sich Fehlerkalkül.
__________________
Gruss Andreas

------------------
Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem.
(Karl Valentin)
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