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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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oder eine hohe Ablösung, in neueren Gebieten ist keine Ablösung mehr vorgesehen.
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Beschreibe mal dein Boot in Größe und Breite weiterhin ob Kajüte etc. Alter... dessweiteren die genaue Baumaßnahme also Beschaffenheit der Boje, Kette, Beschaffenheit des Steins oder das was da auf Grund liegt mit Größe und Gewicht etc... Wie weit vom Ufer entfernt. Zu welchem Ufer... dem des Ortes zugewandten Seite oder Lage zum Altrhein hin. Dessweiteren die noch vorhandene Durchfahrtbreite an dieser Stelle. Dann noch die Maße der gemieteten Wasserfläche. Länge und Breite vom Ufer gemessen.
Damit man sich ein Bild machen kann. Ansonsten muss eh die Boje die ja schon liegt recht schnell weg sonst wird es teuer. Wenn der Magistrat da ein Unternehmen beauftragt kann das schnell ein paar Tausender kosten. Du sagst ja selbst, daß da eine andere Boje liegt und genehmigt ist. Ich gehe davon aus, daß da alles rechtens ist. Ansonsten habe ich klar meine Meinung gesagt. Ist nichts fürs Forum im Moment um die Behörden nicht aufzuschrecken. Ist Dein Boot zu klein sinken die Chancen. Gesendet von meinem SM-G900F mit Tapatalk |
#55
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Leute, interessant ist ja, dass dort(ca. 50 m.entfernt im gleichen Abschnitt) bereits seit 2011 eine Boje liegt!!!Also nach dem Beschluss des Magistrates im Jahre 1995,der sich angeblich gegen neue Bojensetzungen ausgesprochen hat....und so etwas geht gar nicht!! Der eine bekommts genemigt und der andere nicht.........und man hat von mit einen Parkplatznachweis gefordert und bei der vorherigen Bojensetzung nicht.......
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#56
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Ich hab nen 10 Familien Mietshaus mit 2 Gaststätten aus 1914. Mit 2 Nicht- Nutzbaren Stellplätzen und sonst nix in ner Innenstadt. Bei dem kleinsten Antrag auf ne Nutzungsänderung kommen Rückfragen der Stadt wo man die Bude nur abreissen kann und erstmal ne Tiefgarage bauen muss. Die wollen deine Boje nicht, weil sonst kommt der nächste und der übernächste. Also ziehen sie die einfachste Karte die sie finden. (Als nächstes könnten sie ja Umweltschutzgründe bringen, Stichwort "Schatten über der Flachwasserzone" oder "Schwojen der Kette zerstört Flor und Faune und wirbelt Sdiment auf"). Warum schaffst du keinen Autoabstellplatz in geforderter Entfernung?
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Viele Grüße Fränkie Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war! |
#57
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Watt de een sien Uul, is de anner sien Nachtigall! Es grüßt Euch: Olaf |
#58
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Hallo,
es wurde schon mehrfach geschrieben, dass die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung nur als Eigentümer der Wasserfläche privatrechtlich hier tätig ist. Das bedeutet wohl im Gegenzug, dass es sich aus Sicht des WSA nicht mehr um einen Teil der Wasserstraße handelt, ansonsten hätte das WSA von sich aus als Voraussetzung für den Nutzungsvertrag, die Strom- und Schifffahrtspolizeiliche Genehmigung (SSG) als Verwaltungsakt gefordert. Dies spielt aber auch keine Rolle, da selbst wenn es Teil der Wasserstraße wäre und sowohl eine SSG erlassen, wie auch der Nutzungsvertrag von der WSV geschlossen worden wäre, die evtl. erforderlichen Gewässer- und Baurechtliche Genehmigungen nach dem Landes- und Satzungsrecht nicht dadurch ersetzt werden können, da hier die Zuständigkeit bei den Ländern (die das teilweise weiter in die Landkreise und Kommunen abgeschichtet haben) verbleibt. Dies ergibt sich aus dem Grundgesetz, welches klar die Zuständigkeiten des Bundes von den Ländern trennt. Bis dann Dominic
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#59
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...genau das meinte ich mit "bunt"....
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#60
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Zitat:
https://de.wikipedia.org/wiki/Magist...Deutschland%29 Zitat:
Hier geht es um 2 Beschlüsse der Rats, die womöglich rechtswidrig sind? So was kann ja auch wo anders passieren.
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Liebe Grüße Mattze |
#61
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#62
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Zitat:
vorgeschoben darf ich anmerken, dass ich kein Anwalt bin, sondern Bauingenieur, ich darf also keine Rechtsberatung durchführen. Im weitesten Sinn geht es hier aber um die Errichtung und Nutzung von baulichen Anlagen und damit schlage ich mich seit fast 20 Jahren rum.. Ich hab mir den Nutzungsvertrag angeschaut. Lt. diesem Vertrag liegt die künftige Boje auf einem Flurstück des WSA und die haben ihre Zustimmung erteilt. Das ist doch schon mal was! Jetzt ist die Frage, auf welcher rechtlichen Basis hat die Kommune die Errichtung bzw. Nutzung untersagt? Gibt es eine entsprechende Satzung und was steht dort? Was schreibt die Kommune? Nur weil es einen Beschluss eines Magistrats gibt, muss dies noch nicht bedeuten, dass dieser rechtens ist. Eventuell wurden hier die geltenden Satzungen gar nicht ausreichend geprüft. Oft spielt auch Neid eine Rolle... Gib noch nicht auf und hol dir die einschlägige Satzung, wenn du gar nicht weiterkommst einen Rat bei der Rechtsaufsicht des zust. Landratsamtes oder der Genehmigungsbehörde und wenn danach weiter Aussicht auf Erfolg besteht einen guten Anwalt. Wünsche dir viel Erfolg.
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Viele Grüße Guido |
#63
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Zitat:
Trotz Rechtswidrigkeit gelten generelle oder individuelle Rechtsnormen so lange, bis sie durch ein Gericht oder eine zuständige Behörde aufgehoben werden. Nennt sich Fehlerkalkül.
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu
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