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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen.

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  #26  
Alt 04.05.2017, 11:36
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derausdemnorden derausdemnorden ist offline
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Zitat:
Zitat von Flybridge Beitrag anzeigen
Da wird sicherlich noch eine Kamera hängen. Es muss ja eh manuell kontrlloiert und verfolgt werden.
Anhand eines Fotos kann ich nicht erkennen ob es ein überladener 3000 Kg
Trailer oder ein teilbeladener 3500 kg Trailer ist.
Also müssen sie ALLE rauswinken um in die Papiere zu schauen.
Und wenn das so ist können sie auch gleich alle rauswinken und im Rahmen
einer Kontrolle wiegen, den Fahrer nach Alkohol/Drogen prüfen, etc.....

Ist wohl mal wieder so eine reine PR Sache
Okay, den 40 Tonner der 45 Tonnen wiegt kriegen sie so auf jeden Fall.
Aber das ist eine verdammt seltene Sache.
__________________
Und die √ allen Übels sind die 62


Gruß Henning
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  #27  
Alt 04.05.2017, 12:00
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Flybridge Flybridge ist offline
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Wie macht es denn die Polizei, die im Starßengraben auf der lauer liegt?

Doch genau so.

Man sieht doch, was drüber fährt und was es wiegen dürfte. Im Zweifel kann ja angehalten werden.

- Ein Zweiachser-Trailer hinter einem PKW darf nicht über 3,5 to wiegen.

- Ein Einachser-Trailer hinter einem PKW darf nicht über 1,8 to wiegen.

- u.s.w..


Aus eigener persönlicher Erfahrung weiß ich, dass das LKW-Mautsystem in Belgien die LKW so genau scannen kann, dass Kennzeichen, Gewicht, Achsen und Typ JEDES Fahrzeuges erkannt werden kann. Die haben eine Grenze von 3,5 to je LKW. Und das System funktiniert seit über einem Jahr 100%. Dafür braucht man aber zusätzlich eine Schilderbrücke. Funktioniert dann aber automatisch.
__________________
Sportliche Grüße vom Rhein km 705
Micha


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  #28  
Alt 04.05.2017, 12:20
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Zitat:
Zitat von derausdemnorden Beitrag anzeigen
Woher wissen automatische Waggen wieviel zul. GG das gewogene Fahrzeug hat?
Also, nach welchen Kriterien wird ein Alarm ausgelöst?
Müssen sie ja gar nicht.

Beispiel (Ich nehm jetzt mal die Angaben von Sandmann als Basis):
Gespann mit 100 Km/h unterwegs, Gewicht gesamt 3,7t.

=>rausziehen und genauer anschauen.
Entweder darf er laut Fahrzeugpapieren (Gewicht) die 100 fahren, dann ist er aber überladen.
Oder er darf so schwer sein, dann ist er aber zu schnell gewesen.

Auf jeden Fall ein Grund, Ihn rauszuziehen und es sich genauer anzuschauen. Darum geht's ja...

Jan
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  #29  
Alt 04.05.2017, 12:43
Sandman Sandman ist offline
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ACHTUNG NOCHMALS: Bei den österreichischen Grenzen geht es NICHT um das tatsächliche Gewicht, sondern um das höchstzulässige Gesamtgewicht, also zB:

Auto höchstzl 2.0t; tats. 1.6t
Anhänger höchstzl 1.8t; tats. 1.5t
= max. 80km/h !!!


Grüße

Sandman
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  #30  
Alt 04.05.2017, 12:48
freerider13 freerider13 ist offline
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Schon klar.
Wollte ja nur ein Beispiel geben, wann es sich für die Ordnungsmacht anbietet genauer hin zu schauen wenn die Waage Daten meldet...

Jan
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  #31  
Alt 04.05.2017, 12:56
freerider13 freerider13 ist offline
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Zitat:
Zitat von Sandman Beitrag anzeigen
100 km/h dürfen mit Anhänger nur gefahren werden, wenn die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte von Zugfahrzeug und Anhänger kleiner ist als 3.500 kg und das höchste zulässige Gesamtgewicht des Anhängers kleiner ist als das Eigengewicht des Zugfahrzeugs (alle Gewichtsangaben laut Zulassungsbescheinigung)

Sonst gelten 80 km/h auf Autobahnen in Österreich.


Grüße

Sandman
Ach ja, ergänzende Frage:
Bei "leichten Anhängern" (also bis 750 KG) gilt doch: 100 Km/h, wenn das Zugfahrzeug alleine bis zu 3,5t in den Papieren stehen hat, oder?

Danke,
Jan
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