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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#26
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Richtig, aber leider auch von Dir.
Nochmal in Klartext: T1 Signalmittel (SSP-Leuchtraketen, Nico- Signalgeber und ähnliche) sind frei erwerbbar ab 18 Jahre. T2 Signalmittel : Zum Erwerb benötigt man den Fachkundenachweis, (Lehrgang-Prüfung) der in den Führerschein eingetragen wird. (Befreiungsvermerk od. Pyroschein). Kal. 4 Signalpistole: Dazu benötigt man den Sachkundenachweis (Lehrgang-Prüfung). Damit kann man eine Waffenbesitzkarte beantragen. Bei Ausstellung (nach Prüfung der Zuverlässigkeit [großes Pol. Führungszeugnis], rechtskonformer, mit Bildern zu belegender, Aufbewahrung in einem Waffenschrank zuhause/Hamburger Kasten an Bord wird eine WBK ausgestellt mit einem Voreintrag zum Erwerb einer Signalpistole. Nach Erwerb der Sig.Pi. beim Waffenhändler muß man wieder zur Waffenbehörde und den Besitz nebst Eintragung der Waffennummer abstempeln lassen. In diesem Verwaltungsvorgang wird auch der Munitionserwerb durch Stempel genehmigt. Alles natürlich nicht unerheblich kostenpflichtig. In Österreich geht man (als Österreicher) in ein Waffengeschäft und kauft sich dort die Sig.Pi. Kal. 4 nebst Munition wenn man 18 Jahre alt ist ... ohne weiteres! ![]() ![]() Geändert von Peppone (26.05.2017 um 19:45 Uhr) |
#27
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jaaaa wir sollten mal ausdiskutieren was der Unterschied zwischen Sach und Fachkunde Nachweis ist
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. ![]() Bertrand Russell
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#28
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![]() Zitat:
Und wenn du es nicht wissen solltest, dann mach' dich einfach mal "schlau". Solltest du Bedarf haben kannst du bei mir im Verein sowohl Sach- als auch Fachkundeschulung und Prüfungen ablegen. PM gerne... Geändert von Peppone (26.05.2017 um 20:58 Uhr) Grund: Nachtrag |
#29
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...ich weiß es auch nicht!
![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Habe aber an Bord (meiner kroatischen Yacht) eine SiPi (aus Österreich) mit entsprechender Munition (auch aus Österreich) und weiß auch noch aus meiner Gebirgsjäger-Zeit, wo der Abzug ist und was ich mache, wenn sie nicht funktioniert! Ansonsten ist das wie mit der Rettungsinsel, die ich permanent mitschleppe: Gut dass man sie hat und schön, wenn man sie nie braucht! Gruß Volker SY JASNA immerhin mit Kleinem Waffenschein, sonst nix!
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![]() Rotwein hat keinen Alkohol! |
#30
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![]() Zitat:
Kauft sich ein Nichtösterreicher in A. z.B. eine Sig.Pi., so werden die persönlichen Daten erfasst und nach D. weitergemeldet. Es liegt im Ermessen der dt. Behörden, was sie damit machen. In Italien war früher der Erwerb von Waffen für Deutsche auch möglich. Im Rahmen der Operation "Südfrüchte" wurden dann aber diese Waffen duch das BKA eingezogen. Hat man sie ausgehändigt, war der Fall erledigt. Hatte man sie nicht mehr erfolgte Anzeige wegen Verstoß gegen das Waffengesetz und die Folgen waren sehr heftig. @Volker, in deinem Fall wirst du nie Probleme haben, ausser, wenn du die Sig.Pi. nach D. einführen solltest. |
#31
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Zitat:
![]() ![]() ![]() Gruß Volker SY JASNA
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![]() Rotwein hat keinen Alkohol! |
#32
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Hallo zusammen,
letzte Woche habe ich den T2 (Pyro) Schein gemacht. In der Vergangenheit gab es einmal eine Situation in der ich mich nicht noch einmal wiederfinden möchte. Das Nicosignal würde mir wegen seiner Leistung heute nicht mehr reichen. Eine größere Steigleistung und längere Brenndauer von Seenotsignalen halte ich wegen des größeren Aufmerksamkeitswertes für sinnvoller. Fallschirmseenotsignalraketen nach T2 und Fallschirmseenotsignalmunition für Signalpistolen kal. 4 haben zwar die gleichen Leistungswerte, trotzdem kommt für mich eine Signalpistole nicht in Frage. Einmal wegen der umständlichen Erlaubnis zum Erwerb, zur Lagerung (Waffengesetz) sowie beim Grenzübertritt und wegen ihres beschränkten Nutzwertes. Dieter
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Lieber Bootstour als Signatur.
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#33
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Würde ich jetzt so nicht sagen.
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