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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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Themen-Optionen |
#1
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Boot und Trailer in NL kaufen.
Hallo,
möchten uns ein Boot mit Trailer in den NL kaufen. Es handelt sich um eine Bayliner 245 Baujahr 2004 mit einem 3.5 t Trailer Baujahr 2014. Was müssen wir beachten? Vieleicht kennt sich jemand mit dem Thema aus.
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Gruß Sylvio |
#2
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Moin Sylvio,
das Thema wurde hier schon sehr oft behandelt. Schau mal hier: https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=261335 oder auch mit der "Such-Funktion" Viel Erfolg.
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Beste Grüße von Martin "Ich glaube an das Pferd. Das Automobil ist eine vorübergehende Erscheinung." (Kaiser Wilhelm II - 1859-1941) |
#3
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Hallo Stipper1,
ich habe 2014 auch in Rotterdamm gekauft. Schau mal meine Beiträge durch, hatte auch sehr viele Fragen. Ich habe damals meinen Verkäufer gebeten, das Boot nach Deutschland zu überführen (hat er für 250€ gemacht). Mit dem selbst überführen hätte schon einen gewissen Aufwand gekostet, da man nicht so einfach den Trailer anhängen kann und losfahren. Überführungskennzeichen oder Kurzkennzeichen aus Deutschland gelten nur bis zur deutschen Grenze. In Holland ist ein Anhänger mit dem NL Zugfahrzeug versichert und hat das Kennzeichen vom Zugfahrzeug. Kaufvertrag mit ausgewiesener MWST für Boot sowie Trailer ist wichtig und dass alles Hypothekenfrei ist. Sollte dein Verkäufer die Möglichkeit haben, dass Fahrzeug nach Deutschland zu bringen, wäre das die beste Lösung und Problemlos. Schau einfach mal meine Beiträge durch Gruß Norbert
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#4
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Hallo,
ich habe 2015 eine Beekmann 495 in NL gekauft und 2016 ein Flipper 620 in Belgien. Vor der Überführung von Holland nach Deutschland konnten mir weder ADAC,noch Zulassungsstelle noch meine örtliche Polizeibehörde sagen wie das rechtlich wasserdicht gehandhabt wird. Meine KFZ-Versicherung hat mir geraten einfach ein Kennzeichen mit der Nummer des Fahrzeugs herstellen zu lassen und an den Trailer zu schrauben, das Gespann wäre dann mit dem Auto versichert. Hat 10 Euro gekostet. No Risk no Fun ! Für die Flipper hat uns der Verkäufer freundlicherweise das belgische Kenn- zeichen drangelassen, war dann noch über Ihn beim Transport versichert. Sicherheitshalber hab ich für die Überführung eine Transportversicherung für das Boot abgeschlossen, 100 Euro für drei Tage. Bedenken mußt du daß du für den Trailer eine Vollabnahme beim Tüv machen mußt. Kann richtig nervig werden und hat mich im letzten Fall incl. zweier Kurzzeitkennzeichen ca. 150 Euro gekostet. Ja, so ist Europa für den kleinen Mann. Lass dich aber nicht verunsichern, ich finde den Markt in Holland und Belgien auch sehr interessant. viele Grüße, Peter
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#5
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Trailer und Tüv
Hallo,
ich habe die Papiere des niederländischen Trailers (Pega) beim Straßenverkehrsamt umschreiben lassen, anschließend zum Tüv Deutschland, alles gut. Gruß
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#6
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Kann ich den Trailer nicht einfach mit den gelben NL Schilder und den Papieren anhängen und von NL mit dem Boot drauf nach Hause fahren?
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Gruß Sylvio |
#7
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NL Nummernschilder
Hallo Stipper1,
das wird dem Fahrzeughalter nicht gefallen, da es ja seine Nummernschilder des Zugfahrzeuges sind. Bei einem Verkehrsvergehen oder Unfall haftet der Halter, sprich Ex-Besitzer. Gruß Norbert |
#8
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Wie weit entfernt ist es denn vom Standort bis deutsche Grenze.
Du kannst den Verkäufer bitten, das Gespann bis zur deutschen Grenze zu überführen (wenn es nicht so weit ist) und dann selbst mit Überführungskennzeichen übernehmen. Gruß Norbert |
#9
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Norbert, wo willst du das für einen Niederländischen Trailer, ohne
Deutsche Papiere und ohne TÜV Abnahme herbekommen?
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Und die √ allen Übels sind die 62 Gruß Henning
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#10
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Papiere umschreiben
Hallo,
mein Verkäufer hat mir mein Boot mit Trailer nach Hause gefahren. Bin zu meiner Versicherung, die haben dann auf den holländischen Brief und Kaufvertrag eine eVB-Nummer ausgestellt. wenn ich mich richtig erinnere habe ich dann die holländischen Papiere (Trailer-Brief) beim Straßenverkehrsamt in Verbindung mit dem Kaufvertrag und eVB-Nummer (Versicherungs-Police) umschreiben lassen, Nummernschild gedruckt und ab zum Tüv. Eine Diskussion habe ich nicht gehabt. Oder ab Deutschland ein Kurz-Kennzeichen beschaffen und ab nach Hause. Das könnte man vorher erledigen und das Fahrzeug an der Grenze übernehmen, oder? Gruß Norbert |
#11
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Tüv
Ach so, ich glaube sogar, dass der Weg zum Tüv dann möglich ist (auf direktem Wege)
Gruß |
#12
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Zitat:
Gruß, Peter |
#13
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Das umschreiben der Trailerpapiere geht nur bei neueren Trailern die COC ,sowas wie EU Papiere haben!
Ältere müssen in der Regel eine Komplette Neuabnahme nach §21 durch den TÜV haben! Das ist von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich in NL Mfg Michael
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5 LITER IS A GAS CANISTER, NOT AN ENGINE SIZE Überschüsiges Bootszubehör findet Ihr im Link unten! https://www.boote-forum.de/album.php?albumid=5947 |
#14
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BJ Trailer
Ja, da magst du Recht haben, aber der Trailer von Stipper1 ist von 2014.
Meiner ist von 2004, ich denke mal, dass Stipper1 gar keine Probleme bekommt, den Trailer umschreiben zu lassen. CE-Konfirmitätserklärung, evtl. Baumusterbeschreibung durch Erbauer, aber das ginge schon zu weit. Gruß Norbert |
#15
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Ich habe mal einen Wohnwagen aus Holland gekauft.
Da hat mir ein Autohändler ein Überführungskennzeichen ausgestellt. Dürfen nicht alle, aber viele. Kostet natürlich weil mit Versicherung. Preis weiß ich nicht mehr, lag aber unter 100€, meine um die 60. Dann hier in D eine HU, Datenkarte muss natürlich besorgt werden weil die nur solche Scheckkarten ohne wirkliche Daten in Holland haben. Der TÜV muss eine 21er Abnahme mit Angabe der Daten erstellen. Oder war es nur eine 13er? Sorry, ist zu lange her. Ich habe mir dazu einen Fahrzeugschein per WhatsApp von einem netten anderen Verkäufer des gleichen Typs aus dem Internet schicken lassen da der Hersteller keine Datenkarte mehr hatte. Das hat dem TÜV aber so gereicht. Ist insgesamt kein Drama, nur etwas Laufe-/Sucherei und kostet nicht die Welt. Uli |
#16
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Noch etwas:
Einfach mal beim TÜV oder der Dekra erkundigen was gebraucht wird. Seinerzeit war es so dass es immer nur eine Prüforganisation machen durfte, sollte aber geändert bzw. gelockert werden. Ob das schon in Kraft ist kann ich nicht mit Bestimmtheit sagen. Seinerzeit war es so dass diese Abnahmen in den alten Bundesländern nur der TÜV machen darf, und in den neuen nur die Dekra. Einfach mal anrufen Bei mir war es so dass ich "trotz Wessi" doch die Dekra nehmen durfte weil der Chef der Zulassungsstelle mitbekommen hat wie mich der TÜV hingehalten hat, von wegen der amtlich anerkannte Prüfer sein nur 2 mal die Woche da, Termin vereinbaren etc., und ich kurzfristig in Urlaub fahren wollte. Gutachten also via Dekra und Zulassung auf Anweisung vom Leiter des Zulassungsvereins. Die Leute vom TÜV, die im gleichen Gebäude beheimatet sind, sind natürlich durch die Decke gegangen was mir nur ein Lächeln auf die Lippen gezaubert hat. Uli Geändert von Uli0308 (23.06.2017 um 18:04 Uhr) |
#17
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Ein 3,5 ton trailer hat in der Niederlände ein kennzeigen und nicht nür das schild von auto. Der trailer braucht ein exportkennzeigen und sollte vor ubergabe an der neueigner auf name der neueigner uberschrieben sein. Boot und trailer sollte vor abfahrt durch der neueigner versichert sein. Wird erledigt beim abgabe exportkennzeigen. Falls der Holländischer eigner das boot/trailer nach Deutschland uberfuhrt bleibt er eigner von der trailer bis es in Deutschland auf neueigner uberschrieben ist.
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#18
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Diese Kennzeichen sind auch lustig - ein Stück Plastik mit Edding draufgeschriebener Nummer
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#19
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Der Besitzer lässt das Nummernschild dran. Ich schicke ihm das dann wieder zu.
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Gruß Sylvio |
#20
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Überführung
Hallo Sylvio,
dann pass auf, das Fahrzeug ist dann nicht versichert, Gruß |
#21
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Der Trailer ist doch versichert sobald er am Zugfahrzeug hängt.
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Gruß Sylvio |
#22
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So heute ist es so weit. Boot gekauft und morgen geht's von NL nach Hause. Mal sehen ob alles klappt. Altes Boot hat auch schon einen neuen Besitzer.
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Gruß Sylvio |
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