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  #1  
Alt 26.09.2017, 15:42
Johannes_S Johannes_S ist offline
Deckschrubber
 
Registriert seit: 26.09.2017
Beiträge: 1
0 Danke in 0 Beiträgen
Standard Amerika und dessen zulässigen Scheine in Deutschalnd

Hallo zusammen,

ich befinde mich aktuell in Florida für über ein Jahr und würde gern meine Bootsscheine hier anfangen.

Jedoch bin ich mir nach intensiven und langem Research nicht sicher ob das so einfach ist, sich diese in Deutschland gültig anerkennen zu lassen.

Den Segelschein würde ich über die ASA machen wobei ich die Scheine bis 104 machen muss und erst dieser dann anerkannt wird. Jedoch weiß ich nicht für welches Äquivalent in Deutschland.

Auch würde ich gern einen Motorboot schein in Amerika machen, welchen ich gültig nach Deutschland übertragen kann.

Bitte um Hilfe, hoffentlich kennt sich jemand besser aus als ich =)!

Vielen Dank,

Johannes
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  #2  
Alt 26.09.2017, 17:08
Benutzerbild von getimo
getimo getimo ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 04.07.2014
Ort: Remchingen
Beiträge: 153
Boot: OMC Sunbird 195 Cuddy
91 Danke in 46 Beiträgen
Standard

Hallo,

der Verband sollte darüber Auskunft geben können.
__________________
Gruß

Rheinkilometer 363
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  #3  
Alt 26.09.2017, 18:59
Pepper Pepper ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 19.11.2016
Beiträge: 2.319
4.540 Danke in 1.827 Beiträgen
Standard

Moin Johannes,

soweit mir bekannt:
Ausländische Scheine können nicht umgeschrieben werden.
Mit ausländischen Scheinen kannst du im Urlaub für bis zu 12 Monate in Deutschland fahren.
Darüberhinaus musst du deutsche Scheine machen.

Gruß
Andreas
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  #4  
Alt 26.09.2017, 19:35
Benutzerbild von B4-Skipper
B4-Skipper B4-Skipper ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 09.12.2004
Ort: Berlin
Beiträge: 6.881
Boot: Marco 860 Salon
Rufzeichen oder MMSI: DJ6172 - 211610820
9.921 Danke in 4.822 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Johannes_S Beitrag anzeigen
... Auch würde ich gern einen Motorboot schein in Amerika machen, welchen ich gültig nach Deutschland übertragen kann. ...
Der DMYV sagt dazu:
Die häufig auftauchende Frage, ob im Ausland erworbene Befähigungsnachweise aus der Sportschifffahrt die deutschen Sportbootführerscheine ersetzen können, ist zu verneinen.

So steht es auch im §5 der Sportbootführescheinverordnung (SpFV):
(1) Keiner Fahrerlaubnis nach dieser Verordnung bedürfen
4. Personen mit Wohnsitz außerhalb des Geltungsbereichs dieser Verordnung, die sich nicht länger als ein Jahr im Geltungsbereich dieser Verordnung aufhalten, sofern im Wohnsitzstaat keine Fahrerlaubnis für das zu führende Sportboot erforderlich ist,

Ist im Fall des Satzes 1 Nummer 4 in dem Staat des Wohnsitzes für das Führen eines Sportbootes auf den jeweiligen Gewässern ein Befähigungsnachweis amtlich vorgeschrieben oder wendet dieser Staat die Resolution Nummer 40 ECE (TRANS/SC.3/147/Rev.3, VkBl. 2013 Seite 987) an, benötigt die Person den Befähigungsnachweis oder ein internationales Zertifikat nach der Resolution Nummer 40 ECE für das jeweilige Gewässer im Geltungsbereich dieser Verordnung. Die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt macht im Verkehrsblatt bekannt, welche Staaten die Resolution Nummer 40 ECE anwenden.

Von den USA wird die Resolution Nummer 40 ECE NICHT angewendet (letzte Seite).

Also, "no way" amerikanische "Scheine" in deutsche umschreiben zu lassen.

Gruß Lutz
__________________
Nur Tonic ist Ginlos.
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