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  #1  
Alt 04.12.2017, 12:49
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Standard Pyro-Schein für Ostsee-Charter nötig?

Hi allwissendes Boote-Forum,

in der Suche stand zum FKN/SKN immer wieder mal, dass es diesbezüglich bei Charteryachten eine Ausnahmegenehmigung gibt.

Jetzt sieht ja die SeeSpbootV (Verordnung zur Vermietung von Booten im See- und Küstenbereich) vor, dass entsprechende Boote neben Handfackeln und schwimmenden Rauchsignalen auch mit Fallschirmsignalen in rot ausgestattet sein müssen.
Letzteres fällt ja unter die Klassifizierung PT2, zumindest habe ich keine Fallschirmsignale mit PT1 gefunden.

Bedeutet für mich, jeder der ein entsprechendes Boot auf Nord- und Ostsee chartern möchte, benötigt neben dem SBF See (wenn sie/er in der 3-Meilenzone bleibt) mindestens einen FKN.

Ist das so richtig? Oder habe ich etwas übersehen? Auf den Webseiten der Vercharterer für die Ostsee finde ich maximal einen Hinweis auf den SBF See, aber nie auf den FKN oder gar den Funkschein.

Könnt Ihr mir helfen wo der Denkfehler liegt? Denn wenn ich richtig liege, müsste ich für den Urlaub an der Ostseeküste zwingend den FKN machen.

Danke Euch vorab!

Nick
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  #2  
Alt 04.12.2017, 14:58
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Nach meinem momentanen Wissensstand ist der FKN ist für Charterer nicht vorgeschrieben. Allerdings ist der Verscharterer verpflichtet den Charterer im Umgang mit Pyrosignalmitteln der Klasse PT2 zu unterweisen (mit Quittung).
Nebenbei, der Pyroschein (FKN) ist an einem Wochenende gemacht und kostet auch nicht die Welt.

Die Nummer mit dem UKW-Seefunk ist allerdings etwas größer und kann nicht mit 3 Worten abgehandelt werden. Nur soviel, ist auf einem Boot (auch Charterboot) eine UKW-Funke angemeldet, dürfte dieses Boot rechtlich niemals von einer Besatzung ohne UBI / SRC gefahren werden.
Die Sufu gibt hier im Forum etliche Threads zum Thema her.

Der Gerd
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  #3  
Alt 04.12.2017, 15:30
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QuickNick QuickNick ist offline
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Zitat:
Zitat von Privateer Beitrag anzeigen
Nach meinem momentanen Wissensstand ist der FKN ist für Charterer nicht vorgeschrieben. Allerdings ist der Verscharterer verpflichtet den Charterer im Umgang mit Pyrosignalmitteln der Klasse PT2 zu unterweisen (mit Quittung).
Nebenbei, der Pyroschein (FKN) ist an einem Wochenende gemacht und kostet auch nicht die Welt.

Der Gerd
Danke Gerd, aber genau die inhaltliche Differenz zwischen den Ausrüstungsvorschriften eines Bootes und der mehrfach im Forum gefundenen Aussage, der FKN ist nicht nötig irritiert mich. Auch das WSA konnte mir nicht helfen.

Hast Du für die Aussage eine belegbare Quelle? Mir geht es nicht darum, mich um den FKN zu drücken. Den mache ich ohnehin. Es interessiert mich aber rechtlich, wie es aus Sicht eines Charteranbieters handzuhaben ist. Wer da nicht sauber spielt, wie geht er dann mit anderen Vorschriften um...

Nochmal Dank!

Nick
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  #4  
Alt 04.12.2017, 22:40
Privateer Privateer ist offline
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Hallo Nick, in meiner Einlassung zum Thema bezog ich mich auf folgende Mitteilungen:

http://www.yacht.de/fileadmin/user_u...ng_MSGFG_2.pdf

und:

http://www.yacht.de/aktuell/panorama...ig/a87665.html

Der Gerd
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  #5  
Alt 05.12.2017, 09:34
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Zitat:
Zitat von Privateer Beitrag anzeigen
Leider hat sich seit dem Nichts getan. Nicht in 2015, nicht in 2016 und nicht in 2017 - und ob sich 2018 was tun wird steht in den Sternen.
Hier die aktuelle Lage:
http://www.charterzentrum.de/pyroschein.html
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Liebe Grüße
Mattze

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  #6  
Alt 05.12.2017, 10:46
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Standard

Ich hätte noch diese Info:

Zitat:
Auch Vercharterer in Nord- und Ostsee verlangen mittlerweile den Nachweis über die Sach- und Fachkunde an Seenotsignalmitteln. Charter-Boote mit pyrotechnischer Signal-Munition der Klasse T2 (Fallschirmsignalrakete) an Bord dürfen nur an berechtigte Personen (Inhaber SKN oder FKN) verchartert werden.
Quelle: wassersportcompany.de
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Gruß
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