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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #1  
Alt 17.06.2018, 19:28
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Standard Wieviel Kilogramm bekommt man maximal als ungebremsten Trailer

Moin Leute,

nach langer Bootspause haben wir uns wieder eine Ausbauschale zugelegt und wollen mal wieder ein Boot nach unseren Wünsche ausbauen.

Wir würden dieses mal gerne einen ungebremsten Trailer haben wollen, um den ganzen Zirkus mit den Bremsen von vorne rein zu vermeiden. Da wir glauben das wir mit 750kg nicht ganz hinkommen, oder man ständig an der Grenze rumjuckelt, hätten wir gerne was um die 1000-1300kg. Angeblich soll es dieses Gesamtgewicht noch ungebremst geben. Leider finden wir nur Achsen in der Gewichtsklasse ungebremst, leider keine kompletten Trailer.

Kennt hier jemand Hersteller, die solcher Trailer anbieten?
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Grüße Martin

Die alten Götter sind nicht tot, sie denken vielmehr, dass wir es seien.
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  #2  
Alt 17.06.2018, 19:36
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Im PKW Bereich 750 KG
Vorrausgesetzt , den PKW kann 750 Kg
+ Stützlast z.B 50 Kg
Können die wenigsten PKW.
Meiner kann 1700 gebremst , 550 ungebremst.

Grüße Frank
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  #3  
Alt 17.06.2018, 19:44
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Zitat:
Zitat von corvette-gold Beitrag anzeigen
Im PKW Bereich 750 KG
Vorrausgesetzt , den PKW kann 750 Kg
+ Stützlast z.B 50 Kg
Können die wenigsten PKW.
Meiner kann 1700 gebremst , 550 ungebremst.

Grüße Frank
Also, auch wenn mein Auto mehr "dürfte", gäb es diese Trailer als Neu nicht mehr zu kaufen?
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Grüße Martin

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  #4  
Alt 17.06.2018, 19:44
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Hallo Martin

750 Kg sind die Obergrenze für Ungebremste Anhänger. Schau mal erst in den Fahrzeugschein vom Auto,was der ungebremst ziehen darf . Ich habe 3 T AHK gebremst und 750 kg ungebremst,viellfach liegt bei Normalen Pkw`s die ungebremste Last nur ab 450-600 kg.

Gruß Jörg
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  #5  
Alt 17.06.2018, 19:45
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Was hast Du für ein Auto?
3T Anhängelast?
Grüße Frank
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  #6  
Alt 17.06.2018, 19:53
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Gruß Jörg
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  #7  
Alt 17.06.2018, 19:53
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Wir fahren T4`s......dürfen aufgelastet 2500kg gebremst ziehen. Ungebremst aber scheinbar nur 700-750kg. Da scheint dann wohl der Traum schon an der Ausgangslage zu scheitern.

Danke schon mal für die schnelle Antwort
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  #8  
Alt 17.06.2018, 19:58
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Und mit mehr als 750 kg Ungebremst möchte man auch nicht Wirklich fahren,die schieben beim bremsen schon mächtig,in Grenzsituationen möchte Ich dann damit nicht kommen.

Gruß Jörg
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  #9  
Alt 17.06.2018, 19:59
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wo ist denn das Problem? warum willst Du unbedingt einen ungebremsten Trailer haben? ein ungebremster Trailer mit Maximallast schiebt beim Bremsen dein Auto einfach weiter, so, als wenn Du fast gar nicht Bremsen würdest und anschließend bricht der ganze Zug noch aus. und faltet sich bei voller Fahrt zusammen. Ok, das ist jetzt der Extremfall, aber so kannst Du dir das vorstellen. kauf einen gebremsten Trailer und gut ist
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MfG, Frank.
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  #10  
Alt 17.06.2018, 20:01
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Hallo Martin,

wenn Dein Auto mehr wie 750kg ungebremst ziehen darf, was ich jetzt nicht glaube, dann würde ich an Deiner Stelle an die Trailerhersteller eine Anfrage stellen, und zwar nach einem Trailer mit z.B. zGG 1000kg als Tandemtrailer mit 2 ungebremsten Achsen. Für eine Hersteller sollte es kein Problem sein, 2 ungebremste Achsen unter einen Rahmen zu schrauben.

Gruß Axel
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  #11  
Alt 17.06.2018, 20:07
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Zitat:
Zitat von Trikeflieger2 Beitrag anzeigen
Hallo Martin,

wenn Dein Auto mehr wie 750kg ungebremst ziehen darf...
das kannst nicht geben. .. das verbietet nämlich §42 Absatz 2 der StVZO
einfach mal lesen

https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__42.html
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MfG, Frank.
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  #12  
Alt 17.06.2018, 20:09
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Da muss doch nix diskutiert werden. Ein Blick in die StVZO genügt:


ungebremst max 750kg - mehr nicht.


zu langsam getippt ;)
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Gruß Jürgen


Theorie ist: Jeder weiß wie es geht aber nichts funktioniert.
Praxis ist: Alles funktioniert und keiner weiß warum.
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  #13  
Alt 17.06.2018, 20:22
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Jop, dann ziehst du 150 kg Trailergewicht ab, bleiben 600 kg fürs Boot.
Aus der Traum!

Wer mit Trailer und Boot schon mal hat Bremsen müssen, möchte zuverlässige Bremsen und einen Trailer, der die Spur hält.
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Nehmt das Leben nicht so ernst - da kommt eh keiner lebend raus.
Gruß Michael
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  #14  
Alt 17.06.2018, 21:05
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Sorry, wir reden hier von der Möglichkeit einen Trailer mit mehr wie 750kg zu bekommen und zwar ungebremst. Das ist sicherlich machbar, denn wo steht, dass der hinter einen PKW kommt? Martin hat ja noch nicht mal geschrieben, mit was er ziehen möchte.

Mit meinem alten Womo (DB 608) hätte ich auch heute noch 1000kg ungebremst ziehen können, wenn ich ihn noch hätte. Das nur mal so als Beispiel, dass es möglich ist. Ja, ist ein LKW, aber wer sagt denn, dass Martin nicht so ein Fahrzeug nutzt.

Gruß Axel
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  #15  
Alt 17.06.2018, 21:09
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Es gibt ungebremste Gummifederachsen mit 1000 KG, es ist also technisch auch überhaupt kein Problem, einen Bootstrailer entsprechend herzustellen.

Ich habe während meiner Berufstätigkeit sehr häufig ungebremste Gummifederachsen in den 850/1050 + 1250 KG-Gewichtsklassen auch an Bootstrailerhersteller verkauft.

Entscheidend ist aber immer, was das Zugfahrzeug als max. Zuggewicht ungebremst ziehen darf.
Dabei ist es unerheblich, ob der ungebremste Trailer eine 750 oder 1000 KG-Achse verbaut bekam.

Der Vorteil wäre eben nur eine gewisse "Beladungstoleranz" nach oben, der Nachteil bestünde aber dann auch in einer weitaus härteren Federung bei entsprechend (eigentlich zulässiger) Beladung bis max. 750 KG.

Ich hatte bereits einen Harbeck ungebremst mit einer 850er Achse drunter, nachteilig war das nicht.
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Gruß Heinz,



Geändert von jugofahrer (17.06.2018 um 21:23 Uhr)
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  #16  
Alt 17.06.2018, 21:27
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Hey Leute,
alles gut. Wir haben beide VW T4 Syncros. Wir hatten gedacht die dürften ungebremst mehr wie 750kg ziehen. Dem ist aber nach einem kurzen Blick in die Papiere nicht so. Auflasten geht nach der Straßenverkehrsordnung ja wohl auch nicht.

Uns ging halt immer das ständige reinigen und warten der Bremsanlage bei Trailern auf den Keks, die im Salzwasser geslippt werden.

Danke für die schnellen Antworten.
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Grüße Martin

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  #17  
Alt 17.06.2018, 21:35
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Im Salzwasser trailert man ja auch nach Möglichkeit nicht, da wird gekrant.
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Danyel, ja richtig gelesen mit y
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  #18  
Alt 17.06.2018, 21:48
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Giligan Giligan ist offline
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Zitat:
Zitat von Perre Pescadore Beitrag anzeigen
Im Salzwasser trailert man ja auch nach Möglichkeit nicht, da wird gekrant.
Ich würde auch in Süßwasser nicht trailern…
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  #19  
Alt 18.06.2018, 07:20
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Zitat:
Zitat von Perre Pescadore Beitrag anzeigen
Im Salzwasser trailert man ja auch nach Möglichkeit nicht, da wird gekrant.
Kommt auf die Nutzung an, Angelboot an der Küste wird häufig geslippt
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mit sportlichem Gruß
Hendrik
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  #20  
Alt 18.06.2018, 07:25
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Ich würde mir feste Spülleitungen installieren und einen 20l Wassertank mit 12v Pumpe. Nach dem slippen kurz drauf drücken und gut.

Oder alternativ wenn ich wirklich viel im Salzwasser slippe, einen Trailer mit Slippwagen nehmen, dann berühren die Achsen gar nicht das Wasser.
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  #21  
Alt 18.06.2018, 08:31
kurz kurz ist gerade online
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Zitat:
Zitat von Perre Pescadore Beitrag anzeigen
Im Salzwasser trailert man ja auch nach Möglichkeit nicht, da wird gekrant.

Wieso?
Ich hatte jetzt 5 Jahre mit Alko Tandem im Meer geslippt.

Halt pro Saison 1 Mal rein - raus, dann noch im Süsswasser natürlich.


Hat eigentlich überhaupt keine Probleme bereitet. Erstaunlicherweise. 1 Bremszug war schwergängig (rote Zug), was ja billig zu tauschen ist und auch ohne Meer hätte passieren können.
Habe jetzt eben einfach alle Beläge getauscht, und beim Vorführen (beladen) auf dem Bremsprüfstand war alles gut.


Die Innereien der Bremse waren alle gängig.



Von daher bin ich zufrieden.
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  #22  
Alt 18.06.2018, 10:19
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Zur Ausgangsfrage noch angemerkt:
Ich habe in meinem Harbecktrailer eine ungebremste 1000KG Achse - habe aber dennoch nur die Eintragung mit 750KG zGG, weil eben ungebremst.
Mehr ist einfach nicht erlaubt ohne Bremsen.

Schöne Grüße,
Jan
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  #23  
Alt 18.06.2018, 13:14
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Zitat:
Zitat von Giligan Beitrag anzeigen
Ich würde auch in Süßwasser nicht trailern…
Du meinst slippen.

Wenn wie hier um ein Boot von 600 kg gesprochen wird,muss auch überhaupt nicht versenkt werden. Es sollte völlig ausreichen nur die Karkasse vom Reifen zu versenken um das Boot vom/auf den Trailer zu bekommen. Also nehmen auch keine Bauteile wie Radlager Wasser auf,nur der Rahmen vom Trailer bekommt Wasserkontakt ! und der ,weil verzinkt sollte es unbeschadet überstehen ,sonst hätte er kein Trailer werden dürfen.
Ich praktiziere das auch so, Radnarben trocken ! und das bei 1,6 T Bootsgewicht. Im Salzwasser ,wie Ostsee auch. In HR lasse ich auch kranen,das hat aber eher den Grund das die Slipanlage dort wo Ich Urlaub mache ohne Steg ist und steinig, zudem soll das Slippen rein/raus 80 € kosten,das Kranen rein /raus mit spülen vom Motor und abkärchern vom Rumpf 100 € ,da muss Ich dann nicht lange überlegen wegen 20€ mehr.

Gruß Jörg
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  #24  
Alt 19.06.2018, 15:32
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von iXware Beitrag anzeigen
das kannst nicht geben. .. das verbietet nämlich §42 Absatz 2 der StVZO
einfach mal lesen

https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__42.html
genau lesen hilft: das gilt nur für 'Krafträder und Personenkraftwagen'.
Für das aktuell geltende Limit von 750kg für ungebremste Anhänger ist §41 Abs 11 StVZO verantwortlich, und da gab es mal eine entscheidende Änderung:

StVZO 1974: "An einachsigen Anhängern ist keine eigene Bremse erforderlich, wenn der Zug die für das ziehende Fahrzeug vorgeschriebene Bremsverzögerung erreicht und die Achslast des Anhängers die Hälfte des Leergewichts des ziehenden Fahrzeugs, jedoch 3t nicht übersteigt"

Aktuell: "An einachsigen Anhängern und zweiachsigen Anhängern mit einem Achsabstand von weniger als 1,0 m ist eine eigene Bremse nicht erforderlich, wenn der Zug die für das ziehende Fahrzeug vorgeschriebene Bremsverzögerung erreicht und die Achslast des Anhängers die Hälfte des Leergewichts des ziehenden Fahrzeugs, jedoch 0,75 t nicht übersteigt."

Das Problem des TO ließe sich u.U. also lösen, indem als Zugfahrzeug ein Fahrzeug, was nicht als PKW zugelassen ist und eine zugelassene ungebremste Anhängelast >750kg hat sowie ein entsprechender ungebremster Anhänger verwendet wird. Sowohl Zugfahrzeug (vermutlich) als auch Anhänger müssten Bestandsschutz genießen, mithin also vor der entsprechenden StVZO-Änderung erstmalig zum Verkehr zugelassen worden sein.

lg, justme
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