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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Moin zusammen,
ich hab eben ein bisschen auf Wikipedia rumgedödelt und festgestellt, dass es seit 1. Januar einen neuen "Lappen" gibt: https://commons.m.wikimedia.org/wiki...ump-to-license Ist irgendwie an mir vorbeigeschrammt - vielleicht auch für andere Nichtwisser interessant... Was ich ebenfalls nicht wusste ist, dass man jetzt mit dem SBF Binnen bis 20m lange Boote fahren darf (mit Ausnahme des Rheins =15m) Seit wann ist das denn? Und ich nehme an das gilt auch für den alten Lappen? Erika (Mustermann) müsste das eigentlich wissen... ![]()
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Sorry, ich muss los, die Plicht ruft! Für mich ist das übrigens kein Ruhestand, das sind die ewigen Yachtgründe! Geändert von Havelflitzer (29.07.2018 um 08:33 Uhr) Grund: ...aus Gründen |
#2
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Das würde mich auch interessieren. Ich habe noch den alten Führerschein. Ich habe in Erinnerung, der ist bis 12 Meter oder so. Meine Brüder haben gestern die Prüfung gemacht und bekommen dann den neuen. Der ist bis 20 Meter (und die Einschränkung auf dem Rhein).
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#3
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...vorher war das bis <15m binnen.
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Sorry, ich muss los, die Plicht ruft! Für mich ist das übrigens kein Ruhestand, das sind die ewigen Yachtgründe! |
#4
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...und davor <15 Tonnen Verdrängung
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Gruß Kalle |
#5
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Also auch mit altem Lappen jetzt bis <20m? Müsste so sein oder?
https://de.wikipedia.org/wiki/Sportb...rschein_Binnen "Ein Sportboot ist dabei ein nicht gewerbsmäßig verwendetes Fahrzeug von weniger als 20 Metern Länge, gemessen ohne Ruder und Bugspriet (auf dem Rhein von weniger als 15 Metern Länge),[1] ausgenommen Fahrzeuge, die durch Muskelkraft oder mit einem Segel von höchstens 6 m² Fläche fortbewegt werden.[2] Sportboote mit einer Antriebsmaschine, deren größte nicht überschreitbare Nutzleistung höchstens 11,03 kW (15 PS) beträgt, sind von der Fahrerlaubnispflicht ausgenommen.[3] Auf dem Rhein liegt die Grenze bei 3,68 kW (5 PS).[4] Der SBF Binnen wird für die Antriebsarten Antriebsmaschine und Segel erteilt; beide Antriebsarten werden dabei in einem gemeinsamen Dokument bescheinigt" Da steht ja nirgendwo, dass das für Führerscheine gilt, die ab dem 1.1.2018 erworben wurden - daher gilt das wohl für alle SFB Binnen-Scheine, egal seit wann man die hat?
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Sorry, ich muss los, die Plicht ruft! Für mich ist das übrigens kein Ruhestand, das sind die ewigen Yachtgründe! Geändert von Havelflitzer (29.07.2018 um 09:42 Uhr) |
#6
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Gruß Kalle
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#7
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Die Sportbootführerscheinverordnung wurde schon zum 03.05.2017 geändert, unter anderem mit der Erweiterung auf 20m. Das gilt natürlich für alle Inhaber eines SBF-binnen, egal, ob sie noch den alten "Lappen" haben oder die neue Scheckkarte.
Es gibt aus 2-7 Threads zu dem Thema hier im Forum ![]()
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Viele Grüße Gerhard „Intelligenz ist die Fähigkeit, sich dem Wandel anzupassen.“ (Stephen Hawking)
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#8
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Die neue Regelung (jetzt bis 20 statt 15 Meter Länge) gilt auch für die, die noch den alten SBF haben und sie brauchen auch den Schein nicht umtauschen.
Wenn eine neue Führerscheinklasse rauskommt und jemand seinen alten Schein umtauscht, soll ja niemand plötzlich kleinere Fahrzeuge führen dürfen, sondern werden bis zur nächstgrößeren Klasse ”aufgerundet“. In der DDR galt der PKW-Schein nur bis 3,5 Tonnen und ab der Wiedervereinigung durften DDR-Bürger plötzlich 7,5 Tonner fahren, weil es in der alten Bundesrepublik keine 3,5 Tonnen-Klasse gab. Auch wer heute noch seinen DDR-Schein umtauscht bekommt trotzdem bzw. deswegen die Klasse C1 und nicht nur Klasse B oder BE.
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#9
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Die 20m Regelung gilt binnen außer dem Rhein, da bleibt es bei 15m. Egal ob neuer oder alter Schein.
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Gruß Ralf Schlechte Laune ist keine Option
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