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  #1  
Alt 17.08.2018, 15:52
Verbraucheranwalt Verbraucheranwalt ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 24.05.2009
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7.018 Danke in 3.377 Beiträgen
Standard Bootsschein bei Kauf übergeben?

Hallo,

übergibt man eigentlich (wie beim Auto die Zulassungsbescheinigung) beim Bootskauf den Bootsschein (Ausweis über Kleinfahrzeug) an den Käufer? der selber behalten. Käufer will das Boot auf sich anmelden.

Gruß
Chris
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  #2  
Alt 17.08.2018, 15:53
Benutzerbild von MarDan
MarDan MarDan ist offline
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Ort: Der echte Norden
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Rufzeichen oder MMSI: DH5649 / 21188130
15.117 Danke in 5.764 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Verbraucheranwalt Beitrag anzeigen
Hallo,

übergibt man eigentlich (wie beim Auto die Zulassungsbescheinigung) beim Bootskauf den Bootsschein (Ausweis über Kleinfahrzeug) an den Käufer? der selber behalten. Käufer will das Boot auf sich anmelden.

Gruß
Chris
Der Schein wird zum WSA geschickt....dem Käufer kannst du eine Kopie mitgeben.
__________________
Gruß
Martin
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  #3  
Alt 17.08.2018, 15:55
Benutzerbild von Triton05
Triton05 Triton05 ist offline
Admiral
 
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Beiträge: 2.499
Boot: Hellwig Milos V630 & Yamaha F 200GETX
2.356 Danke in 1.262 Beiträgen
Standard

ich habe das immer so gehandhabt. Der Käufer meldet dann um und somit ist dein aktueller wertlos.
__________________
Gruß Hans-H.
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  #4  
Alt 17.08.2018, 15:56
Günni81 Günni81 ist gerade online
Lieutenant
 
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Beiträge: 107
Boot: Four Winns 248
131 Danke in 75 Beiträgen
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Guck mal hier: https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=271918
__________________

MfG Günni
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  #5  
Alt 17.08.2018, 15:57
Benutzerbild von MarDan
MarDan MarDan ist offline
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Zitat:
Zitat von Verbraucheranwalt Beitrag anzeigen
Hallo,

übergibt man eigentlich (wie beim Auto die Zulassungsbescheinigung) beim Bootskauf den Bootsschein (Ausweis über Kleinfahrzeug) an den Käufer? der selber behalten. Käufer will das Boot auf sich anmelden.

Gruß
Chris
Schau hier
__________________
Gruß
Martin
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  #6  
Alt 17.08.2018, 17:02
Regalboat Regalboat ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 09.08.2009
Ort: Wilden Süden
Beiträge: 1.454
Boot: Regal
852 Danke in 569 Beiträgen
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Mit dem Bootsschein alleine schreiben die dein Boot nicht um.
Brauchst du auch den Kaufvertrag oder Kopie dazu.
Sollte einen Restsumme vereinbart sein, muss die auch geflossen sein.
Beim ADAC kann es anders sein, da weiß ich es nicht.
__________________
Grüßle

Uwe ( aus dem wilden Süden )
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