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Selbstbauer von neuen Booten und solche die es werden wollen.

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  #1  
Alt 24.05.2019, 08:42
Benutzerbild von beckfly
beckfly beckfly ist offline
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Standard rechtliche Situation bei Schäden mit selbstgebauten Booten

Guten Morgen,
grade hatten wir die Disskusion,was passiert wenn man mit einem selbstgebauten Boot Schäden an dritte verursacht.
wenn man eine Wassersporthaftpflicht für ein selbstgebautes Boot haben möchte,gibt es dann jemanden der die Betriebsbereitschaft prüft?
Wird ein Bootsschein einfach ausgestellt wenn man die Größe,Segelfläche Motorisierung und Hauptbaustoff angibt.
Vielleicht weiß jemand wie sich das verhält?
schönes Wochenende!
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  #2  
Alt 24.05.2019, 15:06
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Appiano Appiano ist offline
Commander
 
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Moin,

kein Mensch prüft die Konstruktion für das Ausstellen eines Bootsscheins. Die Versicherung ist eine andere Sache, aber ich habe auch da keine Nachfragen gehabt. Auch eine "Hydroptere" ist zu Bruch gegangen. Wie soll man sicherstellen, dass so etwas nicht passiert?

Gruß
Wolf
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  #3  
Alt 24.05.2019, 19:52
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Zitat:
Zitat von beckfly Beitrag anzeigen
Guten Morgen,
grade hatten wir die Disskusion,was passiert wenn man mit einem selbstgebauten Boot Schäden an dritte verursacht.
wenn man eine Wassersporthaftpflicht für ein selbstgebautes Boot haben möchte,gibt es dann jemanden der die Betriebsbereitschaft prüft?
Wird ein Bootsschein einfach ausgestellt wenn man die Größe,Segelfläche Motorisierung und Hauptbaustoff angibt.
Vielleicht weiß jemand wie sich das verhält?
schönes Wochenende!
Moin
Bei der Regestrierung und der Wassersporthaftpflichtversicherung kommt eigendlich nie Jemand auf die Idee da was zu kontrollieren.Der Versicherung und amtlichen Stellen gegenüber ist man ja grundsätzlich verpflichtet alle Angaben wahrheitsgemäß und nach bestem Wissen und Gewissen zu machen.
Beispiel:Hast du der Haftpflicht gegenüber die Motorleistung deines Bootes mit (führerscheinfreien)15PS angegeben,verursachst einen Schaden am Boot eines Dritten und im nachherein wird festgestellt,dass du einen 500PS Raketenantrieb installiert hast,dann wird die Versicherung die Schadensregulierung mit einigem Recht ablehnen.
Einen Sportboot-TÜV gibt es in Deutschland ja im allgemeinem nicht,nur auf Sondergewässern wie dem Bodensee und einigen Talsperren(Trinkwasserschutz),können wir recht glücklich sein ,dass nicht Alles bis ins Keinste reguliert ist und noch einiges in Eigenverantwortung zu machen ist.Von einem tchechischem Segler und Binnenschiffskapitän im Ruhestand habe ich erfahren,dass man in Tchechien alle vier(oder so??) Jahre das Sportboot überprüfen lassen muss.
gruss hein
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  #4  
Alt 24.05.2019, 21:34
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1. Das Kleingedruckte des Versicherungsvertrags lesen. Manche Versicherungen schließen Leistungen bei Eigenbau oder eigenen Veränderungen aus. (speziell wenn sie Schadensrelevant sein könnten).

2. Bei meinem Selbstbau (versichert über Kuhlmann, Bremen bei Helvetia) gab es im Vertrag keine Selbstbauklauseln. Trotzdem habe ich mir vom Versicherungsvertreter schriftlich bescheinigen lassen, dass es für meinen Selbstbau keine Einschränkungen gibt.

holger
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Alt 25.05.2019, 10:41
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dampfspieler dampfspieler ist offline
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Moin Namenloser,

Zitat:
... grade hatten wir die Disskusion,was passiert wenn man mit einem selbstgebauten Boot Schäden an dritte verursacht.
dann greifen grundsätzlich die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches, konkret die Festlegungen im Paragraph 823 (BGB §834).
Absatz 1 hat folgenden Wortlaut: "Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet."

Die mit einem derartigen Fall verbundenen Risiken (vorrangig die finanziellen) kann man auf einen "Versicher" derart "abwälzen", dass man mit ihm einen entsprechenden Vertrag schließt. Dabei sollte man sich die AGB, die bGB und die vertragsrelevanten Klauseln genau ansehen und im Falle von eigenen Unklarheiten erklären lassen.

Dass der zuständige Außendienstmitarbeiter vertragsrelevante Erklärungen, die haftungsrelevant sind, abgeben darf, wage ich zu bezweifeln. Ihm dürfte die entsprechende Zeichnungsbefugnis (Prokura) fehlen. Derartige Erklärungen, wie Holger sie sich hat geben lassen ("vom Versicherungsvertreter schriftlich bescheinigen lassen") sollten der eigenen Sicherheit wegen nur akzeptiert werden, wenn sie von der Vertragsabteilung des Versicherungsunternehmens abgegeben wurden und ausdrücklich Bestandteil des Vertrages sind.

Grüße Dietrich
der acht Jahre Schäden im Aßendienst regulieren durfte
__________________
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Ich habe zu wenig Geld, um mir "billiges" Werkzeug kaufen zu können.
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Geändert von dampfspieler (25.05.2019 um 16:58 Uhr)
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Alt 25.05.2019, 15:45
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Schakalaka Schakalaka ist offline
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Zitat:
Zitat von dampfspieler Beitrag anzeigen
Moin Namenloser,

dann greifen grundsätzlich die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches, konkret die Festlegungen im Paragraph 823 (BGB §834).
Absatz 1 hat folgenden Wortlaut: "Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet."

Die mit einem derartigen Fall verbundenen Risiken (vorrangig die finanziellen) kann man auf einen "Versicher" derart "abwälzen", dass man mit ihm einen entsprechenden Vertrag schließt. Dabei sollte man sich die AGB, die bGB und die vertragsrelevanten Klauseln genau ansehen und im Falle von eigenen Unklarheiten erklären lassen.

Dass der zuständige Außendienstmitarbeiter vertragsrelevante Erklärungen, die haftungsrelevant sind, abgeben darf, wage ich zu bezweifeln. Ihm dürfte die entsprechende Zeichnungsbefugnis (Prokura) fehlen. Derartige Erklärungen, wie Holger sie sich hat geben lassen ("vom Versicherungsvertreter schriftlich bescheinigen lassen") sollten der eigenen Sicherheit wegen nur akzeptiert werden, wenn sie von der Vertragsabteilung des Versicherungsunternehmens abgegeben wurden und ausdrücklich Bestandteil des Vertrage sind.

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