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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Schiffsregister / MwSt
Moin,
muss für ein Schiff, was in das Schiffsregister eingetragen wird, die MwSt nachweislich bezahlt sein bzw. dient ein Schiffsregister Zertifikat als Nachweis? Grüße! |
#2
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Frei interpretiert: Ich meine, da gibt es keinen Zusammenhang.
Gruß Totti
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#3
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Mal beim Register nachfragen?
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#4
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Zitat:
Klick!
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Alex |
#5
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Zitat:
Oder habe ich was übersehen? Gruß Totti
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#6
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Zitat:
Nein, übersehen hast Du nichts. Nur nicht verstanden. Mach Dich mal schlau, was "Kaufvertrag" bedeutet (z. B. im BGB, nach Steuerrecht, oder so ...).
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Alex |
#7
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Reden wir wirklich über ein Schiffsregister oder über einen internationalen Bootsschein vom ADAC oder binnen Registrierung beim WSA?
ADAC und WSA wollen nur einen Kaufvertrag und die CE sehen, als Nachweis für MwSt geht das nicht durch. Ein Schiffsregister hat ja Grundbuch Charakter da bin ich mir nicht sicher ob das ausreicht.
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#8
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Dem TE scheint es auch egal zu sein.
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Alex |
#9
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Zitat:
Der Kaufvertrag muss keine MwSt ausweisen. Dass Schiff muss sich ja auch nicht in Deutschland befinden, oder jemals in deutschen Gewaessern fahren. |
#10
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Kannst Du das bitte etwas ausführlicher darlegen?
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Alex |
#11
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Welchen Teil hast Du nicht verstanden?
Ich kaufe eine Segelyacht, z.B. in der Tuerkei. Fuer die Yacht wurde nie MwSt bezahlt. Ich lasse die Yacht in der Tuerkei, und melde sie im deutschen Schiffsregister an. Das Registergericht interessiert nicht, ob MwSt erzählt wurde. Kaufvertraege weisen außerdem sehr oft keine MwSt aus. |
#12
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Kannst Du das belegen?
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Alex Geändert von Ostfriesen (10.06.2019 um 20:40 Uhr) |
#13
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Dann sind sie für EU-Zwecke nicht brauchbar ...
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Alex |
#14
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Selbstverständlich sind sie das.
Sie koennen auch in der EU als Eigentumsnachweis dienen. Die MwSt ist in definierten Faellen zu bezahlen. Um Eigentumsrechte zu erlangen, ist MwSt nicht notwendig. Im Uebrigen hatte ich mein Segelboot tatsächlich im deutschen Schiffsregister eingetragen. Die MwSt war nicht bezahlt, interessiert das Registergericht auch nicht. Aus welchem Teil des links liest Du etwas anderes heraus? Geändert von Sayang (10.06.2019 um 20:53 Uhr) |
#15
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Das Wort KAUFVERTRAG habe ich anders interpretiert. Aber OK.
Ich lese aber auch in Deinem Post was von USt?
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Alex |
#16
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Zitat:
Ich lese in keinem meiner Posts etwas von USt. bzw. der Notwendigkeit der Errichtung. |
#17
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Zitat:
Zitat:
Hmm .... Könntest mich täuschen. Aber dann ist ja alles gesagt, und der TE, der eh schon wieder über alle Berge ist, hat seine Antwort erhalten.
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Alex |
#18
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Kannst Du relevante Stellen benennen?
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#19
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Alex |
#20
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In diesem und den folgenden zehn Paragraphen finde ich nichts, was relevant ist.
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#21
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Such Dir jetzt einen neuen Gesprächspartner, ich habe keine Lust mehr!
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Alex |
#22
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Ein Kaufvertrag begründet ja nicht eine Steuerpflicht. Du könntest mir ja dein Büro auf den Cayman verkaufen. Durch diesen Kaufvertrag wird zwar der Verkauf wirksam eine steuerliche Verpflichtung wird daraus aber nicht zwingend entstehen.
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#23
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Zitat:
Ich weiss sehr wohl, was im BGB steht und was nach BGB und HGB relevant ist und wann Umsatzsteuer/MwSt. zu entrichten ist. Was meinst du genau in Bezug auf das Schiffsregister? Und bitte mit Quellen im BGB und relevanten Kaufverträgen und Bezug zum Steuerrecht. Ich bin immer noch der Meinung, da gibt es rein gar keinen Bezug.
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