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  #1  
Alt 05.06.2019, 21:11
Benutzerbild von flexplosion
flexplosion flexplosion ist offline
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Standard Schiffsregister / MwSt

Moin,

muss für ein Schiff, was in das Schiffsregister eingetragen wird, die MwSt nachweislich bezahlt sein bzw. dient ein Schiffsregister Zertifikat als Nachweis?

Grüße!
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  #2  
Alt 06.06.2019, 08:42
Benutzerbild von Totti-Amun
Totti-Amun Totti-Amun ist offline
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Frei interpretiert: Ich meine, da gibt es keinen Zusammenhang.

Gruß

Totti
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  #3  
Alt 06.06.2019, 20:58
Benutzerbild von sporty
sporty sporty ist offline
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Mal beim Register nachfragen?
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  #4  
Alt 06.06.2019, 21:47
Benutzerbild von Ostfriesen
Ostfriesen Ostfriesen ist offline
Admiral
 
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Zitat:
Zitat von flexplosion Beitrag anzeigen
Moin,

muss für ein Schiff, was in das Schiffsregister eingetragen wird, die MwSt nachweislich bezahlt sein bzw. dient ein Schiffsregister Zertifikat als Nachweis?

Grüße!
Ja (bezahlt oder ausgewiesen) und ja (Eigentumsnachweis).

Klick!
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Alex
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  #5  
Alt 07.06.2019, 08:25
Benutzerbild von Totti-Amun
Totti-Amun Totti-Amun ist offline
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Zitat:
Zitat von Ostfriesen Beitrag anzeigen
Ja (bezahlt oder ausgewiesen) und ja (Eigentumsnachweis).

Klick!
Das steht da aber nicht. Dort steht lediglich "Kaufvertrag" und der sagt nichts darüber aus, ob MwSt. in der EU entrichtet wurde.
Oder habe ich was übersehen?

Gruß

Totti
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  #6  
Alt 10.06.2019, 19:25
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Ostfriesen Ostfriesen ist offline
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Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
Das steht da aber nicht. Dort steht lediglich "Kaufvertrag" und der sagt nichts darüber aus, ob MwSt. in der EU entrichtet wurde.
Oder habe ich was übersehen?

Gruß

Totti

Nein, übersehen hast Du nichts. Nur nicht verstanden.

Mach Dich mal schlau, was "Kaufvertrag" bedeutet (z. B. im BGB, nach Steuerrecht, oder so ...).
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Alex
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  #7  
Alt 10.06.2019, 19:37
Benutzerbild von Andrée
Andrée Andrée ist offline
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Reden wir wirklich über ein Schiffsregister oder über einen internationalen Bootsschein vom ADAC oder binnen Registrierung beim WSA?
ADAC und WSA wollen nur einen Kaufvertrag und die CE sehen, als Nachweis für MwSt geht das nicht durch. Ein Schiffsregister hat ja Grundbuch Charakter da bin ich mir nicht sicher ob das ausreicht.
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  #8  
Alt 10.06.2019, 19:55
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Ostfriesen Ostfriesen ist offline
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Dem TE scheint es auch egal zu sein.
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Alex
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  #9  
Alt 10.06.2019, 20:16
Sayang Sayang ist offline
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Zitat:
Zitat von flexplosion Beitrag anzeigen
Moin,

muss für ein Schiff, was in das Schiffsregister eingetragen wird, die MwSt nachweislich bezahlt sein bzw. dient ein Schiffsregister Zertifikat als Nachweis?

Grüße!
Fuer die Eintragung ins Schiffsregister muss die MwSt nicht bezahlt sein.
Der Kaufvertrag muss keine MwSt ausweisen.
Dass Schiff muss sich ja auch nicht in Deutschland befinden, oder jemals in deutschen Gewaessern fahren.
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  #10  
Alt 10.06.2019, 20:18
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Zitat:
Zitat von Sayang Beitrag anzeigen
Fuer die Eintragung ins Schiffsregister muss die MwSt nicht bezahlt sein.
Der Kaufvertrag muss keine MwSt ausweisen.
Kannst Du das bitte etwas ausführlicher darlegen?
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Alex
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  #11  
Alt 10.06.2019, 20:32
Sayang Sayang ist offline
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Zitat:
Zitat von Ostfriesen Beitrag anzeigen
Kannst Du das bitte etwas ausführlicher darlegen?
Welchen Teil hast Du nicht verstanden?

Ich kaufe eine Segelyacht, z.B. in der Tuerkei.
Fuer die Yacht wurde nie MwSt bezahlt.
Ich lasse die Yacht in der Tuerkei, und melde sie im deutschen Schiffsregister an.
Das Registergericht interessiert nicht, ob MwSt erzählt wurde.

Kaufvertraege weisen außerdem sehr oft keine MwSt aus.
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  #12  
Alt 10.06.2019, 20:33
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Zitat:
Zitat von Sayang Beitrag anzeigen
Welchen Teil hast Du nicht verstanden?

Ich kaufe eine Segelyacht, z.B. in der Tuerkei.
Fuer die Yacht wurde nie MwSt bezahlt.
Ich lasse die Yacht in der Tuerkei, und melde sie im deutschen Schiffsregister an.
Das Registergericht interessiert nicht, ob MwSt erzählt wurde.
Kannst Du das belegen?
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Alex

Geändert von Ostfriesen (10.06.2019 um 20:40 Uhr)
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  #13  
Alt 10.06.2019, 20:42
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Zitat:
Zitat von Sayang Beitrag anzeigen
Kaufvertraege weisen außerdem sehr oft keine MwSt aus.
Dann sind sie für EU-Zwecke nicht brauchbar ...
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Alex
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  #14  
Alt 10.06.2019, 20:47
Sayang Sayang ist offline
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Zitat:
Zitat von Ostfriesen Beitrag anzeigen
Dann sind sie für EU-Zwecke nicht brauchbar ...
Selbstverständlich sind sie das.
Sie koennen auch in der EU als Eigentumsnachweis dienen.
Die MwSt ist in definierten Faellen zu bezahlen.
Um Eigentumsrechte zu erlangen, ist MwSt nicht notwendig.

Im Uebrigen hatte ich mein Segelboot tatsächlich im deutschen Schiffsregister eingetragen.
Die MwSt war nicht bezahlt, interessiert das Registergericht auch nicht.

Aus welchem Teil des links liest Du etwas anderes heraus?

Geändert von Sayang (10.06.2019 um 20:53 Uhr)
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  #15  
Alt 10.06.2019, 21:05
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Ostfriesen Ostfriesen ist offline
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Zitat:
Zitat von Sayang Beitrag anzeigen

Aus welchem Teil des links liest Du etwas anderes heraus?
Das Wort KAUFVERTRAG habe ich anders interpretiert. Aber OK.

Ich lese aber auch in Deinem Post was von USt?
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Alex
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  #16  
Alt 10.06.2019, 21:20
Sayang Sayang ist offline
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Zitat:
Zitat von Ostfriesen Beitrag anzeigen
Das Wort KAUFVERTRAG habe ich anders interpretiert. Aber OK.

Ich lese aber auch in Deinem Post was von USt?
Ich hielt das Wort "Kaufvertrag" nicht fuer interpretationsfähig.
Ich lese in keinem meiner Posts etwas von USt. bzw. der Notwendigkeit der Errichtung.
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  #17  
Alt 10.06.2019, 21:34
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Zitat:
Zitat von Sayang Beitrag anzeigen
Ich lese in keinem meiner Posts etwas von USt. bzw. der Notwendigkeit der Errichtung.
Zitat:
Zitat von Sayang Beitrag anzeigen
Die MwSt ist in definierten Faellen zu bezahlen.
Um Eigentumsrechte zu erlangen, ist MwSt nicht notwendig.

Hmm ....

Könntest mich täuschen.


Aber dann ist ja alles gesagt, und der TE, der eh schon wieder über alle Berge ist, hat seine Antwort erhalten.
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  #18  
Alt 10.06.2019, 21:35
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Zitat:
Zitat von Ostfriesen Beitrag anzeigen
... Mach Dich mal schlau, was "Kaufvertrag" bedeutet (z. B. im BGB, nach Steuerrecht, oder so ...).
Kannst Du relevante Stellen benennen?
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  #19  
Alt 10.06.2019, 21:37
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Zitat:
Zitat von Sayang Beitrag anzeigen
Kannst Du relevante Stellen benennen?
BGB § 433 ff.
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  #20  
Alt 10.06.2019, 21:55
Sayang Sayang ist offline
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Zitat:
Zitat von Ostfriesen Beitrag anzeigen
BGB § 433 ff.
In diesem und den folgenden zehn Paragraphen finde ich nichts, was relevant ist.
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  #21  
Alt 10.06.2019, 21:57
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Zitat:
Zitat von Sayang Beitrag anzeigen
In diesem und den folgenden zehn Paragraphen finde ich nichts, was relevant ist.
Such Dir jetzt einen neuen Gesprächspartner, ich habe keine Lust mehr!
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Alex
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  #22  
Alt 10.06.2019, 22:37
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Andrée Andrée ist offline
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Ein Kaufvertrag begründet ja nicht eine Steuerpflicht. Du könntest mir ja dein Büro auf den Cayman verkaufen. Durch diesen Kaufvertrag wird zwar der Verkauf wirksam eine steuerliche Verpflichtung wird daraus aber nicht zwingend entstehen.
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  #23  
Alt 11.06.2019, 08:17
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Zitat:
Zitat von Ostfriesen Beitrag anzeigen
Nein, übersehen hast Du nichts. Nur nicht verstanden.

Mach Dich mal schlau, was "Kaufvertrag" bedeutet (z. B. im BGB, nach Steuerrecht, oder so ...).
Was bitte habe ich nicht verstanden?
Ich weiss sehr wohl, was im BGB steht und was nach BGB und HGB relevant ist und wann Umsatzsteuer/MwSt. zu entrichten ist.

Was meinst du genau in Bezug auf das Schiffsregister? Und bitte mit Quellen im BGB und relevanten Kaufverträgen und Bezug zum Steuerrecht.

Ich bin immer noch der Meinung, da gibt es rein gar keinen Bezug.
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