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  #26  
Alt 13.08.2019, 15:43
User_63746
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Zitat:
Zitat von Tomber42 Beitrag anzeigen
Nur als Info, du darfst auf dem großen Müggelsee die Fahrrinne nicht verlassen.. Jedenfalls nicht mit Motor



Gruß vom Tomber
Na gut, das mich mal einer darauf hinweist... Ich habe echt schon die ganze Zeit darauf gelauert.

Auf dem Großen Müggelsee dürfen Sportfahrzeuge mit in Betrieb gesetztem Verbrennungsmotor die gekennzeichnete Fahrrinne nicht verlassen (Fahrverbot außerhalb der Fahrrinne). Sportfahrzeuge,die ihren ständigen Liegeplatz am Ufer des Sees haben, dürfen diesen auf kürzestem Weg zur bezeichneten Fahrrinne verlassen oder aufsuchen.

Wer sagt dir, das ich mich nicht vorm Ankerwerfen habe ein wenig treiben lassen?
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  #27  
Alt 13.08.2019, 15:48
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Zitat:
Zitat von Marno Beitrag anzeigen
Na gut, das mich mal einer darauf hinweist... Ich habe echt schon die ganze Zeit darauf gelauert.

Auf dem Großen Müggelsee dürfen Sportfahrzeuge mit in Betrieb gesetztem Verbrennungsmotor die gekennzeichnete Fahrrinne nicht verlassen (Fahrverbot außerhalb der Fahrrinne). Sportfahrzeuge,die ihren ständigen Liegeplatz am Ufer des Sees haben, dürfen diesen auf kürzestem Weg zur bezeichneten Fahrrinne verlassen oder aufsuchen.

Wer sagt dir, das ich mich nicht vorm Ankerwerfen habe ein wenig treiben lassen?
Gute Antwort.....
Jetzt wird es langsam spannend......
__________________
Gruß Bergi :

Heimathafen beim EWV-Hennigsdorf

Nach dem Sommertreffen , ist vor dem Sommertreffen…
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  #28  
Alt 13.08.2019, 15:48
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Zitat:
Zitat von Marno Beitrag anzeigen
Na gut, das mich mal einer darauf hinweist... Ich habe echt schon die ganze Zeit darauf gelauert.

Auf dem Großen Müggelsee dürfen Sportfahrzeuge mit in Betrieb gesetztem Verbrennungsmotor die gekennzeichnete Fahrrinne nicht verlassen (Fahrverbot außerhalb der Fahrrinne). Sportfahrzeuge,die ihren ständigen Liegeplatz am Ufer des Sees haben, dürfen diesen auf kürzestem Weg zur bezeichneten Fahrrinne verlassen oder aufsuchen.

Wer sagt dir, das ich mich nicht vorm Ankerwerfen habe ein wenig treiben lassen?
Der war gut.
Erzähle mal der WSP wie du wieder zurück in die Fahrrinne kommst.
Langsam glaube ich, dass du deswegen die Polizei nicht gerufen hast.
__________________
Gruß
Kalle
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  #29  
Alt 13.08.2019, 15:56
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Zitat:
Zitat von Marno Beitrag anzeigen

Wer sagt dir, das ich mich nicht vorm Ankerwerfen habe ein wenig treiben lassen?
Du bist nicht der erste, mit dieser "Idee", allerdings auch nicht der letzte, der trotzdem 20 € Strafe zahlt. [emoji1787][emoji1787]
Vorsatz kostet übrigens doppelt.. [emoji12]

Gesendet von meinem SM-G950F mit Tapatalk
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Gruß vom Tomber

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Mein aktuelles Boot..Marex 375 mit 2x Volvo Penta D4-300, Welle, V-Shaft
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  #30  
Alt 13.08.2019, 16:23
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Hier wären dann wohl beide dran, also patt Aber auch wenn jemand an verbotener Stelle ankert, darf man ihn nicht einfach rammen.
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Gruß
Ewald
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  #31  
Alt 13.08.2019, 16:28
User_63746
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OT, aber was solls: Treiben lassen und dann ankern ist nicht verboten.
Bei richtiger Windrichtung und Wind sind 30m in 5m locker drin.
Nochmal auszugsweise: ...mit in Betrieb gesetztem Verbrennungsmotor die gekennzeichnete Fahrrinne nicht verlassen (Fahrverbot außerhalb der Fahrrinne).
Wenn mein Motor aus ist, darf ich padeln, ein Segel setzten, ein Elektro AB betreiben oder meinen Hund als Zugtier nehmen (2m Leiste mit Leberwurst an einer Schnur so 30cm über Wasser hat sich bestens bewährt)
oder das Boot schwimmend vor mich herschieben. Alles erlaubt!Und wenn man es genau nimmt, wenn ich meinen Anker lichte und in wieder in die Fahrrine fahre, verlasse ich sie ja nicht, sondern fahre in sie hinein
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  #32  
Alt 13.08.2019, 16:44
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Alles gut

Zitat:
...wenn man es genau nimmt, wenn ich meinen Anker lichte und in wieder in die Fahrrine fahre, verlasse ich sie ja nicht, sondern fahre in sie hinein
Aber die Wasserschutzpolizei sieht (handhabt) das etwas anders. Sie schreibt:
" ... mit in Betrieb gesetzten Verbrennungsmotor die gekennzeichnete Fahrrinne
nicht verlassen (Fahrverbot außerhalb der Fahrrinne) ..."

Wenn sie Dich außerhalb der Fahrrinne (beim wieder Einfahren in selbige) erwischen,
hast Du wohl die Fahrrinne verlassen. Und gegen das Fahverbot sowieso verstoßen.

Ist doch aber auch vollkommen Latte, geht ja um was ganz anderes.
Und nachdem Du den Vermieter informiert hast, riecht es für mich
nach Ärger für die 8 Mieter des Hausbootes

Die Idee mit dem Hund als "Schlepper", hat was ...
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Gruß Jörg
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„Denn die einen sind im Dunkeln. Und die anderen sind im Licht.
Und man siehet die im Lichte. Die im Dunkeln sieht man nicht.”
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  #33  
Alt 13.08.2019, 16:48
User_63746
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Komm, lass uns Krümmelkacken Das verlassen bezieht sich auf Motorboote mit in Betrieb gesetzten Verbrennungsmotor, nicht auf all die anderen Wasserfahrzeuge wie Segler, Kanus, usw. Ergo, mache ich meinen Motor aus und nimm ein Paddel in die Hand erfülle ich die Gesetzgebung.
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  #34  
Alt 13.08.2019, 16:55
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Zitat:
Zitat von Marno Beitrag anzeigen
Komm, lass uns Krümmelkacken Das verlassen bezieht sich auf Motorboote mit in Betrieb gesetzten Verbrennungsmotor, nicht auf all die anderen Wasserfahrzeuge wie Segler, Kanus, usw. Ergo, mache ich meinen Motor aus und nimm ein Paddel in die Hand erfülle ich die Gesetzgebung.
Ja, das passt!

Zitat:
wenn ich meinen Anker lichte und in wieder in die Fahrrine fahre, verlasse ich sie ja nicht, sondern fahre in sie hinein
Nein, passt nicht! Es sei denn, Du meinst mit "fahren" auch paddelnd.



Ist Dein Trööt und wenn Du da ein bisschen Krümelkxxxn möchtest, ist das vollkommen ok

Mir ist eh gerade etwas langweilig, warum also nicht ...
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  #35  
Alt 13.08.2019, 16:59
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Wenn du einen Schaden von 100 Euro hast bzw einer Dose Lack....würde ICH gar nix machen. Pinsel raus holen und streichen, aber keine Polizei und keine Versicherung und auch nicht den Bundesgerichtshof damit "nerven".

Bei grösseren Sachen empfiehlt es sich auf die Polizei zu warten, ich hätte so etwas ja selber mal, wurde bei "Wannsee in Flammen" gerammt. Das war aber auch ein 4stelliger Schaden, da würd sich warten lohnen.
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  #36  
Alt 13.08.2019, 17:00
User_63746
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Bei allem Ernst, ist auch Spaß erlaubt. Das wichtigste es gab keine Personenschäden und alles andere ist zwar ärgerlich aber ersetzbar.
Und natürlich würde ich NIE in die Fahrrinne wieder hineinfahren (mit in Betrieb gesetzten Verbrennungsmotor), sondern hineinpaddeln und erst dann den Motor starten

Geändert von User_63746 (13.08.2019 um 17:05 Uhr)
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Alt 13.08.2019, 17:52
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Standard Die wollten ihre Kaution nicht verlieren.

Zitat:
Zitat von Marno Beitrag anzeigen
Sooo... Habe gerade mit denen telefoniert und denen ist kein Schaden bekannt.
Also haben die das Blech wohl ausgebeult, villeicht hatte einer noch nen schwarzen Edding dabei um die Kratzer zu kaschieren oder sie waren geschickt bei der Abgabe des Hausbootes. Die beiden Mitarbeiter von der waterlunge berlin wussten von nichts und haben sich gefreut dass ich mich gemeldet habe. Sag ich ja, schafende Hunde wecken...
Habe brav meine Personalien angegeben und melde das jetzt noch meiner Versicherung und dann abwarten.
Versteh ich nicht, wie bei der Übergabe (Abgabe) der Schaden übersehen werden konnte...
Deshalb werden sie versucht haben, den Schaden zu vertuschen. Egal wer Schuld bekommen hätte.
Es wäre sonst ein teurer Hausbootausflug geworden.

Gruß Jörg
Ich leg mich wieder hin
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