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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Strafe für Wakeboarden mit mehr als 2 Personen an Bord
Hallo zusammen.
Wir kommen gerade aus unserem Urlaub am Luganersee zurück. Dort hatten wir ein unerfreuliches Zusammentreffen mit der Guardia di Finanza. Wir haben einen Wakeboarder gezogen und hatten 4 Personen an Bord (inklusive Fahrer, Boot ist für 15 zugelassen, Rettungsmittel in ausreichender Zahl vorhanden). Der Spaß kostete uns dann 120€, weil laut Aussage der Polizei MAXIMAL 2 Personen an Bord sein dürfen. Nicht mehr, aber auch nicht weniger. Dass es MINDESTENS zwei sein müssen ist völlig klar, aber hat jemand schon mal diese Auslegung der Regel am eigenen Leib erlebt? Uns wurde keine Wahl gelassen, entweder Cash bezahlen oder Kennzeichen abgeben und Boot aus dem Wasser..... Die Schweizer Polizei, die wir 2 Tage später zufällig getroffen und zum Sachverhalt befragt haben hat nur mit den Schultern gezuckt und gegrinst, sie hätten damit kein Problem. Im von der zuständigen Seebehörde veröffentlichten PDF ist auch keine Rede von dieser Regel |
#2
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Mir erschließt sich der Grund nicht, aber für den Gardasee schreibt der ADAC zum Wasserskifahren, dass dabei auch nur zwei Personen im Boot sein dürfen.
Da halte ich es für möglich, dass es für den Luganer See auch so eine (w)irre Regelung gibt. Oder es waren Polizisten, die sonst am Gardasee Dienst tun ... Geändert von Pepper (12.08.2019 um 16:05 Uhr) |
#3
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Auch für den Gardasee gilt fü das Zugboot: Nur ein Fahrer und ein Beobachter.
Wurde vor etlichen Jahren wg. der vielen Unfälle eingeführt. War in jungen Jahren selbst mal Opfer eines solchen.
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Gruß vom Baldeney- oder Gardasee Ingo 45° 33.9806' N 10° 33.0363' E |
#4
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Welche Art von Unfällen?
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#5
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Zitat:
A: Ihr musstet die überzähligen Mitfahrer über Bord werfen. B: Ihr musstet das Wakeboarden sofort einstellen und alles an Bord holen. C: Nach kassieren der Strafe fuhr die Polizei weg und hat sich nicht mehr um euer "gefährliches" Handeln gekümmert. D: ? |
#6
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Zitat:
Ich gebe mir wirklich viel Mühe, mich an die geltenden Regeln zu halten, habe mich gut informiert und hab für den Urlaub Zeug gekauft, das ich niemals einsetzen werde und wahrscheinlich nie mehr brauche (zum Beispiel ein riesengroßer oranger Plastikrettungsring mit Leine, bei dem ich nur Angst hätte ihn aus Versehen jemand an den Kopf zu werfen) nur um allen Anforderungen genüge zu tun. Ich würde auch niemals ohne Observer jemand auf dem Wakeboard ziehen. Aber inwiefern 2 zusätzliche Personen an Bord die Sicherheit beeinträchtigen, das kann ich mir nicht erklären und da endet auch mein Verständnis. Wenn es die Regel wirklich gibt sehe ich das Geld wahrscheinlich auch nicht wieder, ist eh schon abgeschrieben unter Urlauberabzocke. Dann soll der Thread allen Italienurlaubern zur Warnung dienen, immer schön die Augen offen zu halten beim Wakeboarden/Wasserskifahren |
#7
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Ich vermute die haben das eingeführt weil wenn mehr Personen an Bord sind das der Beobachter abgelenkt werden könnte und nicht mehr so auf den Wakeboarder achtet.
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Gruß Torsten Träume nicht dein Leben, sondern lebe dein Traum
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#8
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Ist aber auch nicht sinnvoll, erst 5 Leute ins Wasser zu werfen, damit ich einen davon dann durch die Gegend ziehe...
Wäre aber dann sicherlich legal, wenn dort kein Schwimmverbot herrscht.
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gregor |
#9
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Zitat:
Aber zu meiner Zeit, als ich noch regelmäßig das Zugboot gefahren habe, bin ich auch schonmal laut geworden weil ich im Spiegel nichts mehr sehen konnte wenn fünf Mann desinteressiert im Boot ihre Bügelfalten geradeziehen weil wieder zwei Hühner am Ufer spazieren. Selbst der zweite Mann kam sich manchmal vor wie im Kino. Aber eine Belehrung hätte da vollkommen ausgereicht.
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Gruß Albert |
#10
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Zitat:
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Ich klagte, dass ich keine Schuhe hätte, bis ich einen Mann traf, der keine Füße hatte. |
#11
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Ich halte die Strafe für absolut gerechtfertigt, wenn man machen "Partyboote" mit Wasserski hinten dran beobachtet. Da wird dann Party gefeiert, anstatt nach dem Skifahrer zu sehen. Und der Bootslenker guckt dann auch mehr zu seinen Partygästen als nach vorne. Ist einfach schon zu viel passiert, darum die Vorschrift an einigen italienischen Seen.
Ich kann damit leben. Wir fahren zu Fünft raus, 2 bleiben dann im Schlauchboot und dann wird durchgewechselt. Gruß Axel |
#12
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Um das beurteilen zu können, solltest du vielleicht schon die Umstände etwas genauer kennen.
Es lief keine laute Musik, von wegen Partyboot und so. Der Fokus liegt bei uns ganz klar auf dem Sport, wenn hinter dem Boot einer fährt schauen alle dem dabei zu - außer der Fahrer. Wenn es die Regel gibt muss ich auch die Strafe akzeptieren. Ob ich sie für sinnvoll erachte und mich in Zukunft daran halten werde sei mal dahingestellt. Mir ging es eher darum, dass über diese Regel bezogen auf den Luganer See absolut nirgends etwas Schriftliches zu finden ist und die Schweiz es offensichtlich anders handhabt, obwohl am Luganer See eigentlich alles bilateral geregelt ist. |
#13
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Zitat:
Ihr nehmt also noch ein extra Schlauchi mit um die, die gerade nicht hinterher gezogen werden, irgendwo auf dem Wasser darin umherdümpeln und warten können, bis Sie dann dran sind ? Und das findest Du besser, als die im Zugboot mitzunehmen ? Gruß Ulf
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#14
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Du solltest schon meinen Beitrag im ganzen lesen. Ich habe mich mit dem Begriff "Partyboot" nicht auf Dein Boot bezogen. Ich bin jetzt seit über 30 Jahren am Gardasee und sehe immer wieder die "Partyboote" mit Wasserski und auch Boote, wo trotz Wasserski kein Beobachter auf dem Boot ist. Der Fahrstil ist dann entsprechend (nicht immer, aber öfter). Wenn ich dann mitbekomme, dass dann einer mit 8 Personen auf dem Boot + Wasserski laufend angehalten wird und er jedesmal seine Strafe aus der "Trinkgeldkasse" zahlt, dann scheinen die Strafen nicht hoch genug zu sein. Im alten ADAC-Dokument von 2011 steht alles drin. Da gibt es keine Unterscheidung zwischen den einzelnen italienischen Binnengewässern. Siehe Seite 12 unten. Gruß Axel |
#15
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Hallo Ulf, was ich besser finde oder nicht, ist uninteressant. Es ist nun mal verboten, mehr wie einen Beobachter an Bord zu haben. Entweder ich halte mich dran oder ich zahle mein Strafe, darf dann aber nicht rummaulen. Wenn Du mit dem Handy im Auto in der Hand telefonierst und erwischt wirst, musst Du doch auch zahlen. Und zig Autofahrer sind der Meinung, genauso das Auto mit nur einer Hand bedienen zu können wie mit 2 Händen und dass das Gesetz blöd ist. Komischerweise erkennt man aber die telefonierenden Autofahrer schon am Fahrstil (kein Blinken, beim Gangwechsel fährt das Auto zigzack, weil man ja die Hand vom Lenkrad wegnehmen muss oder auf's Handy schaut, usw) Gruß Axel |
#16
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Zitat:
Letztendlich bleibt der Luganersee trotzdem ein Sonderfall, da fast 3/4 des Gewässers zur Schweiz gehören und alles bilateral geregelt werden muss. Die sonstigen Regeln dort weichen zum Beispiel auch ab: -300m Mindestabstand zum Ufer bei Wasserski, 150 ohne -Wasserski ist bis 21:00 erlaubt Hätte das im PDF der zuständigen Seebehörde so gestanden wäre ich der letzte, der sich über die Strafe beschwert. Mir geht es wie gesagt hauptsächlich um die fehlende Information. Wie man dann damit umgeht, kann ja jeder selbst entscheiden. In diesem PDF steht zu dem Thema wörtlich: "2. The captain of the vessel towing another vessel shall be accompanied by a person watching over the towing rope and the water skiers. This person shall be capable of performing these duties." Ich bitte darum, diesen Thread nicht in eine Diskussion über die Sinnhaftigkeit dieser Regel ausarten zu lassen. Dazu gibt es offenbar unterschiedliche gefestigte Meinungen. Kann ja auch jeder machen wie er will. Viel wichtiger finde ich, das man weiß was die Gesetzeslage hergibt und was die Konsequenzen sind. Dann kann man nämlich auch eine informierte Entscheidung dazu treffen. Das war mir leider nicht möglich. Meine Konsequenz wird relativ einfach sein. Ich fahre die 500m bis zur Schweizer Grenze ohne Wakeboarder hintendran und dann haben wir Spaß..... Geändert von pilot_flying (13.08.2019 um 09:57 Uhr)
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#17
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Zitat:
Toller Beitrag, ohne nachzudenken oder Hintergrundwissen. An unserer Wasserskistrecke hatte die Mosel eine Gesamtbreite von exakt 175 Meter, klar da halte ich dann 500 Meer Abstand vom Ufer.
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Gruß Albert |
#18
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Es ging hier ja um die oberitalienischen Seen, deshalb bin ich davon ausgegangen, dass es dort war. sorry hättest halt schreiben sollen, dass es an der Mosel war, Hellsehen kann ich (leider) nicht.
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Ich klagte, dass ich keine Schuhe hätte, bis ich einen Mann traf, der keine Füße hatte.
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#19
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Vergeben
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Gruß Albert
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