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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#26
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![]() Zitat:
![]() Wenn bei dir ein Schlauchi einer Segelschule oder eines Jachtclubs kein "Kleinfahrzeug" ist, dann weis ich auch nicht, was man dir noch erklären soll oder kann. ![]()
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Gruß, Klaus ![]() PMR Infos https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=265949 PMR Wimpel bestellen: https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=250943
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#27
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"Bestes Beispiel ist das Wassermotorrad mit klarem Geradeauskurs. Stell mir das dann bildlich in ner Mosel- oder Neckarschleife vor."
Wenn man als Bezugssystem den Fluss nähme, wäre ein dem Flusslauf folgender Kurs ein Geradeauskurs. Wir entfernen uns aber bisschen vom Thema ![]() Der praktische Hintergrund zu meiner Frage ist ein Hausboot ohne Antrieb, das 23 m lang ist und zu einer Werft muss. Da überlegte ich, ob man nicht drei Sportbootkleinfahrzeuge zum schleppen und manövrieren nutzen könnte. Aber das blieb doch eher eine theoretische als praktische Frage. |
#28
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Hallo ohne Namen .
1. Wäre freundlich, Dich gut ansprechen zu können . 2. Kurs geradeaus . Es gibt tatsächlich viele Stellen in den VO's , wo man den gesunden Menschenverstand benutzen darf . Dies ist hier der Fall . 3. Bevor ich keine rechtmäßige VO zum Schleppen Kleinfahrzeuge, ........ sehe, glaube ich nicht, dass es erlaubt ist ! Und 23 m ohne Motor deute ich auf eine schwimmende Anlage . Mit mehreren Kleinfahrzeugen davor, stelle ich mir sehr spannend z.B. auf dem Rhein für die WSP vor . ![]() Grüße : TOMMI
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MAN D2866 E ![]() 6 Zyl. 12 L Sauger 178 kW @ 2100 1/min , 850 Nm 1500-1800 1/min Bosch R-ESP . Aber auch D2866 LXE 40 Turbo-LA mit 294 kW @ 2100 1/min sowie Mercedes OM601-606 bereiten mir Freude und Technikvergnügen ! |
#29
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![]() Zitat:
Ich verstehe Dich nicht. Die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO) reicht Dir nicht aus? Gesendet von iPad mit Tapatalk |
#30
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Natürlich nicht !
Zu finden u. lesen ist hier auch die entsprechende : PV oder bei uns z.B. RheinSchPV . ![]() Jetzt kommt es darauf an, wo geschleppt werden soll . Grüße : TOMMI
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MAN D2866 E ![]() 6 Zyl. 12 L Sauger 178 kW @ 2100 1/min , 850 Nm 1500-1800 1/min Bosch R-ESP . Aber auch D2866 LXE 40 Turbo-LA mit 294 kW @ 2100 1/min sowie Mercedes OM601-606 bereiten mir Freude und Technikvergnügen ! |
#31
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![]() Zitat:
Na dann eben nicht! [emoji23][emoji23][emoji23] Gesendet von iPhone mit Tapatalk |
#32
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#33
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Hier allgemein Binnen :
§ 6.21 Zusammenstellung der Verbände
Folglich hier darf erst mal ein Kleinfahrzeug ein Kleinfahrzeug schleppen .
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#34
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![]() Zitat:
Nichts anderes wurde hier schon x-mal geschrieben. Gesendet von iPad mit Tapatalk |
#35
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Und bei uns z.B. auf dem Rhein nicht erlaubt :
§ 6.21 Zusammenstellung der Verbände
Fazit : Immer regional nachlesen ! Grüße : TOMMI
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#36
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Endergebnis der Thread-Frage :
Antwort nein, da schon sowieso kein Kleinfahrzeug geschleppt werden soll . ( Grundsätzlich überall binnen ) Wäre es ein Sport- Erholungs-Kleinfahrzeug, ist trotzdem immer zu beachten, wo es gemacht werden soll, denn hier gibt es regionale Verbote . Gute Nacht, Grüße : TOMMI
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#37
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Wie schon festgestellt, darf man ein
Fahrzeug der beispielsweisen Länge 10 m, das eine Fahrtauglichkeitsbescheingung hat und schleppen darf, mit einem SBF Binnen führen. Nein ist daher nicht das Threadergebnis. |
#38
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hmm - und was ist it §3.13 Abs. 2 und 3, sowie § 6.02?
Und nein, mit dem SBF Binnen dürfen nur Fahrzeuge geführt werden die zu Sport- und Erholungszwecken genutzt werden. Außerdem ist Dein Anhang @peak, so er denn als Fahrzeug gelten würde keine Kleinfahrzeug mehr. ...und regionale Verbote, klar wenn ich von A nach B will erkunde ich mich grundsätzlich nach den regionalen Gegebenheiten/Vorschriften etc.
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#39
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Hallo,
nein der SBF berechtigt eben nicht zum Führen von diesen Fahrzeugen. Zitat:
Zitat:
Bis dann Dominic
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#40
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Also diese BinSchPatentV Abschnitt II §7 (4) finde ich ja -unabhängig von der hiesigen Fragestellung- sehr interessant.
Mit dem SBF Binnen darf man nach der Sportbootführerscheinverordnung unter "§ 1 Anwendungsbereich" "auf den übrigen Binnenschifffahrtsstraßen" "Sportboote von weniger als 20 Metern Länge" fahren. Nach der BinSchPatentV Abschnitt II §7 (4) darf ich mit dem SBF Binnen auch alle übrigen Fahrzeuge unter 20 m Länge fahren, sofern sie keine Fahrgastschiffe, Fahrgastboote, Schub- oder Schleppboote oder Fähren sind. Mit dem SBF Binnen darf man also nicht nur Sportboote fahren, sondern zum Beispiel auch Fischkutter, Tanker, Autotransporter oder sonstwas, sofern kürzer als 20 m. "Im Attest/Gemeinschaftszeugnis (Fahrtauglichkeitsbescheinigung) steht der Fahrzeugtyp drin - ergo Patentpflicht für diese Fahrzeuge." Ok, ich hatte mir das eher so als Ergänzungswisch vorgestellt, der den Fahrzeugtyp nicht ändern würde, also dass man ein Sportboot haben könnte, dem mit einem Wisch auch die Fähigkeit zum schleppen nachgewiesen wird. Aber wenn so eine Fahrtauglichkeitsbescheinigung aus meinem Sportboot dann ein Schleppboot machen würde, dürfte ich es nach der SpFV nicht fahren und nach der BinSchPatenV auch nicht. alles klar ![]() |
#41
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![]() Zitat:
Das ist wohl ein relativ häufig auftretender Fall.
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Gruß, Jörg! |
#42
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![]() Zitat:
Zitat:
kenne keinen Opti mit >20m
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#43
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Na, wenn Billipedia das nicht kennt, gibts das wohl auch nicht.
![]() Aber 5 Optis hintereinander... ![]()
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Gruß, Jörg! |
#44
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dann schleppe ich 5 Optmisten aber keiner davon ist >20m
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#45
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Hallo,
Zitat:
Bis dann Dominic |
#46
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So langsam verliere ich den Überblick. Die Diskussion erinnert mich etwas an meinen damaligen Anruf bei der WaschPo in Kiel, als ich wissen wollte mit welcher Rechtsgrundlage sie mich an die Kette legen wollten wenn ich die "Emma Maersk" zu eine Schiff für Erholungs- und Freizeitzwecke umfunktionieren würde und mit SBF-See einen deutschen Hafen verlassen wolle. Lediglich die damalige SeeBG wußte auf anhieb die einschlägigen §§ (war ne EU-VO).
Geändert von schwinge (10.09.2019 um 11:26 Uhr) Grund: Tippfehler bei EU-VO |
#47
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Überblick:
Der SBF Binnen verbietet an sich nicht, Fahrzeuge über 20 m zu schleppen. Die BinSchStrO fordert jedoch, dass das Fahrzeug, was Fahrzeuge, die keine Kleinfahrzeuge sind, schleppt, eine Fahrtauglichkeitsbescheinigung hat. Mit dieser Fahrtauglichkeitsbescheinigung wird das Fahrzeug aber zu einem Schlepper. Nach der SpFV darf man mit dem SBF Binnen aber nur Sportboote fahren und keine Schlepper. Nach der BinSchPatV darf man mit dem SBF Binnen jedoch auch sonstige Fahrzeuge unter 20 m Länge fahren, jedoch ausgenommen Schlepper. Ergo darf man mit SBF Binnen keine Schlepper fahren und somit kann man auch keine Fahrzeuge über 20 m schleppen. |
#48
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![]() Zitat:
in einem Notfall darfst du mit einem Sportboot ein >20m Schiff ziehen... wie gesagt ich kenne keinen Grund (Außer einem Notfall und dann darf ich es) warum ich mit meinem 10m Boot ein Boot >20m ziehen sollte und auf die Antwort auf die Frage warte ich immer noch..
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#49
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In einem Notfall darf man sich sowieso -nach individueller Abwägung der betroffenen Rechtsgüter- über alle Gesetze hinwegsetzen.
Es ging um ein Hausboot/schwimmende bauliche Anlage, das in die Werft muss. |
#50
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![]() Zitat:
und hier ein klares NEIN das darfst du nicht mit einem Sportboot... im Prinzip 48Beiträge wo sich Leute einen Kopf zerbvrochen haben und Verordnungen rausgesucht umsonst … DANKE ![]()
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