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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Eigenbau ohne CE nach Erwerb durch Zweitbesitzer ueberhaupt zulassungsfaehig?
Guten Morgen zusammen,
Auf meiner Suche nach einem RestaurTionsobjekt stosse ich natürlich auf viele eigenbauten. Mal mehr und mal weniger professionell. Meist sehr günstig. Jetzt stelle ich mir die Frage, ob diese Boote ueberhaupt von mir, oder sonstigen Dritten, zulassungsfaehig sind weil sie meist keine CE haben. Ich weiss es gibt da stichtage etc... Gilt dann das datum der kiellegung? Wie Weisst man das bei privatbauten nach? Gibt es eine CE wenn der Rumpf von einer werft gebaut wurde?? Gruss Ralph |
#2
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Das WSA fragt bei der Zulassung nicht mehr nach CE.
Wenn man die CE streng auslegt, würde bei jedem Um-oderAnbau die CE erlöschen. Für mein Empfinden ist CE, und das nicht nur auf Boote bezogen, der größte Schmarrn.
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Živjeli Rainer
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#3
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100% sicher?
Es gibt einige horror Geschichten im Netz bezüglich Motorumbau etc.. Und es gibt auch Rahmen für umbauten. Eine Badeleiter ist kein Thema... Ein neuer Motor mit 50% mehr Leistung schon... Aber natürlich Waeren damit alle eigenbauten NACH dem Verkauf... Nicht für Eigengebrauch... Nicht zulassungsfaehig. |
#4
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Boote mit der Eintragung "Eigenbau", die eine Zulassung hatten, bekommen erst nach 5 Jahren wieder eine neue Zulassung.
Kurz, das Boot muss 5 Jahre zugelassen gewesen sein.
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Gruß, Klaus PMR Infos https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=265949 PMR Wimpel bestellen: https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=250943 |
#5
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Nehmen wir mal an:
a) Der gute Mann baut 10 Jahre. Schliesst das Projekt aber nicht ab und verkauft es. Wenn ich das nun erwerbe und fertig stelle... Bin ich dann der Erbauer und kann zulassen? B) Und wenn ich es in drei Jahren verkaufen will geht das nicht... Bzw der pott muesste 2 jahre rumstehen bis er wieder zugelassen werden kann? C) das Boot ist ein werftboot ohne ce war aber in der eu noch nie zugelassen... Das geht dann auch nicht.. Oder? |
#6
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Wenn du den Eigenbau zulässt, bringste es ja dann in den "Umlauf". Ab da kann es 5 Jahre lang nicht mehr neu auf jemand anderen Zugelassen werden.
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Gruß, Klaus PMR Infos https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=265949 PMR Wimpel bestellen: https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=250943 |
#7
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a) Ja
B) ja 5 Jahre ab erster Zulassung C) Import ohne CE = NEIN
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW) |
#8
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Was passiert denn, wenn ich einen "Eigenbau" kaufe und diesen als eigenen Eigenbau neu registrieren lasse?
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Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen |
#9
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Wenn er zugelassen war und die 5 jahre nicht rum sind, bekommste keine neue Zulassung.
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Gruß, Klaus PMR Infos https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=265949 PMR Wimpel bestellen: https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=250943 |
#10
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Kaufverträge sind geduldig und entbehren jeglicher Diskussionsgrundlage.
:mrgr een:
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Gruß Albert |
#11
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D: dein Eigenbau ist seit vor 1997 fertig bzw deklarierst ihn als 1997 ziger. Das ist das aller einfachste.
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Hubraum ist durch nichts zu ersetzen Geändert von -MiChAeL- (05.09.2019 um 19:01 Uhr) |
#12
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Wenn das Boot schon mal zugelassen war nimmst Du halt die alte Zulassung und latschst damit zum WSA. Meine Erfahrung sagt mir, dass die auch einen selbstgehobelten Einbaum zulassen, gleich wieviele Jahre er wo zugelassen war. Und wenn nicht, ist es halt dein eigener Eigenbau. Aber Fotos nicht vergessen...
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#13
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Zulassung ist ja auch der falsche Begriff, es handelt sich ja um eine Registrierung!
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#14
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Zitat:
Sonst kommt noch irgendein unterbeschäftigter Bürokrat auf die Idee, sich damit einen Sinn für seine (Un-)Tätigkeit zu schaffen. Lassen wir doch diese undeutsche Situation ohne in Stein gemeißelte Regeln bestehen, wo wir doch nur Vorteile davon haben.
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Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen |
#15
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Zitat:
LG Kanalhummel
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LG Christian Lieber im Schiff schlafen als im Schlaf schiffen |
#16
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Zitat:
Wenn Vorhanden sind Kaufverträge und/oder Materialrechnungen auch hilfreich. Bei Eigenbau und eigenkonstruktion wäre ich aber sehr vorsichtig mit dem Kauf,da müsste ich schon wissen welchen handwerklich/technischen Hintergrund der erbauer hat/hatte,das hat weniger mit der Regestrierbarkeit des Bootes zu tun sondern,wenn man selber nicht so wahnsinnig viel Sachverstand hat,mit der Frage wie glücklich oder unglücklich man längerfristig mit dem Fahrzeug wird.Ich habe festgestellt das auch hinsichtlich der Regestrierung entspannung im Amt angesagt ist wenn man einen bekannten Konstrukteur und eine Baulizens vorweisen kann,ich habe mir dann so gar das Typenschild in das Cockpit gepappt und fotographiert,nach dem ich es jahrelang vor der Regestrierung(BSH-Hamburg)in der "Wichtigschublade"des Bootes rumgefahren habe. gruss hein |
#17
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Zitat:
Eigenbau heisst nicht immer Eigenbau Viele Boote, die keine Papiere mehr haben, alt sind und verkauft werden, werden bei der Zulassung auch mal als Eigenbau eingeschrieben, weil nichtmehr nachzuvollziehen ist, wo sie herkommen. Ich hatte schon zwei "Eigenbauten" beim WSA zugelassen. Muss halt nur bei Verkauf/Kauf die 5 Jahre-Regel und Herstellungsjahr vor ???? (ich glaub vor 1980) beachtet werden, sonst freut sich der Verkäufer und der Käufer ärgert sich, wenn er es nicht zugelassen bekommt.
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Gruß, Klaus PMR Infos https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=265949 PMR Wimpel bestellen: https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=250943 |
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