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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 25.12.2019, 15:31
Wollemann Wollemann ist offline
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Standard Pyro Schein, FKN und SKN

Eine Sache finde ich doch schon recht unüberschaubar. Ich habe seit Mitte des Jahres den FKN-Schein. Um den zu machen, mußte ich ja den Sportbootführerschein vorweisen. Für den SKN, also mit der Pistole, brauche ich kein SBF obwohl der SKN den "kleinen" FKN beinhaltet. Wo liegt da der Sinn oder habe ich da was falsch verstanden. Gibt es eine einfache Möglichkeit, um von FKN auf SKN "aufzurüsten" ohne einen kompletten Kurs zu belegen und macht das überhaupt Sinn? Habe letztens eigendlich nur den "kleinen Schein" gemacht, weil meine Fahrschule zu diesem Zeitpunkt auch nur Diesen im Angebot hatte und ich nicht woanders hin wollte (und will).Hat jemand eine Idee?

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  #2  
Alt 25.12.2019, 16:03
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Spüli Spüli ist offline
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Moin!
Willst Du Dir das mit der Pistole wirklich antun? Die Regularien zum Erwerb und zur Verwahrung sind ja nicht ganz ohne.

Ich denke nicht das es ein kleines Upgrade Deines Scheines möglich ist. Ein ganzer Kurs ist von der Dauer und den Kosten aber überschaubar, wenngleich Du den Stoff zu großen Teilen gerade erst gehört hast.
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Gruß Ingo
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  #3  
Alt 25.12.2019, 16:25
Wollemann Wollemann ist offline
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Hallo Ingo, ich denke mal, dass Du da recht hast. Mein Fahrlehrer sagte ja auch bei meiner Anmeldung: Was nützen dir drei Kisten voll mit Munition für die Pistole, wenn Diese mal nicht funktioniert (defekt) oder unauffindbar ist. Habe auch schon im Forum gelesen, dass man im Ausland auch schonmal mit der Pistole Ärger bekommen kann(Waffenrecht). Bei den Fallschirmraketen ist es einfacher. Da hat jedes Teil seinen eigenen Zünder und Treibsatz. Wenn eine Rakete nicht funktioniert, ab ins Wasser damit und die Nächste nehmen.....
Aber, warum braucht man für den SKN keinen Führerschein wenn der FKN, für den man einen braucht, inklusive ist.
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  #4  
Alt 25.12.2019, 18:53
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Hallo

Zitat:
Zitat von Wollemann Beitrag anzeigen
Aber, warum braucht man für den SKN keinen Führerschein wenn der FKN, für den man einen braucht, inklusive ist.
Da kann ich auch nur raten, besonders da der SKN den FKN Teil beinhaltet , aber vermutlich geht es um die Prüfung des "Bedürfnisses":

Wer den SKN ablegt, der möchte eine Signalpistole kaufen. Um das zu tun, muss er danach noch einen Waffenbesitzkarte beantragen und dort wird das "Bedürfnis" geprüft: Hat der Antragssteller ein seegehendes Schiff, usw.
Wenn nicht -> Keine WBK, Keine SigPi, trotz SKN

Bei den FKN-Raketen fällt der Schritt mit der WBK und der späteren Bedürfnisprüfung weg. Vermutlich möchte man da von vorneherein sehen, dass es sich um einen Bootsfahrer handelt, der hier Signalmittel kaufen will.
Quasi eine kleine Bedürfnisprüfung über den SBF

Viele Grüße,

Oliver
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  #5  
Alt 25.12.2019, 18:56
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Ich habe im Februar den FKN gemacht und vorher auch lange überlegt. Der Mehraufwand für den SKN/ die SiPi Kal 4 ist es m.E. nicht wert. Wie Ingo schon angemerkt hat, gibt es für den Umgang bzw. die Verwahrung der Pistole sowie von deren Munition so viele Vorschriften, und wenn du sogar schon im europäischen Ausland da irgendeinen Formfehler machst, bekommst du richtig Ärger. Lieber ein paar funktionierende Fallschirmraketen mehr, bringt dasselbe und ist unterm Strich deutlich einfacher zu handhaben.
__________________
Viele Grüße Joachim
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  #6  
Alt 25.12.2019, 19:09
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Der FKN ist praktisch nur eine Erweiterung des SBF und kann deswegen nur erteilt werden, wenn ein SBF vorliegt (beim Luftsport/Bergsteigen gilt das auch mit deren Befähigungsscheinen als Grundvoraussetzung).

Der Gesetzgeber sagt in etwa, dass bestimmte Vorschriften für bestimmte Sprengmittel nicht gelten, wenn diese Sprengmittel für Sportbootfahrer gedacht sind, die einen SBF haben. Der SBF-Inhaber muss dann bestimmte Kenntnisse nachweisen und erhält dafür den FKN.

Ein SKN ist jedoch ein eigenständiger Befähigungsnachweis.
Die theoretischen und praktischen Erfordernisse des FKN sind dort enthalten.

Ob und wie nach Erwerb des SKN ein FKN als eigenständiges Dokument ausgestellt wird, kann ich nicht sagen.
Da im FKN das entsprechende "Grunddokument" (SBF mit Nummer) angegeben wird, kann ich mir nicht vorstellen, dass es zum SKN einen solchen FKN als eigenständiges Dokument dazu gibt.
Ich denke eher an einen enstprechenden Wortlaut "der SKN-Inhaber erfüllt die Voraussetzungen des FKN".
Vielleicht findet sich ein SKN-Erwerber aus jüngerer Zeit und kann sich dazu mal äussern.

FKN kann jeder schulen, die Prüfung darf von DSV/DMYV abgenommen werden.

Zur Schulung und Prüfung des SKN gehört der Umgang mit der Signal-Pistole.
Waffenrechtlich ist es jedoch enorm aufwändig, diese Signal Pistole zu besitzen und aufzubewahren. Deswegen haben sich DSV/DMYV von der Prüfung zurück gezogen.

Geändert von Pepper (25.12.2019 um 19:30 Uhr)
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  #7  
Alt 25.12.2019, 19:18
Wollemann Wollemann ist offline
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Zitat:
Zitat von Oliver74 Beitrag anzeigen
Hallo



Da kann ich auch nur raten, besonders da der SKN den FKN Teil beinhaltet , aber vermutlich geht es um die Prüfung des "Bedürfnisses":

Wer den SKN ablegt, der möchte eine Signalpistole kaufen. Um das zu tun, muss er danach noch einen Waffenbesitzkarte beantragen und dort wird das "Bedürfnis" geprüft: Hat der Antragssteller ein seegehendes Schiff, usw.
Wenn nicht -> Keine WBK, Keine SigPi, trotz SKN

Bei den FKN-Raketen fällt der Schritt mit der WBK und der späteren Bedürfnisprüfung weg. Vermutlich möchte man da von vorneherein sehen, dass es sich um einen Bootsfahrer handelt, der hier Signalmittel kaufen will.
Quasi eine kleine Bedürfnisprüfung über den SBF

Viele Grüße,

Oliver
Naja, aber wenn ich den SKN habe und mir Fallschirmraketen damit kaufe, entfällt ja auch die Bedürftigkeitsprüfung, da ich ja den FKN inklusive habe....
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Hauptsache mein Boot wird nicht zum U-Boot
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  #8  
Alt 25.12.2019, 19:22
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Oliver74 Oliver74 ist offline
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Hi

Zitat:
Zitat von Wollemann Beitrag anzeigen
Naja, aber wenn ich den SKN habe und mir Fallschirmraketen damit kaufe, entfällt ja auch die Bedürftigkeitsprüfung, da ich ja den FKN inklusive habe....
Ja so scheint es... Wenn man die direkt mit SKN kaufen kann.
Ich habe keinen SKN, nur SBF+FKN, kann dazu also leider nichts sagen

Viele Grüße,

Oliver
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  #9  
Alt 25.12.2019, 20:41
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Moin!
Die Schulung wird ja teilweise kombiniert angeboten, von daher spricht nichts dagegen gleich den großen Schein zu machen. Bei mir war es ein Nachmittag und ich hatte beide Scheine samt Übung und Prüfung im Kasten.

Aber nur für die SigPi nochmal das Ganze machen, sollte man sich genau überlegen.
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Gruß Ingo
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  #10  
Alt 25.12.2019, 21:08
Pepper Pepper ist offline
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Zitat:
Zitat von Spüli Beitrag anzeigen
...und ich hatte beide Scheine samt Übung und Prüfung im Kasten...
Da möchte ich interessierterweise noch mal einhaken:

Du hast also einen Schein "SKN" und einen Schein "FKN" ausgehändigt bekommen?

Du hattest zu dem Zeitpunkt aber vermutlich bereits einen Bootsschein, dessen Nummer dann in den FKN eingetragen wurde?

Weil es bleibt für mich die Frage was passiert, wenn während des Erwerbs des SKN kein Bootsschein vorhanden ist (der für den SKN ja nicht vorgeschrieben ist), was passiert dann mit dem entsprechendem Eintrag im FKN
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  #11  
Alt 25.12.2019, 21:46
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Moin!
Die Fragestellung kann ich Dir leider nicht beantworten, da ich den Kombi-Kurs in meiner Bootsfahrschule kurz nach Erwerb von See/Binnen gemacht habe.
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Gruß Ingo
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  #12  
Alt 27.12.2019, 09:27
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@Wollemann
Mein Pyro ist von 95. Den habe ich gemacht für meine seegehende Yacht im Mittelmeer. Mein Schiff lag in Südfrankreich. Aber die Paragraphen zum Besitz und Transport zum Schiff damals schon furchtbar, sind heute zum noch größeren Hemmins zum Besitz einer eigenen Signal Pistole geworden.

Deshalb kaufte ich Signelraketen etc. Die Plastikabschussgriffe waren aber sehr fehleranfällig , so dass ich davon immer zwei im Schiff hatte.
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Gruß Bully
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