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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#26
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Zitat:
danke für die Antwort. Dann kann ich ja hoffen. Platz ist genug. Es ist ein Zar 53 (5.35m) mit 140 PS ... mit 9 Leuten sind wir schon unterwegs gewesen, das ging ganz gut (von Murter zu den Krka Wasserfällen/Skradin), nur in der Bucht ists dann nicht so gemütlich, wenn man die Liegeflächen nutzen will . Mein erstes Schlaucherl war ein Honwave T40AE2 mit 20 PS, da haben wir das auch probiert, ist auch für 10 Personen zugelassen. Das war eher schwierig, Gleitfahrt nicht mehr möglich und Welle war auch eher Problematisch ... sind aber nur in die nächste Bucht geschippert, das ging schon. Wo fährst Du mit Deinem Boot? Auch in Deutschland? Donau? oder Ö am Attersee? Danke & Ciao, Ralf
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--- Grüße, Ralf --- |
#27
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Zitat:
Servus! Mit nem Zar 53 sollte das eigentlich kein Ding sein. Einfach Unterlagen mitnehmen - die korrigieren das dann schon. Ich fahr eigentlich nur in Kroatien durch die Gegend - Istrien ist ja nicht weit von uns. Jan Gesendet von iPhone mit Tapatalk |
#28
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ein Smilie dahinter wäre besser gewesen
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Handbreit Jens |
#29
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..nö, glaub das hat er ernst gemeint.
Also, erst Selbstverherrlichung und dann mimimi. Ich sag' da jetzt lieber nicht mehr dazu, gibt ja schon einiges zu lesen.. Zum Thema: CE wurde unter Anderem deswegen eingeführt, um den Verbraucher zu schützen. Alles unter dem Gesichtspunkt der möglichst auf europäischer Ebene einheitlichen Regelungen. Klar, in manchen Bereichen (so unter Anderem im Bauwesen) ist das ein wenig nach hinten los gegangen. Auch, weil eine für ganz Europa einheitliche Regelung nicht unbedingt immer das maximale Sicherheitsniveau bedeuten muss. Ein überreguliertes Land wie Deutschland hat da schon ein Problem, wenn ein Produkt geregelt, die Verwendung aber zu schwammig definiert ist. (Stichwort Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung, ETAG, Übereinstimmungszeichen, der Spaß mit dem dibt etc.) Grundsätzlich ist es aber wohl nicht schlecht, wenn ein Produkt, das hier in den (Waren-)Verkehr gebracht wird, standardisierte Eigenschaften zu erfüllen hat und damit eine gewisse Leistung/Bestimmung definiert ist. Bleibt man im System, ist schon auch nach dem in Verkehr bringen der Hersteller/in Verkehr bringende in der Pflicht, sollte sich das Produkt nicht als den Regeln konform erweisen. Verlässt man das System allerdings, dann können sich auch die bisher Verantwortlichen gemütlich zurück lehnen. Das tun die auch regelmäßig. VG Stephana
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Es ist nie zu spät, eine glückliche Kindheit zu haben! |
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