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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Moin Zusammen,
ich bin auf der Suche nach der EN ISO 8666, kleine Wasserfahrzeuge - Hauptdaten. Bin mit dem BMVI grundsätzlich über die Definition der Länge von Sportbooten am diskutieren, was zur Länge eines Sportbootes dazuzählt, z.B. Badeplattform. Die Antwort vom BMVI verweist auf die o.g. Norm, die mir aber nicht vorliegt. Kann jemand helfen..? ![]() ![]() Daaaanke.. Gruß und tollen Tag Joachim |
#2
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Badeplattform und Bugspriet zählt zur Länge wenn diese nicht demontierbar ist.
so kenne ich es... kannst ja mal ein Bild einstellen....
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#3
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Diese Normen werden in Deutschland m. W. exklusiv über den Beuth-Verlag vertrieben.
Da so ein Schriftstück richtig Geld kostet - in diesem Fall 125,40 € - wirst Du mal etwas Geld rauslegen müssen, oder uns Kundige mit relevanten Fakten versorgen wollen.
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Alex |
#4
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Der amtliche Sportbootführerschein Binnen befähigt zum Führen von Motorbooten von weniger als 20 Meter gemessen
--> ohne Ruder und Bugspriet
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................................ Liebe Grüße aus Berlin Jochen |
#5
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![]() Zitat:
Bugspriet OK
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#6
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Die Norm muss man nicht kaufen, man kann sie auch im Normeninfopoint ansehen.
https://www.beuth.de/de/regelwerke/a...tellen#/search OT: Ich wusste nicht, dass man diese Normen kaufen muss.. schon seltsam, ein privatwirtschaftliches Unternehmen entwickelt etwas, woran sich die Gesellschaft halten soll, macht das ganze aber der Gesellschaft nicht uneingeschränkt zugänglich..
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................................ Liebe Grüße aus Berlin Jochen |
#7
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![]() Zitat:
![]() Ich wußte garnicht, das eine EN von einem privatwirtschaftlichen Unternehmen entwickelt wird..... ![]()
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Grüße Andreas Frauen reden, Wind weht.... ![]() |
#9
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Falls der TE sich nochmal meldet, möge er uns wissen lassen, ob ihm Kapitel 5 - Measurements - als Exzerpt reicht.
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Alex |
#10
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Das ist nur der vertreibende Verlag
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#11
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Ich bin sooo froh, dass Du das jetzt klar gestellt hast.
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Alex Geändert von Ostfriesen (12.03.2020 um 16:47 Uhr) |
#12
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![]() Zitat:
![]() Du hast aber schon verstanden, worauf sich meine Antwort bzw. Anmerkung bezog??? Jedenfalls nicht auf den vertreibenden Verlag....
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Grüße Andreas Frauen reden, Wind weht.... ![]() |
#13
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Na ein Anwalt bekommt seine Gesetzbücher ja auch nicht geschenkt. Wobei man die wohl zumindest online lesen kann.
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Gruß Jörg |
#14
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#15
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Ich hatte gefragt, ob jemand in Besitz dieser Norm ist und mir, im weiteren Verlauf und Ergebnis, uns Allen, diese zur Verfügung stellen kann.
Wo ich eine Norm herbekommen, gegen entsprechenden Einwurf von Münzen, ist mir klar. Bei der Länge des Bootes geht es nicht um mich, sondern um die allgemeine Diskussion der Halbwahrheiten über die Begriffe LÜA, Rumpflänge, Anbauten, etc. Das ich mit dem SBF Binnen ein Boot bis zu einer Länge < 20m fahren kann, ist mir auch bewusst. Aber eben nicht auf dem Rhein, da ist die Gesetzgebung nicht angepasst. Dort gilt weiterhin < 15m. Ebenso darf man dort, entgegen allen anderen Binnengewässern in Deutschland, auch nur bis 5PS führerscheinfrei fahren, und nicht bis 15PS. Da ja hier auch die "Kundigen" vertreten sind, die z.B. spezielle Frage, wann eine Badeplattform zur Länge eines Sportbottes dazuzählt. Und bitte keine Vermutungen, Halbwahrheiten, Hören-Sagen, Glauben oder Beteuerungen. Belegbare, detaillierte Fakten. Ich bin gespannt, was ich jetzt wieder zu hören kriege. Und ja, ich melde mich wieder. Joachim |
#16
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![]() Zitat:
also eine demontierbare Badeplattform wie diese https://www.compass24.de/ausruestung...AaAiYlEALw_wcB zählt nicht zur Rumpflänge... Meine neue https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=176691 hat meine Rumpflänge vergrößert da sie komplett verklebt ist... ich hoffe es ist verständlich..
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#17
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Verständlich schon, aber es fehlt die belastbare Quelle.
Wo ist das so definiert worden? ![]()
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Gruß Mirko |
#18
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Hier mal schauen. https://www.cesni.eu/wp-content/uplo...IN_2017_de.PDF
Artikel 1.01 Nummer 4.17 und 4.20 ES-TRIN Hilft evtl. etwas weiter.
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Gruß Mirko |
#19
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Mit etwas Googeln findet man immerhin die englische Version. Die Länge über alles ist die Länge des Bootes inklusive aller Anbauteile mit Ausnahme eines Außenborders und der Teile, die man ohne die Verwendung von Werkzeugen abbauen kann (z.B. Anker auf der Bugrolle).
5.2.1 Maximum length, Lmax The maximum length, Lmax, shall be measured in accordance with 5.2, one plane passing through the foremost part and the other through the aftermost part of the craft. This length includes all structural and integral parts of the craft, such as wooden, plastic or metal stems or sterns, bulwarks and hull/deck joints. This length includes parts which are normally fixed, such as fixed spars, bowsprits, pulpits at either end of the craft, stemhead fittings, rudders, outboard motor brackets, outdrives, waterjets and any propulsion units extending beyond the transom, diving and boarding platforms, rubbing strakes and permanent fenders. Outdrives, waterjets, other propulsion units and all movable parts shall be measured in their normal operating condition to their maximum lengthwise extension when the craft is underway. This length excludes:
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Viele Grüße Gerhard „Intelligenz ist die Fähigkeit, sich dem Wandel anzupassen.“ (Stephen Hawking)
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#20
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Naja englisch braucht man da nicht.
![]() BinSchStrO § 1.01 Begriffsbestimmungen Punkt 25. „Länge/Breite eines Fahrzeugs, eines Verbandes“: Die Länge oder Breite über alles im Sinne des Artikels 1.01 Nummer 4.17 und 4.20 ES-TRIN Und das ist dann das von mir vorhin verlinkte Schriftstück. https://www.cesni.eu/wp-content/uplo...IN_2017_de.pdf Nummer 4.17 und 4.20 findet man auf Seite 6.
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Gruß Mirko |
#21
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Darum habe ich den wichtigen Teil auch übersetzt
![]() Der TO hatte ja ausdrücklich nach der EN ISO 8666 gefragt. Dein erster Link führte zu einer Übersichtsseite in Französischer Sprache. Der zweite Link funktioniert, allerdings ist es in der ES-TRIN wesentlich allgemeiner formuliert: "„Länge über alles“ oder „𝐿üa“ die größte Länge des Fahrzeuges in m einschließlich aller festen Anbauten wie Teile von Ruder- und Antriebsanlagen, maschinelle Einrichtungen und ähnliches". Bei der Formulierung würde ich nicht darauf kommen, dass der Außenborder nicht mitgerechnet wird. |
#22
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Ich möchte mich nicht mit fremden Federn schmücken, aber ich verlinke mal
https://zalu.de/wie-lang-sind-15m-la...schein-binnen/ Man beachte das Schreiben des BMVI. Danke an Christian, der hier auch aktiv ist.
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Gruss, Dirk "Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hängt mit der Blödheit der Bewunderer zusammen." (Heiner Geissler, 1930 - 2017) |
#23
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In dem Schreiben wird die „allgemeine Auffassung“ beschrieben. Die wurde hier auch schon benannt.
Nur ist eine allgemeine Auffassung eben nicht uneingeschränkt rechtsverbindlich.
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Gruß Mirko |
#24
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![]() Zitat:
Ja, im bin im Besitz dieser Norm. Werde aber den Teufel tun, hier im Forum Copyrights zu verletzen. Was hast Du Dir nur dabei gedacht?
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Alex |
#25
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![]() Zitat:
Ist in #19 korrekt zitiert worden. 5.2.2 erfasst Lenght of the hull L(H). Kann man auch finden. This length excludes removable parts that can be detached in a non-destructive manner and without affecting the structural integrity of the craft, e.g. spars, bowsprits, pulpits at either end of the craft, stemhead fittings, rudders, outdrives, outboard motors and their mounting brackets and plates, diving platforms, boarding platforms, rubbing strakes and fenders.
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Alex
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