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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Boot aus NL hier in D anmelden mit NL-Kennzeichen
Moin,
es wurde bestimmt schon irgendwo geschrieben aber in der Masse an Suchrgebnissen habe ich keine Antwort gefunden. Hoffentlich kann mir jemand helfen. Also, kleines Sportboot mit Z-Antrieb in NL gekauft (von Privat) mit einer Registrierungsnummer aus NL auf dem Rumpf. Jetzt ist das Boot hier und soll nun hier registriert werden. Ich möchte gerne die NL-Nummer behalten weil das sieht sonst unschön aus wenn man die erst entfernen muss. Geht das? Habe beim WSA-Weser nachgefragt aber eine schwammige Antwort bekommen. Beim ADAC geht es nicht (Stichwort IBS). Vielen Dank im voraus Lessy |
#2
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Du müsstest dafür wohl nach NL ziehen
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Volker, der irgenwann auf´s Meer will.... Minchen war ein gutes Schiff, es kühlte mein Bier, backte Brötchen auf und durch die Gegend fuhr es mich auch new boat coming soon
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#3
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Zitat:
Beim WSA geht es sicher auch nicht. Viel Spaß beim Buchstaben abknibbeln.
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Gruß Karsten |
#4
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Du kannst die NL-Nummer dran lassen, musst aber eine deutsche Registrierungsnummer daneben kleben. Ob das besser aussieht?
Klaus, der ein wenig polieren würde |
#5
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Vielleicht kann man beide Nummern graphisch künstlerisch mit einander verbinden.
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Gruß Karsten |
#6
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Zitat:
Klaus, heute wieder frech |
#7
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Zitat:
Guten Abend Klaus, das wurde mir bereits sehr deutlich untersagt. Nachdem ich mein Boot (mal wieder in NL gekauft hatte, wo auch sonst) und sich das alte Kennzeichen sehr widerspenstig beim Entfernen zeigte, hab ich das deutsche Kennzeichen angebracht und das alte erstmal gelassen. Das gab eine ausdrückliche Belehrung der WSP umgehend in den Hafen zu fahren und das alte Kennzeichen zu entfernen oder abzudecken. Nur aufgrund unendlicher Güte durfte ich anschließend die Schleuse ohne Zahlung einer OWI in kürzestem Weg zum Hafen verlassen. Kleiner Tipp an den TO, nutze einfach einen Gummiradierer. Kann man auf jedem Akkuschrauber nutzen und damit geht jedes Kennzeichen in Minuten ab. Im Winter kannst du dann polieren und es ist nicht mehr zu sehen. Beste Grüße Nick
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Freude ist nur ein Mangel an Information.
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#8
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Ich habe mal vor vielen Jahren ein Kennzeichen ( Zahlen und Buchstaben ) aus F am Bug auf beiden Seiten gehabt, da das am Schlauchboot mit Farbe draufgepinselt war , habe ich mit Absprache dieses Kennzeichen als Namen genommen und die IBS Nunmer beidseitig am Heck seitlich angebracht . Ob das heute auch noch geht ist die Frage .
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Danyel, ja richtig gelesen mit y |
#9
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Die Buchstaben und Zahlen sind doch nur aufgeklebt,oder ? Einfach warm machen und abziehen ! Beim Boot habe ich sowas noch nie gemacht,aber das sollte doch gehen,oder???
Gruß Rainer |
#10
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Zitat:
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Gruß Karsten |
#11
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Moin Allerseits, vielen Dank für alle seriöse und auch weniger seriöse (dafür aber teils lustige) Antworten. Als Fazit entnehme ich: Nein, die NL-Nummer kann nicht in D übernommen werden.
Die Nummer ist tatsächlich aufgeklebt also werde ich sie wohl irgendwie abkriegen. LG Lessy
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#12
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so ist, mit Heißluftpistole warm machen und dann abziehen, das geht einfach und schnell
ich bin mal eine länge Zeit mit NL Kennzeichen in D gefahren, weil ich keine CE für das Boot hatte soll aber auch irgendwie verboten sein
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell |
#13
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Zitat:
Bei uns im Hafen liegt ein Vereinskamerad, der hat an seinem "Miami-Vice-Boot" seit Jahren noch das alte Kennzeichen vom US-Bundesstaat Florida dran. Und darauf ist er stolz. Klaus, der keine Vorschrift kennt, wonach neben dem offiziellen Kennzeichen, nicht noch beliebige andere Schriften und Zahlen am Boot sein dürfen |
#14
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Zitat:
Und das von einem "Experten" hier im Forum. Bootfan Dieter |
#15
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Zitat:
Eigentlich wundere ich mich, der gesunde Menschenverstand sagt einem doch schon, dass man nicht mit zwei offiziellen Kennzeichen verschiedener Länder durch die Gegend fahren darf, analog zu den Kfz.-Kennzeichen. Entweder ist ein Auto oder Boot in den Niederlanden registriert oder eben in Deutschland, das muss aus der Kennzeichnung eindeutig hervorgehen. Bootfan Dieter |
#16
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Zitat:
Aber man muss ja erst mal dieses "Segelns unter falscher Flagge" überführt werden, wenn du zur Tarnung die niederländische Hoheitsflagge geführt hast und bei einer Kontrolle "Kann nit verstahn" geantwortet hättest, wärst du vielleicht davon gekommen. Bootfan Dieter |
#17
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Zitat:
Dann hatten sie ja zwei. Ich hatte nur mal was gelesen wenn ein Boot gleichzeitig zwei Anmeldungen hat, also ZB WSA und ADAC, dann darf davon nur eine Nummer aufs Boot.
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Gruß Jörg
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#18
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Moin moin,
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Zitat:
lg, justme
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#19
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Dieter, quatsch hier nicht rum! Danke.
Sowas gibt es natürlich nicht Es fahren einige Boote durchs deutsche Binnenrevier, die haben z.B. neben ihrer WSA-Kennung noch das Rufzeichen (DB....) am Boot stehen. Klaus, der die Ermahnung die Nick bekommen hat, als kleinliche Auslegung einstuft |
#20
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Vorausgesetzt es ist ein amtliches bzw. amtlich anerkanntes Kennzeichen am Boot, lese ich da nicht, das kein anderes Kennzeichen, was sich klar unterscheidet, noch am Boot sein darf. Ich sehe da zumindest eine gewisse Grauzone. Vielleicht haben es die Ordnungshüter deshalb bei Nick auch bei einer "Ermahnung" belassen. Klaus, der sich allzeit an bestehende Gesetze hält, aber keine Diskussion scheut |
#21
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Gesunder Menschenverstand und BFD scheinen mir nicht immer 100% kompatibel...
Aber das Bild von Klaus ist streng legal, das ist ein Auto eines ausweislich der kurzen Nummernfolge eher wohlhabenden Bewohners Hongkongs, der des öfteren nach Shenzen pendelt. Wie lange es das noch geben mag... Groetjes Matthias. |
#22
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Moin moin,
Zitat:
In dem Satz heißt es zum Einen "mit einem anderen als dem in Absatz 1 Satz 2 genannten Nationalitätenkennzeichen [das ist das D für Deutschland]", damit sind alle ausländischen Kennzeichen erfasst, sprich, er muß und darf nur ein deutsches Kennzeichen führen und zum anderen "nicht mehr als ein Kennzeichen nach § 3 Nr. 4, § 4 oder § 5" - das sind die amtlichen Kennzeichen nach Landesrecht bzw. Bundesrecht und die amtlich anerkannten Kennzeichen des DMYV, DSV und ADAC. Interessant finde ich jetzt tatsächlich das von Dir eingebrachte Beispiel mit Kleinfahrzeugkennzeichen plus Unterscheidungssignal (beides amtliche Kennzeichen gemäß §4 KlFzKV-BinSch) - und ein Unterscheidungssignal wird normalerweise ja nur beim Eintrag im Seeschiffahrtsregister zugeteilt, damit würde das Boot unter §2 Abs. 2 Nr 2 fallen und dürfte, wenn es das Unterscheidungssignal als Kennzeichen führt nur dieses führen. Wäre mal interessant zu sehen, was so ein Fahrzeug als Ausweis hat.. eigentlich dürfte es bei Eintrag im Seeschiffahrtsregister auch keinen Kleinfahrzeugausweis geben. [Edit] oder meintest Du nicht ein Unterscheidungssignal à la DRAX, sondern ein für nicht im Seeschiffahrtsregister eingetragene Schiffe zugeteiltes Rufzeichen nach dem Muster DB1234? Das ist in der Tat überhaupt kein Kennzeichen und eigentlich auch nicht verwechselbar... wäre interessant zu wissen wie es damit steht, wenn man sich das irgendwo außen an sein Boot pinselt... lg, justme Geändert von justme (02.08.2020 um 11:47 Uhr)
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#23
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Zitat:
Nochmal: Weder beim Auto noch beim Boot darf es gleichzeitig zwei Kennzeichen aus 2 verschiedenen Ländern geben! Bootfan Dieter |
#24
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Zitat:
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Danyel, ja richtig gelesen mit y |
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