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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel |
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#1
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Moin,moin. Ich möchte gerne mal eure Einschätzung /Erfahrung hören. Ich habe mir vor Jahren eine Handfunke zugelegt, damit ich auf meinem kleinem Motorboot b.z.w in Holland auf geliehen Yachten im Notfall Hilfe holen kann. Benutzen / Sprechen tue ich nicht damit.
Das Gerät ist natürlich nicht bei der Netzagentur angemeldet, wäre eh sinnlos, da Handfunken in Deutschland verboten sind. In Friesland war das Teil auch relativ unnötig, jedoch bin ich diesmal von Den Helder nach Amsterdam an vielen Brücken vorbei gekommen, und genau dort sind viele Brücken nur über Funk erreichbar. Was machen? Trotzdem funken? Was kann passieren? Welche Strafen? Würdet ihr In Holland mit einem nicht gemeldeten Gerät Funken? Es schickt ja keine Kennung mit. Den Ubi hab ich....... |
#2
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Meld es an und gut ist.
Die waschen kennt da keinen spaß
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]()
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#3
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Was erwartest Du für eine Antwort?
Willst Du die Strafen wissen? Willst Du wissen wie Du sie umgehen kannst? Du hast doch den ÜBi , na und ? ![]() ![]() ![]() Du kennst doch die gesetzliche Lage. Willst Du wissen wie groß die Wahrscheinlichkeit ist , daß Du erwischt wirst? ![]() ![]()
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Thomas "Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit Radius Null und das nennen Sie ihren Standpunkt". (Albert Einstein)
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#4
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Und die Wahrscheinlichkeit ist hoch ... da die funke kein atis-signal aussendet und die Brücke damit direkt weiß das diese nicht angemeldet ist
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#5
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Hi NN, auch dir ein Willkommen.......
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#6
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Na ja, mach mer mal halblang.
Kein Brückenwärter gibt einen feuchten Fliegenfurz auf die ATIS. Und wenn, antwortet der mit "Uw ATIS is niet sichtbaar". Passiert gerade dort häufig, wenn die Leute ihre Funken (von See kommend) noch im DSC-Modus haben. Ist mir auch schon passiert. Was ich sagen will: das Vorhaben ist höchst illegal, vollkommen unnötig (im Almanaak stehen auch die Telefonnummern der Brücken), aber ob da sofort mit der Höchststrafe sanktioniert wird... ![]() Lass es dennoch. Groetjes Matthias.
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#7
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Wie mein schließe mich da Segelmatt an genau so ist die Praxis.
Vielleicht noch den Tipp. Melde ein Funkgerät in D an mit ATIS da brauchst du keinen Schein für. Oder benutz es so und Versteck es wenn die Politie um die Ecke kommt! Gibt schlimmere vergehen.
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Grüße Daniel |
#8
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![]() Zitat:
UKW an Bord ohne Betriebszertifikat 250 € UKW-Betriebszertifikat nicht an Bord vorhanden 85 € falsche Verwendung des UKW-Radios 110 € Wenn das kleine Schiff des Skippers die Melde-, Abhör- und Kommunikationspflicht 230 € nicht oder nicht korrekt einhält UKW nicht in Übereinstimmung mit den Regeln oder nicht verfügbar € 280/850 Und denk dran die NL WaPo kennt das Wort in Tateinheit nicht, die rechnen im Gegensatz zur Deutschen nicht nur das Höchste Vergehen sondern addieren fleißig.
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Danyel, ja richtig gelesen mit y Geändert von Perre Pescadore (08.08.2020 um 21:02 Uhr) |
#9
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Ich würde es ja gerne anmelden, aber auf welches Boot? Ich leihe mir die Yachten immer, jedes mal ne andere. Das Boot ist folglich nicht mir. Also wie soll ich es dann anmelden? Ich will doch nur Brücken und Schleusen rufen!!! Meint Ihr die jagen mir die Waschpo auf den Hals?
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#10
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Ja, mit Pech machen die das. In der Schleusenzentrale Maasbracht wirst du z.B. via ATIS identifiziert. Hab ich schon ein paar mal selber erlebt, du sprichst die einmal kurz an , das reicht. Wenn die gerade was zutuen haben melden die sich dann bei dir und sprechen dich mit Bootsnamen an. Mein Bootsname ist mein Nickname also via Funk nicht unbedingt sofort zu verstehen.
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Danyel, ja richtig gelesen mit y |
#11
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Kannst dir anhand der obigen Tabelle selber ausrechnen was es kostet.
280 Euro für ein nicht ATIS Gerät und 110 Euro als Bonus obendrauf für falsche Verwendung.
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Danyel, ja richtig gelesen mit y
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#12
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Schon lustig.
Sich im Forum die Absolution holen, dass Funken ohne Anmeldung "schon OK" ist und später über die NL-Bussgelder meckern. Damit wir uns nicht falsch verstehen: ich habe auf etlichen Überführungsfahrten "schwarz" gefunkt vor Brücken und Schleusen, einfach, weil es einfacher ist. Aber für meine Risikoabwägung muss ich schon selbst einstehen.
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Gruss, Dirk "Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hängt mit der Blödheit der Bewunderer zusammen." (Heiner Geissler, 1930 - 2017)
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#13
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![]() Zitat:
Dann kannst nicht anmelden und darfst die funke nicht mit haben
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]()
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#14
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So weit ich wisse, kann mann sich als nicht in NL wohnende nicht in NL anmelden, also kein NL Callsign bekommen.
Und damit ist das Gerät sowieso illegal und hat mann das Risiken eine Busse zu bekommen. Und, wie gesagt, die Bussen in NL sind hoch ..... Ob mann das Risiko nimmt is deine eigene entscheidung . . . .
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Rob Der Fliegenden Holländer Verdrängt 11 Tonnen Wasser mit 1x84Ps, auch auf dem Rhein zur Berg
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#15
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hmmm, komme gerade aus 2 Wochen Hollan, IJsselmeer, Amsterdam, Nordess, Wattenmeer, zurück nach Lemmer.
Die Handfunke war dabei. Zum Spass habe ich auch immer die passenden Kanäle bei den Schleusen eingestellt. Was soll ich sagen: Funke war nicht nötig, alles war selbserklärend. Wenn was auf holländisch gequaselt wurde, eh nichts zu verstehen. Im Notfall hätte ich die Funke verwendet, auch ohne Zertifikate. Aber klar, ohne die alle Anmeldungen/Kennungen habe ich auch nicht rumgequasselt. Wozu auch??? |
#16
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ein Handfunke bei zuhaben für einen möglichen Notfall macht schon Sinn auch wenn die Funke nicht angemeldet ist, kontrolliert wird man zum Glück dann nicht weil man ja keine Antenne auf dem Boot hat, wenn es brenzlich wird fliegt die Funke einfach ins Wasser und man hat dann auch keine mehr auf dem Boot
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. ![]() Bertrand Russell |
#17
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. ![]() Bertrand Russell |
#18
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Das wird gehen. Aber die Urkunde ist ja nicht für das Gerät sondern für die Funkstelle am Bord eines bestimmten Schiffes. Am Bord eines anderen Schiffes ist sie genau soviel Wert wie gleich keine zu haben.
Du müsstest es auf ein kleines Schlauchboot anmelden was man mitnimmt. Dann ist die Funkstelle ganz legal am Bord ihres Schiffes was sich zufällig am Bord eines anderen Schiffes befindet ![]()
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Gruß Jörg
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#19
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![]() Zitat:
Dann sag das deinem Vermieter, miete ein Boot mit Funk und sieh zu das du die dafür erforderlichen Funkzeugnisse besitzt. Illegal mit einer gefakten ATIS Nummer zu funken ohne die Grundregeln zu kennen und zu beherzigen geht in meinen Augen moralisch absolut nicht! Du stellst damit eine Gefahr für alle anderen dar aus rein egoistischen Gründen. Grüsse Don
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#20
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Auf den holl. Kanälen oder dem IJsselmeer ist doch eine Handfunke völlig unnötig. Warum muß man denn wissentlich gegen geltendes Recht verstoßen? Die WSP wird's hoffentlich mit einem gepfefferten Ticket richten.
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#21
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Egal mit oder ohne lizenz oder die Grundregeln zu kennen. Dann geben sie sich als jemand anderes aus und das ist Identitätsbetrug!
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Rob Der Fliegenden Holländer Verdrängt 11 Tonnen Wasser mit 1x84Ps, auch auf dem Rhein zur Berg |
#22
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Handfunke aufs IJsselmeer ist sinloss wegen leistungs mangel.
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Rob Der Fliegenden Holländer Verdrängt 11 Tonnen Wasser mit 1x84Ps, auch auf dem Rhein zur Berg |
#23
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Wieso? Für Kanal 16 wird wohl meistens jemand erreichbar sein... Ich meine nahe genug....
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#24
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Also man kann sich das Leben auch kompliziert machen.
Den Brücken und Schleusenwärtern/rinnen muss schon sehr langweilig sein damit die einen Anzeigen/Melden. Wenn nicht viel los ist weisen die höchstens auf das fehlende ATIS hin und wenn man nicht irgend einen Blödsinn in die Funke quatscht ist doch auch alles gut. Klar sollte sein das es verboten ist ein nicht angemeldetes Funkgerät zu benutzen und die Konsequenzen muss jeder selber bezahlen. Ich persönlich würde mir eine Handfunke mitnehmen da es manchmal einfacher ist, aber man sollte schon dem Niederländischen mächtig sein sonst nützt es wenig. Hier noch eine Antwort von der Bundesnetzagentur steht so auf der Seite und ist für jeden zu sehen: Kann ich ein Funkgerät für gecharterte Schiffe anmelden? Nein, die Bundesnetzagentur teilt nur dem Eigentümer eines Schiffes Nummern zu (Ship Station License). Eine personengebundene Zuteilung ohne Verbindung zum eigenen Schiff (z.B. Handsprechfunkgerät für die Verwendung auf einem gecharterten Schiff) ist nicht möglich.
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Grüße Daniel Geändert von Ance (11.08.2020 um 01:15 Uhr) |
#25
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Wenn es Anzeichen gibt, werden alle wach.
Denn durch Fakefunker kann es große Probleme geben. Bei gefakter atis möchte ich die Rechnung sehen, wenn jemand als Schlauchi die Kennung einer Fähre nutzt. 12 Personen ist ne andere Nummer als 2000 plus Lkw usw. sowie Gefahrgut. Was spricht dagegen, auf Dich regulär eine MMSI und ATIS sowie eine PLB eintragen zu lassen. Was am Ende für ein Gerät gerade an Bord dabei ist, bleibt Dir überlassen. Mit der Handfunke hast Du halt nur Wetter empfangen oder wegen eines Bootsbesuchs diese an Bord in der Jacke. Meine Handquatsche war mal in Norwegen beim Angeln auf dem Kahn am Mann für Wetterwarnungen und Notfall. Die ist programmiert mit ATIS und MMSI und hat einen DSC Controller, damals war das selten und in D nicht zulassungsfähig.
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Grüße Karl-Heinz ---------------- "Elektronische Bauteile kennen 3 Zustände: Ein-Aus-Kaputt". (Wau Holland) |
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