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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #51  
Alt 04.08.2020, 13:00
Benutzerbild von Aggsl
Aggsl Aggsl ist offline
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Ich selbst war Jahrzehnte bei einer Versicherung beschäftigt. Im vorliegenden Fall (auf den ich erst jetzt aufmerksam wurde) kann man nur folgendes raten:

- zwei Gutachter einschalten, einen fürs Auto inkl. Trailer und einen fürs Boot. Denn wie schon gesagt wurde, sind Boote und Autos (Trailer) etwas völlig unterschiedliches und erfordern zwangsläufig unterschiedliches Knowhow bei der Schadensermittlung.
- wegen der Komplexität der Forderungen (und ggf. auch Koordination der Gutachter) unbedingt einen RA beauftragen.

Aus meiner Erfahrung handeln in den KFZ-Schadensabteilungen der Versicherer Mitarbeiter, die im Bereich von PKW's schon eine gewisse Erfahrung haben. Dieser Schaden wurde aber vermutlich nicht von "normalen" KFZ-Schadensmitarbeitern erledigt, sondern ist an eine Fachabteilung für spezielle und/oder komplexe Versicherungsfälle weitergeleitet worden. Aber auch dort finden sich i. d. R. keine Bootsspezialisten. Und solche Versichungsfälle sind ja nicht an der Tagesordnung. Deswegen der Hinweis auf 2 Gutachter.

Gründe für die Einschaltung eines RA gibt es zuhauf. Auch die Versicherung möchte Schadenskosten gering halten. Deswegen wird i. d. R. gegenüber einem RA mit deutlich weniger Einwänden und Kürzungsversuchen gearbeitet, da dies weiter kostentreibend (und beim RA händereibend) wäre
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Gruß Axel

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  #52  
Alt 06.08.2020, 11:56
Bootfan Dieter Bootfan Dieter ist offline
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Axel du hast Recht mit deinem Beitrag, in diesem Fall jedoch wurde bereits alles zur Zufriedenheit (jedenfalls was die monetäre Seite angeht) geregelt, sein Boot läuft wieder wie vorher, sagt er jedenfalls.

Ob man da jetzt, nach einem Jahr noch einen Spezialgutachter für Boote heranziehen sollte/kann/darf, weiß ich nicht, ich kann mir vorstellen, dass für die Versicherung der Fall als abgeschlossen gilt.

Im Nachhinein betrachtet, wäre ein Boots-Sachverständiger sicherlich nicht verkehrt gewesen, denn es hätten ja Schäden am Antrieb sein können, die man so von Außen optisch gar nicht sieht und die einem erst mal beim Fahren auch gar nicht auffallen, wie eine angebrochene Welle irgendwo oder ein sehr kleiner Haarriss in einem der Faltenbälge, solche versteckten Schäden zeigen sich dann erst viel später, eventuell Jahre später und der Geschädigte kann sich zunächst mal keinen Reim darauf machen, wieso jetzt auf einmal der Antrieb streikt oder es immer wieder und immer mehr Wasser in der Bilge gibt.


Bootfan Dieter
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  #53  
Alt 06.08.2020, 12:00
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Mich wundert, dass das Thema Wertverlust nach dem Unfall nicht zur Sprache kam.
Gibt es doch sicher auch bei einem Boot nach einem Unfall!?
Oder vergleiche ich jetzt zu sehr Auto mit Boot?
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Liebe Grüße aus Berlin
Jochen
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  #54  
Alt 06.08.2020, 12:43
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Halo,

wurde ja schon alles geschrieben.

Nur eines noch. Vor Gericht hat mir der Anwalt der Versicherung mal erklärt, warum das so läuft:

"Versicherungen sind nicht dazu da dem Geschädigten den Schaden zu ersetzen, sondern Ansprüche an die Gemeinschaft der Versicherten abzuwehren."

Damit verstehe ma vieles besser. Der Richter schaute damals kurz auf, dann in meien Richtung und ich wusste: Gewonnen

Hans
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  #55  
Alt 06.08.2020, 20:26
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Zitat:
Zitat von haru Beitrag anzeigen
"Versicherungen sind nicht dazu da dem Geschädigten den Schaden zu ersetzen, sondern Ansprüche an die Gemeinschaft der Versicherten abzuwehren."
Recht haben sie, so steht es in vermutlich jedem Haftpflichtversicherungsvertrag. Aufgabe der Haftpflichtversicherung ist es nunmal auch unberechtigte Ansprüche abzuwehren.

Da dieser Einzeiler im BGH ziemlich viel Interpretationsspielraum bietet ist das Thema ein Dauerbrenner bei Gericht.

Wertverlust ist so eine Sache, es ist ja nicht typisch dass ein Boot einen Autounfall hat. Das ist ja schon im Autobereich ein ewiger Streitpunkt. Die Frage ist ja wenn der Geschädigte nach dem Unfall sein Boot verkaufen will, wie viel ist es mit repariertem Schaden weniger Wert als wenn der Schaden nicht eingetreten wäre?
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  #56  
Alt 07.08.2020, 12:06
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Zitat:
Zitat von Bootfan Dieter Beitrag anzeigen
Axel du hast Recht mit deinem Beitrag, in diesem Fall jedoch wurde bereits alles zur Zufriedenheit (jedenfalls was die monetäre Seite angeht) geregelt, sein Boot läuft wieder wie vorher, sagt er jedenfalls.
...

Bootfan Dieter
Beiträge hier im Forum dienen - nach meinem Verständnis - auch dazu, für spätere, ähnlich gelagerte Fälle eine Hilfe zu geben. Deswegen habe ich meinen Text geschrieben. Dass der Fall weitestgehend geklärt ist, war mir schon klar.

Danke trotzdem, Dieter, für Deine Belehrung
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Gruß Axel

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  #57  
Alt 07.08.2020, 12:58
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Zitat:
Zitat von Meik75 Beitrag anzeigen
Recht haben sie, so steht es in vermutlich jedem Haftpflichtversicherungsvertrag. Aufgabe der Haftpflichtversicherung ist es nunmal auch unberechtigte Ansprüche abzuwehren.
Aber was sie daraus machen lässt einem manchmal die Zornesröte ins Gesicht steigen. Solange es nur um Blech und GFK geht ist es noch erträglich, aber wenn es bei Personenschäden darum geht, die Geschädigten zu zermürben bis sie einem für die Versicherung günstigen Vergleich zustimmen, weil die Geldnot oder die psychische Belastung unerträglich groß wurde und es offensichtlich von den Versicherungen darauf angelegt wird, dann geht es mir viel zu weit.

Hans
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  #58  
Alt 07.08.2020, 13:07
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Zitat:
Zitat von haru Beitrag anzeigen
Solange es nur um Blech und GFK geht ist es noch erträglich, aber wenn es bei Personenschäden darum geht, die Geschädigten zu zermürben bis sie einem für die Versicherung günstigen Vergleich zustimmen
Auch bei Blech und GFK ist das nicht erträglich was da läuft. Ohne guten Verkehrsrechtsanwalt zu seinem Recht zu kommen ist so gut wie unmöglich.
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  #59  
Alt 07.08.2020, 14:46
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Versicherungen und Berufsgenossenschaften sind durch meine Erfahrungen für mich ähnlich seriös, wie eine rumänische Drückerkolonne.
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  #60  
Alt 12.08.2020, 15:13
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...und da war dann noch der Versicherungsvertreter dem eines
Nachts der leibhaftige Teufel erschien:

Teufel: Hör zu mein Freund, ich mache dich unvorstellbar reich und alle deine Wünsche werden bis an dein Lebensende in Erfüllung gehen.

Vericherungsvertreter: ...und was muß ich dafür tun?

Teufel: Du musst mir nur nach deinem Ableben deine Seele verschreiben.

Versicherungsvertreter: ähh, Ok, und wo ist der Haken?




.
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lg. Manfred

Eines Tages wirst du aufwachen und keine Zeit mehr haben für Dinge, die du immer machen wolltest.
Tu sie jetzt!
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Alt 13.08.2020, 11:28
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Wir sind hier ja eher alle überversichert - daher kann ich diese Buh-Rufe gegenüber Versicherern auch nur bedingt verstehen, wo ja in den wenigsten Fällen eine Versicherungspflicht besteht

Vielleicht sehe ich das als Mitarbeiter einer Versicherung auch etwas anders - natürlich ist der Versicherer daran interessiert die Kosten gering zu halten und natürlich werden KV geprüft und ggf. gekürzt, alles ganz normal, bedenkt man dabei, wie viele Versicherungsfälle insbesondere im KFZ Bereich einfach mal Betrug sind -

Ich kann allerdings schon auch aus eigener Erfahrung sagen, dass eine Reparatur am Boot mit der Abwicklung immer mehr Aufwand und Rennerei auch für den Geschädigten selbst bedeutet - dies liegt aber eher daran, dass es teils schwer ist eine Werft zu finden, die gewillt ist den Aufwand zu betreiben - KV erstellen, Schaden reparieren etc ( das kann man tatsächlich nicht mit einer KFZ Werkstatt die man ja an jeder Ecke findet vergleichen ) - da ging bei mir wohl die meiste Zeit für drauf - aber auch das ist nicht Schlimm, da dort natürlich eine Aufwandsentschädigung gezahlt wird - diese hat in meinem Fall sogar gleich der Sportbootgutachter mit beziffert.

Von vornherein einen Anwalt zu beauftragen halte ich ebenfalls für unnötig und Kostentreiberei - diesen kann man immer noch beauftragen, wenn es Unstimmigkeiten gibt.

Lächerlich finde ich allerdings, dass in dem Fall kein Spezialist vor Ort war, um den Schaden am Boot zu beziffern - das macht in der Tat nicht den besten Eindruck.

Grüße
Daniel
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