Zitat:
Zitat von Plauderzauber
Hallo Dieter,
danke für die ausführliche Erklärung.
Damit ist das in meinem Fall wohl in Ordnung (Ferienhaus).
|
Ob das in deinem Fall in Ordnung ist, weil du in der Schweiz ein Ferienhaus hast, kann ich allerdings nicht endgültig mit Ja beantworten, es kann sein, dass die Schweizer das mit dem Führen ihrer Nationalflagge anders sehen, um hier Rechtssicherheit zu bekommen, würde ich die zuständigen Schweizer Behörden mal befragen, es geht hier ja auch um den Sinn eines Ferienhauses am See, wenn man als Deutscher da den See nicht mit dem Boot befahren dürfte, obwohl man da investiert hat, um eben Boot zu fahren.
Das Problem in deinem Fall ist, dass du dich nur zu Ferienzwecken zeitweilig in der Schweiz aufhältst, dein Ferienhaus wird nicht dein Hauptwohnsitz sein.
Ich rate dir, mache dich kundig vor Ort, hier kann das niemand abschließend beantworten und falls du eben keine Schweizer Flagge führen dürftest, wäre das Führen dieser Flagge ja illegal und nach meinem Ermessen sind die Schweizer nicht zimperlich, was die Höhe von Strafgeldern anbetrifft.
Bootfan Dieter