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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen
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#1
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Hallo
Beabsichtige demnächst den Seefunkschein zu machen. Habe auf dem Dachboden noch ein Grundig FK 156 Funkgerät gefunden. Kann man damit noch irgendetwas anfangen oder ist das ein schönes Stück Altmetall? Gruß |
#2
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Das ist eher Elektroschrott
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Volker, der irgenwann auf´s Meer will.... Minchen war ein gutes Schiff, es kühlte mein Bier, backte Brötchen auf und durch die Gegend fuhr es mich auch new boat coming soon ![]()
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#4
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Dieses Gerät bekommmst Du nicht mehr zugelassen. Trenne Dich ruhig umweltgerecht davon, Du kannst nichts mit ihm anfangen.
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#5
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Das Grundig Gerät ist fast 10 Jahre jünger als mein Seefunkgerät , welches seit den 70er Jahren bei mir an Bord noch immer in Betrieb ist .
Hat natürlich kein DSC , was ohnehin nur von einer extrem kleinen Minderheit benutzt wird. Daher wäre das Grundig Gerät auch noch betriebsfähig , aber wohl nicht mehr "geduldet" . Bei E bucht verscheuern.
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![]() ![]() die 4-beinige Chefin von Bootsmann Hermann
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#6
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Danke für die Infos.
-Heutzutage ist der Seefunk also bis auf Kanal 70 noch analog? -zugelassen bekommt man so ein Ding nicht mehr. -einige benutzen so ein Ding u. U. aber noch zur Kommunikation. Bestandsschutz? |
#7
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Bei einer Neuanmeldung für die Frequenzzuteilungsurkunde bekommst Du es nicht mehr zugelassen. Hast Du ein Boot mit einer gültigen FZU, dann dürftest Du es weiter benutzen
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#8
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Ich könnte mir vorstellen das so ein altes Gerät auch noch die AIS Frequenzen analog nutzen könnte. Wird bestimmt auch nicht gerne gesehen
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Gruß Jörg
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#9
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Moin moin,
Zitat:
Vorraussetzung für zulassungsfähige Seefunkgeräte ist: -Kanal 87/88 laufen als Simplex-Kanäle (genauer: keine Sendemöglichkeit im Oberband von K87/88) -Kanal 70 läßt sich NICHT schalten -Kanal 75/76 lassen sich schalten und sind nicht gesperrt -Falls das Gerät DSC kann: es darf kein DSC Class C, F oder G sein. Da es aber überhaupt keine Frequenzzuteilungsurkunde mehr gibt (die Frequenzen sind seit mehreren Jahren allgemein zugeteilt, für das Schiff bekommt man nur noch eine Ship Station License in der nur die Art der Funkstation, nicht mehr der genaue Gerätetyp angegeben ist hätte ich, wenn das Gerät die Bedingungen 'K70 ist gesperrt und 87/88 sind Simplex' erfüllt keine großen Bedenken, das in Betrieb zu nehmen - für alle in Betrieb befindlichen Geräte gilt sowieso Bestandsschutz, und stören tut man in dieser Konfiguration auch niemanden ggf. unabsichtlich. lg, justme |
#10
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![]() Zitat:
Allerdings darf man nur noch Geräte einbauen sie den Bestimmungen entsprechen ... also wenn die Urkunde 2021 ausgestellt wird muss das Gerät den Bestimmungen 2021 entsprechen... Daher ist das oben genannte Gerät bei einer neuen Zulassung nicht betriebsberechtigt.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]()
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