boote-forum.de - Das Forum rund um Boote  

Zurück   boote-forum.de - Das Forum rund um Boote > Alles was schwimmt! > Allgemeines zum Boot



Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

Antwort
Vorherige Seite - Ergebnis 1 bis 25 von 31
 
Themen-Optionen
  #26  
Alt 28.06.2021, 19:52
Benutzerbild von sporty
sporty sporty ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 31.12.2005
Beiträge: 5.666
4.556 Danke in 2.723 Beiträgen
Standard

Würde der Reisefreiheit in der EU widersprechen.
Ist n.m.W. seit 2013 seitens NL anerkannt.
Gilt nicht für dauerhaft sich in NL aufhaltende (länger als 4 Wochen) Bundesbürger. oder mit Wohnsitz in NL lebende Bundesbürger.
Mit Zitat antworten top
  #27  
Alt 28.06.2021, 22:58
Benutzerbild von justme
justme justme ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 11.05.2017
Ort: Hannover
Beiträge: 2.423
Boot: Tresfjord 26 Lux
Rufzeichen oder MMSI: DF6347/211271830
3.083 Danke in 1.602 Beiträgen
Standard

Moin moin,

Zitat:
Zitat von sporty Beitrag anzeigen
Würde der Reisefreiheit in der EU widersprechen.
Ist n.m.W. seit 2013 seitens NL anerkannt.
Gilt nicht für dauerhaft sich in NL aufhaltende (länger als 4 Wochen) Bundesbürger. oder mit Wohnsitz in NL lebende Bundesbürger.
mit der Reisefreiheit hat das rein gar nichts zu tun, die relevante Vorschrift ist die Richtlinie 2006/126/EG, und diese besagt zum Einen, daß die Mitgliedsländer für die Klasse A2 das Mindestalter abweichend von dieser Richtline auch auf 17 oder 18 Jahre festsetzen können und zum anderen
Zitat:
Die Mitgliedstaaten können die Gültigkeit von Führerscheinen in ihrem Hoheitsgebiet anerkennen, die Fahrzeugführern ausgestellt worden sind, deren Alter unter dem in den Absätzen 2 bis 4 angegebenen Mindestalter liegt.
Die Niederlande haben diese Anerkennung tatsächlich inzwischen in Art. 5 Reglement rijbewijzen vollzogen:

Zitat:
In afwijking van het eerste lid, onderdeel b, geldt voor bestuurders van een motorrijtuig van de categorie A1 de minimumleeftijd van 16 jaren, indien zij beschikken over een geldig rijbewijs voor de categorie A1, afgegeven door het daartoe bevoegde gezag in een andere lidstaat van de Europese Unie, een staat die partij is bij de Overeenkomst betreffende de Europese Economische Ruimte of Zwitserland, dan wel over een door het daartoe bevoegde gezag in Nederland afgegeven rijbewijs voor die categorie dat is verkregen door omwisseling overeenkomstig artikel 45.
Das Gleiche gilt auch für die Klasse A2, die man als Niederländer erst mit 20 Jahren erwerben darf. Das ist aber keineswegs ein Automatismus - in solchen Fällen hilft tatsächlich nur ein Blick in die entsprechenden Führerscheinvorschriften des Ziellandes, ob die dortigen Vorschriften das Führen eines Kfz mit den vorhandenen Fahrerlaubnissen und dem entsprechenden Alter gestatten oder nicht. Ein Beispiel dafür wäre z.B. Belgien - eine offizielle Anerkennung ausländischer Fahrerlaubnisse, deren Inhaber die belgischen Altersgrenzen noch nicht erfüllen ist mir bis heute nicht bekannt, falls einen die belgische Polizei kontrolliert und es ohne massive Konsequenzen endet handelt es sich dabei wohl allerhöchstens um eine stillschweigende Duldung.

lg, justme
Mit Zitat antworten top
  #28  
Alt 02.07.2021, 08:09
ralf-boote ralf-boote ist offline
Fleet Captain
 
Registriert seit: 10.09.2014
Ort: 40764 Langenfeld, Fahrgebiet Veluwemeer
Beiträge: 878
Boot: Selva 7.1 Cabin Plus 'Musa II' + Selva 150XSR; Snark Wildflower
457 Danke in 279 Beiträgen
Standard

"ein holländisches Kennzeichen muss am Bug angebracht werden"
"und der sagt 'an beiden Seiten' (im Original "aangebracht aan weerszijden van de boot")."
Wieso redet ihr hier von am Bug angebracht? Weerszijden heißt doch m.W. nur "beidseitig"?
__________________
Gruß
Ralf
eigene Boote bisher: Hobie Mirage 2; Barracuda Möwe, Rügenjolle, Atlanta Kolibri, Snark Wildflower, Alpuna KL 290; Aqualine 640, Selva 7.1 Cabin Plus
Mit Zitat antworten top
  #29  
Alt 02.07.2021, 08:30
Benutzerbild von justme
justme justme ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 11.05.2017
Ort: Hannover
Beiträge: 2.423
Boot: Tresfjord 26 Lux
Rufzeichen oder MMSI: DF6347/211271830
3.083 Danke in 1.602 Beiträgen
Standard

Moin moin,

Zitat:
Zitat von ralf-boote Beitrag anzeigen
"ein holländisches Kennzeichen muss am Bug angebracht werden"
"und der sagt 'an beiden Seiten' (im Original "aangebracht aan weerszijden van de boot")."
Wieso redet ihr hier von am Bug angebracht? Weerszijden heißt doch m.W. nur "beidseitig"?
Du hast natürlich völlig Recht - "beidseitig am Boot" ist korrekt, das darf auch mittig am Boot oder am Heck sein. Nur die in Deutschland zulässige Alternative "am Spiegelheck des Bootes" ist in Holland nicht gestattet.

lg, justme
Mit Zitat antworten top
  #30  
Alt 02.07.2021, 08:31
Benutzerbild von billi
billi billi ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 17.07.2003
Ort: St.Leon-Rot
Beiträge: 38.767
Boot: Bayliner 2855 Bj. 1996
33.659 Danke in 20.453 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von justme Beitrag anzeigen
Moin moin,



Du hast natürlich völlig Recht - "beidseitig am Boot" ist korrekt, das darf auch mittig am Boot oder am Heck sein. Nur die in Deutschland zulässige Alternative "am Spiegelheck des Bootes" ist in Holland nicht gestattet.

lg, justme
für Deutsche mit deutscher Registrierung kein Problem..

war hier schon oft Thema...
__________________
Gruß Volker
***************************************
und immer `ne Handbreit Sprit im Tank
http://www.msv-germersheim.de

Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
Mit Zitat antworten top
  #31  
Alt 02.07.2021, 08:35
Benutzerbild von justme
justme justme ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 11.05.2017
Ort: Hannover
Beiträge: 2.423
Boot: Tresfjord 26 Lux
Rufzeichen oder MMSI: DF6347/211271830
3.083 Danke in 1.602 Beiträgen
Standard

Moin moin,

Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
für Deutsche mit deutscher Registrierung kein Problem..

war hier schon oft Thema...
bitte zeig endlich einen Beleg im holländischen Recht dafür, bevor Du sowas behauptest. Die Art der Kennzeichnung hat im Gegensatz zur Vorschrift, daß eine Kennzeichnung erforderlich ist keine Ausnahmen definiert.

lg, justme
Mit Zitat antworten top
Antwort
Vorherige Seite - Ergebnis 1 bis 25 von 31



Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Frage zur Lichterführung zur See Konteradmiral Allgemeines zum Boot 9 06.12.2019 15:37
Frage Bootskennzeichnung Seebereich / Nationalitätenkennzeichen D BertiH Allgemeines zum Boot 12 05.08.2016 10:59
Bootskennzeichnung / Beflaggung ??? ALF Mittelmeer und seine Reviere 29 08.09.2010 11:45
Bootskennzeichnung mabuse Allgemeines zum Boot 13 26.06.2009 19:49
Bootsbeschriftung, Bootskennzeichnung mkrahl Werbeforum 0 12.02.2009 15:03


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 23:18 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.