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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Yacht-Produkte Ausfuhr aus D / Mwst
Hallo
Weiss da jemand genauer Bescheid? Wenn man selber Produkte über die deutsche Grenze ins Nicht-EU-Ausland (Bsp. CH) ausführt (Stempel beim Zoll), kann man die MwSt. zurückfordern. Jetzt habe ich aber im Hinterkopf, dass für gewisse Yachtprodukte das nicht gelten würde... So allgemeine Sachen wir Leinen oder Schäkel gingen bis jetzt immer durch. Ich meine auch, wenn die deutsche Firma DIREKT ins EU-Ausland per Post versendet, könnte sie ohne MWST verrechnen. Etwas Bürokratiefutter, aber bei etwas grösseren Beträgen spielt das schon eine Rolle. Vielen Dank - kurz |
#2
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Möglicherweise ist das Zollamt der bessere Adressat für die Frage.
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Es grüßt GINA , die 4-beinige Chefin von Bootsmann Hermann |
#3
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Wenn Du in der Schweiz wohnst und bei einem deutschen Händler bestellst:
Bei Bestellung zur Lieferung in die Schweiz wird die Sendung MwSt.-frei in die Schweiz geliefert, Du musst dort anfallende Steuern, Zölle und Gebühren bezahlen. Bei Bestellung zur Lieferung nach Deutschland wird die deutsche MwSt. fällig. Wenn Du die Ware ausführst bekommst Du am deutschen Zoll den Ausfuhrstempel und am schweizer Zoll musst Du Steuern und ggfls. Zölle bezahlen. Die abgestempelte Rechnung sendest Du im Original dem deutschen Händler, der Dir dann die MwSt. erstattet. Ganz wichtig: Das bieten nicht alle Händler an, also vor dem Kauf klären. Gruß, Jörg |
#4
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So siehts aus.
Lieferung ins Drittland: Keine MwSt zahlbar bzw. Rechnung ohne. Lieferung ins EU-Ausland: Wenn keine USt.Identnr. vorweisbar: MwSt in D beim Händler bezahlen. Manchmal hilft der HInweis "Ship spares in transit" etwas weiter, was den Zoll angeht. Aber auch nicht immer. Chrischan |
#5
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Danke Moody, aber da war eben was: Segel oder so werden eben nicht so gehandhabt.
ZB auto Teile, wenn nicht in D montiert, kann man auch nicht selber ausführen und dann MwSt zurückverlangen. Was GENAU beim Yachsport wie gehandhabt wird, weiss ich noch nicht. |
#6
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Du hast Recht, nachzulesen hier - Ziffer 7.
Wenn Du die Ware selbst über die Grenze transportierst darf ich die MwSt. nicht erstatten. Wenn ich die Ware in die Schweiz liefere ist sie sehr wohl MwSt.-Frei. |
#7
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Danke Woody, genau das habe ich gesucht. Ist jetzt ein Windsensor mit nmea Empfänger zwingend Fahrzeug Ausrüstung?
ZB Leinen, Schäkel und ähnliches kriege ich immer erstattet. Habt ihr da Wegleitungen? |
#8
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Nicht Du bekommst das Problem, sondern der Händler, der die MwSt. erstattet. Falls das bei einer sog. Umsatzsteuer-Nachschau auffällt muss der Händler die MwSt. nachträglich abführen.
Was unter diese Regelung fällt ist Auslegungssache, wie so vieles im Steuerrecht.
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#9
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Zitat:
Wenn Du das Teil für die Beschattungssteuerung Deines Wintergartens benötigst, eher nicht. Natürlich darf das Teil dann nicht versehentlich am Masttopp auftauchen! |
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