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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Hallo,
Ich bin dabei ein neues gebrauchtes Motorboot zu kaufen. Ich habe ein Boot gefunden , so wie ich es mir vorgestellt habe. Baujahr 2017 Erstwässerung 2018 Bei der Aufstellung der Unterlagen kam es jetzt aber zu Unstimmigkeiten. Der Bootsschein lies erkennen, dass der Verkäufer erst 2019 eingetragen wurde und bei der Frage nach dem MwSt. Nachweis kam herraus, das er das Boot von einem Händler als Gebrauchtboot gekauft hatte. Meine Frage ist jetzt: Für den Mwst. Nachweis will er mir eine Bescheinigung des Yachthändlers aushändigen, das die MwSt beim Erstkauf von Ihm an das zuständige Finanzamt gezahlt wurde. Reicht diese Bescheinigung als Nachweis aus ? Oder sollte hier die Bestätigung seines Steuerberaters zur Zahlung an das Finanzamtes dabei sein ? Desweiteren stellte sich ja nun heraus, dass er nicht der Erstbesitzer ist ( hat er auch nicht behauptet , aber indirekt hat er uns in den Glauben gelassen) Kann ich von Ihm verlangen die Vorbesitzer zu benennen oder seinen Kaufvertrag einsehen um seinen Verkäufer herauszufinden ?? Um den äusseren Zustand zu beurteilen bedarf es keiner weiteren Frage. Jedoch zu den technischen Bauteilen wie die Motoren und die Z Antriebe. Hier kann ich nur äußerlich schauen wie diese aussehen . kann ich von Ihm auch verlangen ,dass er mir die vom Hersteller vorgeschriebenen Wartungen ( Ölwechsel, Kühlmitteltausch, Bälgenwechsel an den Z Antrieben ) als Inspektionsheft übergibt. Dann hätte wenigstens einen Überblick was gemacht wurde. Der Verkauf soll ohne jegliche Übernahme einer Gewährleistung erfolgen. Also bleiben Alle Risiken bei mir. Ich freue mich schon auf Eure Meinungen |
#2
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Was juckt dich die mwst wenn du es privat gebraucht in D kaufst?
Nein du hast kein Anrecht auf die von dir genannten Sachen aber fragen kann man bzw verhandeln. Man hat ja auch kein Anrecht auf neuen tüv beim Gebrauchtwagen Kauf aber man kann das raushandeln. Ob es für neue Boote ein Service Heft wie beim Auto gibt ist mir nicht bekannt. Gesendet von iPhone mit Tapatalk
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Grüße Gordon Nüffe? Welfe Nüffe? |
#3
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Moin,
was Du da vorhast ist ein Gebrauchtbootkauf von an privat. Da kann ( und sollte ) der Verkäufer die Gewährleistung ausschließen. Verlangen kann man als Käufer was man bezahlt und was der Verkäufer bereit ist zu offenbaren. Allerdings sollte es im Sinne des Verkäufers sein Wartungen und Investitionen belegen zu können. Wenn Du vom Verkäufer eine Bescheinigung bekommst dass die MWST bezahlt ist sollte das reichen.
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Gruß 45meilen ![]() In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative ![]() |
#4
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Hallo,
Ich denke das es mit der Mwst. wichtig ist ,denn immer der Besitzer des Bootes ist für den Nachweis verantwortlich. Wir wollen mit dem Boot die Donau bis Serbien und nun stellt Euch mal vor in irgendeinem Land bis dahin kommt der Zoll und will den Nachweis. Da habe ich dann keine Lust nochmals die Mwst. zu bezahlen, nur weil es vielleicht heisst ,dass die Erklärung nicht Gültig ist. und die Beamten dieser Länder ticken anders als die Leute die vom Tourismus leben. |
#5
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Such Mal
"Das Märchen vom Mehrwertsteuernachweis" Da hast du Lesestoff dazu...
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#6
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![]() Zitat:
ausserdem: Zitat:
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Grüße Gordon Nüffe? Welfe Nüffe? Geändert von Føx (29.08.2021 um 15:00 Uhr) |
#7
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Danke für Eure Antworten
Gute Unterhaltung am Sonntag sonst leider nichts!!!??? Bevor man antwortet sollte man überlegen. |
#8
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Nutze die Suchfunktion, da findest du genug - oder einfach etwas freundlicher sein... ![]()
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![]() Gruß Berni ![]()
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#9
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![]() Zitat:
Stichworte "Besenrichtlinie", "Beweislastumkehr", "es-zählt-nur-die-Originalrechnung"; ich selbst bin zum Glück nicht in der Frage, würde aber Forenantworten lediglich als Verkürzung meiner eigenen Entscheidungsfindung und Verantwortung sehen. Dein Ton macht Deinen Weg da aber eher länger ![]()
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Gruss, Dirk "Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hängt mit der Blödheit der Bewunderer zusammen." (Heiner Geissler, 1930 - 2017)
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#10
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Du kannst doch direkt fragen ob man dich ignorieren soll, das wäre einfacher.
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Danyel, ja richtig gelesen mit y
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#11
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![]() Zitat:
stell dir nur vor dafür wollte der Zöllner einen Nachweis ?
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]()
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#13
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Ich verstehe die Fragen nach dem Mwst- Nachweis nicht mehr.
![]() Es gab in der Boot einen eindeutigen Bericht/Artikel dazu. Das sollte doch reichen. MFG Renato
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Das Leben fängt mit Brei an und hört mit Brei auf |
#14
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Wenn die Möglichkeit besteht, würde ich mir einen Nachweis über die gezahlte MwSt geben lassen (haben ist besser als brauchen). Wurde das Boot denn damals vom Höndler nur vermittelt? Ansonsten muss doch eine Rechnung mit ausgewiesener MwSt vorliegen.....
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Gruß * ![]() Nich dran fummeln wenn't löppt! |
#15
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#16
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![]() Zitat:
Nichtsdestotrotz hat man dann selbst immer den unnötigen Ärger am Hals, deshalb habe ich geschrieben, dass er sich, wenn die Möglichkeit besteht, die Zahlung der Steuer bestätigen lassen soll. Das WSA hat aber keine Kontrolle, ob für Boot XY jemals irgendwas gezahlt wurde. Die stellen dir auch ein Kennzeichen aus, wenn du nur eine kritzelige Quittung vorlegst...... Der Importeur (sofern Firma) zahlt Einfuhrumsazsteuer ist aber abzugsberechtugt und bekommt diese wieder. Die eigentliche Steuer wird dann erst beim Verkauf abgeführt..... Ich habe fertig! ![]()
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Gruß * ![]() Nich dran fummeln wenn't löppt! Geändert von Sternchen (31.08.2021 um 07:55 Uhr) |
#17
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Darum ging es mir. Damit hat man bei Grenzüberschreitung eigentlich keine Probleme bzgl. MWST Nachweis.
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Grüße Gordon Nüffe? Welfe Nüffe? |
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