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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 29.08.2021, 10:54
fotobauma fotobauma ist offline
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Standard Gebrauchtbootkauf

Hallo,
Ich bin dabei ein neues gebrauchtes Motorboot zu kaufen.
Ich habe ein Boot gefunden , so wie ich es mir vorgestellt habe.
Baujahr 2017 Erstwässerung 2018 Bei der Aufstellung der Unterlagen kam es jetzt aber zu Unstimmigkeiten. Der Bootsschein lies erkennen, dass der Verkäufer erst 2019 eingetragen wurde und bei der Frage nach dem MwSt. Nachweis kam herraus, das er das Boot von einem Händler als Gebrauchtboot gekauft hatte.
Meine Frage ist jetzt:
Für den Mwst. Nachweis will er mir eine Bescheinigung des Yachthändlers aushändigen, das die MwSt
beim Erstkauf von Ihm an das zuständige Finanzamt gezahlt wurde.
Reicht diese Bescheinigung als Nachweis aus ? Oder sollte hier die Bestätigung seines Steuerberaters zur Zahlung an das Finanzamtes dabei sein ?
Desweiteren stellte sich ja nun heraus, dass er nicht der Erstbesitzer ist ( hat er auch nicht behauptet , aber indirekt hat er uns in den Glauben gelassen)
Kann ich von Ihm verlangen die Vorbesitzer zu benennen oder seinen Kaufvertrag einsehen um seinen Verkäufer herauszufinden ??
Um den äusseren Zustand zu beurteilen bedarf es keiner weiteren Frage. Jedoch zu den technischen Bauteilen wie die Motoren und die Z Antriebe. Hier kann ich nur äußerlich schauen wie diese aussehen .
kann ich von Ihm auch verlangen ,dass er mir die vom Hersteller vorgeschriebenen Wartungen ( Ölwechsel, Kühlmitteltausch, Bälgenwechsel an den Z Antrieben ) als Inspektionsheft übergibt. Dann hätte wenigstens einen Überblick was gemacht wurde.

Der Verkauf soll ohne jegliche Übernahme einer Gewährleistung erfolgen.
Also bleiben Alle Risiken bei mir.

Ich freue mich schon auf Eure Meinungen
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  #2  
Alt 29.08.2021, 11:37
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Was juckt dich die mwst wenn du es privat gebraucht in D kaufst?

Nein du hast kein Anrecht auf die von dir genannten Sachen aber fragen kann man bzw verhandeln.

Man hat ja auch kein Anrecht auf neuen tüv beim Gebrauchtwagen Kauf aber man kann das raushandeln.

Ob es für neue Boote ein Service Heft wie beim Auto gibt ist mir nicht bekannt.


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Grüße

Gordon

Nüffe? Welfe Nüffe?
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  #3  
Alt 29.08.2021, 11:38
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Moin,
was Du da vorhast ist ein Gebrauchtbootkauf von an privat.
Da kann ( und sollte ) der Verkäufer die Gewährleistung ausschließen.

Verlangen kann man als Käufer was man bezahlt und was der Verkäufer bereit ist zu offenbaren. Allerdings sollte es im Sinne des Verkäufers sein Wartungen und Investitionen belegen zu können.

Wenn Du vom Verkäufer eine Bescheinigung bekommst dass die MWST bezahlt ist sollte das reichen.
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Gruß 45meilen

In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative
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  #4  
Alt 29.08.2021, 12:56
fotobauma fotobauma ist offline
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Hallo,
Ich denke das es mit der Mwst. wichtig ist ,denn immer der Besitzer des Bootes ist für den Nachweis verantwortlich. Wir wollen mit dem Boot die Donau bis Serbien und nun stellt Euch mal vor in irgendeinem Land bis dahin kommt der Zoll und will den Nachweis. Da habe ich dann keine Lust nochmals die Mwst. zu bezahlen, nur weil es vielleicht heisst ,dass die Erklärung nicht Gültig ist. und die Beamten dieser Länder ticken anders als die Leute die vom Tourismus leben.
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  #5  
Alt 29.08.2021, 13:00
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Such Mal
"Das Märchen vom Mehrwertsteuernachweis"
Da hast du Lesestoff dazu...
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Gruß Volker
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  #6  
Alt 29.08.2021, 14:18
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Zitat:
Zitat von fotobauma Beitrag anzeigen
Hallo,
Ich denke das es mit der Mwst. wichtig ist ,denn immer der Besitzer des Bootes ist für den Nachweis verantwortlich. Wir wollen mit dem Boot die Donau bis Serbien und nun stellt Euch mal vor in irgendeinem Land bis dahin kommt der Zoll und will den Nachweis. Da habe ich dann keine Lust nochmals die Mwst. zu bezahlen, nur weil es vielleicht heisst ,dass die Erklärung nicht Gültig ist. und die Beamten dieser Länder ticken anders als die Leute die vom Tourismus leben.
Nein. Dafür ist der Bootsschein, den du vom WSA nach Vorlage des Kaufvertrags erhältst, da.

ausserdem:

Zitat:
Privatpersonen dürfen keine Umsatzsteuer bzw. Mehrwertsteuer ausweisen. Die Regel gilt unabhängig davon, ob der Käufer der Ware ein umsatzsteuerpflichtiges Unternehmen ist.
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Grüße

Gordon

Nüffe? Welfe Nüffe?

Geändert von Føx (29.08.2021 um 15:00 Uhr)
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  #7  
Alt 29.08.2021, 15:36
fotobauma fotobauma ist offline
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Danke für Eure Antworten
Gute Unterhaltung am Sonntag sonst leider nichts!!!???
Bevor man antwortet sollte man überlegen.
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  #8  
Alt 29.08.2021, 15:54
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Zitat:
Zitat von fotobauma Beitrag anzeigen
Danke für Eure Antworten
Gute Unterhaltung am Sonntag sonst leider nichts!!!???
Bevor man antwortet sollte man überlegen.
Eigentlich wollte ich dir etwas ausführlicher auf deine Fragen antworten, jedoch ist mir die Lust beim Lesen deines obigen Beitrages vergangenen....

Nutze die Suchfunktion, da findest du genug - oder einfach etwas freundlicher sein...
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Gruß

Berni
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  #9  
Alt 29.08.2021, 16:01
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Zitat:
Zitat von fotobauma Beitrag anzeigen
Danke für Eure Antworten
Gute Unterhaltung am Sonntag sonst leider nichts!!!???
Bevor man antwortet sollte man überlegen.
Die Mehrwertsteuerfrage ist hier fast schon Murmeltiertag.
Stichworte "Besenrichtlinie", "Beweislastumkehr", "es-zählt-nur-die-Originalrechnung";
ich selbst bin zum Glück nicht in der Frage, würde aber Forenantworten lediglich als Verkürzung meiner eigenen Entscheidungsfindung und Verantwortung sehen.
Dein Ton macht Deinen Weg da aber eher länger...
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Gruss, Dirk

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(Heiner Geissler, 1930 - 2017)
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  #10  
Alt 29.08.2021, 16:51
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Zitat:
Zitat von fotobauma Beitrag anzeigen
Danke für Eure Antworten
Gute Unterhaltung am Sonntag sonst leider nichts!!!???
Bevor man antwortet sollte man überlegen.
Du kannst doch direkt fragen ob man dich ignorieren soll, das wäre einfacher.
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Danyel, ja richtig gelesen mit y
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  #11  
Alt 30.08.2021, 09:18
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Zitat:
Zitat von fotobauma Beitrag anzeigen
Hallo,
Ich denke das es mit der Mwst. wichtig ist ,denn immer der Besitzer des Bootes ist für den Nachweis verantwortlich. Wir wollen mit dem Boot die Donau bis Serbien und nun stellt Euch mal vor in irgendeinem Land bis dahin kommt der Zoll und will den Nachweis. Da habe ich dann keine Lust nochmals die Mwst. zu bezahlen, nur weil es vielleicht heisst ,dass die Erklärung nicht Gültig ist. und die Beamten dieser Länder ticken anders als die Leute die vom Tourismus leben.
hast du für dein Laptop deine Schuhe, deinen Pullover, deine Unterhosen deine Uhr ,.... einen Mehrwertsteuernachweis dabei ?
stell dir nur vor dafür wollte der Zöllner einen Nachweis ?
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  #12  
Alt 30.08.2021, 10:19
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  #13  
Alt 30.08.2021, 19:37
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Ich verstehe die Fragen nach dem Mwst- Nachweis nicht mehr.
Es gab in der Boot einen eindeutigen Bericht/Artikel dazu.
Das sollte doch reichen.

MFG
Renato
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  #14  
Alt 31.08.2021, 07:24
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Zitat:
Zitat von Føx Beitrag anzeigen
Nein. Dafür ist der Bootsschein, den du vom WSA nach Vorlage des Kaufvertrags erhältst, da.

ausserdem:
.... Entschuldigung aber wo bitte schön hast du das denn her? Ein WSA kümmert die MwSt und Zoll nicht die Bohne.... Und der Bootsschein sagt auf keinen Fall aus, dass hier beides irgendwann mal gezahlt wurde....

Wenn die Möglichkeit besteht, würde ich mir einen Nachweis über die gezahlte MwSt geben lassen (haben ist besser als brauchen).
Wurde das Boot denn damals vom Höndler nur vermittelt? Ansonsten muss doch eine Rechnung mit ausgewiesener MwSt vorliegen.....
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  #15  
Alt 31.08.2021, 07:28
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Zitat:
Zitat von Sternchen Beitrag anzeigen
.... Entschuldigung aber wo bitte schön hast du das denn her. Ein WSA kümmert die MwSt und Zoll nicht die Bohne.... Und der Bootsschein sagt auf keinen Fall aus, dass hier beides irgendwann mal gezahlt wurde....

Wenn die Möglichkeit besteht, würde ich mir einen Nachweis über die gezahlte MwSt geben lassen (haben ist besser als brauchen).
Wurde das Boot denn damals vom Höndler nur vermittelt? Ansonsten muss doch eine Rechnung mit ausgewiesener MwSt vorliegen.....
die Beweislast leigt bei den Behörden .. wie oft den noch.... das WSA Kennzeichen sagt schon aus das das Boot innerhalb der EU angemeldet ist und lt. Gesetz darf kein Fahrzeug eingeführt (einführen ist lange vor der Anmeldung) werden ohne Mehrwertsteuer zu zahlen... verantwortlich dafür ist der Importeur nicht der Halter... und wenn das boot nachweislich in der EU gekauft wurde (Kaufvertrag) dann ist es Gemeinschaftsware und der Zoll muss nachweisen das kein Mehrwertsteuer entrichtet wurde..
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Alt 31.08.2021, 07:43
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
die Beweislast leigt bei den Behörden .. wie oft den noch.... das WSA Kennzeichen sagt schon aus das das Boot innerhalb der EU angemeldet ist und lt. Gesetz darf kein Fahrzeug eingeführt (einführen ist lange vor der Anmeldung) werden ohne Mehrwertsteuer zu zahlen... verantwortlich dafür ist der Importeur nicht der Halter... und wenn das boot nachweislich in der EU gekauft wurde (Kaufvertrag) dann ist es Gemeinschaftsware und der Zoll muss nachweisen das kein Mehrwertsteuer entrichtet wurde..
... dito, das Geschreibsel hättest du dir sparen können, ich weiß das!

Nichtsdestotrotz hat man dann selbst immer den unnötigen Ärger am Hals, deshalb habe ich geschrieben, dass er sich, wenn die Möglichkeit besteht, die Zahlung der Steuer bestätigen lassen soll.

Das WSA hat aber keine Kontrolle, ob für Boot XY jemals irgendwas gezahlt wurde. Die stellen dir auch ein Kennzeichen aus, wenn du nur eine kritzelige Quittung vorlegst......
Der Importeur (sofern Firma) zahlt Einfuhrumsazsteuer ist aber abzugsberechtugt und bekommt diese wieder. Die eigentliche Steuer wird dann erst beim Verkauf abgeführt.....

Ich habe fertig!
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Geändert von Sternchen (31.08.2021 um 07:55 Uhr)
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  #17  
Alt 31.08.2021, 08:06
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
die Beweislast leigt bei den Behörden .. wie oft den noch.... das WSA Kennzeichen sagt schon aus das das Boot innerhalb der EU angemeldet ist und lt.
Darum ging es mir. Damit hat man bei Grenzüberschreitung eigentlich keine Probleme bzgl. MWST Nachweis.
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Grüße

Gordon

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