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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#26
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Zitat:
Im übrigen: Der Unterschied zwischen 6km/h und 20km/h ist bei vielen Booten der Unterschied zwischen Verdrängerfahrt und (fast schon) Gleitfahrt. Wer das nicht bemerkt...
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Gruß Richard Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen |
#27
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Ich bin mal so frei; 1,3 Promille waren 800,00 € im Jahr 2003
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#28
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Zitat:
OT: Jedenfalls im Straßenverkehr ist das Fakt: Volltrunken (mit 1,8 Promille) beim Schieben(!) eines Fahrrades erwischt, wurde der Führerschein für ein Jahr eingezogen und erst nach MPU wieder zur Fahrprüfung zugelassen. Begründung war einfach: Mit 1,8 Promille ist Gewohnheitstrinken anzunehmen, die Zuverlässigkeit zu bezweifeln, daher war das rechtens. (Für diesen Fall kann ich mich verbürgen, den betroffenen jungen Mann kenne ich persönlich). |
#29
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Moinmoin,
Zitat:
lg, justme |
#30
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Moin moin,
Zitat:
Und zum Thema 'Entziehung der KFZ-Fahrerlaubnis bei Alkohol auf dem Boot' - wenn die Fahrerlaubnisbehörde Kenntnis von Tatsachen bekommt, die die Eignung eines Fahrerlaubnisinhabers zur Teilnahme am Straßenverkehr zweifelhaft erscheinen lassen kann sie (und wird sie auch in den allermeisten Fällen bei schwerem Alkoholmißbrauch) entsprechende Ermittlungen beginnen, um festzustellen ob tatsächliche Mängel vorliegen. Das kann u.U. auch die Anordnung einer MPU bedeuten, um Zweifel an der Fahrtauglichkeit auszuräumen und bei Nichtvorlage eines positiven MPU-Gutachtens dann im Entzug der KFZ-Fahrerlaubnis resultieren. Die entscheidende Frage ist also, ob die Straßenverkehrsbehörde Kenntnis erlangt von einem evtl. Entzug des SBF aufgrund Alkoholmißbrauchs (das ist kein Automatismus). lg, justme |
#31
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Zitat:
Naja, aber zumindest geht es am Bodensee andersherum, sieht Frage Nr. 63 der amtlichen Prüfungsfragen. Wenn der KFZ-Führerschein u. a. als Nachweis der Eignung angesehen wird, ist es ja auch logisch, dass bei Entzug des KFZ-Führerscheins die Eignung in Frage gestellt wird. Umgekehrt kann das übrigens ebenso passieren und zwar immer dann, wenn man sich im Bereich des Strafrechts bewegt, da es dann anhand des Katalogs der „Mistra“ Mitteilungen an die Fahrerlaubnisbehörde gibt. Gruß Andreas
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#32
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Na, ja, ich hab bei der Kontrolle vor 1 Monat auf verlangen des Bsp den umgeschriebenen Plastik Führerschein Sportboot gezeigt. Der Polizist sagte, er wolle das Bodenseepatent sehen.
Der andere ist auf dem Bodensee nicht gültig. Hat mich gewundert, hatte den blauen Fs. dann doch noch dabei |
#33
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Zitat:
Aber wenn die mich nach dem Autoführerschein fragen würden würde ich den erstmal nicht zeigen, bis nicht ne schlüssige Begründung dafür vorgelegt würde. Einfach so. Aus Prinzip, und aus Interesse......warum? Mit dem BSP darf ich nicht Auto fahren, mit dem Auto-FS nicht Boot fahren. Basta Muss ich noch meine Seepferdchenbescheinigung, ne Siegerurkunde von den Bundesjugendspielen und den Blutspenderausweis vorlegen, oder was Ich bin derMeinung bisher gibt´s die Rückkopplung vom einen FS zum anderen nicht (automatisch). Bei ner Privatpilotenlizenz oder höher mag man da in einer "Bringschuld" sein, weiss nicht. Mit zunehmender "Digitalisierung" etc. wird das aber bestimmt kommen. Eine Frage der Zeit.
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Viele Grüße Fränkie Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war! Geändert von Fraenkie (11.10.2021 um 18:37 Uhr) |
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