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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 22.11.2021, 09:05
jscheufler jscheufler ist offline
Deckschrubber
 
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Standard Liegeplatz mit kleinem Boot belegen

Hallo,

ich bekomme voraussichtlich bald (nach jahrelangem warten auf der Warteliste) einen Liegeplatz am Bodensee in einem städtischen Hafen. Aktuell habe ich aber noch kein Boot weil ich ja auch noch keinen Liegeplatz habe. Damals habe ich 7,5m Länge angegeben.
Wie verbindlich ist es dabei in der Regel? Bin ich jetzt schon an die Länge gebunden oder geht i.d.R. dann auch ein größerer Platz?

Ist es z.B. auch möglich, einen großen Liegeplatz erstmal z.B. mit einem kleinen, motorisierten Schlauchboot oder einem billigen, uralten "Schrottboot" zu belegen um dann in Ruhe 1-2 Jahre nach einem passenden großen Boot zu suchen und es dann in den Ligeplatz zu legen? Bei so einer großen Summe möchte ich das nicht überstürzt kaufen müssen.

Danke für eure Tips!
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  #2  
Alt 22.11.2021, 09:07
Benutzerbild von wolf b.
wolf b. wolf b. ist offline
Fleet Admiral
 
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Wer mit dem Hafenmeister redet dem kann geholfen werden.
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  #3  
Alt 22.11.2021, 09:25
Fillette Pénichette Fillette Pénichette ist offline
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und mein Tip das Wort "Schrottboot" nicht verwenden...
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Wenn Du ein Schiff bauen willst, dann trommle nicht Männer zusammen um Holz zu
beschaffen, sondern lehre die Männer die Sehnsucht nach dem weiten, endlosen Meer.

(Antoine de Saint-Exupéry)
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  #4  
Alt 22.11.2021, 09:34
User 100401
Gast
 
Beiträge: n/a
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Zitat:
Zitat von jscheufler Beitrag anzeigen
einem billigen, uralten "Schrottboot" zu belegen um dann in Ruhe 1-2 Jahre nach einem passenden großen Boot zu suchen und es dann in den Ligeplatz zu legen?
Das hatte mein Hafenmeister in Hamburg erwähnt, das es "solche Leute" gibt.
Er meinte die sollen ihr Boot auf ihr eigenes Grundstück stellen und erstmal fertig machen.
Ich glaube solche "Platzhalterboote" sind nicht gern gesehen...bei den Betreibern nicht und bei den anderen Bootsbesitzern und Liegeplatzingteressenten auch nicht.

"Hier könnte ihr Boot liegen" (wenn da nicht so ein Schrott liegen würde....)
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  #5  
Alt 22.11.2021, 10:00
Benutzerbild von Totti-Amun
Totti-Amun Totti-Amun ist offline
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Zitat:
Zitat von jscheufler Beitrag anzeigen
Hallo,

ich bekomme voraussichtlich bald (nach jahrelangem warten auf der Warteliste) einen Liegeplatz am Bodensee in einem städtischen Hafen. Aktuell habe ich aber noch kein Boot weil ich ja auch noch keinen Liegeplatz habe. Damals habe ich 7,5m Länge angegeben.
Wie verbindlich ist es dabei in der Regel? Bin ich jetzt schon an die Länge gebunden oder geht i.d.R. dann auch ein größerer Platz?

Ist es z.B. auch möglich, einen großen Liegeplatz erstmal z.B. mit einem kleinen, motorisierten Schlauchboot oder einem billigen, uralten "Schrottboot" zu belegen um dann in Ruhe 1-2 Jahre nach einem passenden großen Boot zu suchen und es dann in den Ligeplatz zu legen? Bei so einer großen Summe möchte ich das nicht überstürzt kaufen müssen.

Danke für eure Tips!
Schrottboot, sehr schlechte Idee.

Dir steht es sicher frei, den Liegeplatz erstmal leer und unbenutzt zu lassen. Zahlen musst du natürlich dennoch...
Und dass es noch eine Wahlmöglichkeit gibt, halte ich praktisch für ausgeschlossen. Die Liegeplätze sind so rar, dass da wohl kaum gerade mehrere frei werden...

Gruß

Totti
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  #6  
Alt 22.11.2021, 10:24
UliH UliH ist offline
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Kommt halt darauf an, wie genau die Regelungen bei " einem" städt. Hafen sein mögen. Das wird keiner wissen, ohne den Hafen zu kennen und persönlich Einblick in die Mietkonditionen zu haben. Und dann dieses Wissen öffentlich zu posten, obwohl die Interimsnutzung sicher nicht gerne gesehen wird. Tut sich wohl keiner an für jemanden, der sich schnell mal im Forum anmeldet, weil er sonst noch nie was mit dieser Community zu tun hatte.
Ist für mich wie Handtuchbelegen am Swimmingpool zu sehen.
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  #7  
Alt 22.11.2021, 11:01
Benutzerbild von Havelland
Havelland Havelland ist offline
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Die Frage ist wirklich wie die Bedingungen sind.

Wenn Du die Box ( Beispiel 10m) zahlst, dann ist egal ob und was drin liegt. Dürfte demnach nicht über die Boxlänge hinausgehen.

Wenn Du nach Größe des Schiffes zahlst und es theoretisch auch über die Dalben hinausgehen kann, wird es interessant



Beste Grüße
Ronny
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Beste Grüße
Ronny
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  #8  
Alt 22.11.2021, 11:17
User 100401
Gast
 
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Man müsste doch mit dem Hafenmeister einen Deal machen können, das man den Platz halt bezahlt (und damit reserviert), er ihn aber über das Jahr als Gastliegeplatz vermietet, solange man noch nicht sein Boot da liegen hat.

Das ist doch für den Betreiber doppelte Kohle....
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  #9  
Alt 22.11.2021, 11:34
Benutzerbild von Chili
Chili Chili ist offline
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Ich kann verstehen, wenn ein Hafenbetreiber angesichts der Nachfrage und langen Wartelisten auf die Barrikaden geht, wenn Liegeplätze vergeben aber dann nicht adäquat genutzt werden.
Es ist doch verrückt, oder?
Auf der einen Seite (siehe Liegplatz-Situation-Thread) soll man sich tunlichst kein Boot kaufen ohne einen Liegeplatz zu haben.
Auf der anderen Seite kriegst du Probleme, wenn du einen Liegeplatz willst aber noch kein Boot hast.
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  #10  
Alt 22.11.2021, 18:43
Benutzerbild von Fraenkie
Fraenkie Fraenkie ist offline
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Die Grösse des Platzes wird sich ja zeigen, im Gespräch.
Wichtiger als die max Länge ist eigentlich die max. Breite. Und der Tiefgang..........

Erstmal muss dann aber der Liegeplatzvertrag unterschrieben werden. Zuviel rumeiern ist da ggf. nervig für die Gegenseite.

Wenn es da kein Boot gibt wird´s blöd.
(Eigner, Zulassungsnummer, Abmessungen......).
Ändern lässt sich später alles.

Das Boot muss ja auch net zwingend auf den Liegeplatz. Wenn man den mal hat (unterschriebener Vertrag) kann man den jederzeit dem Hafenmeister "freigeben"..........."Du Manfred, ich komm dies Jahr doch net.......gib den wem du willst..........".

Oft reduziert der Hafenbetreiber dann die Liegeplatzgebühr sogar (in unserem Hafen auf 10%).

Langer Rede, kurzer Sinn:
Überlege dir ob du eine "Story" erfindest um erstmal an den Vertrag zu kommen,
oder
ob du offen die Karten auf den Tisch legst, in nem ganz normalen Gespräch. Da musst du aber vorbereitet sein. Max Breite / Tiefgang usw......kommt ja auf den Hafen an, was da sonst so rumliegt........
__________________
Viele Grüße Fränkie

Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war!

Geändert von Fraenkie (22.11.2021 um 18:52 Uhr)
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  #11  
Alt 22.11.2021, 18:50
edjm edjm ist offline
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Das ist wie früher: Catch 22

Du bekommst den Job, wenn Du eine Wohnung nachweisen kannst.
Du bekommst die Wohnung, wenn Du einen Job nachweisen kannst.

Irgendeiner will betrogen werden, meint: edjm.
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  #12  
Alt 23.11.2021, 06:47
Benutzerbild von freedom xl
freedom xl freedom xl ist offline
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Zitat:
Zitat von jscheufler Beitrag anzeigen
Hallo,

ich bekomme voraussichtlich bald (nach jahrelangem warten auf der Warteliste) einen Liegeplatz am Bodensee in einem städtischen Hafen. Aktuell habe ich aber noch kein Boot weil ich ja auch noch keinen Liegeplatz habe. Damals habe ich 7,5m Länge angegeben.
Wie verbindlich ist es dabei in der Regel? Bin ich jetzt schon an die Länge gebunden oder geht i.d.R. dann auch ein größerer Platz?

Ist es z.B. auch möglich, einen großen Liegeplatz erstmal z.B. mit einem kleinen, motorisierten Schlauchboot oder einem billigen, uralten "Schrottboot" zu belegen um dann in Ruhe 1-2 Jahre nach einem passenden großen Boot zu suchen und es dann in den Ligeplatz zu legen? Bei so einer großen Summe möchte ich das nicht überstürzt kaufen müssen.

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Moin, ich könnte meines so lange reinlegen bis Du ein Neues hast !!! ( natürlich gegen Bezahlung !!! )
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Das Leben ist nicht dafür bestimmt leicht zu ein, sondern um gelebt zu werden... also tun wir es... ich habe den Weg gefunden...Grüße Thomas.......von Rheinkilometer 406...
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  #13  
Alt 23.11.2021, 07:28
TageDieb TageDieb ist offline
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Gib mir 500€, dann nehme ich Dir den Platz ab und Du bist Deine Sorgen los!

Gruß,
Mario
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Willst Du schnell gehen, dann geh alleine. Willst Du weit gehen, dann geh zusammen.
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  #14  
Alt 23.11.2021, 09:02
Benutzerbild von Totti-Amun
Totti-Amun Totti-Amun ist offline
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Zitat:
Zitat von Fraenkie Beitrag anzeigen
Das Boot muss ja auch net zwingend auf den Liegeplatz. Wenn man den mal hat (unterschriebener Vertrag) kann man den jederzeit dem Hafenmeister "freigeben"..........."Du Manfred, ich komm dies Jahr doch net.......gib den wem du willst..........".

Oft reduziert der Hafenbetreiber dann die Liegeplatzgebühr sogar (in unserem Hafen auf 10%).

Langer Rede, kurzer Sinn:
Überlege dir ob du eine "Story" erfindest um erstmal an den Vertrag zu kommen,
oder
ob du offen die Karten auf den Tisch legst, in nem ganz normalen Gespräch. Da musst du aber vorbereitet sein. Max Breite / Tiefgang usw......kommt ja auf den Hafen an, was da sonst so rumliegt........
Das ist ein städtischer Hafen.
Was meinst du, was man da "kungeln" kann?
Nix, würde ich meinen. Ich liege selbst in einem Hafen einer städtischen GmbH. Da wird im Sinne der Allgemeinheit aller Hafenlieger gleich behandelt nach Hafenordnung und AGB's und sonst spielt sich nichts ab. Denn wenn sich Extrawürste rumsprechen würden, wäre das ein Faß ohne Boden.

Gruß

Totti
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  #15  
Alt 23.11.2021, 13:47
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Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
Das ist ein städtischer Hafen.
Was meinst du, was man da "kungeln" kann?
Nix, würde ich meinen. Ich liege selbst in einem Hafen einer städtischen GmbH. Da wird im Sinne der Allgemeinheit aller Hafenlieger gleich behandelt nach Hafenordnung und AGB's und sonst spielt sich nichts ab. Denn wenn sich Extrawürste rumsprechen würden, wäre das ein Faß ohne Boden.

Gruß

Totti

Kungeln ist ein weitgehend dehnbarer Begriff, auch in städtischen Obliegenheiten werden, können und müssen immer wieder Entscheidungen gefällt werden, welche nicht jeder nachvollziehen oder eigentlich erklärungsbedürftig sind.
Will damit sagen, natürlich gibt es auch städtische Kungeleien, sicher hier mal weniger, aber dafür dort auch um so mehr!
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Gib niemals auf - höchstens einen Brief.
(Heinz Erhardt)
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  #16  
Alt 23.11.2021, 15:25
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Ich habe auch einen größeren Platz mit einem kleinen Boot belegt da der vorausichtliche Liefertermin meines richtigen Bootes Ende 22 / Anfang 23 ist.
Mit dem Hafenmeister reden ist schon sinnvoll. Jeder kennt die angespannte Lage auf dem Markt.
Kein Hafen wird von Dir verlangen im Winter deinen Liegeplatz zu belegen.
Also hast ja eigentlich noch 4-5 Monate Zeit. Ist doch zu schaffen wenn es kein neues sein muss.
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Gruß Gerd

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  #17  
Alt 23.11.2021, 15:37
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Fraenkie Fraenkie ist offline
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Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
Das ist ein städtischer Hafen.
Was meinst du, was man da "kungeln" kann?
.
.
.

Gruß

Totti


Von kungeln hab ich doch gar nicht gesprochen.

Ist doch ein ganz normaler Vorgang. Wie er sicher in jedem Hafen vorkommt. Und irgendwie "geregelt" ist.

Man kann auch nur Festmacher hinhängen und das Schild auf grün / frei stellen. Ist man halt auf "nem (virtuellen) Törn" woanders. Ist das dann besser
__________________
Viele Grüße Fränkie

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  #18  
Alt 23.11.2021, 15:42
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Aber vorher muss er erstmal Angaben zum Boot machen und zumindest die Haftpflicht nachweisen. Dann kann er auf grün stellen und auf einen 1-2 Jahres Törn gehen.
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Gruß Gerd

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  #19  
Alt 23.11.2021, 16:25
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Zitat:
Zitat von Miniskipper Beitrag anzeigen
Aber vorher muss er erstmal Angaben zum Boot machen und zumindest die Haftpflicht nachweisen. Dann kann er auf grün stellen und auf einen 1-2 Jahres Törn gehen.
So ungefähr steht´s in #10.

Ansonsten hilft eben nur "sprechen".
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Viele Grüße Fränkie

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