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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel |
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#51
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Ja, hatte ich selbst gemacht. Gruß Andreas
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#52
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Moin moin,
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lg, justme
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#53
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Ich habe ein ICOM M-94 an Bord. Allerdings bin ich mir nicht ganz sicher, ob es (wie das von dir angefragte M94-DE) AIS hat... Wenn ja, habe ich mich wohl noch nicht ausreichend mit dem Teil beschäftigt... Das Gerät steht bei uns am Salonausgang in der Ladestation und kann im Notfall bei verlassen des Schiffs gegriffen und mitgenommen werden. Macht einen guten Eindruck. Wirklich genutzt habe ich es noch nicht... Wenn man Festgerät und Mobilgerät hat, merkt doch wohl keiner, von welchem Gerät aus ich funke? |
#54
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Es gab keinen Hinweis auf Benutzungsverbot. Es gab eine ATIS und eine MMSI Kennung. Es war völlig wurscht, WELCHE Geräte (Typ, Hersteller) ich habe. Beide Kennungen habe ich in beide Funkgeräte eingetragen (bzw. in das alte SIMRAD nicht, weil sie dort ja bereits drin waren). Ich KANN also mit beiden Geräten binnen wie buten funken, weiß aber, dass das binnen nicht gestattet ist. Wobei ich mich wirklich frage, wie man feststellen möchte, ob ich nun meine ATIS Kennung beim Anfunken einer Schleuse vom Simrad oder vom ICOM Handgerät übertragen habe... Aber da muss man ja nun nicht weiter drauf eingehen |
#55
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Hallo zusammen,
da ich das relativ aktuell gemacht habe - zunächst nur das Handfunkgerät gemeldet - kann ich bestätigen, dass in diesem Fall im Anschreiben darauf hingewiesen wird, dass die Benutzung in D nicht zulässig ist. Als ich später das Festfunkgerät nachgemeldet habe, gab es diesen Hinweis logischerweise nicht mehr. Zur der Anmerkung die ATIS wird nicht dem Gerät sondern dem Schiff zugeteilt: Das stimmt zwar, man bekommt aber nur die Kennungen zugeteilt, die man für die angegebene Ausrüstung auch benötigt. Also eine MMSI z. B. nur, wenn man auch ein Gerät mit DSC hat. Insofern ist es nicht ganz so selbstverständlich, dass man nur für ein Handfunkgerät eine ATIS bekommt. Da hatte sich selbst das Boote-Magazin kürzlich noch getäuscht. Gruß Andreas
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#56
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wenn du beim Antrag nagibst das du eine Funkanlage ohne DSC hast bist du selbst schuld... (gibt es überhaupt noch solche Anlagen zu kaufen ?)
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#57
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Handfunkgerät - Icom IC-M94DE
Na die Antwort hast Du Dir ja selbst gegeben.
Und natürlich gibt es zahlreiche Handfunkgeräte ohne DSC. Das war ja in meinem Fall so. Gruß Andreas
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#58
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Man kreuzt doch auf dem Antrag an, welche Zulassungsnummern beantragen möchte....
Die werden dann aber dem schiff zugeordnet und nicht dem Gerät an sich. Kaufst du ein neues Gerät kannst du die alte nummern (bei gleichem Eigner und Schiff) einfach wieder eintragen und gut... |
#59
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Moin moin,
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Und ja, den Fall gibt es auch im Jahr 2021 immer noch - wer ein altes Funkzeugnis ohne GMDSS-Berechtigung hat und die bei der Umstellung befristet gegebenen Möglichkeiten zur erleichterten Erlangung der GMDSS-Berechtigungen nicht wahrgenommen hat, der darf auch heute im Seefunk nur Sprechfunk betreiben. Aus diesem Grund lassen sich viele aktuelle Funkgeräte auch noch immer so programmieren (z.B. die meisten ICOM-Geräte), daß wahlweise nur Sprechfunk für Seefunk, Sprechfunk mit ATIS für See- und Binnennutzung, nur DSC für Seefunk oder aber DSC und ATIS (wobei der reine See-Sprechfunk ohne DSC auch immer in der Bandauswahl vorhanden ist) zur Verfügung steht. lg, justme |
#60
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Moin moin,
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Den Hinweis auf das Benutzungsverbot von Handsprechfunkgeräten hatte ich bei mir im Anschreiben, siehe Anhang - das scheint aber auch ein wenig von der Tagesform des Sachbearbeiters abzuhängen, ob man den bekommt oder nicht... lg, justme
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#61
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So lange das Funkgerät im Atis Modus betrieben wird auch gar kein Problem .. vor 2 Jahren hab ich den SRC gemacht.. jetzt dürfte ich auch auf das Meer ... Brauch nicht mehr die MMSI zu beantragen und hab daher keine Kosten mehr ...
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#62
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Moin moin,
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Die Situation, von der ich rede trifft aber viel eher auf Leute zu, die irgendwann in den 80ern oder früher ihre Funkzeugnisse gemacht und nie eine GMDSS-Erweiterung dazu erlangt haben, die dürfen halt auf See nur reine Sprechfunkgeräte nutzen (und da man sowas bis heute natürlich neu erwerben und verbauen kann ist das auch kein allzugroßes Problem von dieser Seite her). lg, justme |
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#65
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Hm.
JustMe hat recht, Bei mir sind Anzahlen eingetragen bei festen und Handfunkgeräten. Hatte ich aber oben ja auch geschrieben, es war eben wurst, welche Gerätetypen ich hatte (Also Hersteller und Ausführung). Ich habe übrigens nochmal nachgeschaut, ich habe keni M94-D sondern das M93-D / EURO, daher auch kein AIS. Hatte mich schon gewundert... |
#66
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mal ganz ehrlich, habe mal bei elwis geschaut. Man bekommt ein Verwarnungsgeld von 55 Euro wenn man "nur" mit einem Handfunkgerät unterwegs ist. Es geht ja wirklich nur um mitzuhören und "den" Notfall um Hilfe zu holen.
Auf dem Rhein sind bei Hochwassermarke 1 Funk Pflicht - aber mal ehrlich wer fährt "so oft" dann raus? Da treiben ja so viele Baumstämme rum....... |
#67
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Handfunkgerät - Icom IC-M94DE
Welche Bußgeldvorschrift ist das? Die Nr. 24.420000 passt ja nicht (wäre aber mit 55 € bepreist).
Gruß Andreas
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#68
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hier zu finden:
https://www.elwis.de/DE/Schifffahrts...isse-node.html Der Bußgeldkatalog: https://www.elwis.de/DE/Schifffahrts...html?nn=426700 Geändert von svenwo (13.01.2022 um 12:37 Uhr)
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#69
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Es wird gezielt nach Umgehung der Gesetzgebung gefragt und natürlich ist das nicht akzeptabel, siehe die ersten Beiträge des TE in diesem Thema. Gruß Totti
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Flagge zeigen ist eine Tugend!
Check out: Surf-Forum.com Windcraft-Sports.com Autoscooter-Forum.com |
#70
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warum? Festeinbau ist doch vorhanden. Und ist Festeinbau da kann auch ein mobiles angemeldet werden (zum Funkverkehr an Bord).
Geändert von svenwo (14.01.2022 um 16:20 Uhr) |
#71
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Moin moin,
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Zitat:
Ansonsten muß natürlich jeder selbst wissen, was er tut - aber allzu viel Hilfestellung bei derartigen Aktionen muß man dann auch nicht erwarten. lg, justme Geändert von justme (14.01.2022 um 17:44 Uhr)
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#72
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Nein, nicht für Kleinfahrzeuge
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Lg vom Rhein-Km 505 Patrick Wenn einem das Wasser bis zum Hals steht sollte man den Kopf nicht hängen lassen. |
#73
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so werde es bei meinem Festeinbau belassen und hoffen das irgendwann Handfunkgeräte auf Binnenstraßen in Deutschland erlaubt werden.....
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