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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Versand Automatik-Rettungswesten Gefahrkennzeichnung Paket?????
Hallo Bootsfreunde,
meine automatischen Rettungswesten und mein automatisch aufblasbarer Rettungsring müssen zur Wartung. Muss das Paket mit irgendwelchen Symbolen äußerlich besonders gekennzeichnet werden? Aus den Beschreibungen, die ich im Internet finde, blick ich nicht so richtig durch oder ich habe die richtige Gefahrstoffbeschreibung noch nicht gefunden.
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Gruß Dirk -------------------------------------------- Elbe km 50,5 re Ufer |
#2
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Hab mehrmals Automatic-Westen bestellt, die kamen bislang ganz normal per Post. Und jene, die ich zur Wartung geschickt habe "durfte" ich auch als normales Paket versenden.
Zur Sicherheit würde ich die CO²Patrone raus schrauben und seperat dabei legen (vermeidet das Aufblasen im Paket). Gruß, Rainer
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#3
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Diese Frage kann, und sollte, dir der Versanddienstleister den Du beauftragen möchtest beantworten. Im Allgemeinen findet man solche Informationen auch in den AGB.
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Gruß Mirko |
#4
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Ich habe erst letzte Woche neue Westen von zwei verschiedenen Händlern bekommen.
Jeweils OHNE irgendeinen äußeren Hinweis.
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Gruß Gerd
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#5
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Ich auch von C24. Ganz normales Paket.
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* * * * * * * * *MfG* * * *Mario * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * inoffizielle Boote-Forum-Karte
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#6
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Vielen Dank für die Infos!
Wenn das Händler ohne Kennzeichnung versenden, dann mache ich mir auch keine Gedanken mehr. Das Paket geht morgen als normales DHL Paket raus.
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Gruß Dirk -------------------------------------------- Elbe km 50,5 re Ufer
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#7
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Hier ist alles beschrieben was Du wissen möchtest
https://www.dhl.de/content/dam/image...and-112016.pdf Also ab 25gr. dann Uffkleber
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Mit besten Grüßen Andreas
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#8
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Zitat:
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Gruß Dirk -------------------------------------------- Elbe km 50,5 re Ufer |
#9
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kein Problem
dann hier Aktuell. https://www.dhl.de/de/toolbar/footer...gefahrgut.html Aber man sollte mal bekannt geben nach was man im Netzt gesucht hat. Aber nicht nach ein paar Useraussagen einfach zu schreiben, dann verschicke ich es mal so. Bitte nicht falsch verstehen, an die User/ Bootskollegen, wenn Aussage zu Gefahrenstoffen dann auch Beweislastig
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Mit besten Grüßen Andreas |
#10
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und wirst Du aus dieser Unterlage schlau?
Von Kleinstmengen an CO2 ist da nicht mehr die Rede. Irgendwas von 152 bar x l. Wird sehr wohl bei so einer Rettungswestenpatrone nicht erreicht. Da bräuchte man schon einige 100 Stück davon.
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Gruß Dirk -------------------------------------------- Elbe km 50,5 re Ufer Geändert von flachzange (24.01.2022 um 16:49 Uhr) |
#11
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UN 1013 ist dafür auch garnicht relevant, sondern UN 2037 - diese sind bis 500ml und max 30kg/VE freigestellt und unterliegen dann nicht der GGVSEB/ADR.
somit bis zur Grenze der freigst. Menge nicht kennzeichnungspflichtig.
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Gruß Dete ...weiter weiter ins Verderben, wir müssen leben bis wir sterben
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#12
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Insbesonders die Begriffe Gefahrstoff und Gefahrgut nicht miteinander vermischen.
Gefahrstoff = lagerung und handling Gefahrgut = transport Gruß Thomas
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#13
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Ja sind Druckgaspackungen = Gefahrgut. Da Paketdienste oft kein Gefahrgut annehmen, werden sie auch nicht gekennzeichnet. LQ Aufkleber kann man verwenden, aber nur wenn mehrere verschiedene Gefahrgüter drin sind. Leg noch eine kleine Flasche Lötwasser rein und mach einen LQ Aufkleber drauf LQ nehmen auch paketdienste an...
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gregor
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#14
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Ich habe heute noch das Zeichen "Begrenzte Mengen" auf das Paket geklebt und noch einen Aufkleber "Bruchgefahr - nicht werfen". Damit sollte meine Pflicht erledigt sein.
Die DHL-Filliale hat das Paket ohne Diskussion angenommen. Mal sehen, wie das Paket gekennzeichnet ist, wenn die Rettungswesten von der Wartung zurückkommen. So ein Firma wie SOS Technik, die auch als Hersteller auftreten, müssten ja wissen, wie man das Paket kennzeichnet.
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Gruß Dirk -------------------------------------------- Elbe km 50,5 re Ufer |
#15
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SOS-Technik hätte bestimmt auch vorher mitgeteilt ob und wie das Paket zu kennzeichnen ist. Am Telefon sind eigendlich immer nett.
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#16
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das ist nicht richtig,
UN 2037 - GEFÄSSE, KLEIN, MIT GAS (GASPATRONEN), ohne Entnahmeeinrichtung, nicht nachfüllbar Druckgaspackungen werden mit UN 1950 gekennzeichnet. Die Gefahrgutklasse ergibt sich aus dem Produkt/Inhalt. Zitat:
das ist leider auch nicht richtig, diese werden und dürfen nur dann eingesetzt werden, wenn die Bruttomasse des Gefahrgutes die freigestellte Menge/VE überschreitet. Die zulässige freigestellte Menge findet man im Stoffverzeichnis, ebenfalls müssen in der Bananenrepublik D immer noch entsprechenden Ausnahmen und dann auch zusätzlich auch die multilateralen Vereinbarungen beachtet werden, da gibt es ´zig Verweise. Allerdings sagte ich ja zuvor, daß Rettungswesten mit ihren kleinen Patronen bis 500ml nicht kennzeichnungspflichtig sind. Die Begrenzte Menge (LQ) beträgt 1l.
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Gruß Dete ...weiter weiter ins Verderben, wir müssen leben bis wir sterben
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