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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#26
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Nein, alles gut.
Er hat den Schaden gemeldet. Formaljuristisch läuft die Klage aber erstmal gegen ihn. Das schimpft sich "Nebenintervention" glaube ich.
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Grüße vom schönen Niederrhein Conni (Volker)
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#27
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![]() Zitat:
Den Vertrag mit der Versicherung würde ich dann aber überdenken...
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]()
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#28
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Ob es natürlich gleich bis zur Klage gehen muss... Vermutlich ist es am einfachsten, den SB der Versicherung mal aufs Boot einzuladen, damit er sich von den örtl. Gegebenheiten überzeugen kann. Wenn er dort ist, soll er mal durch die Seitentü rausgehen und man lässt in der Zeit einige Bootskollegen Wellen machen... Was wrd er dann tun? Vermutlich sich am Gashebel festhalten ![]() Oder es dem SB/Gutachter der Versicherung nochmal anschaulich schildern. Die haben keine Ahnung, wie es ist, wenn man als Niewbie auf einem Boot ist...
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Viele Grüße Thomas |
#29
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Dem Richter wird auch jede Vorstellung fehlen (mir eigentlich auch).
Der wird die Schaltbox netmal anfummeln. Also wird der nen weiteres Gutachten / nen Sachverständigen beauftragen. Bis der Würfel -wie auch immer- gefallen ist wird´s ne Weile dauern. Die nächste Frage die ich hätte lass ich weg hier im Licht. |
#30
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Hello,
meiner Einschätzung nach, wirst du das mit einer Demonstration beweisen können, eventuell auch ein Video machen, dann solltest du sowas leicht gewinnen. Denn wenn er es fahrlässig begangen hat, wo bei einem Freund von auszugehen ist, ist dies ein normaler Haftpflichtschaden. Natürlich geht die Versicherung bei solch einer Summe erst einmal dagegen. Eventuell wird vom Gericht auch ein Gutachter bestellt. Ich hatte ebenfalls einen Haftpflichtfall mit der Versicherung meines Freundes, welcher in einer Schleuse einen Fehler gemacht hat und dabei ist mein hinteres Bimini kaputt gegangen. Natürlich bist du der Bootsführer aber du kannst natürlich nicht jeden den du mitnimmst 3 stunden einweisen in alles was passieren KÖNNTE. In meinem Fall hat ebenfalls seine Haftpflicht mein neues Bimini bezahlt.
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Liebe Grüße Peet _____________________________ QS 675 Cruiser 225PS V6 DTS
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#31
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![]() Zitat:
Zitat:
Da sieht der Richter die genaue gegebenheit.
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Gruß Jogie,
![]() der KFZ Mechaniker der alles selber am Boot macht ![]()
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#32
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Da wird die Brühe aber teurer als die Brocken ![]() |
#33
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Ich verstehe dein Ansinnen mit der Schaltung Vor Gericht etwas beweisen zu wollen nicht.
Normalerweise wird zur Klärung dieser fragen ein Sachverständiger vom Gericht bestellt und der erklärt dem Richter die Techn. Sachverhalte. Alles andere ist parteiische und steht auf schwachen Füßen. Dennoch Dir viel Erfolg. |
#34
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Ich bin mir noch nicht mal sicher, ob eine Instruktion der Passagiere, hier oder da nicht anzufassen, aus einer Fahrlässigkeit gleich grobe Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz macht.
Mich würde der Ausgang des Streits auch interessieren. |
#35
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Viele Anfänger erschrecken wenn es plötzlich schaukelt und greifen dann nach dem erstbesten Griff. Da kannst du instruieren so lange willst.
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Gruß Richard Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen ![]() |
#36
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Eben, ich kann daraus weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit herleiten, so sehr ich mich bemühe.
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#37
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Das soll sich ein neutraler SV, vom Gericht bestellt, auf einem realen Boot ansehen.
Ggf. im Ortstermin mit Vertretern beider Parteien (es muß nicht das gesamte Gefolge mit zum Termin anreisen wenn vereinbart) Evtl. sogar im Wasser, ansonsten an Land auf dem Trailer die Situation durchspielen lassen. Eine Schaltbox im Saal kommt nicht genau genug rüber. Eine einseitige Betrachtung oder Würdigung ("Fehlkonstruktion") ist nicht angebracht (Befangenheit), das stellt ggf. der Richter fest.
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Grüße Karl-Heinz ---------------- "Elektronische Bauteile kennen 3 Zustände: Ein-Aus-Kaputt". (Wau Holland) |
#38
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Moin Volker,
doofe Frage, unabhängig von der blöden Situation, kann man bei Yamaha nicht die obere Trimmposition begrenzen? Nur damit das nicht wieder passiert. Gruß Thomas |
#39
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Ein Fachmann für solche Sachen sagte mir mal: Stolpern ist erlaubt.
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Gruß Richard Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen ![]() |
#40
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Nein, leider nicht.
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Grüße vom schönen Niederrhein Conni (Volker)
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#41
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Update:
Im Verfahren musste sowohl ich, als auch mein Freund die Sache schildern. Vom Richter sind 2 Nachfragen gekommen: Wie war die Stimmung an Bord nach dem Ereignis? Warum haben Sie sich überhaupt festgehalten? Die Anwältin der Versicherung (die sog. Vertreterin des Streithelfers) hat keine einzige Frage gestellt, sondern sich nur Notitzen gemacht. Der Streithelferin wurde Schriftsatznachlass bis zum 21.12.2022 gewährt. Termin zur Verkündung einer Entscheidung: 28.12.2022 Ich werde berichten.
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Grüße vom schönen Niederrhein Conni (Volker) |
#42
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Wie war den die Stimmung an Bord nach dem Ereignis,
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Gottes sind Wogen und Wind, Segel aber und Steuer, daß ihr den Hafen gewinnt, sind euer. Gorch Fock |
#43
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betrübt
Was da passiert ist, war und ist meinem Freund sehr unangenehm.
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Grüße vom schönen Niederrhein Conni (Volker) |
#44
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Hier ein Passus aus dem Protokoll:
Das Gericht wies sodann die Vertreterin des Streithelfers daraufhin, dass derzeit nicht von einem zulässigen Bestreiten auszugehen ist. Insofern verwies das Gericht darauf, dass nach Auffassung der Rechtsprechung für ein substantiierendes Bestreiten die darlegungsbelastete Partei mit nähren positiven Angaben zu erwiedern hat. Sie muss jedenfalls erläutern von welchem Sachverhalt sie ausgeht. Ein bloßes Bestreiten der Plausibilität des klägerischen Vortrags genügt in diesem Zusammenhang nicht. Auch ein Bestreiten mit Nichtwissen ist in diesem Fall nicht zulässig, da insofern die Befugnisse des Streithelfers nicht weitergehen als die der unterstützten Partei. Da es sich hier aber um eine Handlung der unterstützten Partei handelt nämlich das Festhalten an dem Gasgriff ist hier auch für die Beklagtenseite ein Bestreiten mit Nichtwissen nicht zulässig. ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Ist das nicht geil?
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Grüße vom schönen Niederrhein Conni (Volker) |
#45
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#46
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Das meinte mein Anwalt auch.
Ich hab's, ehrlich gesagt, nach 8x lesen immer noch nicht ganz verstanden.
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Grüße vom schönen Niederrhein Conni (Volker)
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#47
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Naja die Gegenseite ist in der Beweispflicht das es nicht so abgelaufen ist wie ihr sagt
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#48
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Hi
Sieht doch gut aus. ![]() |
#49
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Ich hatte schon den Verdacht, daß es für die Versicherung schwierig sein wird, aus dem Vorgang grobe Fahrlässigkeit herzuleiten. Auf Deutsch heißt das m.E.: Butter bei die Fische oder zahlen! |
#50
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Ich wünsche dir auch viel Glück bei der Regulierung.
Zum Protokoll : Warum können die das eigentlich nicht einfach auf Deutsch sagen damit man es versteht. ![]() Aber es ist doch immer das selbe, da ist ein Missgeschick passiert. Man ist versichert(der Freund) und die Versicherung will sich drücken.
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Das Leben ist schön ![]() Thorsten |
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