Hallo Jörg,
nun kenne ich kein solches WSA, ich habe auch noch keinen Zulassungsantrag einer öfentlichen Anstalt gesehen, auf dem nach einer Konformitätserklärung gefragt wird. Sollte es einen solchen Fall aber tatsächlich geben, kann lediglich bei solchen Booten danach gefragt werden, die tatsächlich der EU-Sportbootrichtlinie unterliegen. Für alle anderen Boote ist das nicht möglich, da keine Rechtsgrundlage besteht. Also Einspruch einlegen.
Private Organisationen (z. B. ADAC) können natürlich machen, was sie wollen.
Grüße
Matthias.
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